Erneut das Papier nicht wert: Die unsinnigen „Urteile“ der ÖAWI

In den Richtlinien der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) findet sich die „Behinderung von Forschungstätigkeiten“ als eine Form wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Auch im Online-Verdachtsmeldesystem kann diese Kategorie ausgewählt werden:

Quelle: Kontaktformular auf https://oeawi.at

Nun, nach fast fünfmonatiger „Untersuchung“ steht für die „Kommission für wissenschaftliche Integrität“ fest: Meine Forschungstätigkeiten wurden nicht behindert. Und das, nachdem mir nach einer von der TU Wien selbst zugegebenen politischen Intervention meine wissenschaftliche Karriere-, ja Lebensplanung zerstört wurde. Nachdem das Bildungsministerium mein Projekt eines „Zitier-Wikis“ in eine Webleiche verwandelt hat. Nachdem die Österreichische Forschungsgemeinschaft (ÖFG) eine laufende Erhebung zu GWP-Lehrveranstaltungen und ein Buchprojekt mutwillig zerstört hat, in einer zuvor allseits gelobten Arbeitsgemeinschaft. Das alles ist keine Behinderung von Forschungstätigkeiten. Zumindest windet man sich wie folgt heraus:

2023-04-20 Schlussschreiben der Kommission an WEBER A2023-01 Seite 1
2023-04-20 Schlussschreiben der Kommission an WEBER A2023-01 Seite 2


2023-04-20 Schlussschreiben der Kommission an WEBER A2023-02 Seite 1
2023-04-20 Schlussschreiben der Kommission an WEBER A2023-02 Seite 2

Im Fall der ÖFG stehe also Aussage gegen Aussage, weitere Investigationen könne die Kommission nicht anstellen. Nun, dann brauchen wir sie aber auch nicht.

Im Fall der TU Wien erklärt sich die Kommission für „nicht sachlich zuständig“. Sie macht das mit dem Schachzug, dass sie die völlig offensichtliche Verhinderung eines langjährigen Forschungsplans auf die Frage der Anstellung reduziert.

Nun, für solche verhöhnenden Schreiben braucht es nicht viereinhalb Monate. Das schafft man auch in zehn Minuten.


Ich beobachte die Arbeit der ÖAWI seit ihrer Gründung im Jahr 2008. Ich habe im Laufe der Zeit 14 Fälle gesammelt, bei denen Hinweisgeber und Betroffene ihren Unmut und ihre Verständnislosigkeit mir gegenüber artikuliert haben: Unbegründete Urteile, eine grobe Datenschutzverletzung im Verfahren, ein falsch adressiertes Schreiben. Nun kommen meine beiden eigenen Fälle dazu, wir sind also bei 16 Problemfällen.

Ich habe die ÖAWI seit 2008 wie folgt beschrieben: „Zahnloser Zirkel“, „Feigenblatt“, „Bananenverein“, „Verarsche“, „Beschiss“, „Hochschulkorruption“ und „korrupt“. Für die Verwendung des Begriffs „korrupt“ handelte ich mir eine Klagsdrohung von ÖAWI-Anwalt Meinhard Ciresa ein. Ich hoffte auf eine Änderung, auf eine Reform der ÖAWI durch das neue Führungsduo im vergangenen Jahr. Aber es ist alles beim Alten geblieben: Die ÖAWI deckt nicht auf, sie deckt zu.

Die ÖAWI steht in meinen beiden Fällen auf Seiten jener, die gemäß der ÖAWI-eigenen Definition wissenschaftliches Fehlverhalten begangen haben. Und das war auch so bei Fällen von Hahn bis Aschbacher. Eine Tragödie für die österreichische Wissenschaft.

Ich kann nur nachdrücklich jeden Betroffenen warnen, sich an diese Agentur zu wenden. Wenden Sie sich lieber an mich oder einen Anwalt.

3 Kommentare zu “Erneut das Papier nicht wert: Die unsinnigen „Urteile“ der ÖAWI

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  1. Ralf Rath

    Bekanntlich zäumt „Die fröhliche Wissenschaft“ von Friedrich Nietzsche das Pferd gleichsam von hinten auf. Sich daran ein Beispiel nehmend, behauptet Dieter Sauer bis heute, dass angesichts der dadurch indirekten Steuerung unter den Belegschaften weltweit in den Unternehmen angeblich eine politische „Ohnmacht“ (in: Dunkel/Sauer (Hg.), 2006: 257) vorherrsche. Vor allem der industrielle Arbeitsprozess als der Voraussetzung für gleich welchen Wohlstand gestaltet sich jedoch im Kontext einer Steuerung auf der Höhe der Zeit völlig anders. Bedenkt man, dass jeder Mensch sterben muss und der Einzelne daher solch einem Zugriff von Beginn an in Gänze entzogen ist, tritt spätestens im Augenblick seines Todes den hinterbliebenen Dritten die Ohnmacht ein, von der Max Horkheimer längst berichtet (in: GS, Bd. 14: 69). Um der ökonomischen Effizienz willen hätten sie sich deshalb vorausgehend ihre Praktiken auch sparen können. Allerdings verschmähen Klaus Dörre in Jena und Stephan Lessenich als der inzwischen in Frankfurt am Main amtierende Direktor des Instituts für Sozialforschung (IfS) wegen einer vermeintlichen „Nähe zu neoliberalen Verzichtsideologien“ (Editiorial zu den WSI-Mitteilungen 7/2014) die Problemlösung im Zuge einer offenen Konkurrenz. Anscheinend ist beiden ein verdeckter Arbeitskampf (Hoffmann, 1981) insbesondere bei der einst im Werk Wolfsburg ungezählte Pferde einspannenden Volkswagen AG und ein Schwelgen in einem „leichtfertigen Luxus“ lieber, wie Berthold Vogel erst jüngst am 3. Januar 2023 im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) reklamiert. Auf Empfehlung von Michael Schumann als einem der Schüler von Horkheimer/Adorno bot ich zwar Dieter Sauer meine Hilfe an, in einer freien Marktwirtschaft den objektiven Konflikt einer modernen Gesellschaft in sich selbst austragen zu können. Aber Dieter Sauer schlug damals meine Reflexionskraft rundweg aus; wobei Gottfried Wilhelm Leibniz bereits im Jahr 1714 darauf aufmerksam macht, wie aussichtslos es ist, dass auf diese Weise „die Gegenwart darin mit der Zukunft schwanger geht“. Insofern müsste die ÖAWI als neutrale Instanz sich dazu äußern. Hüllt sich die in Wien ansässige Agentur fortgesetzt in Schweigen, erlangt ungebrochen der Ausruf „Gott ist tot!“ seine ihm noch nie gebührende Geltung. Deren „Urteil“, was Gott ist, trotzdem nur Aussagen darüber ermöglicht sind, was Gott nicht ist, könnte somit in der Tat unsinniger nicht sein, wie Stefan Weber aktuell kritisiert.

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  2. Franz Rege

    Die ÖAWI hat ja ihre Arbeit vielversprechend begonnen. Dann scheint einiges schief gelaufen zu sein. Diese Einrichtung sollte einer ernsthaften Evaluierung unterzogen werden, auch unter Berücksichtigung der Kosten, die sie bislang verursacht hat, des „Outputs“ und der Qualität der Ausführungen.
    Die Feststellung, es stehe „Aussage gegen Aussage“, ist wahrlich haarsträubend: Dann brauchen wir überhaupt keine Kontrollinstanz mehr, denn die kritisierte Seite wird sich wahrscheinlich immer in einem ersten Moment wehren und alles abstreiten. Wenn das dann das Ende der Fahnenstange bedeutet, dann brauchen wir keine ÖAWI. Die oben veröffentlichten Briefe (dass die Autoren die Veröffentlichung nicht wollten, kann ich verstehen, schon weil peinlich) sind tatsächlich in 15 maximal 20 MInuten verfasst. Das kann es nicht sein. So kann man die Tätigkeit dieser Institution mittlerweile auch einstellen.

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    1. Stefan Weber Beitragsautor

      Korrekt. Dieser Verein gehört eingestellt. Er wird über Steuergelder mitfinanziert. Und nächste Woche wird man sich im inner circle auf die Schultern klopfen: „Mia sann suppa.“

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