ÖVP-Weisung statt GWP-Initiative: Juristische Fehlinformationen und Schönfärbereien in der Presseaussendung der TU Wien

In ihrer heutigen Presseaussendung anlässlich des Plagiatsfalls Niki Popper erweckt die TU Wien den Eindruck, sie würde viel zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis unternehmen. Nun, ich unterrichtete an der TU Wien vom Sommersemester 2019 bis Ende dieses Semesters gute wissenschaftliche Praxis und nahm genau das Gegenteil wahr.

Es gilt also, die Presseaussendung von heute einem „Fakten-Check“ zu unterziehen, wie man ja mittlerweile sagt.

Zum Titel der Presseaussendung: „Wissenschaftliche Praxis lässt sich lehren und prüfen“ – hier dürfte wohl das Textverarbeitungsprogramm das Wort „Gute“ zum Auftakt verschluckt haben. Denn auch schlechte wissenschaftliche Praxis lässt sich (leider) lehren.

„Für die TUW steht die Redlichkeit von Dr. Popper außer Zweifel.“ Damit ist das Behördenverfahren von vornherein nicht ergebnisoffen, „biased“ und damit wertlos. Über die „Einbeziehung unabhängiger, externer Gutachter_innen“ kann ich nur noch lachen: Unter dem Deckmantel der Amtsverschwiegenheit ausgesucht, kann ich nur sagen.

Grob falsche juristische Darstellung

„Voraussetzung für das Vorliegen eines Plagiats nach UG sind a) Vorsatz, d.h. Vorliegen einer nachweislichen Täuschungsabsicht und b) Wesentlichkeit, d.h. ist/war der betreffende Teil einer wissenschaftlichen Arbeit für die positive Beurteilung der Arbeit ausschlaggebend.“ Beide Teile dieses Satzes sind juristisch grob falsch. Die Voraussetzung für das Vorliegen eines Plagiats nach Universitätsgesetz (UG) ist gerade nicht der Vorsatz. Das UG trifft in seiner Begriffsdefinition von „Plagiat“ aus dem Jahr 2015 gerade keine Aussage darüber, ob ein Plagiat leicht fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich angefertigt wurde (Bestätigung durch mehrere Hochschulrechtler):

„Ein Plagiat liegt jedenfalls dann vor, wenn Texte, Inhalte oder Ideen übernommen und als eigene ausgegeben werden. Dies umfasst insbesondere die Aneignung und Verwendung von Textpassagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnissen oder Daten durch direkte, paraphrasierte oder übersetzte Übernahme ohne entsprechende Kenntlichmachung und Zitierung der Quelle und der Urheberin oder des Urhebers.“ § 51 Abs. 2 Z 31 UG

Das „Erschleichungsmoment“ kommt überhaupt erst bei der Frage der Nichtigerklärung einer Beurteilung und des Widerrufs des akademischen Grades ins Spiel (§ 73 und § 89 UG). Und so weit wird es bei Popper wohl gar nicht kommen, obwohl es zumindest in Bezug auf die Diplomarbeit sinnvoll und richtig wäre. Die Frage wird vielmehr sein: Plagiat – ja oder nein?

Wenn nicht einmal die TU Wien die österreichische Rechtslage kennt, was soll ein externer Gutachter zur Aufklärung beitragen?

Auch ist es völliger juristischer Quatsch, dass der (vom Plagiat) betroffene Teil „für die positive Beurteilung der Arbeit ausschlaggebend“ sein müsse. Erstens steht das oder ähnliches überhaupt nicht im UG. Zweitens ist es eine Fehlinterpretation eines Stammrechtssatzes des Verwaltungsgerichtshofs. Dieser besagt, dass bei (hypothetischer) Kennzeichnung aller plagiierten Stellen als korrekte Zitate die Beurteilung (hypothetisch) hätte schlechter ausfallen müssen. Das sagt nun aber etwas ganz anderes aus (UG-Kommentatorin Perthold-Stoitzner bestätigte mir gegenüber per E-Mail diese Lesart).

Insofern hat sich Herr Dr. Weber akademischen Dank verdient, denn nur das Aufzeigen von formalen Mängeln und die öffentliche Diskussion darüber transportiert die thematische Transparenz und zeigt auch, wie unerlässlich die Arbeit an den Universitäten ist, gute wissenschaftliche Praxis zu lehren und zu prüfen“, erklärt das Rektorat der TU Wien. – Unter den gegebenen Umständen (wir sind ja schon im Fasching und die TU hat mich soeben eliminiert) kann ich darüber sogar leicht schmunzeln.

Weniger lustig finde ich es, siehe oben, dass die TU Wien Gesetze falsch wiedergibt. Das Lachen vergeht mir allerdings vollends bei einer falschen Darstellung ihrer Leistungen. Das sollte bei einer staatlichen, das heißt vom Steuerzahler finanzierten Universität eigentlich nicht widerspruchslos durchgehen:

Die TU Wien verweist auf ihren „Code of Conduct“ aus dem Jahr 2007. Dieser ist nicht nur hoffnungslos veraltet, sondern auch – wie meine Befragungen zu Beginn jeder GWP-Vorlesung ergeben haben – den Studierenden so gut wie unbekannt.

Keine Anbindung der Plagiatssoftware an Lernplattform der TU Wien

„Seit zwei Jahren ist eine Plagiatssoftware zur Prüfung von Abschlussarbeiten in Verwendung.“ Das finde ich interessant. Denn ich warte seit 2019 auf eine Anbindung der Plagiatssoftware Turnitin an die von der TU Wien verwendete Lernplattform Moodle. Aber es passierte bis heute einfach nicht.

Hier im Aufgaben-Bereich der Lernplattform müsste die „Ähnlichkeitsprüfung“ von Turnitin angeboten werden. Bei der Universität Wien ist dies etwa seit Mai 2018 der Fall:

Auch der erwähnte „Leitfaden zum Umgang mit Plagiaten in studentischen Arbeiten an der TU Wien“ aus dem Jahr 2014 ist hoffnungslos veraltet, stammt sogar noch aus der Zeit vor der Einführung der Plagiatsdefinition im UG und ist damit keine Basis mehr. Eine Mitarbeiterin der TU klagte mir gegenüber schriftlich, dass das Rektorat der Aktualisierung keine Priorität einräumt.

Der Clou ist aber nun dieser Passus:

„Das Projekt ‚Digitale gute wissenschaftliche Praxis‘ wird an der der TU Wien als Bestandteil der aktuellen Leistungsvereinbarung 2022 – 2024 durchgeführt werden und Instrumente und Prozesse schaffen, die von allen österreichischen Universitäten genutzt werden können. Es geht darum, beim wissenschaftlichen Nachwuchs Bewusstsein zu schaffen und Fehlern und Vergehen vorzubeugen.“

Das steht in der online abrufbaren Leistungsvereinbarung:

Wahr ist vielmehr, dass das zu wesentlichen Teilen von mir verfasste und initiierte Konzept „Digitale gute wissenschaftliche Praxis“ nach einer politischen Weisung am 04.10.22 gecancelt wurde. Und nun stellt sich das Rektorat hin und tut so, als sei es Ritter in Sachen GWP. Das ist nichts anderes als verlogen.

Hochschulkorruption: Meldung an ÖAWI erfolgt, Klage und Buch in Arbeit

Das Canceln meiner über zwei Jahre hinweg unbezahlten Mitarbeit beim Projekt „Digitale gute wissenschaftliche Praxis“ aus rein politischen Motiven ist mittlerweile als Fall bei der ÖAWI anhängig (Behinderung der Forschungstätigkeit) und wird Gegenstand einer zivilrechtlichen Klage gegen die TU Wien werden. Drittens hat mich ein Verlag eingeladen, ein Buch über diese und verwandte Machenschaften in Österreich zu schreiben (das ich jetzt eigentlich anstelle dieses Blogbeitrags verfassen sollte).

15 Kommentare zu “ÖVP-Weisung statt GWP-Initiative: Juristische Fehlinformationen und Schönfärbereien in der Presseaussendung der TU Wien

Neuen Kommentar verfassen

  1. Andreas Slateff

    Das ist recht leicht erklärt: Die TU Wien verwendet nicht nur moodle. Sie verwendet zwar auch moodle (als tuwel), aber nicht nur, insbesondere wird moodle nicht für Zeugnisse, nicht für die Lehrveranstaltungsankündigung und nicht für Diplomarbeiten verwendet. Die TU Wien benützt stattdessen „tiss“ – als Nachfolger bzw. Modifikation von „tuwis“, einer mehr oder weniger Eigenproduktion, um die es aber ebenfalls vor rund 10 Jahren größeren Krach gab:
    https://www.profil.at/wirtschaft/tu-wien-die-universitaet-rechnungen-gericht-370081
    Deshalb ist eine direkte Anbidung von turnitin an moodle auch gar nicht so sinnvoll. Als Betreuer können Sie aber sehr wohl mit Plagiatssoftware prüfen.

    Ich finde auch nicht, dass jede schriftliche Aufgabe mit turnitin geprüft werden sollte oder müsste, denn es gibt genügend vorwissenschaftliche Arbeiten, die keinen strengen Kriterien genügen, genügend Gruppenarbeiten und und und. Das würde nur auf massenweise falsche Alarme führen und den Alltag der Lehre mehr behindern als ihr nützen.

    Darüberhinaus darf ich Ihnen ein offenes „Geheimnis“ verraten: Auch Lehrende halten sich nicht an alle Regeln. Es gibt genügend Teile in den Vorlesungsunterlagen, die aus Fremdmaterial stammen, die aber nur nicht „veröffentlicht“ werden. Das Resulat einer vollständigen turnitin-Verwendung wäre dann nur, dass auch Studenten damit versuchen, ihre Professoren womöglich zu erpressen. Also wäre es auch Uni-Sicht insgesamt eher kontraproduktiv, man würde nur schlafende Hunde wecken. Deshalb wird es vermutlich dabei bleiben, dass die Betreuer die Plagiatsprüfungssoftware verwenden können.
    Als Student, der eine wissenschaftliche Abschlussarbeit schreibt, wird man doch hoffentlich selber wissen, welche Quellen man verwendet hat, und woran man selber gearbeitet hat. In experimentellen Fächern wie Chemie, Verfahrenstechnik oder Physik lernt man, Laborbücher zu führen (in der Physik leider nur etwas eingeschränkter, warum auch immer). Wenn man also entsprechend „sauber“ arbeitet, dort, wo es möglich ist, und entsprechend gut dokumentiert, dann kann man damit auch die Eigenleistungen belegen.

    Viel wichtiger als eine nachträgliche Plagiatsprüfung von Seiten der Studenten fände ich einen vorbeugenden Unterricht bereits im ersten Semester, ordentlich zu dokumentieren, und zwar: Experimentell mit Laborbüchern, theoretischerseits mit Tagesheften/Tagebüchern und programmierend mit Versionsverwaltungssystemen.

    Antworten
  2. Ronald Benedik

    Zu den angeblichen Fehlen von Standards an den Universitäten, muss ich sagen: Was Abschreiben ist, wusste man schon 2001 und davor. Dafür braucht es keine Standards oder Regeln, es ist nach 12 Schuljahren bekannt.

    Zur Parteipolitik möchte ich sagen, die Universitäten sind nicht unbedingt schlechter oder besser wegen der Parteipolitik. In der jüngeren Vergangheit, damit meine ich die letzten beiden Jahrzehnte, hat die Politik die Stimme der Universitäten praktisch ignoriert.

    Antworten
  3. Andreas Slateff

    Herr Weber,
    so sehr ich Ihre Arbeit auch grundsätzlich schätze, ich finde, dass Sie nach Möglichkeit bitte nicht politisieren sollten. Denn damit schaden Sie eher der Sache. Man könnte Ihnen dann unterstellen, dass Sie aus politischen Gründen bzw. „auch mit politischen Gründen“ tätig sind – und alleine eine solche Brandmarkung nimmt den Blick von der eigentlichen und wichtigen Thematik „Wissenschaftliche Unredlichkeit“.

    Falls Sie Zustände im akademischen Bereich anprangern wollen, wäre ich durchaus bei Ihnen. Man muss halt leider erkennen, dass die Realität durchaus anders ist, als man es in einer Idealsituation gerne gehabt hätte. Das betrifft auch Projekte und Projektgelder.
    Hier hätte auch die Wissenschaftssoziologie noch sehr viel Forschungsarbeit zu verrichten!

    Ich persönlich trenne inzwischen zwischen „science“ und „academia“, also zwischen Wissenschaft und akademischen Institutionen. Mag es auch der ursprüngliche Sinn akademischer Institutionen gewesen sein, Wissenschaft zu betreiben (und dies später im Humboldtschen Sinn auch mit Lehre zu verbinden), so muss man doch einsehen, dass keinesfalls alles, was an akademischen Institutionen getan wird, wirklich wissenschaftlich ist oder strengen wissenschaftlichen Kriterien genügt. Leider. Denn auch Wissenschaft wird von Menschen gemacht, und bei Menschen gibt es alle möglichen Charaktere.

    Rein betriebswirtschaftliche ökonomische Zwänge sind nicht förderlich, auch politische Einflussnahmen oder Einflussnahmen aus der Privatwirtschaft sind nicht förderlich. Solche Faktoren werden aber oft als förderlich oder sogar erstrebenswert dargestellt (zB. „eingetriebene Projektgelder“ – vielleicht sogar noch in Kombination mit privatwirtschaftlichen Firmen und deren Interessen -, oder jetzt gerade in Österreich wieder neu thematisiert: „Massenproduktion von Absolventen“).

    Wenn man sich also mal im Klaren darüber wurde, dass keinesfalls alles, was an akademischen Institutionen betrieben wird, Wissenschaft ist, dann muss man sich auch im Klaren darüber sein, dass umgekehrt Wissenschaft außerhalb von akademischen Institutionen stattfinden kann, sofern – in den Naturwissenschaften bzw. empirischen Wissenschaften – die wissenschaftliche Methode angewendet wird. Das heißt, Wissenschaft definiert sich meines Erachtens über die Methodik (und vielleicht auch die behandelte Thematik), nicht über Institutionen oder akademische Grade.

    In diesem Sinn ist es dann zwar schade, dass Ihr Projekt nicht an einer akademischen Institution angesiedelt werden konnte, aber vielleicht ist es möglich, Ihr Projekt wissenschaftlich außerhalb akademischer Institutionen zu betreiben.

    Über abgelehnte Projekte oder Projektgelder darf man im akademischen Bereich (leider) nicht all zu traurig sein, denn die Ablehnungsquote kann je nach Bereich und Geldgeber durchaus zwischen 70 und 95% der Anträge liegen…
    Es lässt sich deswegen weder mittelfristig noch langfristig planen! (So viel zum Schlagwort „Nachhaltigkeit“.)

    Auch diesen Unsinn im gegenwärtigen Forschungsbetrieb aufzuzeigen und dingfest zu machen ist meiner Meinung nach eine Aufgabe der Wissenschaftssoziologie (und vielleicht einer „Wissenschaftsökonomie“). Der breiten Bevölkerung sind diese Zustände leider gar nicht bekannt, sie werden auch selten thematisiert.

    Durch Ihre Plagiatsforschung haben Sie in der Sache der wissenschafltichen (Un-)Redlichkeit eine Möglichkeit, wertvolle Arbeit für die Wissenschaft zu leisten. Möglicherweise auf Kosten akademischer Institutionen. Sogar besonders auf Kosten akademischer Institutionen, die mehr eine Fassade pflegen. Wenn Ihre Tätigkeit hingegen zu politisch wird, oder als zu politisch gesehen oder eingefärbt werden kann (von anderen), dann besteht durchaus Gefahr, dass es Ihrer eigentlichen Kerntätigkeit schadet.

    Antworten
  4. Interessierter Leser

    Der Satz der TU Wien, dass die Redlichkeit von Niki Popper außer Zweifel steht, schlägt wirklich dem Fass den Boden aus. Aber: Ich hätte eine Frage zu Ihrem Kommentar. Sie schreiben: „Und so weit wird es bei Popper wohl gar nicht kommen, obwohl es zumindest in Bezug auf die Diplomarbeit sinnvoll und richtig wäre.“ Sind Sie tatsächlich der Meinung, man sollte Niki Popper den Mastergrad (und damit notwendigerweise auch den Doktorgrad) aberkennen? Verstehe ich Sie hier richtig?

    Antworten
    1. Stefan Weber Beitragsautor

      Bei korrekter Auslegung des VwGH-Stammrechtssatzes bliebe wahrscheinlich keine andere Wahl. Deshalb haben ja Rektorate die abschwächende Auslegung erfunden. So muss kein Plagiat in einer Arbeit, die auch einen empirischen Teil enthält, zu einer Titelaberkennung führen.

    2. Interessierter Leser

      Das wäre dann also keine Opferung Niki Poppers von der früher die Rede war, sondern seine akademische Vernichtung. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich finde diese 30 Seiten copy-paste des irrelevanten Grundlagenteils schlimm. Aber in diesem Fall fände ich eine solche Aktion in höchstem Maße unverhältnismäßig. Mir kommt es auch vor als ob es solche Maßnahmen nur im akademischen Sektor existieren. Eigentlich müsste man ja auch Argentinien den Weltmeistertitel 86‘ aberkennen (Stichwort: Hand Gottes). Vielleicht sollte man akademische Titel generell nur „bis auf Widerruf“ verleihen oder überhaupt komplett abschaffen. Gegen letzteres wäre ich persönlich überhaupt nicht abgeneigt.

    3. Andreas Slateff

      Herr Weber,
      das mag aus formalistischer oder aus geisteswissenschaftlicher Sicht möglicherweise bedauerlich sein, aber ist aus naturwissenschaftlicher Sicht doch einigermaßen verständlich. Eine empirische Arbeit und empirische Ergebnisse werden nicht automatisch dadurch ungültig oder unwirksam, dass im Umfeld wie in einer Einleitung sprachlich-formale Mängel (wie Zitiermängel) auftreten.
      Man benötigt auch im Fachgebiet die empirischen Ergebnisse irgendwo dargestellt, um sie zitieren zu können.
      Wenn wegen formal-sprachlicher Mängel eine ganze Arbeit zurückgezogen wird, dann kann man auch die empirischen Ergebnisse nicht mehr ordentlich zitieren.

      Deshalb spielen in den Naturwissenschaften statt „Plagiaten“ auch „gefälschte Ergebnisse“ eine viel größere Rolle! Zu gefälschten empirischen Ergebnissen gehörte auch, wenn Ergebnisse abgeschrieben werden anstatt (wie behauptet) selber experimentell erbracht. Diese Situation würde ich in empirischen naturwissenschaftlichen Arbeiten als Analogie zum Thema „Plagiate“ der Geistewissenschaften sehen.

      In der (reinen) Mathematik müssten analog Arbeiten zurückgezogen werden, die grob falsche Beweise oder Sätze enthalten.

      Wie schon andernorts geschrieben: Man kann nicht einfach eine Methodik, die in einem Gebiet wie den Geisteswissenschaften üblich ist und gefordert wird, einfach eins zu eins auf andere Gebiete übertragen. Das gilt auch für die Art und Weise einer Zitierstrenge.

      Bei Nikolas Poppers beiden Abschlussarbeiten würde ich ebenfalls die Teile der Diplomarbeit als das Kritischere bzgl. Plagiats sehen. Allerdings ist eben zu berücksichtigen, dass es 2001 an der TU Wien keinerlei Standards dafür gab, und dass die bemängelten Stellen nur im Allgemeinteil der Arbeit auftreten. Es ist und war wahrlich kein Ruhmesblatt für die TU Wien, dass es 2001 keine entsprechenden Richtlinien gab. „Intern“ war durchaus zumindest gerüchteweise bekannt, wer ungefähr wie arbeitet. Das nach außen präsentierte Selbstbild akademischer Institutionen deckt sich meiner Erfahrung nach selten mit den wahren Zuständen.

      In Österreich wird allerdings vieles ganz grundsätzlich schwammig gehalten und belassen. Das hat Vor- und Nachteile. Ein Vorteil ist, dass es für den Einzelfall gewisse benötigte Freiheiten lässt, die man vielleicht zum Zeitpunkt eines strikteren Regel-Entwurfs noch gar nicht einschätzen konnte.

  5. Ralf Rath

    Laut der Leibniz’schen Monadologie aus dem Jahr 1714 hat „jede einfache Substanz Beziehungen …, die alle anderen ausdrücken“ (56). Horkheimer rekurriert darauf im Jahr 1956 anlässlich des 100. Geburtstags von Sigmund Freud und merkt an: „Wie nur je ein genialer Forscher hat er im kleinsten Teil das Ganze, im Individuellsten das Umfassende gesucht“ (GS Bd. 8: 110f). Angesichts dessen könnte ein Plagiat für die notwendige Suche nach dem „Eigenen“ (Hölderlin, SW Bd. 2: 95) keine existenziellere Störung von außen sein. Vor allem wird dabei die konzeptionell aufschließende Kraft des vielleicht berühmtesten Sohns der Stadt Wien von der dortigen Technischen Universität im Zuge nicht sanktionierter Plagiate noch heute aus zutiefst nichtigem Anlass heraus gering geschätzt. Der geschäftsführende Direktor des Soziologischen Forschungsinstituts Göttingen bezeichnete jüngst derlei Gebaren als einen „leichtfertigen Luxus“ (epd v. 3.1.2023), den man sich längst nicht mehr leisten kann.

    Antworten
    1. Interessierter Leser

      Ich habe keine Ahnung we Sie sind. Aber ich verwette mein letztes Hemd: Ihre Abschlussarbeit hat keinen empirischen Kern. 🙈

    2. Ralf Rath

      Obwohl längst klar ist, dass allein der kritische Weg offen steht (Kant), wünscht sich nicht zuletzt in Österreich laut repräsentativen Umfragen gegenwärtig die weit überwiegende Mehrheit ein sofortiges Schweigen der „Waffe der Kritik“ (Marx). In Deutschland war es vor allem Max Planck mit seinem Plädoyer für solch einen „inneren Frieden“ (siehe den Aufsatz zum Wesen der Willensfreiheit), an dem sich die dortige Bundesregierung noch heute in ihrem Handeln orientiert. Angesichts dessen wollte aber Max Horkheimer keineswegs bloß rhetorisch zuvor wissen (in: Der neueste Angriff auf die Metaphysik), was das für ein Frieden sei, sich mit Macht gezwungen zu sehen, dabei dem Untergang der Menschheit beiwohnen zu müssen. Insofern erstaunt Ihr Einwand, Interessierter Leser, einer vermeintlich meiner Diplom-Arbeit fehlenden Empirie über alle Maße hinweg.

  6. AufdenPunktgebracht

    Musste lachen (und gleichzeitig war ich schockiert) als ich den „Standard“-Artikel las. Und Dozent Weber hat das Problem nun wunderbar auf den Punkt gebracht: So ist dieses Prüfverfahren durch die TU ja wertlos und im Ergebnis schon punktuell antizipierbar:
    1. „Kein Zweifel an der TU“
    Moment mal: Die TU hat diese Vorwürfe objektiv und unvoreingenommen zu prüfen. Eine Sache ist die Unschuldsvermutung. Die gilt immer. Aber „keinen Zweifel“ am Ergebnis (was dann praktisch nur die absehbare Zurückweisung des Vorwurfs bedeuten kann), das ist dann schon eine andere Kategorie. Auf dieser Grundlage sollte die TU dieses Prüfverfahren schleunigst aus der Hand geben. So ist eine unvoreingenommene Prüfung gar nicht möglich. Was soll sich denn ein „unabhängiger“ Prüfer denn denken, wenn die Institution, die ihn/sie betraut (und bezahlt) schon das Ergebnis vorwegnimmt?
    2. Prüfkriterien
    Wie Dozent Weber sehr deutlich ausführt, werden hier Prüfkriterien vorgegeben, deren Untauglichkeit gerade auch Dozent Weber schon hinlänglich bestätigt hat und die im Rahmen eines Forschungsprojekts an der TU im Einzelnen geprüft werden sollten, hätte man Dozent Weber nicht den Auftrag dazu (rechtzeitig) entzogen (geht´s noch skurriler?).
    Mit diesen (objektiv verfehlten) Vorgaben steht das Prüfungsergebnis schon jetzt mit geradezu mathematischer Gewissheit fest. Da kann man sich auch die paar 100 Euro Gutachterhonorar sparen.

    Antworten
    1. Stefan Weber Beitragsautor

      Noch interessanter für den Rechnungshof wären die vielen tausend Euro, die die TU Wien an Turnitin zahlt, ohne die Software an die Lernplattform angebunden zu haben. Auch hier werde ich eine Meldung machen.

    2. Andreas Slateff

      Soweit ich weiß, wird sowohl bei der Bibliothek als auch betreuerseitig mit „Turnitin“ und anderer Software geprüft. Eine direkte Anbindung an „die“ (welche?) Lernplattform der TU Wien ist vielleicht gar nicht notwendig, weil die Arbeiten nicht über die zersplitterten Lernplattformen der TU Wien elektronisch eingereicht werden, sondern über andere Systeme, die oft direkt an den Dekanaten angesiedelt sind.

      Über der TU Wien schwebt leider permanent seit Jahren der Pleitegeier. Die Politik ignoriert das. Im Dezember 2022 ist die TU Wien „freiwillig“ in einen Lockdown gegangen, um Heizkosten zu sparen. Zu einer Zeit, wo vielleicht die Verwaltung Urlaub macht, wo aber gerade viele Forscher zu arbeiten gehabt hätten (zB. ganz typisch Einreichungs-Deadlines für Konferenzen im Sommer).

      Der Rechnungshof beleuchtet bitte typischerweise auch nur die ökonomische, juristische und betriebswirtschaftliche Sichtweise. Ob der Sinn akademischer Institutionen für Wissenschaft, Forschung und Lehre an unseren „Verwaltungsuniversitäten“ (analog zur angelsächsischen „managerial university“) überhaupt noch gegeben ist, ist typischerweise gar nicht Inhalt einer Rechnungshofprüfung. Auch das mag ein Systemmangel sein. Jedenfalls treiben solche ökonomisch-juristischen Prüfungen die Tätigkeiten der Unis noch mehr ins ökonomische und bürokratische Korsett.

    3. Stefan Weber Beitragsautor

      Eine Anbindung von Turnitin an Moodle ist das A & O, sollte jede schriftliche Abgabe eines Studierenden umfassen. Interessant, dass sich diese anderswo längst übliche Routine (selbst Uni Wien, von US-Unis ganz zu schweigen) an der TU Wien weder in den Köpfen noch technisch bislang durchgesetzt hat.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Die maximale Dateigröße für den Upload: 20 MB. Sie können hochladen: Bilddatei, Dokument, Spreadsheet, Textdatei. Links zu YouTube, Facebook, Twitter und anderen Dienstanbietern werden automatisch eingebunden. Dateien hierhin ziehen