Der jüngste Fall: Einem bekannten deutschen Bariton konnte jahrelanger Missbrauch des Professortitels nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat den Künstler nunmehr zur Zahlung eines Geldbetrags an den Verein „MitMachMusik“ in der Höhe von 1.000,– Euro verpflichtet und das Verfahren gegen diese Auflage eingestellt. „Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt“, schreibt die Staatsanwältin im Brief vom 3. Februar 2022 an mich, der ich den Fall aufgedeckt habe.
Der umtriebige deutsche Künstler hat erst 2021 eine „echte“ Professur erhalten. Es konnte ihm nachgewiesen werden, dass er zuvor 13 Jahre lang in zumindest acht verschiedenen Funktionen als „Professor“ aufgetreten ist, ohne jemals einer gewesen zu sein. Gegenüber mir behauptete der Sänger noch schriftlich: „Erstberufung bereits 2008, W3, Musikhochschule München“. Die Musikhochschule bestreitet diesen Sachverhalt jedoch in klaren Worten: „Herr […] hatte und hat an der Hochschule für Musik und Theater München keine W3-Professur inne.“ Tatsächlich taucht der Name des Sängers in den Jahresberichten der betreffenden Jahre, in denen Siegfried Mauser Präsident der Hochschule war, immer nur als Lehrbeauftragter auf („LB“).
„Sinnvolles“ Geschäftsmodell: 13 Jahre Titelmissbrauch für 1.000,– Euro
Titelmissbrauch ist in Deutschland ein Straftatbestand nach § 132a Strafgesetzbuch, der „mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“ wird. In der Praxis fallen die Urteile gegenüber den meist unbescholtenen Pseudo-Titelträgern sehr milde aus, wenn es überhaupt zu Urteilen kommt.
Im aktuellen Fall des Baritons erscheint Titelbetrug als durchaus lohnendes Geschäftsmodell: Dafür, dass er sich zumindest 13 Jahre lang „Professor“ genannt hat, hat er wohl beruflich und reputationstechnisch viele Vorteile bezogen. Das Vorgehen kostete ihn nun läppische 1.000,– Euro, eine karrieretechnisch durchaus „sinnvolle“ Investition also, rein ökonomisch und nicht moralisch betrachtet.
Weitere Fälle aus München, Paderborn und Baden-Baden
2020 wurde ein Verfahren gegen einen Paderborner Physiotherapeuten eingestellt, der sich im Reisepass als „Dr.“ titulieren ließ, obwohl er nie promoviert wurde. Der Titelmissbrauch wurde von der Staatsanwaltschaft allerdings bejaht. Ebenfalls eingestellt wurde 2020 das Verfahren gegen einen Münchner Wirtschaftscoach, der sich „Psychologe“ nennt, aber in Germanistik promoviert wurde. Obwohl der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen seit langem fordert, dass nur Personen mit zumindest einem Master-Abschluss im Fach Psychologie die Berufsbezeichnung „Psychologe“ führen dürfen, sah dies die Staatsanwaltschaft München ganz entspannt.
Und es gibt auch Fälle, die trotz mehrerer Anläufe zu gar keinem Ergebnis führten: So behauptet der Baden-Badener Geschäftsmann Uwe Gill bis heute, ein Doppeldoktorat des MIT erworben zu haben. Dort ist er allerdings als Absolvent unbekannt, und das renommierte Institut bemerkte gegenüber mir: „He is mostly likely making fraudulent claims of his academic credentials.“ Uwe Gill ist Träger des Bundesverdienstkreuzes und bezeichnet sich als Pionier der Künstlichen Intelligenz in Deutschland. Er berichtet weiter über ein aktuelles Promotionsvorhaben in Österreich, aber auch an dieser Institution ist er unbekannt. Der Fall erinnert an den österreichischen Hochstapler Axel Spörl, der seine Doktorarbeit an der Universität Würzburg erfand und eine Promotionsurkunde fälschte (dieser Fall endete ebenfalls glimpflich mit einer Diversion).
Europäischer Datenschutz erleichtert Titelbetrug und erschwert Aufdeckung
Fälle von Fake-Titeln bzw. Titelmissbrauch sind in Deutschland und Österreich, wie in der gesamten EU, aufgrund der strengen europäischen Datenschutzbestimmungen schwierig zu enttarnen. Ein Nachteil des Datenschutzes ist, dass sich in der Tat im Prinzip jeder etwa „Prof. Dr.“ nennen kann, ohne Angst vor Verfolgung haben zu müssen. Meine Tätigkeit und Dienstleistung stellen hier wohl eine Ausnahme dar. Ganz anders in den USA: Universitäten geben bis in die 1970er Jahre zurück Auskunft über Anstellungsverhältnisse, und über die Website des National Student Clearinghouse lässt sich jeder in den USA erworbene akademische Grad kostenpflichtig überprüfen.
Wie kann man Personen überprüfen – die unter Angabe der Universität- erfolgreich studiert haben – dies aber vor 2000 – man kann ja nur mit deren Einverständnis- Nachfragen an der jeweiligen Universität machen. Gibt es denn kein zentrales Register?
Bitte um Kontaktaufnahme direkt an weber@plagiatsgutachten.de. Vielen Dank!
Herr Uwe Gill tritt als „Professor Dr. Uwe Gill“ oder „Professor Dr. Dr. Uwe Gill“ in der Geschäftswelt auf und ist als Hochstapler mit mehreren Betrugsmaschen unterwegs.
U.a. gibt er vor Wagniskapital über einen japanischen Konzern beschaffen zu können, wofür er vorab eine „kleine“ Anfangszahlung in Rechnung stellen würde. Des Weiteren prellt Herr Gill im Zuge seiner umtriebigen Geschäfte gerne Kanzleien um das Honorar. Seine fragwürdigen Geschäftspraktiken gehen laut Recherche bis Mitte der 2000er Jahre zurück.
VORSICHT: Ich möchte jeden warnen, der mit Herrn Gill geschäftlich oder anderweitig zu tun hat oder bekommen wird. Lassen SIE sich nicht von tollen Titeln und großen Summen blenden. Bleiben Sie vorsichtig und vertrauen nicht auf sein Wort oder seinen Geschichten!
Herr Uwe Gill scheint auch sonst recht umtriebig zu sein, er wird auf nachfolgender Blacklist mit gefälschten Gutachten bzw. nicht bezahlten Rechnungen in Zusammenhang gebracht:
Danke für den Hinweis. Diese Website ist vertrauenswürdig?
Die Daten im Impressum stimmen mit dem Eintrag im Zuger Handelsregister bzw. der Personenangabe des CEO in LinkedIn überein. Ich würde also sagen: ja, sie ist vertrauenswürdig.
https://www.easymonitoring.ch/fr/registre-du-commerce/institut-fuer-seltene-erden-und-metalle-ag-1326804
https://www.linkedin.com/in/arndt-uhlendorff-099aa8169/?originalSubdomain=de
Ich habe in meinem Heimatort festgestellt, dass bei den Bürgermeisterwahlen vier von fünf Kandidaten angetreten sind, die mindestens einen Magister/Master führen. Wohin soll das mit diesem Akademisierungswahn in Österreich noch führen, wenn ein Bürgermeisterkandidat ohne Titel in einem kleinen Ort irgendwie schon automatisch weniger kompetent wirkt? Titelmühlen und diverse Fernuniversitäten reiben sich die Hände – denn der Druck, ein Studium zu absolvieren, wenn man auf der Karriereleiter steigen möchte, wird höher und höher werden. Aber was ist ein ‚ehrlicher‘ akademischer Grad dann überhaupt noch wert?
Am besten ist ja der derzeit anscheinend sehr beliebte „Magister“ aus Spanien (kommt einem immer häufiger unter). Der ist nach spanischem Recht kein akademischer Grad (dazu gibt es diverse Erlässe, die das genauestens regeln) und wird hierzulande trotzdem wie ein solcher geführt). Beste Lösung: Grade anschaffen.
Meinen Sie das? https://www.emca-campus.eu/de/universitaeten
Mundus vult decipi, ergo decipiatur!
Es fehlt seit langem ein FH-Studiengang „Fälschen und Betrügen. Die Kunst der Täuschung“.
Recherche ernüchternd. Kann ich Titel wie einen Künstlernamen verwenden? Wie etwa Dr. Kurt O-bahn. Professor ist man eh, wenn man mehrmals ins selbe Café geht. Wie letztens: Glückwunsch!
Lieber Herr Knoll!
Dazu gibt es tatsächlich Rechtsprechung: Ein akademischer Grad kann in der Regel als Bestandteil einer Wortmarke, also zu PR-Zwecken, geführt werden. Siehe etwa „Dr. Best“, „Dr. Doerr“ oder „Dr. Oetker“, wobei ich nicht ausschließe, dass hier irgendwo in den Firmenhistorien tatsächlich Doktorgrade vorlagen. Schönes Thema für eine (echte) Doktorarbeit!
„Professor ist man eh, wenn man mehrmals ins selbe Café geht.“
Ein sehr witziger Satz, den ich mir merken werde.