Schlagwort-Archive: Aberkennung

Lammertplag: Nachweis der Täuschung in wesentlichem Umfang bereits erbracht

Die Mühen des „Robert Schmidt“ sind es wert, sich die Nacht um die Ohren zu schlagen. Hier also meine Einschätzung: Der Nachweis der Täuschung in wesentlichem Umfang ist mit den 42 beanstandeten Fließtext-Seiten (von insgesamt 116) bereits erbracht worden. Es ergibt sich ein eindeutiges Muster der suggerierten eigenständigen Auseinandersetzung mit Literaturquellen, Studien und Forschungsergebnissen – wobei aber durchweg andere, nicht genannte Literatur dieser Auseinandersetzung zugrunde lag. […]

Zur Verjährungsdebatte: Überlegungen zu „Autonomie“ und „Reputation“ der Wissenschaft

„Grundlage aller Überlegungen der Unterzeichner ist die Wahrung und Förderung wissenschaftlicher Autonomie“, heißt es in dem gestern hier im Blog diskutierten brisanten Positionspapier (S. 2). Und weiter: „Wissenschaftsautonomie ist der Gestaltungsmacht staatlicher Akteure entzogen. Selbst der Missbrauch von Freiheit vermag ihre Abschaffung nicht zu rechtfertigen.“ […]

Sprengstoff: Positionspapier regt Verjährung von Plagiaten nach zehn Jahren an

Ein Positionspapier des Allgemeinen Fakultätentags, der Fakultätentage und des Deutschen Hochschulverbands empfiehlt ‚zwischen den Zeilen‘ die Einführung einer Verjährung von Plagiatsdelikten nach zehn Jahren. Es heißt in dem Paper:

„Insgesamt sehen die Unterzeichner gleichwohl mehr Gründe, die für eine Verankerung einer Verjährungsfrist in der Promotionsordnung sprechen als dagegen. […]

Konsequenzen aus dem Fall Schavan

Annette Schavan wird offenbar nicht nur von weiten Teilen der Opposition geliebt, sondern auch von den bundesdeutschen Massenmedien. Jüngere und ältere Journalisten der führenden Blätter kommentieren heute einhellig, dass der Titelentzug „falsch“ bzw. „nicht richtig“ sei oder Schavan „bloß nicht zurücktreten“ solle. […]

Schavan-Update: Wie waren die wissenschaftlichen Standards vor 1980?

Die Herausforderung im Fall Schavan ist es, die Dissertation nicht auf Grundlage der heutigen Regeln, sondern auf Basis jener Regeln zu beurteilen, die vor 1980 in der bundesdeutschen Erziehungswissenschaft, insbesondere an der Universität Düsseldorf, geherrscht haben. Das macht den Fall auch für Wissenschaftshistoriker spannend. Freilich ist das immer wie ein Indizienprozess: Egal, wie viele Lehrbücher man aus der Zeit vor 1980 zitieren mag, Frau Schavan könnte immer behaupten, diese gar nicht zu kennen oder die Zitierregeln schlichtweg anders oder womöglich gar nicht gelernt zu haben. […]

Endbericht zum Fall Schavan: Täuschungsabsicht ist nachweisbar

Ich empfehle allen an der Thematik Interessierten die genaue Lektüre des Endberichts zur Dissertation von Annette Schavan. Bei oberflächlicher, wohlwollender Interpretation spräche für die Verfasserin (und unsere Welt ist ja oberflächlich geworden und wir neigen zu vorschnellen Urteilen): Inkriminierte Passagen finden sich auf 94 der 333 Textseiten, also auf 28 Prozent. […]