Kritik am Gesetzesentwurf für die „Digitaluni“ Linz: GWP fehlt in zentralen Passagen, und wieder ist „Vorsatz“ falsch erwähnt

Sie finden hier im Blogbeitrag sowie als PDF-File online meine heute eingereichte Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für eine neue „Digitaluni“ – mittlerweile „Interdisciplinary Transformation University Austria“ (IT:U) – in Linz.

Die Deadline für Stellungnahmen ist der 8. Januar 2024. Mit bislang zwölf Rückmeldungen ist das Interesse als gering zu bewerten. Nicht einmal die uniko hat bislang eine Stellungnahme eingereicht.

Das geringe Interesse überrascht mich, heißt es doch hinter vorgehaltener Hand, dass das neue Digitaluni-Gesetz zur Vorlage für alle anderen 22 staatlichen Universitäten werden könnte. Wenn also von diesem Gesetz die neue „große“ UG-Reform ausgehen sollte (etwa mit einer Umbenennung des Universitätsrats in „Kuratorium“, einer Änderung der Senate bzw. dann „Universitätsversammlungen“ und auch der Kräfteverhältnisse zwischen Kuratorium, Universitätsversammlung und Präsident), dann wundert einen das Stillschweigen der Stakeholder.

Auch die österreichischen Hochschulrechtler (von den Universitäten Wien, Linz und Graz) haben sich bislang nicht geäußert.

Stellungnahme Weber IDS Gesetzesentwurf Seite 1
Stellungnahme Weber IDS Gesetzesentwurf Seite 2
Stellungnahme Weber IDS Gesetzesentwurf Seite 3

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