Plagiatsfall bei Professor an der Universität St. Gallen: Hinweise auf Plagiat seit mehr als einem Jahr bekannt

Und wieder habe ich ehrenamtlich einen Fall dokumentiert, diesmal von der Hochschule St. Gallen. Diese hat Hinweise auf Plagiate in der Dissertation ihres Lehrenden vor mehr als einem Jahr erhalten. Im Mai 2022 wurde der Professor von der St. Gallener Integritätskommission allerdings „freigesprochen“. Für die Dissertation ist rechtlich die TU Darmstadt zuständig, an der sie im Jahr 2004 angenommen wurde. Im „Freispruch“ findet sich kein Hinweis, ob die Universität St. Gallen die Verdachtsmomente an die TU Darmstadt geschickt hat. Nun, ich beschäftigte mich mit der Dissertation einige Tage und habe 38 Plagiatsfragmente entdeckt, die Universität brauchte neun Monate und es kam nichts dabei heraus. Die Universität St. Gallen hat sogar einen eigenen Plagiatsbeauftragten, mit dem ich schon fachlich im Austausch war.

Mittlerweile stellte sich heraus, dass auch die kumulative Habilitationsschrift Plagiate enthält. Ein weiterer Bericht dazu folgt.

Ich hoffe sehr auf eine sachliche und wahrheitsorientierte Lösung!

Sie finden hier zunächst die Dokumentation von 38 Plagiatsfragmenten in der Dissertation:

Plagiate Diss Hofmann Seite 01
Plagiate Diss Hofmann Seite 02
Plagiate Diss Hofmann Seite 03
Plagiate Diss Hofmann Seite 04
Plagiate Diss Hofmann Seite 05
Plagiate Diss Hofmann Seite 06
Plagiate Diss Hofmann Seite 07
Plagiate Diss Hofmann Seite 08
Plagiate Diss Hofmann Seite 09
Plagiate Diss Hofmann Seite 10
Plagiate Diss Hofmann Seite 11
Plagiate Diss Hofmann Seite 12
Plagiate Diss Hofmann Seite 13
Plagiate Diss Hofmann Seite 14
Plagiate Diss Hofmann Seite 15
Plagiate Diss Hofmann Seite 16
Plagiate Diss Hofmann Seite 17
Plagiate Diss Hofmann Seite 18
Plagiate Diss Hofmann Seite 19
Plagiate Diss Hofmann Seite 20
Plagiate Diss Hofmann Seite 21
Plagiate Diss Hofmann Seite 22
Plagiate Diss Hofmann Seite 23
Plagiate Diss Hofmann Seite 24
Plagiate Diss Hofmann Seite 25

3 Kommentare zu “Plagiatsfall bei Professor an der Universität St. Gallen: Hinweise auf Plagiat seit mehr als einem Jahr bekannt

Neuen Kommentar verfassen

  1. Vermutlich...

    ist es nicht immer klar, was ein Plagiat ist und was nicht. Liest man bei VroniPlag nach, gibt es viele Diskussionen und am Ende wird im Mehraugenprinzip auf „Plagiat“ entschieden oder eben nicht. Die Universitäten bewerten diese ggf. dann aber wieder unterschiedlich, so in einigen Fällen auf VP (zB Fall Steinmeier), oder die Fälle Schavan und Lammert. Es geht um (teilweise selbsternannte) Gutachter, die selbstverständlich Plagiate erkennen, diese aber über Lehrbuchliteratur qualifizieren. Fehler (wohl auch unbeabsichtigte Plagiate) können tatsächlich passieren. Die Ballung darf aber nicht passieren. Sorgfalt ist wichtig in der Wissenschaft, kann aber je nach Niveau über die Note sanktioniert werden. Bei wissenschaftlichen Arbeiten im engeren Sinn also Doktorarbeiten, die gerade nicht in Richtung Berufsdoktorat, sondern in Richtung PhD und somit Habilitation gehen, und wissenschaftlichen Beiträgen im Allgemeinen, ist diese besonders wichtig. Und hier ist das Problem, mit dem Herr Weber zu kämpfen hat, denke ich: In Österreich gibt es das im Nachhinein- gerade bei Qualifikationsschriften – nicht. Man muss Täuschungs- oder Erschleichungsabsicht nachweisen.

    Das ist grundsätzlich gut so, dass nicht jeder Fehler zum Plagiatsvorwurf führen kann. Die Frage ist aber, ob man das bei extremen oder eindeutigen Fällen so handhaben sollte? Massives wissenschaftliches Fehlverhalten durch schwerwiegendes Plagiat wird einerseits vorgeworfen, wird aber andererseits auch (aber nicht immer) wissenschaftlich belegt, doch die Unis sagen es ist keine Täuschungsabsicht. Ich finde das gut, denn ich bin kein Fan vom Plagiatsjagen, nur darf es bei massivem Fehlverhalten – denke ich – ruhig mehr Transparenz geben können. Vor allem dann, wenn es um Dissertationen geht und sicher dann, wenn die Schrift Menschen geholfen hat, in diverse Positionen zu kommen.

    In diesem Fall des Professors gibt es 38 eindeutige Plagiatsfragmente. Schlecht. Hätte aber VroniPlag zB doch noch nicht publiziert, da zu geringfügig. Die Uni ist nun am Zug, die Arbeit hart aber fair auf wissenschaftliches Fehlverhalten zu überprüfen. Am Ende klärt man dann, ob schwerwiegend getäuscht wurde oder nicht.

    Dieser Fall betrifft die Schweiz, in Österreich war der Fall Zadic omnipräsent. Frau Zadic gehört nicht der Wissenschaft an. Trotzdem hatte sie nebenher mit massiven Fehlern (nicht unbedingt alles Plagiate) promoviert. Sie darf nun den Grad behalten, da dieser nicht erschlichen, gleichwohl aber „verschludert“ wurde.

    Einerseits bin ich froh, dass man in Österreich mit dem Aberkennen von Graden nicht zu streng ist, anderseits hat Frau Zadic hier nicht bloß in einer mittelmäßigen DA am Ende ihres Studium geschlampt, nein, sie hat ja bewusst den Doktor gemacht.
    Somit stellt sich weiterhin die Frage, wer überhaupt promovieren sollte. Wie Sorgfalt in allen, aber besonders in hohen akademischen Schriften im Rahmen des Vorsatzes zu bewerten sein wird und wie transparent die Unis im Rahmen einer Anschuldigung und einer Entscheidung sich zu verhalten haben.

    Der Gutachter – wie Herr Weber und Team – sind (im Gegensatz zu anderen Jägern) notwendig, gleichwohl denke ich nicht, dass man unbedingt eine Parteienstellung haben muss. Im Übrigen wäre eine Verjährung von Plagiaten auf Bachelorebene (die es ja defacto gibt, da Hochschulen nichtwissenschaftliche Arbeiten nicht lange aufbewahren?) und Diplom- und Masterebene nach 10 Jahren nicht dumm gewesen. In Österreich will man das nicht, auf keiner Ebene, man sieht aber die Erschleichung in sehr eindeutigen Fällen aber auch häufig nicht.

    Was ich noch nicht verstanden habe, Herr Weber: Ich kenne Ihre Abstufung zum Schweregrad Plagiat. Wie würden Sie denn nun sanktionieren, wenn Sie, wie man öfter liest, den Erschleichungsparagrafen nicht mehr im Gesetz haben würden? Etwa so: ab einer gewissen – je nach Ermessen – Fehlerballung (schwerwiegendes Plagiat mit studienrechtlichen Konsequenzen) ist der Grad im Sinne von Eventualvorsatz weg?

    Wie immer – die besten Grüße, ein Frohes Fest und ein gutes Jahr 2023!

    Antworten
  2. Konrad Schrempf

    Vielleicht sollte man den aktuellen und sehr lesenswerten Artikel in der Zeit (bzw. https://www.zeit.de/2022/49/rechtsmedizin-matthias-graw-lmu-plagiat-dissertation ) zum Anlass nehmen, um einmal aus der Meta-Ebene (quasi als eine „Philosophie des Plagiierens“) UMFASSEND über dieses Thema nachzudenken, abseits der eher technischen Ebene.

    Dazu muss ich ein wenig ausholen und man verzeihe mir, dass ich das hier mache, denn woanders würde es wohl auch nicht passen und dazu noch untergehen. Im Hinterkopf habe ich unter anderem den offenen Brief des Bundesinstitutes für Risikoforschung vom 30. Jänner 2019, zu finden unter http://www.bfr-bund.de . (Mir geht’s aber auch nicht um diesen konkreten Fall.)

    Nehmen wir an, es gäbe so etwas wie ein (europäisches) Plagiatsgericht und Herr Weber wäre einer der (gefürchtetsten 😉 Plagiats-Staatsanwälte. Wäre es nicht –um den Sprachwirrwarr aufzulösen– besser, im allgemeinen von Plagiats-VERDACHT zu sprechen? Der Rest ergibt sich ganz natürlich (auch für Nicht-Juristen wie mich): Was ist notwendig, damit’s zu einer Plagiats-ANKLAGE kommt? (Wie groß ist der Fall? Wo wird er verhandelt? etc.) Wer würde dann die Verteidigung übernehmen? Eventuell die Insitutionen bzw. Universitäten?

    Selbst wenn das (noch) wie eine Utopie klingt, sollten wir nicht zumindest versuchen darauf hinzuarbeiten (so das nicht nur für mich sinnvoll erscheint)? Dass ich auf die europäische Ebene verweise ist kein Zufall: Mit dem europäischen Forschungsrat (ERC) gibt’s eine Institution, die nicht nur Grundlagenforschung unterstützt, sondern sehr viel Wert auf die Vermittlung von Wissen legt. Aktuell läuft noch die Ausschreibung für die Wissenschafts-Journalismus-Initiative https://erc.europa.eu/apply-grant/science-journalism-initiative . Ein anderer Pfeiler ist die Integrität der Forschung, und dazu gehört das Thema des Plagiierens …

    An dieser Stelle möchte ich auch an die Metapher des Gerichtshofes bei Immanuel Kant hinweisen (die Literatur dazu kann ich gegebenenfalls heraussuchen). Denn letztlich geht’s auch beim Verstand um den DISKURS. (Zu diesem Begriff empfehle ich Michel Foucaults „Die Ordnung des Diskurses“.)

    Postskriptum: Die Art und Weise, WIE zitiert wird, mag von der jeweiligen Disziplin abhängen. Aber im Grunde geht’s immer ums Gleiche: Es soll der RICHTIGE Kontext hergestellt werden, innerhalb dessen etwas zu interpretieren ist. Ein Gedankengebäude errichtet werden, innerhalb dessen erst (sinnvoll) weitergedacht werden kann. In der Mathematik ist das vielleicht etwas einfacher, aber schwierig ist’s im Prinzip auch in anderen Disziplinen (z.B. Philosophie) nicht. Denn man muss sich nur die Frage stellen, ob sich der Text „verändert“, wenn man sauber zitiert (und damit nicht irrtümlich eine Aussage im falschen Kontext betrachtet wird).

    Antworten
  3. Silvio Bonzanigo

    Ein grossartiger Skandal in St.Gallen! Wenn eine Kassiererin beim Grossverteiler Lebensmittel, deren Verfalldatum überschritten ist, ohne Bezahlung nach Hause bringt, muss sie mit der Kündigung rechnen. Wenn Akademiker andere um ihr (geistiges) Eigentum prellen, dann sind die Folgen manchmal ganz anders, als man sich vorstellt ……. .

    Antworten

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Die maximale Dateigröße für den Upload: 20 MB. Sie können hochladen: Bilddatei, Dokument, Spreadsheet, Textdatei. Links zu YouTube, Facebook, Twitter und anderen Dienstanbietern werden automatisch eingebunden. Dateien hierhin ziehen