Uni-Reform Teil 3 und des Pudels Kern: Keine GWP- und Qualitätskriterien im zentralen § 13 zu den Leistungsvereinbarungen

Es macht immer Sinn, sich mit einer Sache so ausführlich zu beschäftigen, bis man irgendwann zum Kern des Problems vordringt. Hier ist er: Der § 13 des österreichischen Universitätsgesetzes (UG) regelt die Beziehung zwischen den Geld ausgebenden 22 staatlichen Universitäten und dem (Steuer-)Geld verteilenden Ministerium. In dem langen Paragrafen, fast einem Herzstück des UG, kommt die gute wissenschaftliche Praxis (GWP) mit keinem Wort vor. Das Wort „Qualität“ findet sich dort auch nur ein einziges Mal sehr speziellerweise, wenn es um die Pädagogenausbildung geht. Mit anderen Worten: Das Ministerium fordert von den Universitäten vieles, aber weder eine globale Qualitätssicherung noch die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis.

Erwähnt werden im Normtext sogar Blended Learning oder Betreuungsangebote für Kinder von Studierenden – so kleinteilig zählt der Paragraf vieles auf. Aber der zentrale Punkt von Wissenschaft überhaupt, die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und die Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens, wird nirgendwo erwähnt. Wie können Minister Polaschek und Sektionschef Pichl dieses Versäumnis erklären?

Damit entpuppen sich aber alle Satzbaustein-Einfügungen, die mit der UG-Novelle 2021 umgesetzt wurden, als Feigenblatt- und Alibimaßnahmen, als – noch dazu inkonsistente – Anlassgesetzgebung nach dem Fall Aschbacher.

Das Ministerium hat offenbar überhaupt kein Interesse, die gute wissenschaftliche Praxis konkret in die Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten zu implementieren.

Den Gipfel der Verlogenheit findet man dann in der Selbstdarstellung des BMBWF: Hier wird „Prüfungsaktivität“ mit „Qualitätssteigerung“ gleichgesetzt (?), als ob diese irgendein Indikator für Qualität wäre, zumal die Note „Nicht genügend“ gar nicht als Prüfungsaktivität gewertet wird.

Nun weiß ich, was in Österreich wirklich gespielt wird. Jahrelange ehrliche Bemühungen von mir, Peter Hilpold und einer Handvoll anderen zum Wohl der Wissenschaft werden gar nicht umgesetzt. Eine Schande für den Universitätsstandort Österreich!

Ich habe nun in meinem Bereich aufgezeigt, was schief läuft, wie Gesetzesmurks entsteht und wie Millionen unter falschen Prämissen ausgegeben werden. Wenn es überall so läuft wie in der Wissenschaft, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht, Österreich!


Teil 1: 24 Forderungen an eine Novelle des österreichischen Universitätsgesetzes (UG)

Teil 2: Weitere Expertenvorschläge für eine Reform des österreichischen Universitätsgesetzes (UG)

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