Professur auch nach plagiierter Diplomarbeit und widerrufenem Grad?

Was soll diese Überschrift denn? So was gibt es in Deutschland doch nicht, oder? Nein, ist auch auf Spiegel-Online zu lesen, na Gott sei Dank:

„Nach einem Fehlverhalten wie bei Guttenberg käme niemand mehr an ‚verantwortliche Positionen in der Wissenschaft, eine Karriere wäre ausgeschlossen‘.“

So beschreibt Ernst-Ludwig Winnacker, ehemaliger Präsident der DFG, die offenbar stets funktionierenden Selbstreinigungskräfte der Wissenschaft auf Spiegel-Online. Vielleicht ist Winnacker da doch ein bisschen zu idealistisch gewesen, oder betriebsblind. Wir wollen mal an eine etwas unangenehme Wahrheit erinnern. Da gab es vor gar nicht allzu langer Zeit im Ösi-Land einen Fall, der dort auch recht groß in die Schlagzeilen kam, war er doch so ungewöhnlich. Ihr werter Plagiatsgutachter fand 2006 in einer Diplomarbeit mit dem sensationellen Titel „Wickie und die starken Männer – TV-Kult mit Subtext“ fast 40 Prozent Gesamttextanteil, der plump und dreist aus dem Web und aus einigen Büchern kopiert worden war, mit kleinen Änderungen hier und dort. Es war – kurz gesagt – eine Plagiatscollage der Marke Guttenberg. Die Autorin, damals Assistentin für Medienwissenschaft, wurde entlassen, ihr Grad wurde aberkannt. (Der Vollständigkeit halber erwähne ich, dass die fristlose Entlassung aus formaljuristischen Gründen später in eine einvernehmliche Kündigung umgewandelt wurde.) Doch dann die angeblich „ausgeschlossene“ akademische Karriere: Neue Diplomarbeit, neue Doktorarbeit, und nun sogar FH-Professorin in Fulda – mit Zuständigkeit unter anderem für „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“.
Keinesfalls möchte Ihr werter Blogger die frischgebackene FH-Professorin angreifen (sie wird aus ihrer Vergangenheit hoffentlich gelernt haben), es geht ihm ausnahmslos darum, dass Herr Winnacker auch nicht ganz die Wahrheit gesagt hat. Wie so viele derzeit, übrigens.

3 Kommentare zu “Professur auch nach plagiierter Diplomarbeit und widerrufenem Grad?

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  1. S.

    Lieber Stefan!

    Du solltest wissen, dass eine Diplomarbeit einen Abschluss eines Studiums mit unzähligen dieser Arbeit vorausgegangenen Prüfungsleistungen „deckelt“. Nicht mehr, nicht weniger.
    Ich kann aus Erfahrung berichten, keine einzige Lehrveranstaltung zu wissenschaftlichem Arbeiten besucht zu haben. Nicht, weil es mich nicht interessiert hätte – die Fakultät hat sowas gar nicht angeboten. Und noch bis vor ein paar Jahren, mehr als zehn Jahre später, war an dieser Fakultät noch immer keine solche Lehrveranstaltung angeboten worden.
    Und im wissenschaftlichen Bereich herrschen ohnehin beinahe von Fakultät zu Fakultät andere Regeln. Auch heute noch.
    Das ist sicher suboptimal, aber noch immer Realität an Universitäten in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
    Du solltest selbst am Besten wissen, dass erst mit dem Doktorat der wirkliche Schritt in die Wissenschaft gemacht wird. Dabei entscheidet sich ein/e Studierende/r dafür, etwas zu erforschen, wofür Doktorwürden angestrebt werden. Wesen eines Doktorats ist die Dissertation, Wesen eines Diplomstudiums ist nicht die Diplomarbeit, sondern sind die unzähligen Prüfungsleistungen im Verlauf der Ausbildung eines jungen Menschen. Das ist wohl unbestritten. Solange eine Diplomarbeit, Master-Arbeit oder Bachelor-Arbeit eine Pflichtübung eines Studiums zur fachlichen Ausbildung eines jungen Menschen darstellt, sollte dabei ein anderer Maßstab angesetzt werden, als bei jemandem, der ein Doktorat in Angriff nimmt und damit bekundet, der Wissenschaft eine Leistung erbringen zu wollen.
    Das sollte doch auch Dir einleuchten und ich denke, dass Du das im Grunde genauso siehst. Studenten, denen nie gelehrt wurde, was wissenschaftliches Arbeiten bedeutet, Jahre später mit Plagiatsvorwürfen anzuprangern, empfinde ich als schäbig und falsch. Die Qualität einer Bachelor-, Diplom- und Masterarbeit hat der jeweilige Betreuer zu beurteilen, nicht die Öffentlichkeit (auch nicht bei KHG!). Eine Dissertation sollte immer von einem Fachkollegium begutachtet werden, nicht von einer Einzelperson.
    Ich hoffe, Du teilst zumindest innerlich meine Meinung.

    Alles Gute nach Dresden,
    S.

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  2. AndreasP

    Eine Diplomarbeit ist aber schon etwas sehr anderes als eine Doktorarbeit. Eine Diplomarbeit ist ein (oft sogar relativ kleiner) Bestandteil einer gesamten Prüfung, oft unter immensem Zeitdruck entstanden, vielleicht auch unter Geldnot, oft unzureichend betreut, manchmal nur die zweite oder dritte wirklich selbstverfasste akademische Text überhaupt; und ohne die Diplomarbeit war das ganze Studium und damit die ganze Berufsausbildung eigentlich umsonst. Alles Faktoren, die mit einer freiwilligen, lange Jahre reifenden Doktorarbeit (noch dazu eines Sprosses aus reichster Familie) wirklich nicht vergleichbar sind. Eine gewisse zweite Chance finde ich daher bei Diplomarbeiten eher nachvollziehbar.

    Antworten
    1. admin

      Lieber Andreas,
      ein interessanter Punkt. Wie/wo ziehen wir die Grenze? Sind wesentliche Plagiate bei Seminararbeiten noch mit einer zweiten Chance verbunden, bei Diplomarbeiten aber nicht mehr (so würde ich das etwa sehen)? Oder können wir auch bei wesentlichen Plagiaten in einer Diplomarbeit eine zweite Chance geben, aber dann nicht mehr bei Doktorarbeiten? Sollen wir am Ende sogar bei plagiierten Doktorarbeiten einen zweiten Anlauf in der Wissenschaftskarriere gestatten, aber dann wirklich nicht mehr bei Habilitationen?
      Meiner Einschätzung nach ist die Grenze auf der Bachelor-Ebene erreicht. (Das Argument ist: Solange ein Studierender in der Grundausbildung ist, muss man ihm bei Plagiat klar machen, was er getan hat, und er soll eine zweite Chance bekommen. Wenn er aber in einer akademischen Qualifikationsschrift ab der Bachelor- bzw. Magisterebene plagiiert, sollte eine akademische Karriere nicht mehr möglich sein, denn er hätte die wissenschaftlichen Spielregeln schon vorher beherrschen müssen bzw. nicht den Grad erschleichen dürfen.)
      Im österreichischen Universitätsgesetz unterscheiden sich übrigens die Formulierungen, was der Anspruch einer Diplomarbeit und der einer Dissertation ist, graduell (Quelle: http://kommentare.rdb.at/kommentare/contentVersions/ug/5/ug_p0051_normtext.html):

      „8. Diplom- und Masterarbeiten sind die wissenschaftlichen Arbeiten in den Diplom- und Masterstudien, die dem Nachweis der Befähigung dienen, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten.“

      „13. Dissertationen sind die wissenschaftlichen Arbeiten, die anders als die Diplom- und Masterarbeiten dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dienen.“

      LG
      sw

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