VroniPlag enthüllt plagiierte Dissertation an der Universität Innsbruck

Das ist – vielleicht nicht nur für Ihren werten Plagiatsgutachter – schon eine kleine Sensation: Auf VroniPlag wurde heute erstmals ein österreichischer Fall veröffentlicht, und zwar eine rechtswissenschaftliche Dissertation, die bereits jetzt auf jeder fünften Seite Plagiatsfragmente enthält. Und bereits auf der zweiten Fließtextseite kommt es ganz dick, inklusive ellenlanger abgeschriebener Fußnotentexte.

Die fragwürdige Arbeit wurde an der Universität Innsbruck angenommen, und fast möchte man schreiben: wo sonst? (Nun gut, auf Platz 2 der österreichischen Plagiatshitparade nach Innsbruck kommt Klagenfurt.) Der Autor ist mittlerweile Professor an der Hochschule Heilbronn geworden. Es ist ein Trauerspiel in Serie: Schon wieder ein plagiierender Professor.

Wie wird die Universität Innsbruck mit diesem neuen Fall umgehen? Zur Erinnerung: Im Falle des glasklaren Dissertationsplagiats von Mario Wagner (alias Mario-Max Schaumburg-Lippe) hat die Universität auf eine Aberkennung verzichtet mit dem rechtlich nicht haltbaren Argument, die Gutachter hätten sich nicht getäuscht gefühlt. Bei Frau Schavan, in allen Verwaltungsgerichtsurteilen in Deutschland und in allen VwGH-Urteilen in Österreich zählte diese Argumentation nicht. Das war damals ganz klar Amtsmissbrauch, und die Universität Innsbruck ist (nicht erst) seitdem ein Fall für die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Schon vorher durfte ein Geologie-Assistent, der in seiner Dissertation plagiiert hat, diese nachträglich umschreiben. Und bei weiteren von mir gemeldeten Fällen weiß niemand, wie die Verfahren ausgegangen sind.

5 Kommentare zu “VroniPlag enthüllt plagiierte Dissertation an der Universität Innsbruck

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  1. Paul

    @Manni: Das ist in der Tat ein interessanter Punkt. An meiner Fakultät (in Deutschland) hieß es beispielsweise in der Promotionsordnung, dass ein Kandidat nicht zugelassen wird, wenn er endgültig ein entsprechendes Promotionsverfahren nicht bestanden hat (das träfe also den von Ihnen skizzierten Fall). Ich habe auf die Schnelle keine zum Zeitpunkt der Promotion des Herrn M. gültige Promotionsordnung der entsprechenden Fakultät an der Uni Innsbruck auftreiben können, in der solche Formalitäten geregelt sein müssten. Daher weiß ich auch nicht, ob diese Restriktion möglicherweise vor Landesgrenzen Halt macht. Es könnte ja einen Grund dafür gegeben haben, weshalb der in Berlin gescheiterte Promovend sich ins Nachbarland flüchtete, um dort endlich seinen Doktorgrad zu erlangen.

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  2. Manni

    Was mich in diesem Fall (u. a.) wundert ist der Umstand, dass der erste betreuende Professor – nachdem er festgestellt hatte, dass die eingereichte Arbeit ein Plagiat darstellt –, dem Kandidaten die Möglichkeit einräumte, Korrekturen an ihr vorzunehmen. Wäre es nicht die Aufgabe der HU Berlin gewesen, sich auf den Täuschungsversuch beziehend, das Promotionsverfahren durch die Ablehnung der Dissertation selbst zu beenden (d. h. Herrn M. durchfallen zu lassen), um damit zu verhindern, dass diese offensichtlich unredliche und akademisch unfähige Person anderswo (mit dieser oder einer anderen Arbeit) nochmals zu promovieren versucht?

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  3. Paul

    Vielleicht wäre ein Update angemessen: Auf VroniPlag sind mittlerweile auf mehr als jeder zweiten Seite der Dissertation gravierende Übernahmen dokumentiert. Ich weiß nicht, was aus den angedrohten Maßnahmen gegen Stefan Weber seitens der Uni Innsbruck geworden ist, aber für mich sieht es derzeit so aus, als habe sich diese Einrichtung einen prominenten Platz in der Verwertung von Second-Hand-Dissertationen gesichert (mit Bezug auf den Hinweis von meinem Vorredner Hindemith). Unter normalen Umständen beschämend – aber solange sich die Gutachter nicht „getäuscht fühlten“, wird wohl alles in Ordnung sein, denn wie sollte man das subjektive Gefühl der Betreuer von Ramsch-Dissertationen gegen wissenschaftliche Standards aufwiegen? Also an alle Schmalspur-Promovenden: An der Uni Innsbruck ist noch ein Plätzchen frei 😉

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