Zur Verjährungsdebatte: Überlegungen zu „Autonomie“ und „Reputation“ der Wissenschaft
„Grundlage aller Überlegungen der Unterzeichner ist die Wahrung und Förderung wissenschaftlicher Autonomie“, heißt es in dem gestern hier im Blog diskutierten brisanten Positionspapier (S. 2). Und weiter: „Wissenschaftsautonomie ist der Gestaltungsmacht staatlicher Akteure entzogen. Selbst der Missbrauch von Freiheit vermag ihre Abschaffung nicht zu rechtfertigen.“ (S. 3)
Was heißt das eigentlich? Die meisten Universitäten sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das heißt, sie verdankten „ihre Rechtssubjektivität nicht der Privatautonomie, sondern einem Hoheitsakt“ (ich zitiere hier verpönterweise Wikipedia). Was bedeutet nun aber diese Wissenschaftsautonomie, die […]