Die Dystopie der Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf: „Strafzahlungen“ für gewisse Todkranke – und die Tötung von Menschen ohne „Subjektqualität“ verstoße nicht gegen die Menschenwürde

Vorneweg: Ich habe im Folgenden nichts hineininterpretiert oder aus dem Kontext gerissen. Es steht alles so da. Jeder kann es nachlesen und selbst auslegen.

In einem Beitrag für ein Portal namens „Gesundheitsblog“ vom 20. Februar 2023 schrieb Frauke Brosius-Gersdorf mit einer Ko-Autorin, ihrer wissenschaftlichen Hilfskraft Nicole Friedlein, den Satz:

„Die Einführung einer zumutbar und gleichheitskonform gestalteten neuen Vorschrift zur Beteiligung von Versicherten an den Kosten ihrer coronabedingten Krankenbehandlung bei Nichtimpfung gegen Covid-19 ist verfassungsrechtlich machbar.“

Das heißt: Wer sich nicht gegen das Coronavirus impfen ließ, eine COVID-19-Infektion durchgemacht hat und in Folge etwa an der schrecklichsten und derzeit am meisten öffentlich ausgeblendeten Krankheit unserer Tage, an ME/CFS, schwer erkrankt, der soll dafür auch noch extra bezahlen müssen. Eine „Strafzahlung“ für unheilbar Kranke quasi. Aus meiner Sicht ist dies ein völliger Bruch mit der Menschenwürde.

Schrecklich liest sich für mich auch dieser Satz:

„Eine Beteiligung nichtgeimpfter Versicherter an den Behandlungskosten ihrer Covid-19-Erkrankung ist zur Verwirklichung dieser Zielsetzung geeignet. Dadurch würde zum einen die Impfbereitschaft erhöht, sodass deutlich weniger schwere Covid-19-Erkrankungen und Long-Covid-Fälle und somit geringere Kosten für die GKV entstünden.“

Es offenbart sich hier ein zynisches Menschenbild, das an Deutschlands dunkelste Zeiten erinnert: Wer sich nicht am Gemeinwohl beteiligt (hier: Impfpflicht) und erkrankt, der muss büßen. Sein Geld wird ihm abgenommen, bis in den Tod. Denn ME/CFS-Behandlungen können hunderttausende Euros kosten. Die Botschaft von Brosius-Gersdorf lautet somit zumindest implizit: Leide für Dein Leiden. Und auch Deine Erben werden leer ausgehen. Hättest Dich halt impfen lassen. (Persönliche Anmerkung in der stets emotional aufgeladenen Corona-Debatte: Ich bin vierfach geimpft und war zweimal COVID-19-positiv.)


Gespenstisch lesen sich auch diese beiden Sätze, die in einer Festschrift aus dem Jahr 2024 zu finden sind. Frauke Brosius-Gersdorf schreibt hier über den „Reformbedarf beim Schwangerschaftsabbruch“ (so der Untertitel des Beitrags):

„Die Tötung eines Menschen ohne herabwürdigende Begleitumstände, die ihm seine Subjektqualität absprechen, verletzt Art. 1 I GG nicht.“

„Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss.“

Es spielt keine Rolle, mit welchen Fußnotentexten diese Aussagen belegt sind. Die Lesart des ersteren Zitats ist eindeutig: Die Tötung eines Menschen (und nicht: eines Embryos oder eines Fötus, hier steht „eines Menschen”!) verstoße dann nicht gegen die Menschenwürde (nach Artikel 1 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes), wenn es keine „herabwürdigenden Begleitumstände“ gibt, die ihm seine „Subjektqualität“ absprechen würden.

Durch die Verwendung des Terms „herabwürdigende Begleitumstände“ scheidet ein Verständnis der Aussage aus, wonach Brosius-Gersdorf mit „Subjektqualität“ nur das „Rechtssubjekt“ gemeint haben könnte. Ungeborene Menschen (Embryos, Föten) sind keine eigenständigen Rechtssubjekte, das ist akademisch. Brosius-Gersdorf aber überzieht das, sie geht viel weiter. Es geht ihr um die Emanzipation des Frauenkörpers gegenüber dem Ungeborenen. Sie maßt sich sogar an, zu wissen, warum eine Frau ein Ungeborenes abtreiben will:

„Die Schwangerschaft wird nicht beendet, weil das Ungeborene als lebensunwert erachtet wird, sondern weil für die Frau eine Mutterschaft nicht vorstellbar ist. Das Ungeborene wird deshalb nicht instrumentalisiert.“

Der dogmatisch-indoktrinäre, das gesamte Kollektiv der schwangeren Frauen adressierende Sprachduktus erschüttert, frei nach dem Motto: „Ich bin Rechtswissenschaftlerin, daher kenne ich Eure Motive.“ Dass solche Texte in dieser Form veröffentlicht werden konnten, ist wieder einmal eine Folge mangelnder wissenschaftlicher Qualitätssicherung.


So stelle ich mir einen sogenannten radikalen Sozialismus vor, der mit Ideen der Euthanasie nicht unverwandt ist: Legitimierung der Tötung von gewissen Menschen und finanzielle Sonderbürden für gewisse Schwerstkranke. Ein Theologe hat mir gestern gemailt: „Schlimmer als in jeder Diktatur.“ Eine absolute Dystopie.

Aber es ist wahrscheinlich allen in der Politik egal, welche Ideen Frau Brosius-Gersdorf im Kopf hat und was sie als Bundesverfassungsrichterin dann wirklich umsetzen könnte. Hauptsache, sie wird die AfD verbieten und es muss irgendein Deal zwischen CDU und SPD, irgendein Gegengeschäft durchgezogen werden. Um jeden Preis.

Frau Brosius-Gersdorf hat verspielt. Aber auch die deutsche Bundesregierung hat verspielt und ist rücktrittsreif. Man kann so etwas der Bevölkerung einfach nicht zumuten. Weder die Positionen von Brosius-Gersdorf noch das Wegschauen der Politik.


Die „Thesen zur sozialen Gerechtigkeit im Lebensweg“ von Frauke Brosius-Gersdorf, Januar 2025

Schriftenverzeichnis von Frauke Brosius-Gersdorf, Stand Juni 2025

40 Kommentare zu “Die Dystopie der Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf: „Strafzahlungen“ für gewisse Todkranke – und die Tötung von Menschen ohne „Subjektqualität“ verstoße nicht gegen die Menschenwürde

Neuen Kommentar verfassen

  1. Kurt Heß

    Ich hätte mir einen strukturierten Prozess gewünscht in dem in einer Kommission die Richter aus einer longlist von 10-20 ausgezeichneten Kandidaten selektiert werden und dann zur Abstimmung gebracht werden, was einem demokratischen Verfahren nach Kompetenzen entspräche und nicht nach „Parteienkonsens“. Vermeintlich hatte die Kandidatin unabhängig von der noch finalen Bewertung der casa viel an Anfeindungen zu ertragen und wird daher auch nicht um einer Qualifikation wegen sondern wegen einer gefühlten Ungerechtigkeitshypothese getragen. Überrascht war ich über eine Aspirantin dann bei Lanz in einer Talksendung, wo nach meiner Auffassung unabhängig von der Wahrnehmung in der Professionalität und der Tiefe der Dialektik das höchste Gericht per se in ein zwangsläufiges nicht bedachtes Rampenlicht geführt wurde. Es gibt da den Spruch, die Mehrheit liegt falsch und ich überlege gerade diese ganzen Unterschriftenaktionen wie diese in dieser Sache jetzt eher nicht einer sachlichen Aufarbeitung dienen. Überzeugt bin ich, dass sich viele Menschen ein Verfahren wünschen, dass sich mit dem Prozess auseinandersetzt den oder die befähigsten Persönlichkeiten in das Gericht zu promovieren.

    Antworten
  2. Conrad

    Den ersten verlinkten Beitrag habe ich mir komplett durchgelesen. Ich finde den Beitrag von Frau Brosius-Gersdorf sehr ausgewogen, mit Pro- und Contra-Argumenten, also „wissenschaftlich redlich“. Sie zitieren einseitig und bezeichnen alle, die wegen COVID-19 behandelt wurden, als Todkranke. Das ist weder wissenschaftlich noch redlich, sondern klassischer Populismus. Alle weiteren Kennzeichen für Populismus unter https://populismus.online/
    Den zweiten Beitrag kann ich wegen der Paywall nicht lesen.

    Antworten
    1. Charles-Louis de Secondat

      Das sehe ich in der Sache genauso.

      Es ist übrigens verfassungsrechtlich „ein alter Hut“, gesetzliche Leistungen im Ergebnis z.B. wegen fehlender Impfung zu versagen, siehe § 56 Abs. 1 Satz 4 des Infektionsschutzgesetzes, eingeführt (bereits) durch das Masernschutzgesetz aus 2020.

      Bei dem verlinkten Beitrag scheint es sich nach meiner Wahrnehmung wohl eher um eine Ausarbeitung der Co-Autorin zu nicht gestellten Fragen zu handeln. Die in der Prämisse behauptete „alte Debatte“, die entflammt sei, ist mir jedenfalls bislang nicht untergekommen. Vermutlich hatte man am Lehrstuhl kein besseres Thema parat und musste mal wieder etwas veröffentlichen. Die Argumentation ist mir außerdem in Teilen eher etwas dürftig gelungen.

      Aber wie gesagt, verfassungsrechtlich wird in dem Beitrag meines Erachtens überhaupt kein Neuland betreten. Darin ein zynisches Menschenbild zu erblicken, das an Deutschlands dunkelste Zeiten erinnert, halte ich nicht nur für abwegig, sondern auch für peinlich und niveaulos.

      Antworten
  3. Hagen

    Dass Frau Brosius eine politische Aktivistin ist, welche sich dazu berufen fühlt, den Staat gegen die Bürger zu vertreten, zeigte sie auch ganz deutlich bei der Diskussion über die Kostenbeteiligung / Verweigerung der Kostenübernahme für Ungeimpfte.
    Ob diese Kenntnisse über die Beweislast / Beweisführung / Kausalität hat, ist nicht erkennbar, als Richterin war sie ja nie tätig.
    Allerdings gehört das aber zum Grundwissen eines Juristen.
    Die von ihr vorgebrachten Äußerungen hatten offensichtlich das Ziel, Ungeimpfte einzuschüchtern, zu verunsichern und den „Volkszorn“ (der Geimpften) weg vom Staat und gegen die Ungeimpften zu lenken, obwohl zu dieser Zeit bereits ziemlich sicher war, dass die Impfung eine Ansteckung nicht verhindert, sondern nur die Folgen mildern kann und auch Geimpfte weiter Übertragen sein können.

    Antworten
  4. MS

    Zuerst: Danke, dass Sie hier eine Diskussion mit unterschiedlichen Perspektiven und Kritik an Ihren Positionen zulassen. Auch wenn ich Ihre Positionen zum überwiegenden Teil nicht teile, möchte ich diese Größe nicht unerwähnt lassen!

    Für mein Empfinden machen Sie es sich beim vorangestellten Disclaimer zu einfach. Eine Diskussion einzelner Sätze ist automatisch „aus dem Kontext gerissen“ und vermittelt hier implizit den Eindruck von für sich stehenden Behauptungen oder sogar politischen Forderungen.

    Der erste Satz ist offensichtlich eine Schlussfolgerung, die sich auf die im Text ausformulierten Argumente stützt und sich auf die Fragestellung bezieht. Ihre Gegenposition zum ersten und zweiten Zitat setzen Sie mit „Aus meiner Sicht ist dies ein völliger Bruch mit der Menschenwürde.“. Eine inhaltliche Auseinandersetzung ist das nicht. Der anschließende Beitrag geht auf diese Position „Bruch mit Menschenwürde“ nicht ein, was mich vermuten lässt, dass Sie hier eine eigene Begriffsdefinitionen für „Menschenwürde“ ansetzen. Sie beschreiben mit „hunderttausende Euros […] Deine Erben werden leer ausgehen“ ein sehr konkretes Szenario von lebenslanger Verschuldung. Als verfassungskonform beschriebene gesetzgeberische Gestaltungsmöglichkeiten werden in Ihrem Text zu politischen Maximalforderungen. Aber das von Ihnen beschriebene Szenario widerspricht den Ausführungen von BG, die Regelungselemente zur „Berücksichtigung von Eigenverantwortung insbesondere nach Maßgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen“ als Maßgabe für eine Angemessenheit formuliert.

    Ich teile im übrigen Ihre Skepsis bezüglich der gesellschaftlichen Implikationen einer solchen Regelung. DASS es die gesetzgeberische Möglichkeit dazu geben soll überrascht mich jedoch nicht so sehr. Bei „Selbstverschulden“ z.B. bei Vorsatz oder bei Piercings & Tattoos (Folgeerkrankungen) sind auch jetzt Leistungsbeschränkungen möglich.

    „Die Tötung eines Menschen ohne herabwürdigende Begleitumstände, die ihm seine Subjektqualität absprechen, verletzt Art. 1 I GG nicht.“ Die Feststellung selbst wirkt banal. Sonst dürfte es die Bundeswehr nicht geben.

    „Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss.“ DAS scheint doch der springende Punkt zu sein. . . Was hat BG als Begründung angeführt und warum sind Sie anderer Meinung? Die Unterscheidung Rechtssubjekt und Subjektqualität ist Voraussetzung um Subjektqualitiät in Frage stellen zu können. Also: Ist der Embryo nach Nidation in gleicher Weise Mensch mit der daraus folgenden gleichen Würde, wie ein geborenes Baby? Diese Frage darf man betrachten. Wir befinden uns da philosophisch nicht an irgendeinem Rand. Und weil Sie zu dazu eine andere Einschätzung haben, ist Fr. BG dadurch doch nicht untragbar.

    „Die Schwangerschaft wird nicht beendet, weil das Ungeborene als lebensunwert erachtet wird, sondern weil für die Frau eine Mutterschaft nicht vorstellbar ist. Das Ungeborene wird deshalb nicht instrumentalisiert.“ Man könnte hier eine von wahrscheinlich ewig vielen Befragungen von Frauen nach einem Schwangerschaftsabbruch anführen. Vielleicht ist das (hinter der 224 € Bezahlschranke) auch so. Falls nicht und das die Kritik ist… dann ist das ein Punkt für Sie. Aber ein etwas wackeliger. Wenn wir ehrlich miteinander sind, glaubt doch (fast) niemand ernsthaft, dass die betroffenen Frauen „Ungeborene als lebensunwert erachten“ und daher die Schwangerschaft abbrechen.

    „Legitimierung der Tötung von gewissen Menschen“. Vermutlich meinen Sie damit die in der Öffentlichkeit breit diskutierte und von den meisten Menschen befürwortete Strafffreiheit in den ersten Schwangerschaftswochen? Oder ist das ein gedanklicher Sprung zur Ermordung von anderen geborenen Menschen? Auf die Begründung wäre ich sehr gespannt.

    Eigener Disclaimer: Wie Sie erkennen können bin ich kein Jurist. Machen Sie mich gerne auf eventuell enthalte Fehlannahmen oder Begriffsfehler aufmerksam.

    Antworten
  5. lr

    @just my two cents

    Vielen Dank, dass sie an einer sachlichen Diskussion interessiert sind.

    Allerdings scheint ihre Argumentation hauptsächlich auf der Annahme zu basieren, dass dem Embryo die Menschenwürde grundsätzlich und vollständig abgesprochen werden müsse.
    Das ist aber falsch. Es geht darum, dass nicht zu jeden Zeitpunkt für jegliches menschliche Leben immer die volle Menschenwürde gilt.
    Warum ist diese recht feine Unterscheidung wichtig?
    Eben weil der der Artikel lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
    Frau Brosius-Gersdorf ist eben, dass die „Unantastbarkeit“ als Begriff unzweideutig ist und keinen Spielraum zulässt.
    Ich zitiere sie hierzu aus ihrer längeren Stellungnahme: „Die Lösung kann verfassungsrechtlich nur sein, dass entweder die Menschenwürde doch abwägungsfähig ist oder für das ungeborene Leben nicht gilt. “

    Im Gegensatz schreiben Sie ohne jegliche Begründung, ein Schwangerschaftsabbruch sei möglich ohne die Menschenwürde zu berühren. Warum ist das so? Finden sie wirklich, dass das Beenden eines Leben nicht grundsätzlich auch immer in die Menschenwürde eingreift?

    Dazu sollten sie Bedenken: Was sie ein „mühsam konstruiertes Beispiel“ nennen ist tägliche Realität in Deutschland. Es werden im Schnitt täglich 10 Abtreibungen aufgrund von medizinischer Indikation vorgenommen. Das sind übrigens allesamt Straftaten, die nur straffrei bleiben.
    Für sie ist ist es offenbar akzeptabel, dass so viel Frauen, Ärzte und Helfer täglich zu Straftätern werden – die lediglich nicht bestraft werden. Ich finde es extrem befremdlich.

    Ergänzend:
    Die Lösung kann verfassungsrechtlich nur sein, dass entweder die Menschenwürde doch abwägungsfähig ist oder für das ungeborene Leben nicht gilt.
    Ihre Behauptung “ Letztlich wird hier allein vom Ergebnis her argumentiert“ sollten sie dringend belegen. Sonst ist es nur eine Unterstellung. Haben sie denn überhaupt überprüft, ob Frau Brosius Gersdorf nicht doch eine komplette Würdigung aller Sichtweisen vorgenommen hat?
    Und ich gehe noch weiter: Ich habe eine Vermutung, dass ihr Meinung zu Frau Brosius-Gersdorf und Schwangerschaftsabbrüchen bereits feststand bevor sie anfingen, ihren Kommentar zu verfassen und dafür Argumente zu suchen.

    Dafür, dass sie zu ihrer Unterstellung kamen sehe ich aber eher die Ursache, dass es Herr Weber für sinnvoll hielt einen einzigen Satz aus dem Kontext zu reißen und zu zitieren. Das war eigentlich nie ziefführend.

    Antworten
  6. lr

    @Peter

    Ich finde es bemerkenswert, dass ihr Beitrag hauptsächlich aus persönlich Angriffen und versuchten Abwertungen besteht.

    Somit verdient ihr Kommentar wohl das Prädikat: Besonders wertlos.

    Antworten
  7. Dr. Who

    Es ist höchst interessant, dass sich das Ehepaar Gersdorf hinsichtlich eines AfD-Verbots uneinig ist. Während Frau Brosius-Gersdorf aufgrund der „Gefährlichkeit“ medienwirksam einen Verbotsantrag fordert, erklärt ihr Ehemann in der „Jungen Freiheit“ [!], warum die Vorwürfe der Verfassungsfeindlichkeit unbegründet sind und ein Popanz aufgebaut wurde. Was das Bundesamt für Verfassungsschutz vortrage, sei „grundfalsch“.

    https://www.nius.de/politik/news/brisantes-interview-in-der-jungen-freiheit-herr-gersdorf-ist-gegen-ein-afd-verbot-frau-gersdorf-ist-dafuer/032773c9-dbfb-4546-bf6f-edf47792b38c

    Antworten
  8. Andrea Mader

    Es ist erschütternd, dass man diese Frau ernsthaft für die Position einer Verfassungsrichterin vorschlug; und das von der SPD! Willy Brandt und Helmut Schmidt würden sich im Grabe umdrehen! Sämtliche bis dato kolportierten Äußerungen zur Covid-19-Impfpflicht, zur Beteiligung Ungeimpfter an ihren Behandlungskosten, zur Abtreibung, zum Verbot der AfD und der Beseitigung ihrer Wähler zeugen nicht nur von großen Lücken in der Staatslehre, sondern auch von einer sehr großen Menschenverachtung!

    Antworten
  9. Jakes

    Top! Zum Glück gibt es Menschen wie Sie, die diese ganzen charakterlosen und intellektuell völlig überschätzen Blender genau dorthin stellen, wo sie hingehören, an den öffentlichen Pranger! Weiter so!!!👍

    Antworten
  10. AM

    Die Beteiligung Ungeimpfter (alternativ: Raucher, Fettleibiger, Gurtmuffel, Motorradfahrer, etc…), also all jener, die irgendwie ungesund oder gefährlich leben, an ihren Krankheitskosten ist nicht nur moralisch fragwürdig, sondern auch monetär zweifelhaft.

    Jeder, der ungesund lebt, spart durch seinen früheren Tod der Sozialversicherung insgesamt Geld. Vielleicht nicht im Einzelfall, aber ganz sicher statistisch gesehen, insbesondere durch geringere Rentenzahlungen. Auch wer z.B. eine Krankheit dank Impfung überlebt oder keine Kosten auf der Intensivstation verursacht, verursacht diese doch mit größerer Wahrscheinlichkeit dann eben im höheren Lebensalter, wenn der Ungeimpfte (Raucher, Fettleibige, …) längst gestorben ist.

    Die Dame argumentiert nicht nur rechtlich zweifelhaft, sie kann auch elementare Zusammenhänge nicht erkennen.

    Antworten
    1. Hagen

      Es ist auch unfassbar, dass eine Juristin ernsthaft eine Kostenbeteiligung Ungeimpfter beführwortet, ohne dass schlüssig belegt, noch bewiesen werden kann, dass die Nichtimpfung kausal zu diesen Folgen führte.
      Das beachtet jeder Amtsrichter selbst in Hintertupflingen.
      Eine Scheingelehrte, welcher offensichtlich bereits diese Grundsätze der Beweisführung fremd sind, taugt für gar kein Richteramt.

      Antworten
  11. cm

    sie kann als Professorin mit diesen Einstellung kaum neutral unterrichten. Staatsrecht steht am Anfang des Jurastudiums, gerade deshalb ist es gefährlich, sie auf Studierende loszulassen.

    Vllt. sollten wir mal alle gemeinsam die Neutralität der Dame in der Lehre vom Dekanat und Direktor der Uni Potsdam fordern

    Antworten
  12. Libelle

    Lieber Herr Weber ,
    Vielen Dank für ihren Einsatz.
    Könnten Sie sich bitte auch mal die Arbeiten von Frau Kaufhold ansehen? Diese Dame halte ich auch für völlig ungeeignet, wenn nicht sogar gefährlich.

    Antworten
  13. H.H.

    Sie sollten sich schämen.

    Ihr Text strotzt vor Hass und Hetze, von wissenschaftlicher Redlichkeit sind Sie weit entfernt. Ekelerregend, widerlich, menschenfeindlich.

    Antworten
  14. Der Doctor

    Dr. Weber steht wohl auf den Bezahllisten von Rechten Akteuren?
    Schon sehr offensichtlich, wenn rein zufällig eine Richterin, die sich für ein AfD verbot einsetzt, auf ihre Abschussliste kommt?!
    Sehen Sie da eventuell Zusammenhänge? 😉

    Ich stelle nur Fragen!

    Antworten
    1. Peter

      Ist Ihnen nicht klar, das Richter neutral zu sein haben und sich nicht für Parteiverbote medial aussprechen können / dürfen, weil es bereits eine Befangenheit bestehen würde?

      Sie haben sich gerade selbst enttarnt, das sie politisch eingefärbte, nicht neutrale Richter wünschen, die Urteile im Sinne der Legislative treffen. Keine Sorge, da sind sie nicht allein, ihre Traum-Richter haben bereits Scheinprozesse über die Geschwister Scholl geführt und viele weitere Urteile gefällt, wo die Richter bereits im Voraus angekündigt haben wie sie urteilen werden.

      Natürlich wünschen Sie sich das.

      Antworten
    2. PaulKehl

      „Richterin, die sich für ein AFD Verbot einsetzt“. Gemäß Art 20 III GG entscheidet ein Richter nach Recht und Gesetz und nicht nach persönlichen Motiven. Schon diese Formulierung zeigt, daß die Dame niemals Richter werden darf. Zutreffend weist hier ein anderer Forist darauf hin, daß ein Jurist niemals vom Ergebnis her argumentiert. Die Dame ist juristisches Feuilleton.

      Antworten
    3. Ernst-Willem von der Tams

      Ich bin seit vielen Jahren hier „mitlesend“. Fragen Sie mal bei der ÖVP (die CDU Österreichs) nach. Dort werden Sie genau die konträre Antwort hören. Dort sagt man, dass Herr Dr. Weber von links, rot und grün bezahlt werde. Warum wohl? Erstens: Der geschlagene Hund bellt bekanntlich. Zweitens: Weil sich in einer materiellen – und zu großen Teilen durchsäkularisierten – Welt kaum noch jemand vorstellen kann, dass jemand auch ohne Bezahlung einer Sache nachgeht, um Idealen zu dienen und dass Wahrhaftigkeit – in ihrer Gesamtheit – letztendlich allemal nicht erkaufbar ist. Das heißt nicht, dass (egal aus welcher „Ecke“) auch Honorararbeiten bei Plagiatsjägern und Sprach-Freunden („Sprach-Philos“) in Auftrag gegeben werden.
      Ein guter Rechtsanwalt oder Arzt wird seine Klienten und Patienten immer unabhängig von deren politischer Zugehörigkeit bestens beraten oder behandeln, gerne gegen Honorar. Aber gerade die besten Ärzte und Anwälte wird man immer wieder (leider insgesamt aber nur selten und vereinzelt) finden, wie sie Bedürftige, Obdachlose und Flüchtlinge kostenlos behandeln oder – in Bezug auf Anwälte – zum Beispiel den eigenen Sportverein, den Freund, den Bruder und die regionale „Amnesty-Gruppe“ oder die örtliche „Transparency International Gruppe“ ohne Honorar beraten.
      Ein weiteres Beispiel wäre ein Staatsanwalt, der entfernt von einem Korruptionsfall in einer Behörde nichtdienstlich, nicht nachweislich (z.B. durch Zufall) hört. Er weiß genau, dass er sich damit nur zusätzliche Arbeit aufhalst. Und trotzdem werden etliche Staatsanwälte dann der Sache nachgehen, obwohl ihr Schreibtisch schon jetzt überquillt.

      Antworten
  15. K

    Herr Weber… Ihr Beitrag ist mal wieder ein hervorragendes Beispiel, wie wissenschaftliche Analysen aus dem Kontext gerissen werden können, um politisch skandalisiert zu werden.

    Im ersten von Ihnen zitierten Text prüft Brosius-Gersdorf nur, ob der Gesetzgeber verfassungsrechtlich eine Kostenbeteiligung für Ungeimpfte einführen kann. Das ist Rechtsanalyse und keine politische Forderung!

    Zweitens: Ihre Empörung über die Zitate über die „Tötung eines Menschen“ belegt, dass Sie kein Verständnis von verfassungsrechtlichem Diskurs haben oder diesen bewusst verdrehen. Die juristische Tatsache, dass nicht alles, was biologisch menschlich ist, auch automatisch Grundrechte hat, heißt nicht, dass Brosius-Gersdorf die Tötung von Menschen legitimiert. Jene Differenzierung dient vielmehr dazu, zwischen ungeborenem Leben und rechtlich vollwertigen Rechtssubjekten zu unterscheiden und komplexe Fragen wie Schwangerschaftsabbruch verfassungsrechtlich einzuordnen.

    Ihre NS-Vergleiche und das Geschwafel von radikalem Sozialismus sind nicht nur pietätlos, sondern auch fachlicher Unsinn.

    Herr Weber, Sie beanspruchen für sich, wissenschaftliche Redlichkeit zu verteidigen? Wissenschaftliche Redlichkeit heißt aber auch: korrekter Umgang mit Quellen, präzises Zitieren und Kontexttreue. Nichts davon können Sie leisten. Stattdessen diskreditieren Sie hier mit Ihrem fachlichen Klopapier eine hochqualifizierte Rechtswissenschaftlerin. Sie verzerren Ihre Analysen und unterstellen ihr menschenverachtende Haltung, die Sie nie vertrat.

    Ihre wissenschaftliche Redlichkeit bringt nichts, wenn man damit nur qualitativen Schwachsinn produziert. Ihr Beitrag ist leider genau das: ein peinliches Beispiel für miserable Analyse.

    Antworten
    1. Stefan Weber Beitragsautor

      Liebe(r) K!

      Hier meine Antworten inline:

      Herr Weber… Ihr Beitrag ist mal wieder ein hervorragendes Beispiel, wie wissenschaftliche Analysen aus dem Kontext gerissen werden können, um politisch skandalisiert zu werden.

      -> Sie meinen sicher Passagen daraus, nicht die ganzen Analysen, oder?

      Im ersten von Ihnen zitierten Text prüft Brosius-Gersdorf nur, ob der Gesetzgeber verfassungsrechtlich eine Kostenbeteiligung für Ungeimpfte einführen kann. Das ist Rechtsanalyse und keine politische Forderung!

      -> Sie sind also der Auffassung, dass die folgende Passage eine reine Rechtsanalyse darstellt und nicht zur Rechtspolitik gehört?

      „Vor dem Hintergrund der rechtlichen Probleme einer Anwendung des § 52 I Alt. 1 SGB V auf Nichtgeimpfte sorgte es für Rechtssicherheit, wenn der Gesetzgeber eine Kostenbeteiligung Versicherter bei Nichtimpfung gegen Covid-19 klar regelte. Er könnte eine eigenständige Kos­ten­be­tei­li­gungs­vor­schrift schaffen, die es den Krankenkassen ermöglicht oder vorschreibt, nichtgeimpfte Versicherte an den Kosten einer Covid-19-Erkrankung ganz oder teilweise zu beteiligen (z.B. § 52b SGB V).“

      Fällt Ihnen eigentlich auf, dass der gesamte Text von einem Apriori getragen ist? Hier wird nichts auf Verfassungskonformität geprüft. Vielmehr wird eine offenbar ideologisch motivierte Zielsetzung vorgegeben und dann werden die entsprechende Argumente gesucht. Ich kenne diese Form von Rechtswissenschaft auch aus Österreich, ich lehne diese strikt ab, weil sie permanent Recht zurechtbiegt. Die Verfassungsrechtlerin „verschanzt“ sich hinter einer sogenannten rein „verfassungsrechtlichen Prüfung“, transportiert aber im Subtext Ideologie.

      Zweitens: Ihre Empörung über die Zitate über die „Tötung eines Menschen“ belegt, dass Sie kein Verständnis von verfassungsrechtlichem Diskurs haben oder diesen bewusst verdrehen. Die juristische Tatsache, dass nicht alles, was biologisch menschlich ist, auch automatisch Grundrechte hat, …

      -> Sorry. Kann es sein, dass Sie den Unterschied zwischen Menschenwürde und den nachfolgenden (so auch im GG) Grundrechten nicht verstanden haben? Es geht hier um die Menschenwürde.

      … heißt nicht, dass Brosius-Gersdorf die Tötung von Menschen legitimiert. Jene Differenzierung dient vielmehr dazu, zwischen ungeborenem Leben und rechtlich vollwertigen Rechtssubjekten zu unterscheiden und komplexe Fragen wie Schwangerschaftsabbruch verfassungsrechtlich einzuordnen.

      -> Hier werden zwei, wenn nicht drei Ebenen von Ihnen vermischt.

      Ihre NS-Vergleiche und das Geschwafel von radikalem Sozialismus sind nicht nur pietätlos, sondern auch fachlicher Unsinn.

      -> Ja, das ist korrekt. Natürlich ist das aus Perspektive der Rechtswissenschaft „fachlicher Unsinn“. Es gehört ja auch nicht zur Rechtswissenschaft, sondern zur freien Meinungsäußerung im Rahmen meines Blogs hier.

      Herr Weber, Sie beanspruchen für sich, wissenschaftliche Redlichkeit zu verteidigen? Wissenschaftliche Redlichkeit heißt aber auch: korrekter Umgang mit Quellen, präzises Zitieren und Kontexttreue. Nichts davon können Sie leisten. Stattdessen diskreditieren Sie hier mit Ihrem fachlichen Klopapier eine hochqualifizierte Rechtswissenschaftlerin. Sie verzerren Ihre Analysen und unterstellen ihr menschenverachtende Haltung, die sie nie vertrat.

      -> Dann möge sie sich endlich mit einem Positionspapier erklären.

      Antworten
    2. Jakes

      „hochqualifizierte Rechtswissenschaftlerin“
      Wer hochqualifiziert ist, plagiiert nicht, weil er / sie es nicht nötig hat! Nur Armleuchter benutzen copy & paste! 😎

      Antworten
  16. Peter Bach

    Bei näherer Betrachtung der wissenschaftlichen Werke von Frau Brosius-Gersdorf stellt man fest, dass sie viele Ideen ihres Doktorvaters Horst Dreier nachplappert. Dessen Positionen zur Menschenwürde waren bereits im Jahr 2008 derart umstritten, dass er – ebenfalls von der SPD vorgeschlagen – nicht zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt wurde. Unter anderem wollte er Folter für verfassungskonform erklären.

    https://tsarchive.wordpress.com/2008/02/01/verfassungsrichter2/

    Wir finden also bei Brosius-Gersdorf dasselbe Drehbuch wie 2008: Was damals noch eine normale Diskussion war, wird heute zu „rechter Hetze“ hochstilisiert.

    Herr Weber sollte sich allerdings nicht in politischen Auseinandersetzungen verlieren. Die entscheidende Frage ist, ob sich in der Dissertation der Dame noch weitere Textparallelen finden lassen, um dann beurteilen zu können, ob es sich um eine eigenständige Dissertation handelt oder um ein als Einzelleistung getarntes JointWork.

    Antworten
  17. lr

    Ich finde es bemerkenswert, dass sie sich zutrauen juristische Fachdiskussionen abschließend zu bewerten mit mit so deutlichen Worten abzuurteilen.
    Ich persönliche ziehe da die Einschätzungen von Fachleuten vor.

    Aber da sie ja nun ihre persönliche Meinung hier so zum besten geben. Sie scheinen ja ganz klar zu sagen, dass die Menschenwürde auch für sämtliches ungeborenen Leben gelte.
    Was ist denn im Falle einer ektopischen Schwangerschaft? Muss dann das ungeborene Leben zulasten der Gesundheit der Mutter geschützt werden mit hohen Risiko, dass die Mutter stirbt? Müssten im Falle einer Abtreibung dann Mutter und Ärzte ins Gefängnis?
    Kurzum: Fordern sie texanische Verhältnisse?
    Weil falls sie das Abtreibungen im Falle einer ektopischen Schwangerschaft Abtreibungen erlauben – ja dann gilt die Menschenwürde offensichtlich doch nicht für sämtliches menschliches Leben.

    Antworten
    1. Peter

      Da sie offensichtlich komplett verwirrt sind:
      Ja, selbstverständlich gehören alle bestraft!
      Am besten mit der üblichen Maximalstrafe dort.

      Fangen wir aber zunächst mit dem Embryo an, schließlich hat es ja die Probleme erst ausgelöst:
      Wir bestrafen den Embryo mit dem T*d…

      Momentmal, das ist ja exakt das was man freiwillig bei einer Abtreibung bereits tut.

      Brauchen Sie auch hierfür „Einschätzungen von Fachleuten“, ich übersetze das mal: Betreutes Denken?

      Pseudointellektuelle mal wieder.

      Antworten
    2. Just my two cents

      Ihr Beitrag ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie die Verschiebung des Diskurses und des Sagbaren durch die interessierten Kreise sich immer mehr verfestigt. Einfach nur erschreckend.

      Es war rechtlich für das Bundesverfassungsrecht immer klar, dass das ungeborene Leben die volle Menschenwürde besitzt. Das sind keine texanischen Verhältnisse, sondern die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Eine Abtreibung war aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts daher auch schon immer generell rechtswidrig. Von der Frage der Rechtswidrigkeit ist jedoch die Frage der Strafbarkeit zu trennen. Es gibt daher das von Frau Brosius-Gersdorf herbeigeredete Verfassungsdilemma überhaupt nicht.

      Und jetzt wird es spannend. Weil wir aber alle Menschen sind und es aber zu allen Menschheitszeiten Abreibungen gab und diese im Zuge des gesellschaftlichen Wandels nach der sog. sexuellen Revolution immer stärker zunahmen und auch öffentlich propagiert wurden und weil nach der deutschen Einheit zwei unterschiedliche Kulturen zu diesem Thema aufeinander trafen, wurde versucht, die rechtlichen Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch neu zu regeln. Der Mühsam errungene Kompromiss, der auch der strengen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Ungeborenen (das nach dem Bundesverfassungsgericht natürlich die volle Menschenwürde hat) gerecht wurde, ist die Regelung des § 218 und § 218a StGB. Danach ist der Schwangerschaftsabbruch nach wie vor (er war es immer) generell rechtswidrig und wird nur in besonderen Konstellationen ausnahmsweise nicht bestraft bzw. ist dann sogar nicht mehr rechtswidrig. Diese Konstellationen (wie Beratungspflicht usw.) diesen dem Schutz des ungeborenen Lebens und machen ausnahmsweise einen straflosen Schwangerschaftsabbruch möglich, auch ohne dass ich dem ungeborenen Leben die Menschenwürde entziehen muss.

      Ihr so hübsch konstruiertes Beispiel mit der Schwangerschaft mit hohem Risiko ist daher überhaupt kein rechtliches Problem, das es notwendig machen würde, dem ungeborenen Leben die Menschenwürde zu verweigern. Auch mit voller Menschenwürde lässt sich dieser Fall nach den geltenden Regeln lösen. Es müssten weder Mutter noch Arzt ins Gefängnis. In Ihrem Beispiel wäre der Eingriff nach § 218a Abs. 2 StGB sogar nicht einmal rechtswidrig. In anderen Konstellationen, in denen keine medizinische Indikation vorliegen würde, könnte ein rechtswidriger Schwangerschaftsabbruch dennoch nach den Regelungen des § 218a Abs. 1 StGB (insb. Beratungspflicht) straflos bleiben. Beide müssten nur damit leben, etwas Rechtswidriges, aber Strafloses getan zu haben. Ein doch geringer Preis dafür, dass ein ungeborenes Leben seine Existenz verloren hat.

      Und hier beginnt der Kampf von Frau Brosius-Gersdorf. Sie tritt dafür ein, dass dieser mühevoll errungenen Kompromiss aufgekündigt wird und der Schwangerschaftsabbruch generell nicht mehr als rechtswidrig angesehen wird. Der Preis dafür ist, dass dem ungeborenen Leben die Menschenwürde abgesprochen werden muss und ein nicht vorhandenes verfassungsrechtliches Dilemma herbeigeredet wird, da ansonsten das gewünschte Ergebnis nicht zu erreichen ist. Letztlich wird hier allein vom Ergebnis her argumentiert (was unter Juristen absolut verpönt ist). Man will das Ergebnis, dass ein Abbruch nicht rechtswidrig ist, also muss die nie umstrittenen Menschenwürde weg (weil diese nicht abwägungsfähig ist), dann hat man nur noch das Recht auf Leben im Weg, dieses kann man dann aber gegen die Rechte der Schwangeren abwägen und kommt wie gewünscht zu einem rechtskonformen Schwangerschaftsabbruch. Die Büchse der Pandora ist damit eröffnet.

      Wäre es wirklich so unerträglich, es beim Kompromiss aus den 90ern zu lassen? Woher kommt dieser Furor?

      Antworten
      1. Stefan Weber Beitragsautor

        Vielen Dank für diese lesenswerte Analyse. Der Grund für Frau Brosius-Gersdorf, dem ungeborenen Lebewesen vor der Geburt die Menschenwürde abzusprechen, liegt doch in der Aufwertung der Mutterrechte, oder? Es ist doch ein feministisch-emanzipatorischer Akt.

        Und Sie haben geschrieben: „Letztlich wird hier allein vom Ergebnis her argumentiert (was unter Juristen absolut verpönt ist).“ Fünf Minuten, bevor ich Ihren Kommentar redigiert habe, habe ich genau das in Bezug auf einen anderen Kommentar hier auch geschrieben: https://plagiatsgutachten.com/blog/dystopie-brosius-gersdorf/#comment-11377

        Frau Brosius-Gersdorf hat eine Idee, eine Vision im Kopf und will dann die Normen in die entsprechende Richtung zurechtbiegen. Mir gefällt das gar nicht.

        Antworten
  18. Heneka

    Wie darf so eine Person mit solchen Vorstellungen und Überzeugungen noch ein pädagogisches Amt ausüben?
    Eine solche Person darf niemals in ein Richteramt gewählt werden!

    Antworten
  19. gr

    Danke für diesen Beitrag! Es wird hier deutlich, dass diese Dame nie für dieses Amt tragbar ist.
    Sie ist damit für mich auch keine gute Juristin mehr weil Sie sich bei Ihren im Ergebnis radikalen Positionen immer hinter der Wissenschaft versteckt.
    Wenn diese Dame ins VVG wechselt – gute Nacht.
    Dann hätten wir eine Impfpflicht per VVG, die Beteiligung bis zur Pleite an Krankenkosten und die völlig Willkür bei der Eliminierung von Lebewesen.
    Gott sei Dank, dass er das bisher verhindert hat.

    Antworten
  20. Albrecht Pachl

    Die Dame will auch entdeckt haben, daß Ehepaare mit Doppelverdiener steuerlich gegenüber Alleinverdienerpaaren wegen des Splittings benachteiligt werden.
    In der Mathematik meiner Welt ist das nicht möglich.

    Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Die maximale Dateigröße für den Upload: 20 MB. Sie können hochladen: Bilddatei, Audiodateien. Links zu YouTube, Facebook, Twitter und anderen Dienstanbietern werden automatisch eingebunden. Dateien hierhin ziehen

Abschicken des Kommentars auch ohne Anhang möglich.
Von der Blog-Software akzeptierte Anhang-Dateiformate: .jpg, .jpeg, .gif, .png
Maximale Anhanggröße: Mehrere Dateien möglich, insgesamt maximal 20 MB
In den Text integrierte Weblinks werden automatisch verlinkt.

Die Datenschutzerklärung für plagiatsgutachten.com finden Sie hier.