Seit längerem kritisiere ich in diesem Blog die Zitierpraxis der juristischen Wissenschaft. Viele rechtswissenschaftliche Qualifikationsschriften scheinen aus einer bloßen Aneinanderreihung von Normtexten und Judikatur zu bestehen, wobei die Regel mit der Wiedergabe im Konjunktiv 1 manchmal durchgehalten wird und manchmal nicht. Es gibt unterschiedliche Auffassungen, wie mit wörtlichen Übernahmen umzugehen ist. In der Methodenliteratur finden sich Regeln, dass wörtlich übernommene Normtexte stets unter Anführungszeichen zu setzen sind (z.B. bei Ferdinand Kerschner), es gibt aber auch Auffassungen, dass genau dies affig aussehen würde und nur anzuwenden ist, wenn es tatsächlich auf den Wortlaut ankommt (aber tut es das nicht immer?).
Das Ad-Fontes-Prinzip scheint jedenfalls bei den Juristen nur sehr eingeschränkt zu gelten. Immer wieder entdecken mein Team und ich bei juristischen Doktorarbeiten Quellenplagiate, auch bei solchen, um deren eigene Prüfung wir vor Abgabe vom Autor gebeten wurden. Die Regeln wurden zuletzt 2012 deutlich verschärft, wohl im Nachhall zum Fall Guttenberg. Aber auch diese Verschärfung gilt nicht für alle rechtswissenschaftlichen Fachbereiche und wurde bei weitem nicht überall durchgesetzt.
Verstoßen die folgenden 23 dokumentierten Parallelen gegen die vor der Jahrtausendwende gültigen juristischen Zitiernormen? Die Juristen scheuen traditionell eine Diskussion darüber. Ich arbeite seit Jahren daran, dass das anders wird. Entstehen würden dann vielleicht viel kürzere, besser lesbare und vor allem sich tatsächlich um juristische Fragen der Zeit kümmernde Qualifikationsschriften und nicht bloß solche, die bereits Bekanntes wiederkäuen. Denn das traue ich mir zu sagen: Gesellschaftlich relevant sind diese Dissertationen kaum einmal.
Wenn ich den zeitlichen Ablauf der Promotion von Frauke B.-Gersdorf und der Habilitation von Hubertus Gersdorf richtig sehe, dann hat Hubertus Gersdorf seine Habilitationsschrift bei Prof. Peter Selmer eingereicht in dem Wissen, dass sich wortgleiche Formulierungen in der zuvor eingereichten und bereits begutachteten Promotion seiner Frau finden. Von wem diese Formulierungen letztendlich stammen, ist dabei unerheblich. Hubertus Gersdorf hat offensichtlich darauf vertraut, dass weder Prof. Horst Dreier, der Doktorvater seiner Frau, noch der Betreuer seiner Habilitation, Prof. Peter Selmer, die beiden Arbeiten nebeneinander legen und vergleichen werden. Mit diesem fragwürdigen Vorgehen wird meines Erachtens die Habilitationsschrift von Hubertus Gersdorf vor allem in moralischer Hinsicht sehr fragwürdig.
Wie schön, dann ist die Hexenjagd nun endlich vorbei. Und alle ja, auch die christlich, sozialen Politiker, können sich zurücklehnen und sich gegenseitig auf die Schulter klopfen. Und sich selber sagen was für tolle Demmokraten sie sind. Leider war der Wagen, von den ganzen Dummschwätzern und Blendern, vor den man sich hat spannen lassen für einige Hochintellektuelle etwas zu schnell unterwegs. Und das sind volkes Vertreter – mir wird Angst und Bange.
Ey, was ist los?
Sind denn alle schon am Ende mit ihrer Meinungsbilder über Verschwörung, Links und Rechts, Täuschungen und was noch alles.
Und immer noch läuft die Frau frei herum. Ist das nicht schön! In den USA hätte man sie wahrscheinlich nicht anders behandelt als hier, zumindest durch den Präsidenten. In der Türkei ( die ja rechtsstaatlich ist) wäre sie schon im Gefängnis. Also, wenn man bedenkt, dass Einige hier ja, zwischen den Zeilen, schon die Todesstrafe gefordert haben. Und wie immer gehen wir in die Sommerpause oder vergessen ganz schnell. Ihr seit so Demokraten.
PaulKehl
24. Juli 2025 um 09:09
Danke für das komisch anmutende juristische Seminar. Er hat sich sehr bemüht sein „Wissen“ zu vermitteln. Grundrechtsschranken sind in einem Atemzug/Satz mit „Schranken-Schranken“ aufgeführt ?! Sorry, wie bitte? Das ist ja wohl bitteschön nicht gleichzusetzen. Ein Beispiel für eine Grundrechtsschranke ist klassisch Artikel 5(2) GG.
Des Weiteren sind Ihre schwer bemühten „Schranken-Schranken“ in der Rechtspraxis wohl sowas von unrelevant. Wem wollen Sie das denn verkaufen? Diese Rechtstermini sind ausschließlich von akademischer/verfassungsrechtlicher Relevanz im Bereich der Rechtswissenschaften oder am Bundesverfassungsgericht. Echt ridiculous! Bitte nicht weiterplappern, wenn´s geht.
@I.:
Die Kommentarfunktion dieses Blogs eignet sich nicht für Diskussionen. Selbstverständlich sollte sich eine Verfassungsrechtlerin bei der Erörterung von Grundrechtseingriffen auch der Grenzen des Eingriffs („Schranken-Schranke“) bewusst sein. Hat aber mit den Textparallelen in der Doktorarbeit nichts zu tun.
Leider habe ich erst jetzt Ihre Nachricht erhalten. Die Wörter „Schranken“ und „Schranken-Schranken“ habe ich ironisch in der Erinnerung an die Studienzeit gebraucht., zu Zeiten der richtigen Bundesrepublik. BG als sich selbst schreibende Wissenschaftlerin sollte deren Bedeutung bekannt sein. Sie „haut“ allerdings apodiktisch Ansichten heraus, nach dem Motto „Das verstößt gegen das Grundgesetz, bzw. Art xy“ ohne diese Ansicht mit den entsprechenden Schranken und Schranken-Schranken einzuordnen. . Schauen Sie mal wie Vosgerau argumentiert. Das ist geschliffene Prosa. – Keineswegs will ich mit meinem Wissen prahlen, vor allem nicht gegenüber anonym agierenden Foristen. Dieses Forum ist öffentlich und jeder kann sich äußern.
Ich bin ja mal gespannt, ob die Propagandaorgane die Stellungnahme der Rechtsanwältin Reisig-Emden erwähnen werden, wie das die Junge Freiheit getan hat. Das bestelle „Gutachten“ der Frau Brosig wurde ja sofort durch das Dorf getrieben.
Die Ehekrise ist vorprogrammiert!
Bezugnahme zu Felix 21.07.2025, 14.40 Uhr:
Ich bin in dieser Hinsicht deutlich vorsichtiger und zurückhaltender in der Interpretation & Bewertung. Solange ich (theoretisch gesprochen) nicht jedes Zitat einzeln mit dem Originalwortlaut in der Primärliteratur abgeglichen habe und das Ganze dann im Gesamtkontext (450-500 Seiten) mir angeschaut habe, treffe ich grundsätzlich gar keine Aussage. Um eine Diss oder Habil als Plagiat (Wissenschaftsbetrug) einzuordnen, muss laut Definition nachweislich Vorsatz / eine Täuschungsabsicht vorliegen. Die hier vorliegenden 23 Textstellen machen 0,2 Prozent der Dissertation von Frau Brosius-Gersdorf aus. Aufklärung hat über ein oder mehrere Rechtsgutachten zu erfolgen, falls diese geboten sein sollten, und nicht über selbsternannte „Checker“ in einem Blog.
Ich stimme mit Ihnen überein, dieser Blog zur Causa Brosius-Gersdorf dient nicht der wissenschaftlichen Redlichkeit, sondern der unredlichen Politisierung und Gesellschaftsspaltung, die von bestimmten politischen Gruppierungen in Deutschland genauso gewünscht ist und angestrebt werden. Ich vermute im Übrigen auch einen Auftraggeber/Financier hinter diesem Blog. Alles andere ist unglaubwürdig (Zeitpunkt der Veröffentlichung), wie schon Vorkommentatoren angemerkt haben.
Am besten ist es, man zieht sich hier als Kommentator/Kommentatorin zurück, damit dieser unsachliche Diskurs endlich ein Ende findet.
Ich stimme zu, dass eine Gesamtschau erforderlich ist.
Allerdings kommt es eben nicht nur auf die wörtlichen, welche natürlich leichter nachzuweisen sind, sondern auch auf die inhaltlichen Übereinstimmungen an, da eben eine eigenständige wissenschaftliche Leistung erbracht werden muss.
Es ist aber nunmal kaum denkbar, dass der Prüfer der Dissertationsschrift die Habilitationsschrift des Ehemannes vergleichend las, obwohl dies wohl naheliegend gewesen wäre, da die familiäre Verbindung an der Uni Hamburg sicher kein Geheimnis war und es auch generell keines ist, dass ein jung verheirateter Wissenschaftler seiner im gleichen Rechtsgebiet tätigen jungen angehenden Wissenschaftlerin wohl gern zur Seite stehen und unter die Arme greifen wird.
Fraglich ist dann eben, ob das dann noch eine eigenständige Arbeit ist, wie das ja eidesstattlich versichert wurde.
In den Promotionsverfahren sind – wenn ich mich recht erinnere – Erklärungen über die Eigenleistung abzugeben. Wahrscheinlich also eine Erklärung an Eides statt oder Ähnliches. Diese ist dahingehend zu verstehen, dass die Erklärung vollständig ist. Wenn man also schreiben würde: „Ich versichere, 99,8 Prozent meiner Arbeit selbst als Verfasserin erstellt zu haben.“, würde dies Fragen der Uni nach den fehlenden „0,2%“ nach sich ziehen. Bei der Abgabe der Erklärung dürfte man noch gewusst haben, ob Teile der Überschriften bzw. des Fließtextes eine alleinige Eigenleistung sind oder nicht.
Und noch etwas zum „Strafrecht“: Falls es dazu kommen sollte, dass einige der Kommentare in diesem Blog als beleidigend empfunden werden sollten, könnte dies aufgrund der Fallkonstellation zu kuriosen Konsequenzen führen. Es könnte nämlich sein, dass im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung einer der Betroffenen nach Karlsruhe geht. Dann müsste einer der Senate darüber entscheiden, ob Kommentare in diesem Blog im Hinblick auf die Kandidatin noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. So peinlich sollte man es eigentlich nicht werden lassen.
Mir ist auch unklar, warum Sie tendenziell eine Person des öffentlichen Interesses in Schutz nehmen. Ich nehme an, dass es hier wohl einige überschaubare Lager gibt. Die einen empfinden die aufgezeigten Übereinstimmungen als skandalös, ob sie nun selbst Juristen oder andere Bürger sind und kommentieren hier. Die anderen verfolgen politisch-taktische Ziele gegen die Kandidatin. Wieder andere wollen die Kandidatin um jeden Preis durchbringen. Ein geringer Anteil wird „ohne Ansehen der Person“ auf die Unschuldsvermutung pochen. Wir haben hier also so etwas wie eine Debatte im Bundestag. Dort ist auch nicht jeder Beitrag im Interesse anderer Fraktionen.
Und falls es Sie tröstet: Ich empfinde die Vorlage teilgeschwärzter Gutachten als genauso skandalös wie textliche Übereinstimmungen mit anderen Arbeiten. Da spielen Parteien für mich keine Rolle.
Hier geht es wohl vor allem um Deutungshoheit und Definitionsmacht nach dem Motto: Wenn es den Richtigen trifft, ist eine Pressekampagne okay, wenn es den Falschen trifft, darf außer Rechtsexperten niemand mehr mitreden, vor allem nicht der Steuerzahler.
Also ob das 0,2 oder 20% ausmacht ist irrelevant. Geklaut ist geklaut, ob viel oder weniger spielt keine Rolle. Ich mag diese Relativierung nicht. Entweder man arbeitet sauber oder nicht. Punkt. Wir reden von einer Person die letztinstanzlich über Recht und Unrecht entscheiden kann. Was haben sie nur für ein kastriertes Rechtsverständnis.
Andreas Rau, sie Überchecker:
begonnen wurden beide m.E. gemeinsam erstellten Arbeiten etwa zeitgleich.
Da die Ehefrau offensichtlich Zugriff auf den Entwurf des Mannes hatte, musste diese nicht abwarten, bis diese veröffentlicht wurde. Das Erscheinungsdatum ist hier belanglos.
Hier ist m.E. offensichtlich, dass es sich bei der Dissertations – und möglicherweise auch bei der Habilitationsschrift um keine eigenständigen, sondern um gemeinschaftlich erstellte Arbeiten handelt.
H. Smith 20. Juli 2025 um 15:08:
Interessante Meinung – und noch mehr interessante Rechtsauffassung.
Öffentliche Diskreditierungen und Diffamierungen einer Person (die darunterfallenden potentiellen Straftatdelikte kann jeder öffentlich zugänglich in den entsprechenden Rechtsvorschriften, StGB, im Internet nachlesen) dürften nach der gängigen Rechtsauffassung nicht mehr durch das generalisierte Recht auf Meinungsfreiheit geschützt sein. Das ist aber abhängig vom jeweiligen Einzelfall.
Auch eine sogenannte „Person des öffentlichen Lebens“ muss sich nicht medienwirksam demontieren lassen. Das muss niemand (aufgrund seiner Persönlichkeitsrechte) stillschweigend hinnehmen oder dulden. Das zu glauben, ist ein Irrtum.
Beitrag zur politischen Bildung: Bei einem österreichischen Blog gilt grundsätzlich österreichisches Recht (Territorialitätsprinzip), da der Blog seinen Ursprung und seine Hauptaktivitäten in Österreich hat. Es ist wichtig zu beachten, dass aber auch EU-Recht gilt.
In Österreich ist die Meinungsfreiheit (in Analogie zum deutschen Grundgesetz) im Staatsgrundgesetz (StGG; hier: Artikel 13) und in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) normiert. Auch in Österreich ist Meinungsfreiheit (hohes Gut!) nicht unbegrenzt, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden. Diese Einschränkungen müssen jedoch gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sein, beispielsweise zum Schutz der Rechte anderer oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Ich verweise auch hier ausdrücklich auf Artikel 10(2) EMRK. Dort sollten Sie unbedingt mal nachlesen – könnte sich lohnen.
Dieser Kommentar liegt neben der Sache – faktisch und rechtlich. Aufgezeigt ( farblich markiert) werden hier Textstellen und Fußnoten von zwei veröffentlichten wissenschaftlichen Werken. Was ist dagegen zu sagen ? Wollen Sie Fakten leugnen ?
Viele Juristen sind ja der Auffassung, dass eine wissenschaftliche Ausdrucksweise darin besteht, einfache Aussagen derart verquast zu formulieren, dass die Sätze mehrfach gelesen werden müssen, bevor man die enthaltene Aussage versteht.
Darin hatte der Ehemann seinerzeit m.E. schon deutlich mehr Übung, was man den Textpassagen deutlich entnehmen kann.
Unabhängig davon, dass die Dissertation m.E. ein Gemeinschaftswerk und also keine eigenständige Leistung darstellt, kann man an diesen Textauszügen erkennen, dass diese durch die Ehefrau vom Ehemann abgeschrieben und dabei häufig ein wenig abgeändert wurden.
Wenn überhaupt, war es umgekehrt, Sie Checker. Sie war früher fertig als ihr Mann.
Bezugnahme zu Felix 17. Juli 2025 um 15:36:
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Das sehe ich etwas differenzierter. Manche Blogbeiträge/Kommentierungen sind wirklich sachlich, politisch neutral und von inhaltlicher Substanz geprägt. Andere Beiträge dagegen lassen einen schon kopfschüttelnd zurück, da hier persönliche Anmaßungen, um es neutral & zurückhaltend zu formulieren, primär im Hinblick auf Frau Brosius-Gersdorf (in Teilen auch den Ehemann betreffend) getätigt wurden. Die jeweiligen Protagonisten scheinen nicht zu wissen, wie man in der Sache fachlich neutral argumentiert. Bei einigen Beiträgen sehe ich mutmaßlich nicht mehr, dass diese durch Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) gedeckt sein sollen, zumindest werfen diese diesbezüglich deutliche Fragen auf. Ich verweise hier insbesondere auf Artikel 5(2) GG.
Ich bin persönlich auch der Meinung, dass ein „wissenschaftlicher“ Blog dieser Art nicht öffentlich ins Internet gehört, da substanziell zu diesem komplexen, juristischen Thema nur ausgewiesene Rechtsexperten im Grunde Stellung nehmen können, die sich dann auch im Detail mit der Materie befassen. Ich gehe hier in diesem Blog davon aus, dass keiner der männlichen und weiblichen Kommentatoren die dargelegten Zitatparallelen mit der juristischen Primärliteratur abgeglichen hat bzw. die beiden Schriften in Gänze gelesen hat, was zwingend geboten ist, um eine Aussage treffen zu können. Bei so einem Blog besteht grundsätzlich die Gefahr, dass dieser politisiert wird und zur potentiellen, wie auch immer gearteten, öffentlichen Bewertung einer Person missbraucht wird.
Wie man dem Impressum entnehmen kann, hat Dr. Weber seinen Sitz in Österreich und nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes. Wenn man das aber anwenden will, weil hier auch deutsche Leser kommentieren, sollte man auch an Art. 5 Abs. 1 letzter Satz GG denken (Eine Zensur findet nicht statt.). Und an Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (Jeder hat das Recht, … sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten). Der Trick ist nämlich, die Quellen zu beschränken, zu verschweigen, zu manipulieren oder lächerlich zu machen. Meistens von „ausgewiesenen Rechtsexperten“. Mir sind da Menschen mit gesundem Menschenverstand inzwischen lieber.
Auf den Punkt gebracht, halte ich die Existenz dieses Blogs in dieser Form für sinnvoll und wichtig. Personen des öffentlichen Interesses haben nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, für das sich die Kandidatin hier beworben hat, geringeren (Ehren-)Schutz als Normalsterbliche. Sie muss akzeptieren und dulden, dass die Diskussion in einem öffentlichen Blog geführt wird. Wohin es führen würde, wenn die von Dr. Weber aufgeworfenen Aspekte nicht öffentlich bekannt geworden wären, dürfte jedem klar sein: Man hätte alles unter den Teppich gekehrt.
Dass dieser Blog leider politisiert ist/wird und sich die Diskussion nicht neutral mit „wissenschaftlicher Redlichkeit“ befasst, ist unbestreitbar. Nach meinem Empfinden ist eine Mehrheit der Kommentare erkennbar voreingenommen bis hin zur kognitiven Dissonanz. Anders wäre es mir lieber. Gleichwohl ist das nach meinem Verständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Kampf der Meinungen ist das Lebenselixier der freiheitlichen demokratischen Staatsordnung. „Alle Unterdrückung von Diskussionen ist eine Anmaßung von Unfehlbarkeit.“ (Mill)
Somit sehe ich auch nicht, dass man die beiden Schriften in Gänze gelesen haben oder mit der angeführten Literatur abgeglichen haben müsste, um zu den aufgezeigten Parallelen Stellung zu beziehen. Sie halten das für „zwingend geboten“, um eine Aussage zu treffen. Ich würde das umdrehen. Jeder, der sich mit Zitiernormen und wissenschaftlichem Arbeiten auskennt, ist befähigt, zu den gegenübergestellten Auszügen Stellung zu beziehen.
Aber ich werde Sie nicht überzeugen und das ist vollkommen in Ordnung. Genau das ist Meinungsfreiheit.
Dass dieser Blog „politisiert“ wird, wie Sie sagen, sieht man in der Tat an Ihrer über die Maßen bemühten und offensichtlich interessengeleiteten Verteidigung der mit den Textübereinstimmungen konfrontierten beiden Autoren.
„Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt.“ Dieser Fall belegt doch, daß die Juristerei sehr wohl politisch ist. Das BVerfG entscheidet in staatsrechtlichen Fällen. Politischer geht es nicht. Deshalb haben auch Politiker die Kandidatinnen vorgeschlagen. Und gerade in der SPD sind mir keine „ausgewiesenen Rechtsexperten“ bekannt, allenfalls Antifa´s. Deshalb kann hier auch jeder Laie seine Meinung äußern, wie auf der Agora. Zudem wird in diesem Forum grober Unsinn sicherlich wegmoderiert. – Zu den „persönlichen Anmaßungen“. Ich halte BG für fachlich schlecht. Sie benutzt das GG zur Disziplinierung und Einschüchterung der Bürger. Von den Grundrechten als Abwehrrechten hat sie noch gehört. Das hatten wir in der Oberstufe (allerdings CDU-Bundesland und in den 70igern). Auch die Grundrechtsschranken und „Schranken-Schranken“ sind ihr unbekannt. Sie bezieht sich auf irgendein Grundrecht und plaudert los, nicht einmal in guter juristischer Sprache.
Wieso soll man sich durch 500 Seiten schlecht geschriebenes Juristendeutsch quälen, wenn hier bereits eindeutig und hinreichend belegt wurde, dass es zahlreiche Textparallelen bis hin zur Übernahme von Zitierfehlern zwischen zwei Arbeiten gibt, die es bei eigenständiger Arbeit oder wenigstens doch bei Einhaltung wissenschaftlicher Zitiervorgaben (nach dem Motto „auch mein Mann hat in seiner Schrift vom xxxxx [Fußnote] schon festgestellt dass…..“) nicht hätte geben dürfen.
Dass die Frau darüber hinaus auch noch die Tendenz zu haben scheint, Verfassungsrecht setzen statt auslegen zu wollen, ist zwar der dringendere Grund, sie abzulehnen, aber die hier fundiert aufgeworfene Frage von Ehrlichkeit, Authentizität und regelkonformen Handeln wäre besonders in früheren Zeiten auch schon durchschlagend gewesen. Heutzutage wird das angesichts der vielen Plagiatsfälle gerade im politischen Bereich offenbar als Kavaliersdelikt abgetan. Diesem Verfall moralischer Sitten und des Anstands zusehen zu müssen ist traurig und erschütternd.
Die Dame scheint eine ausgesprochene Affinität zu Schwammigkeit zu haben. Ihre Ausführungen bei Lanz zu von ihr getätigten Aussagen, wurden nur mit Schwammigkeit beantwortet. Gerade die Aussagen zur Impfpflicht -ein Fachgebiet, in dem sie keinerlei Kompetenz aufweist, sind an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Bereits zu diesem Zeitpunkt waren das Zulassungsverfahren des Impfstoffs und die möglichen Nebenwirkungen international bereits fragwüdig. Wenn ich von Dingen keine Ahnung habe, sollte man einfach nur den Mund halten und sich nicht noch medial überall in den Vordergrund drängen. Diese Dissertation/ Habilitation hat sicher ein Geschmäckle. Ähnliche Themen, dann hat man sich die Recherche zu einer Arbeit schon einmal gespart.
Angeblich soll die Uni Hamburg eine Überprüfung bisher abgelehnt haben (keine hinreichenden Hinweise auf Verstoß; vgl. [online] https://hamburg.t-online.de/region/hamburg/id_100815760/plagiat-uni-hamburg-reagiert-auf-kritik-an-frauke-brosius-gersdorf.html) – stimmt dies bzw. warum sind die hier dargestellten Auffälligkeiten keine hinreichenden Hinweise?
Alleine gleiche Wortlaute ohne Kennzeichnung als (direktes) Zitat geben Anlass für Zweifel. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass gleiche Wortlaute (in gehobener/ verschachtelter Sprache) entstehen, insbesondere in der Muttersprache. Zum Zeitpunkt der Dissertation/ Habilitation sollte man bereits zu einem eigenen Schreibstil gefunden haben, welcher die eigene Persönlichkeit und Gedankenwelt widerspiegelt (gereifte/ fertig ausgebildete Wissenschaftler eben).
Die Uni Hamburg drückt sich mit der Begründung, dass sich bisher noch niemand offiziell an sie gewandt habe, wie im Beitrag ausgeführt.
@ Hagen:
Ja, das sagt der Artikel, und es scheint die erste Standard-Reaktion der Uni Hamburg gewesen zu sein.
Allerdings setzt sich diese Stellungnahme nicht inhaltlich mit den Vorwürfen auseinander. Die Causa ist von medialem bzw. öffentlichem Interesse – da müsste man eigentlich mal eine substantiellere Stellungnahme vorlegen bzw. schon aus gesichtswahrenden Überlegungen eigeninitiativ eine Überprüfung anstreben. Wieso stoßen die Journalisten nicht automatisch eine Überprüfung an, wenn sie die Uni schon befragen, und eine solche inhaltsleere Stellungnahme erhalten? Falls eine Journalistenanfrage dazu nicht genug Anlass bieten sollte, auf welchem Wege müsste eine Überprüfung denn angestoßen werden bzw. wann wäre die Uni gezwungen inhaltlich Stellung zu beziehen?
Würde mich mal allgemein interessieren, nicht nur bezogen auf diesen Fall.
Die präsentierten Textparallelen zwischen den Arbeiten von Frauke Brosius-Gersdorf und Hubertus Gersdorf sind belegbar – doch entscheidend ist der Kontext, der fehlt: Handelt es sich um fachlich naheliegende Formulierungen, um dogmatisch gebotene Standardstrukturen oder um tatsächlich eigenständige Gedankenführungen? Ohne eine solche Einordnung bleibt der Vorwurf in der Grauzone und wirkt suggestiv.
Zudem nutzt der Beitrag das Beispiel, um pauschal die Relevanz und Qualität juristischer Dissertationen zu diskreditieren. Dieses Framing schadet der wissenschaftlichen Debatte, weil es Komplexität durch Unterstellungen ersetzt.
Wer mehr Transparenz und Qualität fordert, sollte selbst mit Differenzierung, Maßstabstreue und sprachlicher Fairness vorangehen.
Wenn du willst, kann ich auch noch einen konkreten Vorschlag für einen Kommentar unter dem Blogartikel oder eine knappe Replik auf Social Media machen.
sorry, das ist blauäugig. Die aufgezeigten inhaltlichen Übereinstimmungen sind keine “ fachlich naheliegenden Formulierungen“; dagegen spricht deren Anzahl, deren Umfang und Wortwahl. Das Wissenschaftler-Ehepaar kann selbst am besten die Genese dieser Übereinstimmungen und deren Konformität mit den gängigen Standards erläutern.
„Wenn du willst, kann ich auch noch einen konkreten Vorschlag für einen Kommentar unter dem Blogartikel oder eine knappe Replik auf Social Media machen.“
Danke ChatGPT, aber ich komme alleine klar.
Lt. Gutachteb von RA Quaas soll kein Plagiat vorliegen, die Wissenschaftlichkeit der Diss. nicht in Frage zu stellen sein. Das ist m.E. schlüssig, nicht dagegen dass auch keine Verfehlung wissenschaftlich korrekten Arbeitens gegeben sein soll. Angesichts der hier aufgezeigten 23 Übereinstimmungen ist das nicht einleuchtend. Das verschiebt den Maßstab- wieviele Übereinstimmungen in Text und.Fussnoten sind zulässig? Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies konform mit Universitäts- Standards ist.
Ist das Gutachten der Kanzlei Quaas irgendwo im Volltext veröffentlicht worden?
Man könnte das ja hier verlinken. Dann kann jeder die Arbeit von Dr. Weber mit dem Gutachten der Kanzlei Quaas vergleichen.
Das wäre transparent, weil man so die Schlussfolgerungen und Arbeitsweise beider Seiten miteinander vergleichen könnte.
Ich habe um das Gutachten angefragt und noch keine Antwort von der Kanzlei erhalten.
Im Grunde kann man dieses durch Frau Brosius bestellte „Gutachten“ darauf reduzieren:
„Meine Mandantin beauftragte mich, folgendes vorzutragen…“
Hat sich noch niemand gefragt, wer Herrn Weber denn bezahlt hat, damit er sein „Gutachten“ direkt vor der Wahl von Prof. Frauke Brosius-Gersdorf veröffentlicht?
Ich wette 10 Euro darauf dass die AfD oder eine gedanklich verwandte Organisation dahintersteckt.
Na, damit kennen sich doch die Linken am besten aus
Ich bin seit vielen Jahren hier „mitlesend“. Fragen Sie mal bei der ÖVP (die CDU Österreichs) nach. Dort werden Sie genau die konträre Antwort hören. Dort sagt man, dass Herr Dr. Weber von links, rot und grün bezahlt werde. Warum wohl? Erstens: Der geschlagene Hund bellt bekanntlich. Zweitens: Weil sich in einer materiellen – und zu großen Teilen durchsäkularisierten – Welt kaum noch jemand vorstellen kann, dass jemand auch ohne Bezahlung einer Sache nachgeht, um Idealen zu dienen und dass Wahrhaftigkeit – in ihrer Gesamtheit – letztendlich allemal nicht erkaufbar ist. Das heißt nicht, dass (egal aus welcher „Ecke“) auch Honorararbeiten bei Plagiatsjägern und Sprach-Freunden („Sprach-Philos“) in Auftrag gegeben werden.
Ein guter Rechtsanwalt oder Arzt wird seine Klienten und Patienten immer unabhängig von deren politischer Zugehörigkeit bestens beraten oder behandeln, gerne gegen Honorar. Aber gerade die besten Ärzte und Anwälte wird man immer wieder (leider insgesamt aber nur selten und vereinzelt) finden, wie sie Bedürftige, Obdachlose und Flüchtlinge kostenlos behandeln oder – in Bezug auf Anwälte – zum Beispiel den eigenen Sportverein, den Freund, den Bruder und die regionale „Amnesty-Gruppe“ oder die örtliche „Transparency International Gruppe“ ohne Honorar beraten.
Ein weiteres Beispiel wäre ein Staatsanwalt, der entfernt von einem Korruptionsfall in einer Behörde nichtdienstlich, nicht nachweislich (z.B. durch Zufall) hört. Er weiß genau, dass er sich damit nur zusätzliche Arbeit aufhalst. Und trotzdem werden etliche Staatsanwälte dann der Sache nachgehen, obwohl ihr Schreibtisch schon jetzt überquillt.
Wieso sollte die Afd das in Auftrag geben wenn die CDU es als Grund angibt.
Ich finde auch nicht richtig das die Frau ein Gutachten in Auftrag gibt.
Kennt die den Satz nicht,
Wer zahlt schafft an.
Nur mal so in den Raum gestellt.
Für mich stand seit 2012 immer die Frage an: Wer hat ein Interesse für/bei einer Plagiatsprüfung?
Wer hat das beauftragt?
Wissenschaftlich zu arbeiten wurde uns Studenten von unserem Professor „eingepaukt“!! Fußnoten in der wissenschaftlichen Arbeit zeugen von der Genauigkeit des Erarbeitens zur Fachthematik, enge Zusammenarbeit mit den Prüfern/Mentoren/Betreuern ist das A und O einer jeden wissenschaftlichen Arbeit.
Wer sich daran hält, hat sehr gute Karten und ist integer.
Schon `mal dran gedacht?
Die Qualität ist entscheidend; alles kurz, knapp und präzise zu erklären/niederzuschreiben.
Dann ist alles einfach zu verstehen.
Beanstandungen gleich Null.
Wenn ich mir hier die zahlreichen Kommentare anschaue, frage ich mich schon wer sich hier berufen fühlt, solche in einigen Fällen vollkommen unsachlichen, wider besseren Wissens bestehenden Nachforschungen anhand einiger weniger Auszugsseiten aus einer gegenübergestellten Dissertation und Habilitationsschrift (ohne das das jeweilige Gesamtwerk vorliegt), vorzunehmen. Und das in einer Art und Weise, die in einigen Fällen strafrechtlich relevant sein dürfte. Dies sind in einigen Fällen unsachliche Vorverurteilungen und Anmaßungen zu einem komplexen juristischen Thema, die im Grunde nur Rechtsexperten und die Promotionskommission der zuständigen juristischen Fakultät im Rahmen eines Rechtsgutachtens vollständig abschließend klären kann, falls der Bedarf im Gesamtkontext überhaupt besteht.
Ich kann diese ganzen abstrusen Nachforschungen und Kommentierungen in diesem Blog in keinster Weise nachvollziehen. Ich empfinde diese sogar als unfassbar übergriffig und ehrverletzend. Ich kann dem Team Weber nur raten, diesen Blog zu schließen, da manche Kommentatoren offensichtlich keine Grenzen kennen und glauben das online alles erlaubt ist. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Man muss schon seinen Namen veröffentlichen, sonst ist es nicht integer.
Ansonsten kann ich Ihren Beitrag voll nachvollziehen!
Der Plagiatsjäger „Weber“ handelt aber auch nur im Auftrag.
Es gibt Zufälle. Die Reihenfolge ist jedoch auch relativ auffällig und klar, vor 2000 und nach 2000. Außer es gibt bereits Zeitreisen?😅😂 Also wofür braucht man für eine relativ einfache Antwort einen Fachanwalt, wenn ich mir ohnehin nichts vorzuwerfen habe?
Abstrus ist allein, die Diskussion unter Verweis auf das Strafrecht abwürgen zu wollen. Der Streit über die Einordnung von Textparallelen in öffentlichen zugänglichen wissenschaftlichen Arbeiten findet offensichtlich in Ausübung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit statt. Um eine durch das Grundgesetz geschützte Meinung zu haben, muss man auch keine Experte sein. Solange die Kommentierenden nicht beleidigend werden, ist diese Diskussion nicht nur nicht strafbar, sondern vom Grundgesetz gerade gewollt.
Dies ist der erste Kommentar zu diesem – leidigen – Thema, welchen ich ohne weiteres unterschreiben würde.
Vgl. auch meinen eigenen Kommentar als „Namen Sind Schall Von Und Zu Rauch vom 16. Juli 2025 um 14:57 Uhr.
Chapeau!
Ehrverletzend?! Dann überlegen Sie einmal, welche Parteien diese Kultur der Ehrverletzung überall hoffähig gemacht haben. Aber wenn es die Linken betrifft, dann wird man auf einmal sehr dünnheutig Typischer Fall von Doppelmoral.
Wer als Jurist eine ganze Bevölkerungsgruppe als zu „beseitigen „bezeichnet, der hat an einem Gericht nichts verloren.
Wenn ich Sie also richtig verstanden habe, kann das Gutachten über die Arbeit von Frau Brosius Gersdorf gar nicht so schnell bearbeitet werden.
Es brauch also Zeit alles zu prüfen.
Laut Medien ist es aber schon geprüfte.
Also ich fand es schon seltsam, dass bei Lanz ein sehr komplizierte Satz in zwei Arbeiten vorkommt.
Vielleicht ist es aber normal bei der Uni. Da kenne ich mich nicht aus.
Ganz einfach: 2+2=4 und der Vollmond ist rund.
Für das Offensichtliche brauche ich kein Akademiker zu sein.
Die markierten Textstellen erschließen sich selbst meiner Person.
Besonders traurig stimmt mich als ehemaliger Angehöriger der Bundesbank, dass hier „meine“ Institution besprochen wurde und mittelbar durch diese Arbeiten einen Rufschaden erleidet.
Hätte ich als Beamter bei der Bank gelogen / betrogen, wäre ich entlassen worden, unter Verlust der Altersversorgung.
Das trifft auf so ein Power-Paar natürlich nicht zu, die stehen da drüber!+
„OBEN, das wissen auch die Vögel, fliegts sich einfach viel entspannter, da laufen die Dinge wie von selbst.“ sinngemäß zitiert von Rainald Grebe,
also immer brav Zitate kennzeichnen, gelle?
Also wenn das wissenschaftlich erlaubt seim soll, dann lasse ich mir die Doktorarbeit von meiner Schwester schreiben. Journalistisch nennt man sowas Zweitverwertung, 1xschreiben, 2 Kunden. Stellt sich auch die Frage: Warum wählt man 2 Themen mit Ähnlichkeiten? Da war man doch auf Synergie aus, und steht im Widerspruch zum Ehrenwort. Die Reputation des Duos ist kaputt. Egal, ob es für Aberkennung reicht oder nicht. Geprüft werden muss auf jeden Fall.
Ist da Thema Sterben doch medial durch „Forscher“ beeinflusst ?
Hr Gersdorf wüncht sich auch zu 216 eine Änderung ? Wieso genau zur Corona Zeit und wieso keine klaren
Vorschläge wie sowas ablaufen soll ? Also nur ein Piks und tschüss ? Oder doch einen langen Prozess mit Behörden bis Gerichten ? Was will der Staat eigentlich fragt man sich da? Mehr unsinniger Umsatz aus Prozessen oder ist das eine weitere Vorstufe zu noch ganz anderen Dingen…..?
zB dass dann irgendwann Beamte über den Tod sowas entscheiden dürfen…..
Was man heute ja in Kriegszeiten eh schon fast hat oder?
…nachrichten.idw-online.de/2020/02/26/dieses-urteil-ist-fundamental-staats-und-verfassungsrechtler-hubertus-gersdorf-ueber-das-urteil-zur-sterbehilfe
…youtu.be/Y79HqiMq1PA?t=124
Sie legte nun ein „vorläufiges Gutachten“ vor, welches bestätigten soll, dass lediglich ein gedanklicher Austausch stattgefunden haben soll.
Dieser müsste dann aber auch u.a. die Nummerierung der Fußnoten betroffenen haben.
Nach meinem Eindruck leuchteten ihre Augen, als Sie ihre dahingehenden Ausführungen machte.
Aha, laut ihren Anwälten (!) ist nun nichts dran, denn das wäre halt alles in „gedanklichem Austausch“ passiert. Man ist sich aktuell für keine Ausflucht mehr zu blöde.
Plagiat oder einfach auch ein Werk ihres Gatten?
Oder 2 mal Teamwork?
Bei den Formulierungsähnlichkeiten gibt es zumindest einen „Mitverfasser“ der Dissertation
und wenn der nicht angegeben wurde ist das wissenschaftlicher Betrug bzw. ein Verstoß gegen alle Promotionsordnungen,
die ich kenne.
eine Verfassungsrichterin, die zu ihrer Dissertation nicht die simple Erklärung abgeben kann, sie habe sie selbst verfasst und nur die von ihr angegebenen Quellen verwendet?
Hallo,
der/ die Peter hat genau die richtige Antwort auf alle Fragen gegeben. Eben weil wir nicht in einem Bananstaat leben ist es wichtig die Unversehrtheit (körperlich/seelisch) eines jeden zu achten. Die Freiheit des einen endet dort wo, die des anderen beginnt. Wieso hat die Hochschule ihr denn nicht schon längst die Lehrbefähigung entzogen? Und noch ist sie keine Bundesrichterin. Und wenn es um Plakiate geht dann müsste man wahrscheinlich die Hälfte aller Dissertationen einkassieren. Oder glauben wirklich alle hier Anwesenden das jeden Tag das Rad neu erfunden wird? Wahrscheinlich müssten dann viele in Deutschland ihre Briefköpfe ändern. Es bleibt spannend.
Ihnen geht es zumindest im vorliegenden Fall mehr darum, jemand der Ihnen unangenehm erscheint, öffentlich zu demontieren. Ihr Beitrag bei Welt und der zeitliche Kontext ihrer Vorwürfe sprechen Bände.
Meiner Meinung nach ist das zu einfach gedacht. Die Plagiarsvorwurf kamen ja am Schluss durch die CDU erst so richtig an die Öffentlichkeit. Vorher gingen Ihre Aussagen, die sie Live im Fernsehen getätigt hat viral.
Was mich wirklich erschreckt ist, dass mit dieser Einstellung die neuen Richter ja schon in eine gewisse Richtung geformt werden.
Wir brauchen nicht nur unabhängige Verfassungsrichter sondern Professoren die frei sind von jeder Idiologie aber ich glaube dafür ist es zu spät. Vielleicht gab es die auch nie.
Wie ist bei den Juristen die Definition von Plagiat? Die Anmaßung fremder geistiger Leistungen („Nachahmer“) ist doch nicht nur auf die identische Zitierung ohne Zitatangabe beschränkt, sondern auch Strukturierungs- und Ideenübernahme und Umstellungen fremder Textfragmente sollte man hinzuzählen. Auch würde ich eine Übersetzung einer Arbeit in eine andere Sprache ohne Zitierung/Kennzeichnung als Übersetzung als Plagiat bezeichnen, auch wenn die Texte nicht deckungsgleich sind – aufgrund der unterschiedlichen Syntax. Mit dieser Sichtweise schaue ich mir die Gegenüberstellung an und habe mir meine Meinung über diesen Berufsstand gebildet. Als Promovierender legt man den Eid ab, für die Wahrheit einzutreten. Siehe z.B. https://www.uni-muenster.de/Rektorat/abuni/ab60905.htm §12.
Mein Professor hatte mir im Jahre 1970 zum Thema meiner Diplomarbeit fast nur russischsprachige und englische Texte als Literaturquellen vorgegeben; deutsche Literaturstellen waren dünn gesät.
Nach Rücksprache mit ihm wurde mir dringend nahegelegt, bei der Übersetzung von fremdsprachlichen Textstellen unbedingt die Anführungszeichen und die Fußnoten genau zu markieren. Das hat zwar zu einer immensen textlichen Übersetzungsfülle geführt und meine Diplomarbeit auf 145 Seiten DIN A4 „aufgebläht“, war aber dann in den technischen Erläuterungen genau nachvollziehbar; ich musste also Qualität auch nunmehr durch Quantität darlegen.
Wer das macht, hat nichts zu befürchten.
Ich habe später in meinem Berufsleben als Fachdozent viele Ingenieur-Arbeiten bewertet; es waren immer (ich betone IMMER) Plagiatsstellen drin, auch wenn es im harmlosen Fall nur „vergessene“ Quellenangeben waren.
Schon vor nunmehr 55 Jahren war das ein Problem bei der wissenschaftlichen Arbeit.
Und Heute?? Der Dr.-Titel ist leider zur Massenware geworden. Mit AI ist das aber heute sofort nachweisbar. Das bitte ich zu beachten!
Frau Brosius ist gut beraten, die politische Öffentlichkeit zu verlassen, bevor ihr die Dissertation aberkannt wird.
Da sich die Dame für eine nicht so ganz unwichtige Stelle wählen lassen möchte. Und Sie ja selbst Juristin ist, sollte einer Person in diesem Beruf bekannt sein, dass so etwas nicht akzeptabel ist (siehe Guttenberg), wenn es sich um diese Position in unserem Land geht.
Erwarte ich, dass jemand der sich für so eine Position aufstellt und wählen lassen möchte. Nicht ein Hauch eines Mangels zu erkennen ist. Nicht mehr und nicht weniger.
Es gibt genug Politiker in Positionen, die Ihre Vita öfter ändern als andere Ihre Hemden. Damit sollten wir langsam mal aufhören.
Ich erwarte ein klare und saubere Arbeit von diesen Herrschaften. Oder leben wir mittlerweile in einem Bananenstaat, wo jeder tun und lassen kann was er will, so lange es keiner merkt. Das kann und darf nicht sein!
Danke.
Man sollte doch einfach Zitate anders formatieren müssen. Zum Beispiel Zitate in Großbuchstaben, oder Kursiv. Dann wird sofort klar, ob ein Text abgeschieben wurde und als Eigenleustung verkauft wurde.
Es gibt immer ganz konkret ausformulierte Regeln, wie ein Zitat genau auszusehen hat. Diese ändern sich allerdings im Laufe von Jahrzehnten und man muss dann eine Arbeit immer an den Regeln messen, die zum jeweiligen Abgabestichtag gegolten haben. Daneben wird ja auch jede Arbeit danach bewertet und überhaupt anerkannt von der Institution, bei der sie eingereicht wird, ob die aktuellen Zitationsregeln eingehalten worden sind oder nicht. Dabei waren m.W. noch keine Regelungen in Großbuchstaben oder Kursivschrift, m.W. setzt man wortwörtliche Zitate in Anführungsstriche und zusammengefasste Zitate nicht, beides ist dann im Text mit einer hochgestellten Ziffer zu kennzeichnen und in der Fußnote mit Angabe Autor/Buch/Seite zu zitieren. Bisher scheint es m.E. keine Verfehlungen zu geben. Auch der „Plagiatsjäger“, der die Arbeit untersucht hatte und der als „Quelle“ benutzt wurde, hatte sich quasi sofort geäußert, dass er keine Verfehlungen festgestellt hatte und sich auch nicht in diesem Sinne geäußert hatte. Man „verkauft“ in einer Arbeit auch nicht Texte anderer als Eigenleistung, die Herausforderung ist aus meiner Sicht im Gegenteil, dass man möglichst viel zitiert, um unter Beweis zustellen, dass man sich intensiv mit dem Thema auseinadergesetzt und viele Quellen berücksichtigt hat.
Schon eine erste Betrachtung der beiden Texte unter Zurückstellung von Aufbau und Inhalt zeigt jedem, der auch nur lesen kann, dass die Dissertation umfangreich aus der Habilitationsschrift plagiiert. In einer eigenständigen seriösen Arbeit gibt es weder Grund noch Zwang, wörtliche Zitate ohne Anführungszeichen und Quellenangaben zu übernehmen oder ganze Sätze oder Abschnitte nur durch kleine Veränderungen von Begriffen oder Umformunlierungen zur Umgehung des Zitiergebots zu modifizieren. Einem Urteil allein über diese unerlässlichen Formalien steht auch keine Unschuldsvermutung entgegen. Ebenso wenig könnte deren Missachtung durch die von einem ehemaligen Verteidigungsminster vorgebrachte Entschuldigung entgegengehalten werden, man habe „nicht vorsätzlich getäuscht“. Fahrlässige Plagiate gibt es nicht! Dieser hatte seiner Dissertation über die US Verfassung in geradezu kindlicher Unschuld und bar jeder Selbsterkenntnis das auf das Großen Siegel der Vereinigten Staaten von Amerika geschriebene Leitmotiv der US Verfassung vorangestellt „E pluribus unum“. Es ist auch das Leitmotiv aller Plagiierenden!
Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich mich irre, aber die Dissertation (1997)ist vor der Habilitationsschrift (1998) erschienen.
„Schon eine erste Betrachtung der beiden Texte unter Zurückstellung von Aufbau und Inhalt zeigt jedem, der auch nur lesen kann, dass die Dissertation umfangreich aus der Habilitationsschrift plagiiert.“
Ich möchte hierzu erwidern, dass jedem der nicht nur lesen kann sondern auch der Zahlenkunde mächtig ist, einordnen kann, dass das Jahr 1997 deutlich vor dem Jahr 2000 liegt. Man grundsätzlich nicht aus zukünftigen Schriften zitieren.
Damit erübrigt sich ihre weitere Einordnung, die sie hier in großer Herablassung verfasst haben von vorneherein.
Kommentar zum Kommentar: Angesichts der vielen Übereinstimmungen ohne Quellennachweise sind die Erscheinungsdaten der Arbeiten (Dissertation 1997 und Habilitationsschrift 2000) allenfalls für die Frage relevant, wer von wem wann übernommen hat – oder ist hier ein Autorenkollektiv zu Themen mit großer Schnittmenge (zweimal) tätig gewesen? Sind die Arbeiten parallel entstanden und wann sind sie eingereicht worden? Das zu beurteilen geht hier nicht. So oder so: Plagiat bleibt Plagiat und das nicht nur unterhalb einer ohnehin nicht zu rechtfertigenden „Schwelle“ oder nur anders marginalisiert als Ergebnis eines „Gedankenaustauschs“.
frau ist schwanger oder nicht schwanger,
nur ein bisschen schwanger gibt es nicht.
passt meiner meinung nach hier wunderbar hin
Ich bin Jurist. Wenn ich so manche Standpunkte dieser Frau höre, ist für mich klar, sie ist für jedes Richteramt völlig ungeeignet. Da spielen die Plagiatsvorwürfe für mich keine Rolle mehr, obwohl das aus meiner Sicht eindeutig der Fall ist.
Sie sind Jurist? Also in echt, mit Staatsexamen und so? Wow. Aber wahrscheinlich nicht auf einer Richterstelle, nehme ich an?
Mal Butter bei die Fische: Was ist denn das für ein Argument „Wenn ich so manche Standpunkte dieser Frau höre…“ – Wo genau kann ich nachlesen, dass Richter keine Standpunkte vertreten dürfen, die Ihren Ansichten nicht entsprechen? Gibt es das vielleicht auch genauer? Ich bin mir einigermaßen sicher, dass hier noch andere Juristen kommentieren, und „Mo sagt, die darf das nicht!“ ist mir bislang noch nicht unter die Augen gekommen.
Sind Sie sicher, dass Sie Jurist sind?
Liebe Leut,
lassen wir es so stehen wie es ist – eine Vermutung. Die ganzen Juristen die hier unterwegs sind sollten sich an ihr Studium erinnern. Es gilt die Unschuldsvermutung. Hier wird jemand vorverurteilt und in der Öffentlichkeit zerstört. Ohne handfeste Beweise oder einer öffentlichen Untersuchung. Da haben die Jungs und Mädels in Berlin ganze Arbeit geleistet. Es war genug Zeit alles im Vorfeld zu besprechen. Vielleicht war das ja die Rache der CDU Wasserträger an die SPD wegen der Abstimmung über Migrationsthematik vor der Wahl. Wenn wir nicht alle langsam anfangen uns über aktuelle Probleme ein Paar Gedanken zu machen dann sollte eine Bundesrichterin die Scheinbar unsere Verfassung untergräbt das kleinste Problem.
„Es gilt die Unschuldsvermutung. “
Würde ich so nicht sagen, die gilt nur vor Strafgerichten (oben: Staat, unten: Bürger). Schon vor Zivilgerichten gilt sie nicht, sondern da geht es darum, wer glaubwürdiger erscheint. Und bei Bürgern unter sich, auf Augenhöhe, gilt erst recht: der bloße Anschein von Schmutzleien gibt mir als Bürger das moralische Recht(!), eine andere Bürgerin sozial/politisch abzulehnen.
Um Schuld geht es doch gar nicht – sondern um Indizien, die wissenschaftliches Fehlverhalten nahelegen KÖNNTEN. Ist Ihre Position so zu verstehen, dass man dazu schnell hinweg gehen kann/ sollte? Bitte antworten!
Die Textgegenüberstellungen sind doch klar und eindeutig. Und öffentlich ist das auch. Warum redet man immer den Betrug schön? Soll so jemand das oberste Recht in diesem Land vertreten, der es selbst nicht so genau nimmt?
Nochmal die ernst gemeinte Frage: Könnte man bei einer Bewerbung an eine Universität über solche Textparallelen schnell hinwegsehen? Was ist die gängige Praxis in solchen Fällen? Wohlgemerkt verbindet sich mit diesem Post keine Wertung. Dazu würde ich mich angesichts meines unzureichenden Informationsstandes seriöserweise auch nicht in der Lage sehen.
die Arbeit der Kandidatin hat ihr Doktorvater Dreier, der schon an einer anderen Universität tätig war aber in Hamburg noch Promotionsrecht hatte , geprüft. Korreferent war ein Hamburger Emeritus , also jemand ohne Assistenten, dem die Kandidatin für die zügige Erstellung des zweitvotums dankte. Die 3 Monate später eingereichte Habilschrift des Ehemanns ging an dessen Doktorvater Sellmer, bei dem er langjährig Assistent war. Die Arbeit seiner Frau war aber zu jenem Zeitpunkt nicht veröffentlicht. Der Zweitreferent , ein bekannter Datenschützbeauftragter, wirkte ebenfalls seinerzeit ohne eigenen Lehrstuhl mit. Es gab mithin erhebliche Schwächen im Apparat der Beteiligten Professoren- ganz abgesehen davon, dass heutige Software Checks damals noch nicht üblich waren.
Das würde heute niemand so wagen, da anders als früher textsoftware eingesetzt wird. Damals kam hinzu: der Doktorvater und Erstvotant arbeitete an anderer Uni, als die Habil in Hamburg eingereicht wurde. Zweitgutachter waren jeweils emeritierte Profs ohne Unterbau, der heute die Checks macht. Kein Wunder, dass das nicht entdeckt wurde. Wäre es entdeckt worden, wären die Arbeiten zurückgewiesen worden.
Ja – könnte man und würde man. Es handelt sich um offensichtliche Bagatellen (wenn das, was hier gefunden wurde, alles ist, was es dort gab/gibt), zudem gegenüber bzw. in Kooperation mit einer einzigen, wohlvertrauten Person und nicht systematisch überall und irgendwo. Es ist nicht „perfekt“, aber zum Bestehen irgendwelcher Prüfungen (und die Dissertation bzw. Habilitation sind Prüfungsbestandteile) ist nicht die Anforderung „perfekt“ zu sein, sondern „frei von erheblichen, wesentlichen, den Gesamtwert der Arbeit maßgeblich in Frage stellenden Fehlern“. Letzteres ist festzustellen. Also Antwort: „Ja, könnte man – und müsste man sogar!“ Bestenfalls würde man in einer revidierten Auflage des jeweiligen Werkes verlangen, die Fehler zu korrigieren und ggf. dazu auffordern, gegenseitige Zitierungen kenntlich zu machen.
In einer der Gegenüberstellungen (S. 3) findet sich der gleiche Fehler: statt „Entscheidungsträgern“ steht links und rechts „Entscheidungsträger“.
Bingo!
Die aufgezeigte Übereinstimmung von Text und Quellen sowie Kapitelüberschriften sind frappierend. Das sieht nach Autoren-Kollektiv aus. Wer von wem übernommen hat oder ob beide zusammengearbeitet haben, -was bei der Themenähnlichkeit naheliegt, ist für die wissenschaftliche Transparenz nicht entscheidend. Inwieweit beide Arbeiten noch einen eigenständigen Inhalt haben, lässt sich erst nach deren Voll-Lektüre beurteilen. Nachsichtig ist zu bemerken: ein Wissenschaftler-Ehepaar.
In allen Landeshochschulgesetzen ist klipp und klar geregelt, dass die Dissertation eine eigenständig verfasste schriftliche Arbeit zu sein hat. Entsprechend sind die Promotionsordnungen der Unis gestaltet. Es gibt auch eindeutige Rechtsprechung dazu (z.B. BVerwG, 6 C 4.16). Liegt keine eigenständige Arbeit vor, darf ein Doktorgrad nicht verliehen werden.
Eine auf reiner bösartigkeit basierende Gegenüberstellung von zwei Arbeiten um geistig kleine Individuen aufzustacheln.
Was ist denn daran bösartig? Sind die Texte nun identisch oder nicht?
Jetzt nicht bös gemeint. Ich lasse auch mal wissenenschaftliche Zitiernormen komplett außer acht.
Da ist jetzt mal garnix. Diese Summe der Textphrasen die gleich sind oder sich ähneln sind am Ende so minimal und nicht zusammenhängend. Da haben welche eventuell dieselben Bücher benutzt.
Es wäre schön wenn man sowas direkt öffentlich ganz groß klar stellt.
Da ist absolut nichts ist zwischen diesen beiden Arbeiten.
Das Prof.-Ehepaar sollte zu den gezeigten Text- und Quellenübereinstimmungen Stellung nehmen. Jede(r) hat ja eine eigenständig verfasste wissenschaftliche Arbeit eingereicht. Frau Prof Brosius-Gersdorf muss selbst beurteilen, ob dies ihren zukünftigem Richterkollegen ‚zumutbar‘ ist.
Was würde eine universitäre Berufungskommission sagen, wenn sich einer der beiden auf eine Professur beworben hätten und diese Informationen dann bekannt würden?
Das ist eine interessante Frage. Hier war die Habilschrift noch umgekehrt die Diss nicht publiziert, als sie jeweils eingereicht wurden. So kam man eben durch.
Ich denke Ihnen gehört ganz klar ein Betätigungsverbot aufgelegt!
Es ist nicht Ihre erste Arbeit die nicht seriös ist.
Wäre ich Betroffener … Ich würde Sie verklagen.
Sie sind ein arroganter und gekaufter Assasin einer rechtsextremistischen Gruppe.
Sie haben klar validierbar an etlichen Politischen Akteuren die nicht der „konservativen“ Mitte angehören Plagiatsvorwürfe erhoben, die von den entsprechenden Universitäten als haltlos und falsch abgewiesen wurden!
Sie sind ein asozialer Mensch, der lediglich aus niederen Beweggründen und ohne substanzielle Fakten andere Beschädigen !
In einem anderen sozialen Umfeld hätten Sie wohl das Problem das Milchbrötchen zu kauen ..
Wer Faschisten unterstützt, dies mit der klaren Zielrichtung demokratische Strukturen und Institutionen zu beschädigen ist
– ein Faschist
– ein kriminelles Subjekt
Sie sollten ihren Arsch dahin bewegen wo solche asoziale Machenschaften an der Tagesordnung sind..
Gute Reise nach Moskau… und Vorsicht vor Fenstern ab dem 3.OG
Unfassbar zu welchen Beleidigungen und zu welcher Hetze Menschen im Internet imstande sind bei einer Sache, die sie persönlich nicht betrifft!
Wie auch immer man dazu denkt, das Niveau und die Bösartigkeit schockiert mich zutiefst!
Dafür mein Mitgefühl, dass Sie sich solchen aussetzen und mein Respekt, da es ja bestimmt kein Einzelfall ist, erneut tätig zu werden!
Ich bin selber Jurist. Volljurist. Mein Vater Bergmann; in Wanne-Eickel und Herne (das sind zwei verschiedene Sachen). Meine beiden Staatsexamen habe ich mit „ausreichend“ bestanden. Ich habe mal eine Statistik gesehen, dass von 100 beginnenden JuraStudenen weniger als 20 das 1. Staatsexamen machen. Darunter sind weniger als 1 % Arbeiterkinder. Das soll zumindest in meinem Jahrgang so gewesen sein.
Meine Staatsexamina habe ich mit mit Blut und Angst erkauft. Ein Kommilitone, der im ersten Versuch des 1. Staatsexamen durchgefallen ist, hat sich aus dem 10. Stock fallen lassen. Noch heute träume ein- oder zweimal im Jahr von der Prüfungsphase. Im Zentrum dieses Albs steht die Gewissheit, unzulänglich zu sein. Prüfer waren übrigens Professoren und Richter.
Was meinen die Herrschaften der SPD, welche Empfindungen ich habe, wenn ich an die Wisschaftlichen Arbeiter von Frau Brosius-Gersdorf und ihrem Mann denke?
Sehr geehrter Herre Dr. Weber vielen Dank für Ihre Arbeit. Und vor allem vielen Dank an Ihren Mitarbeiter, dem das Abschreiben aufgefallen ist.
Ich bin auch Volljurist.
Mein Vater war prügelnder Alkoholiker (später multiples Organversagen) und zu meiner willensschwachen Mutter (später Suizid) hatte ich bereits mit 8 Jahren das sog. Urvertrauen verloren. Ich wuchs überwiegend in einem von Sozialhilfe abhängigen Haushalt in sozialen Brennpunkten auf, bevor ich mit 16 Jahren aus dem Elternhaus flüchtete.
Meine beiden Staatsexamina habe ich „nur“ mit „voll befriedigend“ bestanden (für Nichtjuristen: unter den besten 10 %). Ohne Nebenjobs, zwei Auslandsstudienjahre (dies war seinerzeit – in den Jahren 1994 bis 1997 – noch sehr ungewöhnlich) und – zugegebenermaßen – mehr Fleiß (ich hatte das Glück, ohne viel Lernen diese Staatsexamina autodidaktisch zu bestehen; meinen Bedarf an „Blut und Angst“ hatte ich bereits in meiner Kindheit und frühen Jugend „gestillt“) hätte ich vermutlich ein bis zwei „gut“ in den Staatsexamina „geschafft“. Dies war aber zu keinem Zeitpunkt meine Priorität oder mein Ziel (sog. Study-Life-Balance).
Und nun?
Dies berechtigt (geschweige denn: befähigt) mich nicht dazu, Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf „vernichtend abzuurteilen“ bzw. zu schmähen, was im Übrigen auch für Doz. Dr. Stefan Weber (& Team) gilt.
Viererlei (heute bin ich großzügig 😉) gebe ich allerdings zu bedenken:
1. Herr Weber hat seinen Zeitpunkt für die Veröffentlichung dieses Beitrags in der „aufgeheizten“ Diskussion nicht zufällig gewählt und ist insoweit sicherlich auch nicht ohne Auftrag (sog. GoA) „pro bono“ (umsonst) tätig geworden.
2. Es wäre erfreulich, wenn sich die hiesige Diskussion etwas versachlichen könnte. Die verbalen Entgeleisungen „im Netz“ finde ich – seit jeher – unerträglich und meide aus diesem Grund – seit jeher – „soziale Medien“ usw. (sog. „Trolle“ allenthalben). Einige der hiesigen Einträge sind strafrechtswürdig und die Verfasser ganz leicht zu ermitteln, was offensichtlich nicht bedacht wird.
3. Es wäre noch erfreulicher, wenn Herr Weber kurzfristig seine/n Auftraggeber/in benennt. Früher oder später dürfte dies ohnehin bekannt werden.
4. Zur Sache:
Selbst wenn vorliegend ein Plagiat angenommen *würde*, ist doch noch nicht einmal geklärt, ob Frau Brosius-Gersdorf von ihrem Ehemann „abgeschrieben“ hatte oder nicht vielmehr das Gegenteil der Fall war. Was sollen also diese Vorverteilungen? In der parlamentarischen Sommerpause wird sich sicherlich ein befähigter Volljurist mit Erfahrung auf diesem Gebiet finden, welcher den Plagiatsvorwurf bestätigt oder entkräftet. Herr Weber ist m. W. bereits selbst „zurückgerudert“ und will seinen Beitrag nicht als Plagiatsvorwurf verstanden wissen.
Ihnen ist schon bewusst, dass Frau Dr. Brosius-Gersdorf hellseherische Fähigkeiten besitzen müsste, um von den angeblichen „Plagiatsstellen“ abzuschreiben? Ihre Dissertation wurde bereits 1997 veröffentlicht – die von Ihnen angeführten Textpassagen stammen jedoch aus einem Buch, das erst im Jahr 2000 erschien und sich auf eine Dissertation von 1998 stützt.
Es liegt also eher nahe, dass sich dieses spätere Werk an der früheren Dissertation von Frau Dr. Brosius-Gersdorf orientiert – und nicht umgekehrt.
Wenn man einen solchen chronologischen Zusammenhang ignoriert, macht man sich mit derartigen Vorwürfen nicht nur unglaubwürdig, sondern schlichtweg lächerlich.
Sie lassen aussenvor , dass die beiden , 1995 verheiratet, mehrjährig simultan promovierten und sich habilitierten. Siehe die Lebensläufe bei Wikipedia.
Nochmals: Die Arbeiten sind von Juni und November 1997. Steht im Vorwort.
Und Eheleute, die zu ähnlichen Themen forschen, werden ja wohl kaum die Arbeit des Ehepartners erst nach der Veröffentlichung zum ersten Mal lesen.
Erst informieren, dann denken und ganz zum Schluß tippen.
Vielen Dank für Ihre Mühe, Herr Weber!
Ich bin mir auch sicher, dass sich in einer Ehe von Juristen / Wissenschaftlern, welche auf dem gleichen Gebiet arbeiten, beide Zugriff auf die Arbeiten des anderen haben, diese auch in der Entstehungsphase schon mal lesen und sich dahingehend austauschen.
Die Ehefrau verfasste ihre erste wissenschaftliche Arbeit, der Ehemann war schon ein gutes Stück weiter und hatte sich schon einen geschliffenen Stil angeeignet.
Warum wurde das Plagiieren erst jetzt entdeckt?
Wo waren damals die Uni-Plagiats-Prüfer?
Welche Plagiats-Kriterien sind hier maßgeblich?
Die Menge macht das Gift…
Die CDU hat völlig richtig gehandelt, obschon sich Dr. Weber auch mal irren kann und rechtskräftig verurteilt wurde wegen übler Nachrede.
Einerseits kann es zu Überschneidungen bei der Auswahl juristischer Quellen kommen, andererseits erkennt man die Übereinstimmung bei Angabe der Reihenfolge der zitierten Quellen!
Das ist kein Zufall, Ihr Verdacht, Herr Dr. Weber, wie in der vorigen Überschrift klar geäußert, ist aus meiner Sicht, grundsätzlich zutreffend.
Ob sie von ihrem Mann oder er von ihr abgeschrieben, das wäre noch zu klären.
Zur Zeit sind beide völlig Unglaubwürdig!
Sie schreiben KONKRET von einem PLAGIAT.
Herr Weber hat sich klar und scheinbar diesbezüglich auch sehr schnell deutlich geäußert, dass es bislang seinerseits lediglich ein Plagiats-VERDACHT und nicht ein Plagiats-VORWURF, geschweige denn um ein festgestelltes Plagiat handelt.
GLAUBEN Sie wirklich, dass die „Vor-Berufung“ einer künftigen Bundesverfassungsgericht-Richterin nicht auch im Hintergrund entsprechende Prüfungen mit sich zieht?
Immerhin fragen Sie auch noch nach Plagiats-Kriterien – und genau dies muss doch vor verfrühten Urteilsverkündigungen (wie sie hier in den Kommentaren vielfach bereits publiziert werden – genauestens geklärt werden.
Es schreiben zwei Personen zum nahezu ein und demselben Thema – die Quellensuche darf/kann (sollte?) hierbei doch erstmal durchaus nahezu identisch sein – was daraus an ‚eigener Meinung‘ und ‚eigener Erkenntnis‘ wächst und gedeiht ist im wahrsten Sinne des Wortes ‚ein eigenes Blatt‘. Was soll, was mag man mit einer Doktor-Arbeit erreichen? Welche Zielsetzung wird erwartet? Sicherlich nicht nur eine ‚Zusammenfassung‘ aller bisher geschriebener Publikationen. Es muss am Ende doch irgendwie auch ersichtlich werden, welche Erkenntnisse man aufgrund einer ‚Komprimierung‘ von Publikationen in Vermischung mit eigener Meinungskundgabe am Ende erlangen kann.
Bei einer Doktor-Arbeit in heutiger Zeit (die hier diskutierte wurde ja 1997 geschrieben – vor über einem viertel-Jahrhundert) werden hier und heute ganz andere Maßstäbe gesetzt.
Mir selbst ist eine Doktor-Arbeit aus den 1970-er bekannt (im forstlichen Bereich), welche lediglich ca. 25 Seiten handschriftlicher Aufschriebe umfaßt. Dieser Doktor war aber in der Berufspraxis kein schlechter Beamter.
Bei der Beurteilung der Doktor-Arbeit für die vielleicht künftige Bundesverfassungsrichterin haben sich die „selbsternannten Richter“ (also auch SIE) sich in das Jahr der Erstellung zu versetzen – und dann fachkundig abzuwägen, ob und wie diese korrekt erstellt wurde.
Ich selbst warte hier lieber in Ruhe auf eine „hochrichterliche“ Prüfungsentscheidung – sollte letztlich jemand „gegen“ diese Doktorarbeit klagen.
Nach meinem Gefühl sind die rechten Textzitate die Originale und die linken das Resultat, wenn man versucht, einen geschliffenen, flüssigen Text soweit abzuändern, das man meint, diesen als eigenen ausgeben / vertreten zu können.
Die gut ausformulierten Texte rechts wurden durch die Umformulierung und das Ersetzen einzelner Begriffe holpriger und verlor an sprachlichem Fluss und an Brillanz.
Da parallel an beiden Arbeiten gearbeitet wurde, an der Habitilationsschrift, welche ein Jahr später fertiggestellt wurde, vermutlich noch etwas länger, war es auch chronologisch möglich, dass die Ehefrau von ihrem Mann, welcher wissenschaftlich ja schon etwas weiter gekommen war, abzuschreiben.
Herzlichen Dank für Ihre mutige Arbeit! Sie haben uns diesmal sogar vor einer, das Fundament des Bundesverfassungsgericht zersetzenden Personalie bewahrt.
Qualitativ minderwertige Arbeit. Erstens ist es in Summe ein vernachlässigensbarer Anteil an textlichen Ähnlichkeiten und wenn hat der Ehemann von der Ehefrau abgeschrieben (nämlich drei Jahre später). Hier schreibt ein schmutziger AfD Dienstleister, dem es nur um die falsche Vorverurteilung einer Person geht.
Und hier schreibt jemand der die Tagesschau 1:1 kopiert und mehr nicht.
1. Wurde die Habilitationsschrift schon viel früher eingereicht und damit ergibt sich ein zeitlich sehr viel geringeres Fenster – nicht auch nur annähernd 3 Jahre später.
2. Ist der Aufwand einer Doktorarbeit nicht zu vergleichen mit der einer Habilitationsschrift (–> der Mann hat vermutlich schon VOR seiner Frau zu schreiben begonnen)
3. Wurden bis dato lediglich diese Übereinstimmungen gefunden, was nicht bedeutet, dass es nicht noch mehr Dinge gibt und nicht digitalisierte Inhalte aus Büchern dieser Zeit zu analysieren ist ein ganz anderes Thema [wer sagt, dass diese Stellen nicht von einer dritten Quelle stammen und von beiden einfach übernommen wurden]
Selbst wenn nur wenige Cent stehlen, ist dies Diebstahl und Leute wurden deswegen auch schon von Richtern verurteilt.
Der Kommentator hat vom Prozess, wie wissenschaftliche Arbeiten entstehen, und von der „guten wissenschaftlichen Praxis“ offenbar keine Ahnung. Im Übrigen wurde die Habli nicht drei Jahre später eingereicht, sondern ein Jahr später. Diesem Kommentator empfehle ich „linksradikale tweets“ auf X abzusetzen und sich nicht in Diskussionen dieser Art einzumischen!
Laut dem Vorwort der Arbeiten ist Brosius-Gersdorfs Arbeit auf dem Stand von Juni 1997 und Gersdorfs Arbeit auf dem Stand von November 1997. Das sind fünf Monate.
Wenn jetzt in der Tagesschau lediglich erwähnt wird, dass die Arbeiten im Abstand von drei Jahren veröffentlicht wurden (1997 und 2000), dann will man wohl einen gewissen Eindruck erwecken. Man sollte nicht davon ausgehen, dass der dort befragte Plagiatsforscher ausgerechnet das Vorwort nicht gelesen hat, wo er sich doch „die beiden Arbeiten letzte Nacht sehr genau angeguckt“ hat.
🥱HMM IST DEM SO? AUẞER PHRASEN KANN ICH KENNE ARGUMENTATION ERKENNEN 🤔
Herr Weber versucht hier einer politischen Linie zu folgen und hat wenig wirklich zur Erhaltung der wissenschaftlichen Kultur beigetragen. Das wird er bald spüren. Die überlappungen sind do marginal dass seine Arbeit Nonsens ist und er viele Menschen zu unsinnigen Nachanalysen forciert. Ich verstehe als Experte für Plagiate derartige Anstrengungen nicht. Total sinnlos.
Mal abwarten ob nicht noch mehr gefunden wird.
Der Experte, den niemand kennt.
Irre ich mich oder stand über dieser Analyse heute früh und gestern noch eine andere Überschrift, die den Verdacht auf Collusion und Text-Plagiate nahelegte? Erfolgte die Änderung, um nunmehr behaupten zu können, Frau Brosius Gersdorf keine Plagiatsvorwürfe gemacht zu haben?
Ich kann nur sagen: Danke für diese Arbeit.
Besonders absurd finde ich, dass jetzt von SPD und Grünen bevorzugt über den Zeitpunkt dieser Enthüllung diskutiert und daraus irgendein „Skandal“ gestrickt wird.
Meine Meinung: Wer derart plump Texte copy&pasted, hat jede wissenschaftliche Ehre komplett verloren und ist im akademischen Sinne „vogelfrei“. Wer solchen Leuten auf die Spur kommt, kann mit dieser Information umgehen, wie er will, so ist das nunmal.
Es mag sein, dass der Plagiatsjäger die Frau Brosius-Gersdorf nicht mag und zu Fall bringen will, was spielt das für eine Rolle? Es ist einfach so dermaßen komplett irrelevant.
Seit der Rede von Vance in München bekannt.
Man fährt persönliche Angriffe oder schießt auf Nebensächlichkeiten, um vom brisanten Inhalt abzulenken.
Um diesen vor der Öffentlichkeit zu verbergen „verschiebt“ man die Debatte.
Ich fürchte, Herr Dr. Webers Beitrag zur Debatte wird, auch ob der verkürzten Presseberichterstattung, in Teilen leider nicht hinreichend gewürdigt.
Weder behauptet Herr Dr. Weber hier, Frau Professor Dr. Brosius-Gersdorf habe bei ihrem Gatten „abgeschrieben“, noch täuscht er über die chronologische Abfolge der beiden Arbeiten.
Herr Dr. Weber verfolgt das Ziel, einen Beitrag zu sauberer methodologischer Arbeit zu leisten. Wie schon seine einleitenden Worte zeigen, geht es ihm gerade nicht um einen persönlichen Vorwurf.
Daher ist im Text – auch insoweit sachlich – nicht von einem Plagiat im engeren Sinne die Rede, sondern in erster Linie von Collusion, sprich „unausgewiesene (und somit verborgene) Zusammenarbeit im Prüfungskontext, in dem eigentlich Einzelleistungen abgegeben werden müssen“ (vgl. Dr. Weber & Team, Seite 1 Fußnote 1). Noch deutlicher fasst den Begriff die ETH Zürich, welche Kollusion als „[d]as Einreichen einer fremden Arbeit unter eigenem Namen, aber mit der Bewilligung der fremden Autorin bzw. des fremden Autors“ definiert (vgl. https://library.ethz.ch/forschen-und-publizieren/Wissenschaftliches-Schreiben-an-der-ETH-Zuerich/plagiatspraevention.html).
Ob man in Anbetracht der von Herrn Dr. Weber zusammengetragenen Faktenlage noch von einer Einzelleistung sprechen kann, ist richtigerweise zu prüfen. Sollte dies nicht der Fall sein, so stellt sich neben der Frage, ob Frau Professor Dr. Brosius-Gersdorf trotz des persönlichen Näheverhältnisses plausibel bestreiten kann, Teil einer möglichen Gemeinschaftsleistung gewesen zu sein, die allgemeine Frage, wie sich derlei Personaldebatten auf die dringend zu wahrende Integrität der Verfassungsgerichtsbarkeit auswirken.
Wieso werden die Vorwürfe ihr gemacht?
Sie hat ihre Dissertation mindestens 1 Jahr früher abgegeben wie ihr Mann! Wenn es also ein Plagiat gibt, dann wäre es die Dissertation ihres Mannes!
Für mich ist das Thema eine politisch motivierte Hetzjagd, inszeniert von der AfD und die CDU lässt sich natürlich von den Rechtsextremen, wie ein Affe an der Kette, durch die politische Manege führen! Zumal das Thema ja auch sehr gut von Spahn und der Vetternwirtschaft innerhalb der Union ablenkt!
Lesen Sie doch bitte bei Wiki den Lebenslauf von Gersdorf nach und sehen, wieviel Jahre lang er an seiner Habilitationsschrift arbeitete. Der zeitliche Abstand zwischen der Einreichung beider Arbeiten sagt überhaupt nichts . Im Gegenteil: die zuerst eingereichte Arbeit war noch nicht veröffentlicht, als die zweite zur Prüfung eingereicht wurde. Da die Arbeiten bei unterschiedlichen Universitäten eingereicht wurden, war dies die ideale Lücke, dass die Plagiate nicht entdeckt werden würden.
Es ist mir unbegreiflich, wie man so rücksichtlos solch haltlose Verdächtigungen veröffentlichen kann.
Sämtliche der vermeintlich fragwürdigen Passagen sind durch Fußnoten als Zitat aus Urteilen / juristischer Literatur gekennzeichnet. Die vermeintlichen „Ähnlichkeiten“ entstehen doch offensichtlich aufgrund von Zitaten aus den gleichen Quellen. Dieser Umstand liegt in der Natur der Sache, wenn zwei Arbeiten zu verwandten Themen entstehen. Diese Zitierweise entspricht zu 100% dem rechtswissenschaftlichen Standard.
Es ist entlarvend, dass Herr Weber und sein Team nichts anderes tun als Textstellen zu veröffentlichen – ohne Bewertung, ohne kritische Auseinandersetzung, ohne Schlussfolgerung. Das hat mit einer kritischen Auseinandersetzung über die wissenschaftliche Qualität und Integrität einer Arbeit nichts gemein.
Angesichts des Zeitpunkts dieser Veröffentlichung wird hier offensichtlich reine Effekthascherei betrieben und zwar schamlos auf Kosten der Glaubwürdigkeit demokratischer Institutionen.
Vermeintliche Ähnlichkeiten? Unter anderem sind Textteile, die keine wörtlichen Zitate sind, und auch Fußnoten auf vielen Seiten vollkommen identisch!
Merken Sie, dass Sie sich selbst widersprechen? Sie sagen einerseits, dass es keine Schlussfolgerung gibt, sondern nur jeweils die Textstellen, aber andererseits, dass es Verdächtigungen gibt.
Ich kann die rechtwissenschaftliche Zitierweise nicht beurteilen, aber jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass zufällig an so vielen Passagen der Text derart identisch ist und auch Jahreszahlen von Quellen auf die gleiche Art falsch sind. Wenn man noch dazu nimmt, dass beide räumlich so eng waren und vermutlich(!) gewissen Zugriff auf die Arbeit des anderen hatten, wäre die Zufallsthese nochmal deutlich unwahrscheinlicher. Ein 6er im Lotto ist vermutlich wahrscheinlicher.
Wobei noch immer unklar ist, ob es eine echte (undeklarierte) Zusammenarbeit war oder wer von wem übernommen hat.
„Die vermeintlichen „Ähnlichkeiten“ entstehen doch offensichtlich aufgrund von Zitaten aus den gleichen Quellen. “ Nein; die Passagen hätten dann als Zitate gekennzeichnet werden müssen. Dennoch halte ich die hier identifizierten Ähnlichkeiten für harmlos.
Infwiefern sind die Vorwürfte „haltlos“, wenn oben 23 vergleichende Screenshots abgedruckt sind anhand derer sich wirklich jeder Mensch ein faktenbasiertes Bild machen kann?
Ich bin kein Jurist und auch kein besonderer Fan dieser politsch motivierten Plagiatsvorwürfe aber eine wenn innerhalb einer Arbeit mindestens 23 mal gleiche Wortlaute verwendet werden und nicht nur aus dem gleichen Werk zitiert wird, sondern mehrere exakt gleiche Stellen aus mehreren unterschiedlichen Arbeiten in gleicher Reihenfolge zitiert werden, ist die die Wahrscheinlichkeit schon sehr gering, dass das zufällig passiert. Man muss schon eine sehr dicke politische Brille aufhaben, um das als „haltlos“ abzutun.
Um Plagiate aufzudecken, braucht es keine Bewertung. Das kann jeder, der des Lesens imstande ist. Sie rechtfertigen damit nur Betrug. Zum Schaden aller ehrlichen Doktorand*innen.
Ich verstehe nicht, aus welchem Grund es wichtig sein soll, ob sie von ihm abgeschrieben hat oder er von ihr. Eine Richterin am Bundesverfassungsgericht, deren Ehemann in seiner juristischen Habilitationsschrift von ihr abgeschrieben hat, beschädigt ihren Ruf ebenso, als wenn sie selbst plagiiert hätte. Es dürfte unter Partnern bzw. Eheleuten üblich sein, als Lektor behilflich zu sein, um Rechtschreib- und Grammatikfehler im Manuskript des Ehegatten zu eliminieren. Ein Versehen kann es daher nicht gewesen sein oder ein Fall, dass die Eine/der Eine „heimlich“ und ohne Wissen des Anderen abschrieb, denn beim zweiten Manuskript wäre es dem Lektor aufgefallen.
Jedem, der sich selbst mühsam durch eine juristische Veröffentlichung derartigen Umfangs gequält hat (ich gehöre leider auch dazu) wird schon bei der Betrachtung der oben ersichtlich Farben auf den ersten Blick klar, dass so etwas nicht vorkommen darf. Übereinstimmende Überschriften, übereinstimmende Formulierungen im Fließtext. Konsequenz ist Note 6 bzw. non rite. Ich würde bei beiden Lehrstuhlinhabern keine juristische Hausarbeit schreiben wollen, geschweige denn promovieren oder habilitieren. Schon aus Sorge, dass diese Rufschädigung auf meine eventuelle Publikation abfärben könnte.
Gibt es eigentlich einen klar erkennbaren Unterschied zwischen der Verteidigung „wissenschaftlicher Redlichkeit“, übler Nachrede, Hexenjad und wissenschaftlichem Söldnertum? Wenn ja, müssen wir den wohl wo anders suchen. Einfach nur noch peinlich, wie sich Herr Weber aufspielt; und peinlich für die CDU, dass sie auch noch aufspringt…..
Super Analyse. Danke dafür, dass sich jemand solch eine Arbeit macht und sich damit auch der öffentlichen parteipolitischen Kritik aussetzt.
Und genau zur rechten Zeit, bevor Schlimmeres passiert wäre.
Der SPD kann man nur raten, zu überlegen, ob es nicht Persönlichkeiten gibt, die untadelig, neutral und menschlich so gereift sind, dass diesen eine parteipolitisch unabhängige Rechtsprechung (auch mal gegen den Regierungsmuff) zugetraut werden kann.
Immerhin geht es um das Bundesverfassungericht. nicht um einen Milchmädchenclub parteipolitisch abhängiger Juristen.
Sie haben ja bereits Ihr Urteil sichtbar klar und deutlich gefällt.
Ich frage mich mit welchem Hintergrundwissen und mit welcher Art der Abwägung Ihr Urteil konkret entstanden ist?
Für mich bedarf es hier sehr intensiver und vor allem kompetenter Recherche, Abwägung und präziser Analyse – bevor hier überhaupt ein Urteil oder überhaupt eine Richtung zu einer Entscheidung gefällt werden kann.
Dass sowas nicht innerhalb der vergangenen Stunden möglich ist, sollte jedem ‚denkenden‘ Bürger klar sein – außer man(n) mag sich ketzerisch üben und profilieren …
Mir ist es vollkommen unverständlich, warum über diese ganze offenbar primitive Abschreiberei – wer von wem auch immer – überhaupt noch diskutiert wird? Wir haben seinerzeit ehrenwörtlich für die Eigenständigkeit unserer Dissertationen eingestanden, doch das Ehrenwort scheint längst nichts mehr wert zu sein. Und sowas strebt dann auch noch das höchste Amt im Staat an? Auch und gerade das Parteiengezänk darüber ist nur mehr widerwärtig.
Was für ein Zufall, dass diese „aus Neugier“ betriebene Neuigkeit am Tag der Wahl kommt. Die Vorwürfe sind lächerlich, das ist kein Plagiat, das ist übliche Zitierweise.
Schlagt die Wahrheit tot, wenn die dem Falschen dient? Kenne ich von Linken nicht anders, ob DDR oder BRD, die Wahrheit hat gefälligst parteilich zu sein
Und dieser sich selbst beauftragende ansonsten bedeutungslose „Jäger“ nimmt mit Vorliebe erfolgreiche intelligente ein Amt anstrebende oder innehabende Frauen im günstigsten Moment aufs Korn. Erbärmlich.
Dass es genau der Tag ist, mag Zufall sein oder nicht. Das kann ich nicht beurteilen.
Ein Gedankenexperiment: Stellen Sie sich vor, Sie haben die Tools und Expertise, effizient und tief genug potentielle Plagiate zu beurteilen und betreiben das als Semi-professionelles Hobbyprojekt. Wo fangen Sie an? In Deutschland gibt es knapp 30 000 Promotionen pro Jahr.
Gleichzeitig würden natürlich Fragen aufkommen, ob sich schon jemand die wissenschaftliche Arbeit von so einem prominenten Namen, der durch alle Zeitungen geht, angeschaut hat.
Ich finde das Timing, dass es noch niemand zuvor angeschaut hat, nicht überraschend. Scheließlich haben wir in Deutschland über 800 000 Promovierte und damit trotz vieler Analysen seit Guttenberg auch fast so viele, die noch nicht auf Plagiate geprüft wurden (inkl. meiner im naturwissenschaftlichen Bereich. Aber ich bin auch kein Promi).
Dank an das Team von Dr. Weber !
Ob man abschreibt oder ob man sich als Ghost-Writer betätigt, ist für den Laien einerlei. Juristen MÜSSEN über jeden Zweifel erhaben sein. Eine Habilitationsschrift zurückzuziehen und einen Titel zurückzugeben ist ja möglich. Eine neue Doktorarbeit zu schreiben und danach eine frühere Schrift zurück zu ziehen, ist ja möglich. Aber mit einer zu Unrecht erhaltenen Doktorwürde ins höchste Richteramt zu gehen wäre unpassend. Gerade solche Entscheidungen lassen rechte Strömungen weiter wachsen. Der Zeitpunkt für den Plagiatsvorwurf war sicherlich extrem gut gewählt und das Team Weber hätte die Kandidatin vorab schon mit der Möglichkeit konfrontieren sollen, nur es ist was es ist. Jetzt heißt es, die Doktorarbeit zu überprüfen und erst danach das Richteramt neu zu besetzen.
Ein Abschreiben bei der Dissertation ist – wie Stefan Weber auf X selbst bestätigt hat – NICHT Gegenstand dieses Blog-Beitrags. Wie die dümmsten BILD-Leser machen hier viele Kommentatoren den Fehler, Herrn Weber schon wieder (!) die Möglichkeit zu geben, in politische Vorgänge einzugreifen, ohne dass es für das insinuierte Fehlverhalten einen Beleg gäbe.
Noch etwas: Wer meint, dass die übereinstimmende alphabetische (!) Sortierung von Zitaten und die übereinstimmende Seitenzahlangabe ein Beleg für ein Plagiat sei, dem wünsche ich, sich nie als „Experte“ bezeichnet zu haben. Immer daran denken: Die Blog-Beiträge hier sind Marketing für ein kommerzielles Gewerbe und entsprechend kritisch müssen sie betrachtet werden.
Siehe die zeitliche Reihenfolge der Arbeiten: die Arbeit von Frau Prof.Dr. Brosius Gersdorf ist Jahre vor der von Herrn Prof.Dr. Gersdorf einstanden, es ist immer – wenn überhaupt- die spätere Arbeit die von der früheren Arbeit plagiiert !
Absolut richtig, so sehe ich das auch.
Es ist nur zu prüfen, wer von wem abgeschrieben hat, aber alleine schon die Kenntnis des Abschreibens des anderen Partners macht beide zu einer eingeschworenen Interessengemeinschaft, die letztendlich auf Lug und Trug basiert und als schallende Ohrfeige den jeweiligen Prüfenden und ihren Fakultäten gegenüber angesehen werden muss !
Zitat von Profdr: „[…] die Arbeit von Frau Prof.Dr. Brosius Gersdorf ist Jahre vor der von Herrn Prof.Dr. Gersdorf einstanden […]“
Laut dem Vorwort der Arbeiten ist Brosius-Gersdorfs Arbeit auf dem Stand von Juni 1997 und Gersdorfs Arbeit auf dem Stand von November 1997. Das sind fünf Monate. Wenn man solche Aussagen wie die oben macht, sollte man doch wenigstens ein ganz klein bisschen recherchieren.
Politik ist ein dreckiges Geschäft!
Frau Brosius-Gersdorf war für viele in der CDU wegen ihrer Aussagen zur Tötung von ungeborenem Leben nicht tragbar. Sie hätte heute keine Mehrheit bei der Wahl im deutschen Bundestag erhalten. In letzter Konsequenz hätte dies zum Bruch der schwarz/roten Koalition führen können. `Fritze Tünkram` konnte jedoch die Gründe für die voraussichtliche Nichtwahl der Kandidatin keinesfalls öffentlich zugeben. Daher hat sich er, der sich mit Lügen, Unwahrheiten und dem hinter die Fichte führen des deutschen Volkes bestens auskennt, nunmehr die aufgeführten unwesentlichen Übereinstimmungen als Plagiatsvorwürfe aufgebauscht in der Hoffnung er könne somit gesichtswahrend aus der von ihm zu verantwortenden Misere flüchten.
Herr Weber wir hier wieder einmal als Feigenblatt missbraucht…..
Ich schreibe es mal auf „gebrochen Deutsch“.Leicht verständlich für Jede und Jeden.
Es ist Scheiß egal Wer von Wem abgekupfert hat.
Die Frau ist Antidemokratisch und Menschenfeindlich.
Der gehört nicht die kleinste Bühne geboten.Erst recht nicht im höchsten Deutschen Gericht.
Oder sollen in diesem Staat weiterhin Politisch-weisungs-gebundene Urteile gefällt werden ?
Das ist keiner Demokratie würdig, sondern richtet noch mehr Schaden an !
Und einem Bundesverfassungsgericht dezimiert es obendrein den NÖTIGEN und VERDIENTEN Respekt.
Warum soll Frau Brosius-Gersdorf antidemokratisch sein?
Im Übrigen schreiben Sie nicht „gebrochen Deutsch“, sondern Deutsch mit zahlreichen Fehlern.
Ca. 27 Jahren nach der Abgabe ihrer Disseratation veröffentlicht Stefan Weber, am Abend vor ihrer Wahl ans Bundesverfassungsgericht die Gegenüberstellung von Textpassagen aus ihrer Arbeit und einer anderen wissenschaftlichen Arbeit, die 3 Jahre später (ca. 2020) erschienen ist.
… ohne weitere Auswertung, Ergebnisse, Schlussfolgerungen und/oder Diskussion.
Wer die o. g. Darstellung als Grundlage und alleiniges Argument in der Begründung einer politischen Entscheidungen für eine Berufung ans Bundesverfassungsgericht macht und dies als Maßstab für das eigene polititsche Handeln im Bundestag heranzieht,
… gehören in den Mittelpunkt der Diskussion, Bewertung und der Kritik.
Es ist der Versuch eines gesichtswahrenden Rückzugs der CDU-Fürsten, als ihnen die Vasallen in der Fraktion davon liefen… Dr. Weber hat noch keine Bewertungen abgegeben… es ist ein weiterer Offenbarungseid des CDU-Hochadels
Sie sind bestenfalls halb und für die Einordnung des Geschehens unvollständig informiert. Lesen sie in den Lebensläufen der beiden auf Wiki nach: sie haben 1995 geheiratet und dann mehrjährig zeitgleich bis 1997 und wenige Monate später in 1998 ihre jeweiligen Arbeiten eingereicht. Die späteren Veröffentlichungsdaten der gedruckten Ausgaben, die Sie zitieren, sind völlig irrelevant.
Ich finde es sehr traurig wie viel Misogynie sich hier im Kommentarbereich entlädt. Dass hier vornehmlich männliche Kommentatoren Frau Brosius-Gersdorf aufgrund ihrer Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen verurteilen, zeigt einmal mehr, wie sehr das Patriarchat den gesellschaftlichen Diskurs im Griff hat. Ekelhaft, liebe Herren! Sie sollten sich schämen und sich bitte einmal vorstellen, der Staat würde Ihnen vorschreiben, wie viel und wie oft Sie zu ejakulieren haben und dass Sie ja nicht Masturbieren dürfen, Sie sollen sich ja um Fortpflanzung bemühen. Wer der Meinung ist, Frauen sollten eine Schwangerschaft nicht selbstbestimmt beenden können, vergleicht meiner Meinung nach eine Hälfte der Bevölkerung mit Vieh und hat kein Verständnis davon, was selbstbestimmtes Leben bedeutet.
Wie kommt man zu E.M.S. als Kürzel ?
Ich muß da gleich an PMS denken, aber egal, zur Sache : Als Mann (und potentieller Patriarch und Unterdrücker) fühle ich mich persönlich angegriffen. Und das bringt mich dazu mich und meine Geschlechtsgenossen zu verteidigen Nein, ich bin kein Frauenhasser, kein Unterdrücker und ich bin für Parität. Bitte bedenkt aber immer DAS BESSERE und AM BESTEN GEEIGNETE in die wichtigen Positionen zu benennen und nicht Quoten zu erfüllen. Lügner:Innen gehören nicht an das BVG. Und dabei ist es mir egal, wer sich wann was wo reinsteckt. Und bis wann ist das eigentlich i.O. Kinder zu töten ? Bis zum 9. Monat im Mutterleib, bis zum 3. Lebensjahr oder solange es Frau im Beruf lästig werden könnte? Wenn Frau es 12 Wochen lang ohne besondere Indikation nicht hinbekommt, denke ich hat Sie ihre Entscheidung doch getroffen.
Ihr Post lässt einen sprachlos zurück.
Selbstbestimmtes Leben endet dort, wo die Rechte Anderer verletzt werden. (Muss das immer noch erläutert werden?) Und ja, auch das Ungeborene Leben hat ein Recht auf Leben. Wenn Ihnen das zu hoch ist, sollten Sie vielleicht Ihre Sexualkontakte so weit einschränken, dass Sie sich verantwortlich verhalten können – auch dem ungeborenen Leben gegenüber.
Den mühsam gefundenen Kompromiss zu §218 aufzuweichen, dafür gibt es keine Veranlassung.
Aus Ihrem Kommentar kann man Ihr hervorragendes Verhältnis zum männlichen Geschlecht förmlich greifen, das ist ja eigentlich schon Hate-Speech( ist das nicht strafbar?)
Es steht jeder Frau natürlich frei, hier einen Kommentar abzugeben, warum davon wenig Gebrauch gemacht wird,entzieht sich meiner Kenntnis. (Wahrscheinlich werden sie von ihren Männern genötigt, das nicht zu tun)
Wie Sie den Zusammenhang zwischen den Ejakulations-Intervallen und Schwangerschaftsabbrüchen herstellen, ist rhetorisch und sachlich ekelhaft , Menschen als Vieh zu bezeichnen , zeugt von Ihrer humanistisch fragwürdigen Einstellung.
Zu Fr. Brosius-Gersdorf: mit ihren polarisierenden Einstellungen ist sie für das Amt einer Verfassungsrichterin vollkommen ungeeignet
Auch ein Mann mit derartigen Ansichten wäre dafür ungeeignet. Es hat rein gar nichts mit dem Geschlecht zu tun.
Interessant und höchst fragwürdig ihre Äußerungen zur AfD-Wählerschaft,hier hat sie bei Markus Lanz 12 Millionen Bürger aufs Übelste diskreditiert. Eine Verfassungsrichterin hat politisch und gesellschaftlich neutrale Positionen zu vertreten-das sehe ich bei dieser Frau nicht.
Frau E.M.S:
Dass Sie das Ejakulieren und Masturbieren mit der Tötung eines ungeborenen Kindes in einer Ebene sehen und dies dem „Patriarchat“ ankreiden, zeigt eine äußerst schiefe Moral. Die derzeitige Regelung zum Schwangerschaftsabbruch ist ein Kompromiss, der nicht nur „Patriarchen“, sondern auch vielen Frauen, große Zugeständnisse abfordert. Ich trage diesen Kompromiss mit und würde auch die grundsätzliche Strafbarkeit abschaffen. Aber Ungeborenen bis zum glücklichen Passieren des Muttermunds die Menschenwürde abzusprechen, widerspricht nicht nur katholisch-konservativen Wertevorstellungen, sondern ist auch für mich als guten Atheisten unerträglich. Unwertes Leben hatten wir schon mal.
Ich bin eine Frau und stimme Ihnen nicht zu. Frauen haben genug Zeit, sich die Schwangerschaft zu überlegen, davor und nach dem Sex. Man kann verhüten, man kann planen, aufpassen, UND man hat das Recht, innerhalb der gesetzlichen Regelung anzutreiben. Das ist schon ein sehr weites Entgegenkommen. Es ist eine allgemeine Haltung pro Frau und die bisherige gesetzliche Regelung ist bereits Feminismus.
Es geht vielleicht nicht um die Frage von „Schwangerschaftsabbruch“ und „Kindstötung“ sondern um Grundrechte-Fragen, die Frau B.-G. so beantwortet, dass daraus noch viel Schlimmeres abgeleitet werden kann… „…Die Annahme, dass Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss. Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt….“ schreibt sie in Rechtskonflikte
Festschrift für Horst Dreier zum 70. Geburtstag, herausgegeben von ihr u.a.
Diese zwei Sätze sind jeder für sich ein Sprengsatz am Pfeiler aller Lehren aus der NaSozi-Zeit… Mir fällt dazu die Adresse Tiergartensteaße 4, Schloss und Burg Sonnenstein u.v.m. ein…
Lesen Sie diese Sätze laut vor und lauschen dem Nachhall, und Sie werden beginnen zu ahnen, was mit solchen Einstellungsträgern in der Herzkammer unseres in Freiheit und Demokratie wiedererstandenen Deutschlands für die Zukunft angerichtet werden soll…
Warum schreiben Sie nicht Verachtung gegenüber Frauen statt Misogynie ist doch viel einfacher.
Wie dem auch sei, eigentlich wollte ich Ihnen nur viel Spaß wünschen, wenn der Islam das Christentum hier in D aufgrund von Einwanderung und deren höherer Nachwuchsrate verdrängt hat und die weiblichen Mitbürger nichts mehr zu melden haben.
Und wenn wir Männer nicht ständig onanieren dürfen, hoffe ich, dass wir in keinen Krieg geraten, weil uns sonst das viele weiß in den Augen zu leicht verraten würde.
Was soll diese hahnebüchende Argumentation?
Diese Frau will Abbruch der Schwangerschaft bis Minuten vor der Geburt, dass ist Mord!
Ich bin nicht grundsätzlich gegen Schwangerschaftsabbrüche, es gibt Situationen, in denen sie meiner persönlichen Meinung nach durchaus zu rechtfertigen sind. Jedoch fehlt mir jedes Verständnis für Frauen, die mehrfach abtreiben, weil sie es mit der Verhütung nicht so ernst nehmen. Natürlich sind Männer gleichermaßen dafür verantwortlich, eine ungewollte Schwangerschaft zu verhindern. Am Ende ist es aber die Frau, die schwanger wird mit allen Konsequenzen und nicht der Mann. Folglich hat sie auch die größere Verantwortung, wenn es um Verhütung geht. Wer ausschließlich mit Selbstbestimmung argumentiert, übersieht die Grenze, an der die eigene Selbstbestimmung die Selbstbestimmung anderer einschränkt. Wen es interessiert: Dies ist meine Meinung als Frau.
Sehr guter Kommentar! Männer möchten keine guten Juristinnen am höchsten Gericht. Die CDU, die endlich das“ C“ im Parteinamen ablegen sollte, war froh, dass die Vorwürfe- die lächerlich sind- rechtzeitig kamen, so hatten sie einen Vorwand für ihr unmöglichen, undemokratisches Verhalten. Rate Herrn Spahn zurückzutreten und die Aufnahme bei der AfD zu beantragen.
Herr Hubertus Gersdorf lehrt an der Uni Leipzig.
War da nicht was? Die Uni Leipzig steht schon seit längerem wegen ihres laxen Umgangs mit „Teamwork-Arbeiten“ in der Kritik.
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/leipzig/plagiat-verdacht-physik-universitaet-102.html
Henne oder Ei? Ob sie von ihrem Ehemann abgeschrieben hat oder „nur“ dem Ehemann beim Plagiieren geholfen hat, ist nicht entscheidend.
Die SPD verliert derweil den Rest ihres Verstandes und spricht von einer Hetzjagd „ von sogenannten Lebensschützern“ und „von rechten Nachrichtenportalen“. Gemeint sind wohl Ulla Schmidt und die Deutsche Bischofskonferenz.
Das Problem der Verfassungsrichter in Deutschland ähnelt fast dem der obersten Bundesrichter der USA, die parteipolitisch ausgesucht werden. Ein „umgepolte“ Amy Barrett wollte man auf keinen Fall haben, das hätte aber schon früher auffallen sollen. Wer von wem unredlich zitiert hat, spielt da keine Rolle.
Long story short: Wer eine akademische Arbeit verfasst, unterschreibt handschriftlich! eine „Eigenständigkeitserklärung“. Das freut den redlichen Doktorvater sicherlich.
Und hier steht eine Habilitation zur Debatte – das Flaggschiff eines Akademikers.
PS: Den mehrfach zitierten Autoren Ernst Thomas Ende bzw. referenziert das Professorenpaar unterschiedlich in den Fussnoten; „E. T. Emde“ (sie); „E. Th. Ende“ (er).
Wie wir aus DDR Zeiten wissen, waren Rudelpromotionen in Potsdam, wo die Professorin lehrt, üblich. Auf der Juristischen Hochschule des MfS (Stasi) haben sich ünzählige Autoren eine Doktorarbeit geteilt und anschließend zum Dr. jur. promoviert. Man setzt also nur eine Tradition fort!
Die Hochschulen in der ehemaligen DDR wurden nach der Wende deutlich umgestülpt und im Wesentlichen mit West-Importen neu besetzt, gerade in geisteswissenschaftlichen Fächern wie der Rechtswissenschaft. Die Universität Potsdam wurde erst 1991, nach dem Ende der DDR, gegründet, wobei es DDR-Vorgängerorganisationen gab, die ‚Brandenburgische Landeshochschule‘, die ‚Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR‘ [ab Ende 1990: ‚Hochschule für Recht und Verwaltung‘]. Zudem gab es die geheime ‚Juristische Hochschule des MfS‘ [offiziell: ‚Juristische Hochschule Potsdam‘], die aber keine Vorläuferin der Uni Potsdam ist, die Uni Potsdam nutzt heute aber einige Gebäude in Golm für sich weiter. Die gebürtige Hamburgerin Frau Brosius-Gersdorf folgte laut Wikipedia erst 2005 als wissenschaftliche Mitarbeiterin einem (West-)Professor von Dresden nach Potsdam. Promoviert hatte sie da bereits, wie ihr Ehemann in Hamburg, der wiederum im gleichen Zeitraum in Hamburg habilitiert wurde. Die Habilitation von Frau Brosius-Gersdorf erfolgt dann zwar in Potsdam, über diese Habilitationsschrift wird hier aber nicht berichtet.
Was auch immer Ihre Aussage insinuieren soll…
wie wir aus Nachwendezeiten wissen war die geheime ehemalige „Juristische Hochschule des MfS“ (offiziell und zur Tarnung: „Juristische Hochschule Potsdam“ – JHS) in Potsdam (Golm) eine Ausbildungsstätte der Stasi und hat nichts mit der ehemaligen „Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft“ in Potsdam (Griebnitzsee) zu tun, in deren Gebäude die Rechtswissenschaftler heute untergebracht sind.
I.Ü. ist die Dissertation von Frau Prof. Dr. Brosius Gersdorf im Jahr 1997 an der Uni Hamburg entstanden, 8 Jahre vor ihrem Wechsel nach Potsdam.
Warum dürfen Eheleute eigentlich keine Gedanken teilen und der Ehemann nicht Gedanken aus der Diss. seiner Ehefrau in seiner Habil weiterentwickeln? Oder wurden nur gleiche Quellen zum Zitat der gleichen Thesen genutzt, was ja wissenschaftlich wohl richtig wäre? Es müsste doch in der späteren Habil nicht die Diss. der Ehefrau (als Zweitquelle) zitiert werden, mit dem Hinweis, dass dort die gleichen Primärquellen genutzt wurden.
Wie sind die monierten Fundstellen im Zusammenhang zu würdigen?
In juristischen Arbeiten werden sich häufig bestimmte Formulierungen z.B. von Obergerichten wiederfinden, weil es gar nicht sinnvoll ist, die Aussagen umzuformulieren und schlimmstenfalls zu verunklaren. Entscheidend ist doch, dass die Thesen/Gedankengänge mit Fußnoten zur Primärquelle „geerdet“ sind, sodass man nicht indirekt behauptet, man habe es sich selbst ausgedacht.
Ein herzliches Dankeschön an Dr. Weber und sein Team!
Man kann nur hoffen, dass eine Juristin mit derartigen Ansichten ( Corona/Impfung, Abtreibung etc.) NICHT in ein solch staatstragendes Amt gewählt wird.
Schade auch, dass hier die Vertreter der Kirchen keine Aktivität zeigen.
Weiterhin Ihnen und Ihrem Team Energie, Mut und Erfolg bei künftigen Recherchearbeiten!
Wie konnte ich es bisher in einem Bundesland existieren, in dem die von Ihnen benannte Person in den Jahren 2015 bis 2024 Stellvertretendes nicht berufsrichterliches Mitglied am Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen war?
Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche haben sich durchaus eingebracht. So wurde eine Email-Kampagne an die gewählten Vertreter der CDU gestartet, die durchaus den Wählerwillen den betreffenden Kirchenmitglieder vermittelten.
Ob eine offiziöse Stellungnahme der Kirchenleitungen vorlag, ist in diesem Zusammenhang gleichgültig.
Die Plagiatsannahmen gaben der CDU lediglich noch eine Begründung, aus einem unwürdigen „Deal“ auszusteigen.
Vielen Dank Herr Weber für die mühsame Arbeit.
Ich kann die Aufregung hier im Blog nicht nachvollziehen. Egal wer von wem abgeschrieben hat, es ist völlig unplausibel, dass Frau Brosius-Gersdorf nichts davon gewusst hat. Der Mann habilitierte von 1993-1998. Sie promovierte 1996-97. Selbstverständlich kann sie da abgeschrieben haben.
Falls es aber doch der Mann war, war sie mindestens Mitwisserin. Abzuschreiben ist absolut unredlich und selbstverständlich Betrug! Hier wird nicht Demokratie demontiert – hier werden Betrüger demontiert. Falls sie nicht plausibel nachweisen kann, dass ihr Mann das ohne ihr Wissen getan hat, gehört diese Person nicht ans Bundesverfassungsgericht.
So sehe ich das auch wie Sie, Josef.
Exakt das ist der bereits jetzt feststehende Punkt, stimme voll zu.
Als Jurist kann ich sagen, dass die hier gezeigten Vergleiche der beiden Arbeiten eindeutig auf Plagiat hinweisen. Danke, Sie ersparen uns möglicherweise eine Richterin, die m.E. in ihren Ansicht viel zu extrem ist.
Wer wird hier eigentlich blamiert? Doz. Dr. (immer noch kein Prof.) Stefan Weber, die CDU/CSU, insbesondere in Person von Klaus-Peter Willsch oder Hubertus Gersdorf oder sogar die deutsche Demokratie? Nüchtern betrachtet, würde ich sagen, dass ein derartiger Plagiatsvorwurf zu meiner Uni-Zeit ein NB bekommen hätte. Die defektive zeitliche Dimension als Indiz für den Fehlgriff Webers haben schon die Vor-Kommentatoren aufgezeigt, bestenfalls hätte also Hubertus plagiiert und nicht umgekehrt. Zweitens ist es völlig normal, dass in ähnlichen Fachgebieten auf die gleichen Top-Quellen zurückgegriffen wird, da wissenschaftlich geboten. Keine gute wissenschaftliche Arbeit darf die relevantesten Quellen ignorieren. Das lernt man im ersten Semester. Die Zitiervorgaben der juristischen Fakultät der Uni Hamburg von 1997 kenne ich nicht – kennt Weber sie? Im Übrigen würde ich Herrn Weber raten, sich im Sinne der Korrektheit für einen durchgängigen akademischen Titel zu entscheiden: Entweder Mag. Dr. Stefan Weber oder Doz. Dr. Stefan Weber. Zwei unterschiedliche Selbsttitulierungen auf einer Seite sind nun wahrlich kein Ausdruck von unendlicher Unfehlbarkeit …
Wow, soviel geschrieben und so wenig zum eigentlichen Thema gesagt.
Dozent ist kein Titel, sondern eine Tätigkeit. Insofern gibt es keinen Konflikt. Herr Weber hat einen Magister. Die Österreicher geben diesen Abschluss standartmäßig an, wenn es der höchste ist, manchmal aber auch zusätzlich zum höheren Titel. Man sieht es überall auf österreichischen Webseiten etc. Herr Weber hat sicherlich eine Expertise, die über eine multiple Habilitation hinausgeht.
Na, offensichtlich haben die beiden Eheleute ihre Dissertationen in Teilen zusammen erarbeitet…. Und vielleicht auch abgestimmt, wer seine Diss. als erster einreicht… Es wird sich nicht feststellen lassen, wer von wem abgeschrieben hat, sondern es lässt sich feststellen, dass beide sich gegenseitig bei der Erstellung ihrer Diss. geholfen haben. Konsequenz?
Na so rein im Prinzip haben doch bestimmt beide bei der Einreichung versichert, daß sie ihre Arbeit selbständig und ohne Hilfe verfasst haben. Da das nicht zu stimmen scheint – was ist die Folge ??
Wenn man dieses Kriterium auf alle Doktorarbeiten anwenden wollte, wäre vielleicht mindestens die Hälfte ungültig. Denn irgendwo bekommt man immer Hilfe; wie sollte das auch anders gehen bei komplexen Themen ?
Es ist absolut ulkig, wie viele Leute hier mit dem späteren Veröffentlichungsdatum der Habil im Vergleich zur Dissertation argumentieren und meinen, damit einen Beweis gefunden zu haben, warum der Ehemann von seiner Frau abschrieb und nicht umgekehrt.
Vermutlich sind das alles Leute ohne Uni-Erfahrung oder mit abgebrochenem Studium, auf jeden Fall ohne Ahnung über die Praxis.
In vielen Fächern dauert die Abfassung einer Diss oder Habil nämlich mehrere Jahre. Nun können diese Zeiten im Fach Jus durchaus kürzer ausfallen, insbesondere für eine Diss, vermutlich nicht aber für die Habil. Wird eine Diss und Habil gleichzeitig begonnen, dann sollte die Habil automatisch erst viel später fertig sein, selbst wenn manche Textpassagen gleichzeitig entstanden sind. Es kommt in der Praxis zudem häufig vor, dass nach Abschluss des Textes und der Abgabe der jeweilige Betreuer (nach Monaten!) noch einen Katalog mit Verbesserungsvorschlägen überreicht. Da ist der Autor in der Regel bereits längst an anderer Stelle beschäftigt und muss sich erst einmal im neuen Job beweisen, sich um seine Kinder kümmern, einen Umzug in eine andere Stadt stemmen etc. Zwischen der zunächst durchgeführten Fertigstellung einer Diss und der abschließenden Einreichung bzw. Veröffentlichung liegen deshalb oftmals Jahre. Ich kenne Fälle aus meinem persönlichen Umfeld mit mehr als fünf Jahren.
Wenn man nun noch berücksichtigt, dass die Dame selbstverständlich schon vor Veröffentlichung des Habil ihres Ehemanns Zugang zum Text gehabt haben könnte, dann löst sich das Argument mit den Veröffentlichungsdaten in Luft auf!
Genau so ist es. Insbesondere, wenn man sich ihre S. 58 und seine S. 212-213 anschaut. Wortgleiche Textpassage, aber bei ihm findet sich eine Belegstelle zur BVerfGE, bei ihr hingegen nicht, als ob es ihre ureigensten Gedanken gewesen wären… Er hat seine Habil bereits 1993 angefangen… Und die Veröffentlichungsdaten. Entschuldigung an die Studienabbrecher, die sich hier zu tummeln scheinen: Aber das ist wohl überhaupt kein Argument. Es hängt auch von der Geschwindigkeit der Gutachter ab… Ein Kollege hat über ein Jahr auf den Erstgutachter warten dürfen… Ein anderer nicht…
ist es nicht egal wer von wem abschreibt ? wichtig ist doch, was hinten rauskommt ?
bei unterschiedlichen Texten mit sehr ähnlicher Fragestellung
einmal – Demokratieprinzip + Bundesbank
einmal – Demokratieprinzip + öffentlich Unternehmen – fällt da die Bundesbank nicht schon drunter ??
ist es doch logisch, dass ähnliche bis gleiche Formulierungen auftauchen ?
ob sie der „Wissenschaft“ damit dienlich waren, diese Arbeit vorzulegen – wer kann das wann beantworten ??
die gemachten Aussagen von Frau Brosius-Gersdorf – sind doch das Problem ??
in der Pandemie – „dass eine allgemeine Impfpflicht nicht gegen das Grundgesetz verstoße“ – stört mich sehr
zur Abtreibung – „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ – halte ich nicht nur für falsch, sondern für sehr problematisch.
Ganz genau so ist es. Ich habe ja nur eine Diplomarbeit in 1986 geschrieben und infolgedessen keine Ahnung von Diss oder Habil. Aber was mir auffällt ist, dass es hier bei der Argumentation öfter um die Jahreszahlen der Veröffentlichungen geht und daher für diese Leute der „Beweis“ auf der Hand liegt wer von wem usw abgeschrieben hat. Das ist typisch für linke Verschwörer und Schwurbler. Von denen kann keiner rechnen und schon garnicht logisch denken. Realitätssinn sowieso fehl am Platz weil es muss alles in das eigene Weltbild passen und eine Vorstellung wie eine Abschlussarbeit abläuft, bei diesen Studienabbrechern sowieso nicht vorhanden. Ich kann dieses Gequatsche von diesen Leuten nicht mehr hören. Und genau die berufen sich immer auf Wissenschaftlichkeit, und können nicht mal die Preise ihrer Kassenzettel beim Einkauf richtig interpretieren.
Das Framing ist irreführend. Wie andere hier bereits angemerkt haben, ist die Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf von 1997 und die nachfolgende Habiltationsschrift von Hubertus Gersdorf von 1998 (siehe https://d-nb.info/1238279775 und https://d-nb.info/1238296254). Wir wissen nicht, ob und wie eine Zusammenarbeit erfolgte, aber von der Außensicht sieht das bestenfalls nach Unsauberkeiten in der Habilitationsschrift von Hubertus Gersdorf aus, da seine Publikation nachfolgend ist. Sie fokussieren sich in diesem Blog-Posting durch die Überschrift auf die Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf. Soll Ihr nun zum Vorwurf gemacht werden, dass Ihr Ehemann Formulierungen und eine fehlerhafte Zitation von der Dissertation seiner Ehefrau übernommen hat? Es erscheint auf Grund der vorgebrachten Indizien auch ziemlich weit hergeholt, aus einer möglichen gemeinsamen Literatur- und Materialsammlung einen Vorwurf der Collusion zu stricken.
Ne, sorry: Niemand, der unabhängig voneinander arbeitet , fasst Fundstellen mit dem exakt gleichen Wortlaut zusammen und belegt sie dann mit den exakt gleichen Fundstellen und in der gleichen Reihenfolge! No, Never!
Danke für den link. Er macht die Vorworte sichtbar, danach haben beide 97 ihre Texte abgeschlossen , sie im Juni, er im November. sie hat bei Dreier eingereicht, der nur bis 95 in Hamburg lehrte. Man hat aber für seine früheren Doktoranden noch ein promotionsrecht an der alten Uni. Dann hat man einen Korreferenten ( in ihrem Fall HP Bull) gebraucht und das war’s. Herr Gersdorf hat sich bei Selmer habilitiert. die Arbeit seiner Frau war jedenfalls bei Einreichung noch nicht publiziert, sodass man zumindest technisch den beiden nicht leicht auf die Schliche kommen konnte.
Das Promotionsverfahren von Frau Brosius-Gersdorf wurde 1997 abgeschlossen, das Habilitationsverfahren des Ehemannes 1998. Verheiratet ist das Juristenehepaar seit 1995. Sowohl bei Doktorarbeiten als auch bei Habilarbeiten gibt es längere zeitliche Phasen der schriftlichen Anfertigung, die sich über mehrere Monate bis hin zu Jahren in beiden Fällen erstrecken kann. D.h. hier liegt mutmaßlich eine zeitliche Parallelität vor. Man kann selbsterklärend auch im Entwurfstadium einer Arbeit einseitig oder auch gegenseitig von einander abschreiben. Hier liegt m.E. der Verdachtsmoment nahe, dass sich das akademische Ehepaar bei der Anfertigung ihrer Arbeiten möglicherweise einseitig oder auch gegenseitig beraten und unterstützt hat. Das ist solange legitim, solange die Ziertierweise und das Quellenverzeichnis nach der Veröffentlichung der Schrift/Monographie stimmig ist. Und nicht zuletzt, solange per „Versicherung an Eides statt“ noch garantiert werden kann, dass die Arbeit (als eigenständige wissenschaftliche Leistung) ohne unzulässige Hilfe verfasst wurde. Ob hier in diesem Fall Plagiate vorliegen oder nicht, sollte ggf. die zuständige Universität prüfen.
Hier wird, ganz offensichtlich aus politischen Gründen, ein Vorwurf gegen Frau Brosius-Gersdorf konstruiert, weil ihr Mann in seiner Habil Textabschnitte von ihrer Diss übernommen hat. Ich denke Herr Weber verschenkt gerade den Rest seiner wissenschaftlichen Reputation, die er eigentlich schon nach dem Fall Graw verloren gegeben hat:
Stefan Weber, hier im Blog, am 6.10.2022: „Aber wenn Version 1 stimmt, suche ich mir einen neuen Job. Denn irgendjemand wollte dann eine (letztlich aber gescheiterte!) Rufschädigung betreiben und hätte damit nicht nur Herrn Graws Ruf kurzzeitig, sondern auch mein – in hunderten anderen Fällen berechtigtes – Anliegen mit nachhaltiger Wirkung in den Dreck gezogen. Ich war immer nur an der Wahrheitsfindung orientiert, ich habe nie Vorwürfe konstruiert oder mich auch nur instrumentalisieren lassen. Aber ein Fehler dieser Art wäre hier einer zu viel.“
– der Beitrag der Frau ist eher erschienen, aber weil sie eine Frau ist, hat sie abgeschrieben?
– beide Beiträge stehen im Einklang mit dem damaligen Verfahren, aber weil Weber das für die Zukunft ändern möchte, sind sie zu kritisieren?
Der webersche Blogbeitrag zeigt damit drei Dinge: Missgunst, Misogynie und miserables Plagiatsprüfen
Ähm, kurze Frage: Wo genau steht, dass Sie von ihrem Mann abgeschrieben hat?
Es wurden viele Text-Paralellen angemarkert. Der Zeitpunkt der Abgabe beider Dissertationen beweist gar nichts. Um das Plagiat zu verschleiern, kann auch zeitversetzt abgegeben worden sein. Wer von wem übernommen hat ist weiterhin unklar. Die Häufigkeit gleicher Textpassagen ist aber schon sehr auffällig.
Die interessanteste Frage ist doch : Wer hat diese „Untersuchung“ beauftragt ??
Niemand, laut Weber selbst hat es ein Kollege von ihm in seiner freien Zeit durchgeführt, siehe X.
Das ist doch völlig gleichgültig. Es geht um die klaren sachlichen plagiatsbefunde, Wird einer der veröffentlichten Beweisfunde unrichtig, weil möglicherweise die falschen Weber beauftragt haben??
Wann wurden denn die Habilitationsschrift von Gersdorf und die Dissertation von Brosius-Gersdorf eingereicht? Die Manuskripte sind ja älter als die Erscheinungsdaten der veröffentlichten Bücher. Und dann sollte beachtet werden, dass Gersdorf und Brosius-Gersdorf auch als „Gespann“ gearbeitet haben. Verleiche etwa die gemeinsame Stellungnahme „Allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19-Virus verstößt nicht gegen die Verfassung“
Stellungnahme_zur_Einführung_einer_allgemeinen_Impfpflicht
So kann man auf jeden Fall Leute absägen. Eine Unschuldsvermutung gilt da nicht.
Nicht, wenn es um das höchstrichterliche Amt in dieser Republik geht. Das haben Sie richtig erfasst.
Und natürlich gibt es politische Gründe für das Aussetzen der Wahl. Haben Sie daran geglaubt, dass es bei der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts um eine Bestenauslese geht?
Was hier präsentiert wird, ist schon dünne Suppe.
Brisant finde ich eher den Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Ich frage mich auch, warum Sie nicht auch die Dissertationen der anderen zwei Kandidaten geprüft haben und die der aktuellen Verfassungsrichter. Sollte da nicht gleiches Recht für alle gelten?
Der Blogautor selbst hat weder gesagt, noch suggestiv gefragt „wer von wem“ und die Cover korrekt abgebildet, auf denen die Band-Nummern sichtbar sind.
Aber selbst, wenn die vorgeschlagene Richterin am BVerfG die Plagiierte ist und ihr Mann der Plagiator, wäre die spannende Frage, ob eine Täuschung der Fakultät vorliegt oder das Nicht kenntlich Machen gemeinsamen geistigen Gutes nach damaligen Maßstäben kein Regelverstoß war (die der Blogautor ebenfalls nur in den Raum stellt).
War Letzteres unzulässig, läge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zumindest eine Mitwisserschaft oder Beihilfe der designierten Ri’in am BVerfG zum Erschleichen eines akademischen Grades vor. Denn davon, dass nur eine:r von beiden die Arbeit des oder der anderen kannte, ist unter Eheleuten, die zum selben Thema arbeiten und publizieren nicht auszugehen.
Bei der vorliegenden Beweislage halte ich für unabweisbar, dass die in den Raum gestellten Fragen vor Fraukes Wahl zur Ri’in am BVerfG aufgeklärt werden müssen.
Fragen an den Blogautor wirft für mich nur das Timing auf, etwas die, wann er auf diese beiden zusammenhängenden Veröffentlichungen stieß und. ob, wann und woher er ggf. einen Tipp bekommen hat und ob nur dieser BlogBeitrag veröffentlicht wurde oder daneben Informationen über dessen Existenz an Politiker rausgingen. Wenige Stunden vor der im BT geplanten Abstimmung an die Öffentlichkeit zu gehen, kann sich nicht zufällig so ergeben haben, sondern sieht nach planvollem Handeln aus – und sei es nur, um die maximale Öffentlichkeitswirksamkeit zugunsten einer transparenten und bundeseinheitlichen Klärung der juristischen Zitierregeln zu erzielen und die Hartleibigkeit der Juristengilde unter Beschädigung ihres (ohnehin nie unfehlbar gewesenen) höchsten und mächtigsten Gerichts zu bewirken.
Fachlich scheint mir das tatsächlich nicht mehr in Ordnung zu sein.
Allerdings trifft den Vorwurf auf den ersten Blick eher Herrn Gerstorf, da er später veröffentlicht hat. Dass seine Gutachter so viele Jahre benötigt haben, dass Frau Brosius-Gersdorf bei ihm aus der eingereichten Version abschreiben konnte, ist unwahrscheinlich.
Denkbar scheint noch eine Kooperation der Eheleute, die auch nicht korrekt wäre.
Klar, wenn sich ähnliche Passagen im Text einer Frau und eines Mannes finden, dann hat die Frau abgeschrieben. Juristische Zitierpraxis schon immer ein Problem, aber dieser Fall scheint mir nochmal extra konstruiert und politisch motiviert. Beschämend für die politischen Akteure.
Die Tätigkeit von Stefan Weber & Team ist ein ganz normales Geschäftsmodell – siehe die AGB hier im Impressum.
Insofern ist ein solches Marketing-Getrommel sehr legitim.
Inhaltlich jedoch, sind das zum Teil dünnste Bretter – beispielsweise die alphabetische Reihenfolge in der erstgenannten Quellenangabe zu kritisieren; eine solche Reihung ist übliche wissenschaftliche Praxis.
… auch die Kritik an der gleichen Seitenangabe in den Quellen ist (pardon) Quatsch – wenn der relevante Text auf einer bestimmten Seite steht, dann steht dieser dort nun mal
Man kann alphabetisch reihen , die entwicklung einer Meinung wird aber viel transparenter bei zeitlicher Reihung. Das ist aber nicht mal entscheidend: Niemand der unabhängig arbeitet fasst das mit exakt gleichen Worten und mit den exakt gleichen Fundstellen zusammen. Niemand .
Ich stimme mit den Positionen von der Dame nicht überein. Jedoch hat diese ihre Dissertation doch vor ihrem Mann abgeschlossen?
Interessant die zeitliche Reihenfolge, es ist immer – wenn überhaupt- die spätere Arbeit die von der früheren Arbeit plagiiert !!! Insofern müssten Sie das deutlich kennzeichnen was hier nicht der Fall ist. Und welch Zufall dass es genau jetzt publiziert wird. Zudem sind in den meisten beanstandeten Textstellen Fußnoten mit Quellenangaben angegeben, hier fehlt zudem die Überprüfung ob die beanstandeten Stellen so in der zitierten Quelle stehen und da die Quellen angegeben wurden ist das so auch normale wissenschaftliche Praxis. Ich bin mir sicher dass jede wissenschaftliche Fakultät die Arbeit von Frau Prof.Dr. Brosius Gersdorf für 100% korrekt hält und auch die Arbeit von Herrn Prof.Dr.Gersdorf wahrscheinlich gar nicht beanstanden würde.
Insgesamt erscheint mir die Überprüfung hier tendenziös, schlecht gearbeitet, interessengeleitet zu sein. Mit Erfolg, gerade wurde die Wahl von Frau Prof.Dr.Brosius Gersdorf zur Verfassungsrichterin von der Tagesordnung genommen. Damit sind die Verleumder die Ihr Linksradikalität unterstellen (so lächerlich!) durchgekommen, welch ein Trauerspiel, dass sie hiermit auch noch unterstützt haben !
Ihre bemitleidenswerte Uni, der sie Dolches unterstellen
man muss das Ausmaß der Plagiate betrachten und würde man hier verschiedene Journale befragen, so würde man die Nachricht erhalten: unwesentlich.
Hatte Frau Brosius-Gersdorf eine Zeitmaschine? Oder waren Sie schon so verzweifelt, nichts gefunden zu haben, um zu solchen Methoden zu greifen?
money talks
Sie brauchen keine Zeitmaschine, sondern eine die lesen kann: etwa die Lebensläufe der beiden auf Wiki!
Es ist lobenswert, dass Dr. Weber die Schriften der Familie (Brosius)-Gersdorf genauer unter die Lupe genommen hat. Frau Brosius-Gersdorf soll nach Willen der SPD als Richterin in das höchste deutsche Gericht gewählt werden. Unabhängig von ihren polarisierenden politischen Ansichten, muss jede Kandidatin für so ein wirkmächtiges Amt über jeden Zweifel erhaben sein.
Man könnte meinen, dass der Plagiatsgutachter eine eigene politische Agenda verfolgt und weniger daran interessiert ist, Plagiate aufzudecken.
Welche Agenda denn? Wie sieht die aus? Bitte führen Sie aus.
Genau. Schavan, zu Guttenberg, Koch-Mehrin und viele andere Konservative waren auch politisch.
Das ist absolut krank wie die Demokratie hier weiter demontiert wird. Wenn jemand plagiiert hat, dann ihr Ehemann. Das zu verschweigen ist bewusst. Ich kann das alles nicht mehr.
Wieso hat der Ehemann plagiiert, der zwei Jahre vor Brosius-Gersdorf veröffentlicht hat? Oder kann nicht sein was nicht sein darf?
Und von wem hat Ihr Ehemann „abgeschrieben“? Dann liegt wohl ein „Ketten-Plagiat“ vor? Köstlich. Ich bin gespannt auf Ihre Antwort, ich denke Dr. Weber auch.
Welchen Wert hat es eine Arbeit von 1997 nach den Bewertungsmaßstäben von 2025 zu beurteilen die „zuletzt 2012 deutlich verschärft“ worden sind?
Ach ja… als Munition für eine politische Schlammschlacht und maximale mediale Aufmerksamkeit für die „Plagiatsjäger“.
Pünktlich zur Wahl der Verfassungsrichter wird ein Formfehler zum „Plagiatsvorwurf“ aufgeblasen.
Sehr respektabel und totaler Zufall.
Putin, Trump und die Heritage Foundation sind stolz.
Die Maßstäbe, gegen die hier verstoßen wurde, gelten seit mehr als 50 Jahren!
Der Vorwurf passt nicht recht. Es scheint als hätte der Ehemann abgeschrieben. Es passt zu den Vorwürfen der CDU/CSU-Fraktion. Es kommt der Verdacht auf, dass es sich hier um eine ad‑hoc‑Hypothese handelt. Stand das Ergebnis vor der Untersuchung fest?
Möchten Sie eine Diskussion über Zitiernormen anstoßen, oder möchten Sie zeigen, dass Hubertus Gersdorfs Habilitationsschrift Gedankengänge mit der vorher erschienenen Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf teilt?
Wenn das alles ist, dann ist das nix als eine Hexenjagd. Das sind in Summe vielleicht 4 Seiten in einer Schrift von 400 Seiten. Es wurde vorweggeschickt, dass die gängige Praxis in der Fachdiziplin ähnlich aussieht. Klar ist das an der Stelle nicht in Ordnung aber insgesamt ist das für die Arbeit offensichtlichen unerheblich. Und es ist absolut unredlich sowas überhaupt zu veröffentlichen, wenn man nicht mal im Ansatz ein systematisches Fehlverhalten belegen kann. Vorwürfe sollten Substanz haben, das ist hier nicht gegeben und zeugt aus meiner Sicht auch nicht von Kenntnis wissenschaftlicher Praxis. Bei der Bewertung solch einer Arbeit muss sicherlich berücksichtigt werden, dass diese Stellen wenig Substanz hinsichtlich der eigenen Forschungsleistung haben und auch so nicht in eine Arbeit gelangen sollen aber Perfektion ist eben zurecht nicht der Anspruch solcher Arbeiten.
Der Schaden, der durch solche öffentlichen Vorwürfe angerichtet wird, steht dazu in keinem Verhältnis. Absolut unseriös!!!
Die Diss ist von 1997, die Habil von 2000.
Wie wollen Sie da belegen, dass sie von ihm abschrieb?
Warum die falsche Reihenfolge der Bandnummer?
„Schriften zum öffentlichen Recht“: Band 736 zu Band 821
Wie kann das Plagiat eine niedrigere Nummer haben, als die Version, von der plagiiert worden sein soll?
Vergleichen Sie mal bitte die Nummerierung der Arbeiten, seit wann kann man in der Zukunft „abschreiben“.
die Habilitierung erfolgt nachdem man seine Doktorarbeit geschrieben hat,
wenn der Herr im Hause also schon habilitiert, während die Frau im Hause noch ihre Doktorarbeit schreibt,
liegt die Vermutung doch nah, wer von wem profitiert hat ?
Aber die Schrift von Prof. Brosius-Gersdorf ist doch älter als die ihres Ehemanns? Inwiefern kann ihr da ein Plagiatsvorwurf gemacht werden (siehe Entwicklungen hinsichtlicher der Richterwahl ans BVerfG heute)? Was ein peinliches Verhalten der CDU…
Vielleicht eine dumme Frage: Inwiefern könnten denn Formulierungsparallelen zwischen einer 1997 erschienen Dissertation und einer 2000 erschienenen Habilitationsschrift die Integrität der Dissertation erschüttern?
Ganz einfach: Beide Werke wurde 1997 eingereicht und in den Erstellungsjahren davor lebten und arbeiteten die Eheleute vermutlich in derselben Wohnung.
Die hier vermutete Kollusion, wenn sie denn Frauke Brosius-Gersdorf zur Last gelegt werden soll, ist wohl noch begründungsbedürftig. Die juristische Fakultät der Universität Hamburg hat beide Arbeiten angenommen, die Herausgeber der Reihe Schriften zum Öffentlichen Recht haben sie veröffentlicht. Die Arbeit von Frau Brosius-Gersdorf erschien 1997 als Band 736, die ihres Ehemanns im Jahr 2000 als Band 821, sein Habilitationsverfahren war im Juli 1998 abgeschlossen, Horst Dreier, der Betreuer ihrer Doktorarbeit, lehrte 1991 bis 1995 in Hamburg.
„sein Habilitationsverfahren war im Juli 1998 abgeschlossen“
Also plausibel dass sein Text ihr 1997 zur Verfügung stand
Die Anderen bescheißen aber auch, ist nur nicht aufgefallen !
Doch, schauen Sie in den Blog von Herr Dr. Weber. All die Skandale beginnend ab „Guti“ schon vergessen?
Die Dissertation von Frau Brosius-Gersdorf stammt von 1997, die Habilitationsschrift ihres Mannes von 1998. Auch die Veröffentlichungen erfolgten in dieser Reihenfolge. Warum wird der Verdacht – von interessierter Seite – gegen Frau Brosius-Gersdorf erhoben?
Man beachte nur, dass die Dissertation vor der Habilitation ihres Mannes erschienen ist. Wenn dann hat ihr Mann abgeschrieben, jedoch nicht Frau Brosius-Gersdorf!
Warum erwähnen Sie das Erscheinungsdatum der Habil des Mannes nicht? Weil es 3 Jahre NACH der Diss liegt und dann klar würde, dass das Ganze sich nicht eignet, um Frau Brosius-Gersdorf zu diskreditieren, so wie es gerade geschieht? Sehr seriös und unabhängig!
Das Erscheinungsdatum wird erwähnt. Sie haben es lediglich überlesen und ziehen voreilige Schlüsse. Unabhängig von Ihrer Bewertung ist es aber zutreffend, dass die Reihenfolge der Veröffentlichung Fragen aufwirft, wer hier von wem abgeschrieben hat. Hierzu nimmt – soweit ich sehen kann – dieses Gutachten auch keine eindeutige Stellung. DASS hier aber jemand von jemandem abgeschrieben hat, ist offensichtlich.
Sie hat 1997 promoviert, er 1998 habilitiert. Wieso unterstellen CDU und Presse eindeutig IHR ein Plagiat? Wäre nicht die erste Frau, die ihrem Mann bei seiner wissenschaftlichen Arbeit „hilft“…
Die Arbeit von Frauke wurde 1997 eingereicht und die von Hubertus 1998.
Also hat Hubertus Text von Frauke übernommen und nicht andersrum.
… das ist wohl ein wenig zu einfach gedacht: Habilitationen ziehen sich über viele bis etliche Jahre, während Dissertationen in der Regel schneller fertig werden – plus Veröffentlichungs-Vorlauf, der sich bei beiden Verfahren deutlich unterscheidet, etc. Es kann hier also in beide Richtungen abgeschrieben worden sein, oder die beiden haben einfach zusammen gesessen und es zusammen verfasst, logischerweise vor der jeweiligen Veröffentlichung (erst schreiben – dann veröffentlichen). Wissenschaftlich „richtig sauber“ ist es nicht – andererseits lässt sich eine noch nicht veröffentlichte Arbeit auch nicht zitieren, d.h. man hätte gar nicht gewusst, wie man die (noch nicht veröffentlichte) Arbeit des jeweils anderen hätte sauber zitieren sollen/können. Falls sich die Fehler und Fehlzitierungen ausschließlich auf das ehrwürdige Ehepaar bezieht (und weder der eine noch die andere auch bei weiteren Leuten „schlecht zitiert“ oder „kopiert“ haben), glaube ich nicht, dass es sich um ein schwerwiegendes Versagen handelt, welches den verliehenen Abschlussgrad bzw. Titel oder gar eine Eignung als Richterin (egal auf welcher Ebene) in Frage stellt. Ja – nicht perfekt, aber nein – nicht relevant.
“ andererseits lässt sich eine noch nicht veröffentlichte Arbeit auch nicht zitieren, d.h. man hätte gar nicht gewusst, wie man die (noch nicht veröffentlichte) Arbeit des jeweils anderen hätte sauber zitieren sollen/können.“
Doch, ganz einfach so wie sonst auch mit dem Zusatz (noch) nicht veröffentlicht. Möglicherweise müßte man bei den Seitenzahlen vorsichtig sein, ja nach Reifegrad der anderen Arbeit.
Viel schwieriger sind mündliche Aussagen in einem Vortrag oder gar in einem privaten Gespräch zu zitieren. Aber auch das geht, man muß nur wollen.
Eine Frage zur Transparenz: Wer hat Sie denn in diesem Fall beauftragt? Und wie viel dafür bezahlt?
Ist doch völlig irrelevant. Fakt ist, sie hat plagiiert. Aber Sie können ja wohl 1 und 1 zusammenzählen, wer die Wahl aus Eigeninteresse verhindern wollte (Spoiler: Die AfD hätte von der Zustimmung der Union profitiert, die waren es nicht…), einen taktischen Fehler gemacht hat und andere Gründe suchte. Die Auswahl ist nicht allzu groß…
Oben steht: „Dieser Bericht wurde ehrenamtlich erstellt.“ Wenn überhaupt wird es eine geringe Aufwandsentschädigung gegeben haben.
An Tim M.: Das ist absolut nicht irrelevant. Zur „Collusion“ trifft der Vorwurf Frau Brosius-Gersdorf offenbar nicht, sondern ggf. ihren Mann. Zum Plagiat gibt der Blogautor selbst zu, dass Zitierregeln im Fach aus seiner Sicht lax waren und noch sind. Auch hier trifft der Vorwurf also Frau Brosius-Gersdorf nicht persönlich, wenn sie sich an die damaligen Standards ihres Faches/Fachbereichs gehalten hat, sondern, wenn überhaupt, dann die Fachcommunity. Es ist also durchaus denkbar, in meinen Augen nach aktuellem Stand sogar wahrscheinlich, dass der gesamte Vorwurf gegen Frau Brosius-Gersdorf aus politischen Gründen fabriziert ist.
Antwort auf Tim M.:
„Fakt ist, sie hat plagiiert“ Ach ja? Das ist Fakt? Ihre Diss ist VOR der Habilschrift ihres Mannes erschienen.
Darüber hinaus ist von „Verdachtsfällen“ im Text die Rede, nicht von Falten.
Vielleicht mal genauer lesen und den Text verstehen?
Das mit den laxen Standards in Jus stimmt so nicht. Wörtliche Zitate sind in Anführungszeichen zu setzen, nur gilt das weder für Urteile noch für Normentexte. Da reicht am Ende des Absatzes eine Fußnote und beides kommt auch nicht in Verzeichnisse. Das ist nicht „lax“, das war in Jus schon immer so und das weiß auch jeder in DACH.
Wirklich unverfroren. Würde ein Student heute für sowas nicht maximal abgestraft werden?
Ja, schon bei einer Seminararbeit wären die Konsequenzen ernsthaft. Von einer Dissertation ganz zu Schweigen…
Dafür haben moderne Unis Software zur Plagiatserkennung. Jede Hausarbeit, die hochgeladen wird, wird automatisch auf (fehlerhafte) Zitate und Paraphrasen geprüft und mit den angegebenen Quellen, ob im Text oder in den Fußnoten abgeglichen und markiert.
Was war bei den Kolleginnen und Kollegen an der Universität Hamburg los? Die Titel der beiden Arbeiten sind so ähnlich. Ich verstehe nicht, dass man auf diesen Punkt nicht sofort geachtet hat. Ein unhaltbarer Zustand aus meiner Sicht. Auch die Berufungskommission an meiner Universität hätte darauf achten müssen.
Ich stimme ihnen voll zu. Allerdings hat sie 97 bei Dreier eingereicht, der nur bis 95 in Hamburg lehrte. Man hat aber für seine früheren Doktoranden noch ein promotionsrecht an der alten Uni. Dann hat man einen Korreferenten ( wer war das?) gebraucht und das war’s. Herr Gersdorf hat sich bei Selmer habilitiert. die Arbeit seiner Frau war jedenfalls bei Einreichung noch nicht publiziert, sodass man zumindest technisch den beiden nicht leicht auf die Schliche kommen konnte.
Ohne Ihre sehr wertvolle Arbeit wäre heute vielleicht etwas sehr Schlimmes passiert.
es ist etwas sehr schlimmes passiert, Donald!
Wertvolle Arbeit?
Sehr Schlimmes passiert?
Was meinen Sie? Ist da ein neuer Krieg ausgebrochen? Ist da eine Atombombe explodiert? Wurde ein Völkermord begangen?
Was sind das für Worte / Zeilen ?
Bitte konkretisieren oder einfach nichts schreiben – Sie verschwenden sonst nur kostbare Zeit anderer Leute, die sich wirklich essentiell mit der Thematik auseinandersetzen wollen. DANKE
Aber das bleibt doch in der Familie! Lol….
Spaß beiseite: Geht gar nicht, so!