Die „Salzburger Nachrichten“ berichteten heute über eine auch in Salzburg ansässige Firma für akademisches Ghostwriting. Darauf hin eine klare Frage eines ORF-Journalisten im Ö1-Mittagsjournal an den (von der ÖVP nominierten) derzeitigen Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle:
„Es gibt bereits eine Firma in Salzburg, die wissenschaftliche Arbeiten für andere schreibt. Soll man das rechtlich verbieten?“
Töchterle:
„Wenn die wissenschaftlichen Arbeiten nicht in Betrugsabsicht geschrieben werden – und das nehme ich nicht an…“ (Nachzuhören im Audio-File)
Wie viel Ahnung haben eigentlich unsere Regierungsspitzen?
Die Haltung des derzeitigen Wissenschaftsministers Karlheinz Töchterle bezüglich des akademischen Ghostwritings ist interessant. In einem aktuellen Bericht der „Salzburger Nachrichten“ wurde eine Firma für akademisches Ghostwriting in Salzburg erwähnt, woraufhin ein ORF-Journalist die Frage stellte, ob dies rechtlich verboten werden sollte. Die Antwort des Ministers war, dass solange wissenschaftliche Arbeiten nicht in betrügerischer Absicht verfasst werden, er keinen Handlungsbedarf sieht. Dies lässt Raum für die Frage, wie gut unsere Regierungsspitzen wirklich über die Praktiken des hausarbeit schreiben lassen informiert sind.
Leider haben die Unis daran kein Interesse, weil das einen Mehraufwand bedeuten würde. – ja genau
Selbst wenn das Ghostwriting verboten werden könnte – die rechtlichen Sanktions- und Umsetzungmöglichkeiten mal beiseite gelassen – lenkt diese Debatte doch sehr von den eigentlichen Gründen ab, warum es akademisches Ghostwriting überhaupt gibt, nämlich die verfehlten Ziele der Hochschulpolitik. Die mangelnden Betreuungsmöglichkeiten für die Studierenden sind nur ein, wenn auch gravierendes, Beispiel dafür.
Ghostwriting zu verbieten macht nur dann Sinn, wenn man es tatsächlich und vollumfänglich sanktioniert werden kann. Das würde dann jedoch auch einige Verhältnisse zwischen wissenschaftlichen Hiwis und ihren Profs. neu aufstellen…und es würde von vielen Missverständen ablenken, die an den Unis herrschen in punkto Betreuung der Studierenden etc.
Wieso sollte er etwas dagegen haben, wenn es legal ist? Illegal ist dagegen die Abgabe des Textes unter eigenen Namen.
Der Wissenschaftsminister scheint zu wissen, dass sich Ghostwriting nicht verbieten lässt. Die ganze Sache mit dem Verbot ist totaler Schwachsinn, man sollten einen anderen Ansatz wählen, als etwas verbieten zu wollen, was sich nicht verbieten lässt. Leider haben die Unis daran kein Interesse, weil das einen Mehraufwand bedeuten würde.
Das Ghostwriting kann und wird nie verboten werden. Man sollte an die Sache anders herangehen, z.B. bessere Prüfungsmethoden, die einen betrügerischen Studenten entlarven würden.
Also letztlich ist das Schreiben einer Arbeit ja grundsätzlich eine Leistung die man selber erbringen kann, oder die auch jemand anderer für mich erbringen kann. Die Frage der Legalität in diesem Fall stellt sich also erst dann, wenn jemand seinen Namen unter eine Arbeit setzt, die er nicht geschrieben hat. Das muss dann jeder selber wissen.
Gekaufte Facebook Freunde? Hohe Provisionen? Plagiate? Guttenberg Schweiz Kunde? Wer kann dieses Risiko eingehen?