Wie bekannt, geht Frau(ke) Brosius-Gersdorf juristisch gegen meine gutachterliche Dokumentation zum Ghostwriting-Verdacht in ihrer Doktorarbeit vor. Wie mein Kölner Anwalt schreibt, geht es nun offenbar darum, mich „mundtot“ zu machen und aussagekräftige Ergebnisse zu „unterdrücken“. Versucht wird dies übrigens mit Anwaltsbriefen seit Anbeginn meiner Tätigkeit, seit 2006.
Textidentitäten sind empirisch vorhanden, sie zu leugnen, ist faktisch unmöglich. Die darauf aufbauenden Interpretationen sind gutachterliche Meinungsäußerungen. – So haben wir argumentiert.
Im Gegensatz zu Frauke Brosius-Gersdorf, die ihr Gutachten der Anwaltskanzlei Quaas und Partner bis heute nicht in Vollversion veröffentlicht hat, versuche ich, die Argumente möglichst transparent zu machen. Daher veröffentliche ich hier die Erwiderung meiner Anwälte im Volltext.
Weiterhin freue ich mich über Spenden in der Causa: Bitte per PayPal an weber@plagiatsgutachten.de oder direkt auf mein Konto mit der IBAN AT392040400043515980 bei der Salzburger Sparkasse Bank AG, Kontoinhaber: „Mag. Dr. Stefan Weber Gutachten“. Ich trete hier als Einzelselbstständiger gegen eine mit Steuergeld alimentierte Universitätsprofessorin an, die eine ehemals bedeutende politische Partei Deutschlands im Rücken hat. Vielen Dank!
Hier zunächst die Presseerklärung vom 13.08.25, auch nachzulesen hier:
Und hier die komplette Erwiderung an den Anwalt von Brosius-Gersdorf, Gernot Lehr: