Eine Kommission zur Untersuchung von Verdachtsfällen auf wissenschaftliches Fehlverhalten einer bundesdeutschen Universität empfiehlt ihrem Präsidenten, den Doktorgrad eines bekannten deutschen Militärwissenschaftlers, der in Deutschland auch eine Professur innehat, zu entziehen.
Damit folgt die Kommission unserem 103 Seiten umfassenden Detailplagiatsgutachten, das 139 Plagiatsfragmente in der mit „magna cum laude“ beurteilten Dissertation auflistet.
Wird dieser Doktorgrad rechtskräftig entzogen, handelt es sich um die 15. Aberkennung eines akademischen Titels, den das Team Weber erreicht hat (wenige rezente Fälle noch nicht rechtskräftig).
In Österreich wäre die Mitteilung des Ausgangs eines Verfahrens dieser Art an den Hinweisgeber undenkbar. Man verschanzt sich (immer noch) erfolgreich hinter der Amtsverschwiegenheit und dem Verwaltungsverfahrensgesetz (keine Parteistellung). So landeten zuletzt alle „Promi-Fälle“ im Nirwana, von Karner bis Popper.
In der Plagiatscausa Mario Voigt benötigt die TU Chemnitz nun schon sehr lange. Eine Anfrage an den Thüringer Ministerpräsidenten zum Stand der Dinge blieb unbeantwortet. Man darf weiter gespannt sein, wie diese Sache ausgeht.