Viertes Update, 12.10.2020, 10:00 Uhr: Herrn Drosten ist nach heutigem Stand wahrscheinlich doch kein schuldhaftes Verhalten oder Fehlverhalten vorzuwerfen: Aus der Tatsache, dass bis 2020 keine Exemplare seiner Dissertation öffentlich zugänglich waren, folgt offenbar nicht, dass Herr Drosten anlässlich seiner Promotion 2003 keine Pflichtexemplare an die Universität abgeliefert hat. Denn aus der Tatsache, dass er diese abgeliefert hat, folgte wiederum nicht, dass die Universität Frankfurt diese Exemplare auch veröffentlichen musste! Man muss § 12 der PromO so interpretieren: Die drei Exemplare waren nicht für die Veröffentlichung bestimmt, weil diese ja bereits im Fall von Herrn Drosten durch die Veröffentlichung in den Zeitschriften erfolgt ist! Somit wird auch glaubhaft, dass alle drei Exemplare tatsächlich im Archiv des Frankfurter Dekanats lagerten.
Hier die E-Mail von DNB-Pressesprecher Stephan Jockel vom 12.10.2020, 7:07 Uhr im Wortlaut:
„Im Mai 2020 wurden wir auf das Fehlen einer Dissertationsschrift von Prof. Christian Drosten aufmerksam gemacht. Der Promotion haben laut Auskunft der Goethe-Universität Frankfurt drei in internationalen Zeitschriften veröffentlichte Schriften zugrunde gelegen. Eine gesonderte Veröffentlichung als Dissertationsschrift war damals nach Auskunft der Universität nicht vonnöten. Nachdem die Universitätsbibliothek Frankfurt im Frühjahr 2020 jedoch eine Schrift mit den Einzelveröffentlichungen in ihren Bestand aufgenommen und zugänglich gemacht hat, haben auch wir diese Schrift als Dissertationsschrift bei uns verzeichnet und in den Bestand aufgenommen.“
Auf meinen Hinweis, dass die Dissertation nicht aus den drei Einzelveröffentlichungen bestehe, sondern eine eigenständige Schrift sei, präzisierte der Pressesprecher:
„Sie haben Recht und ich bitte insoweit um Entschuldigung: Es handelt sich ausweislich des gescannten Inhaltsverzeichnisses der bei uns in den Bestand aufgenommenen Veröffentlichung anscheinend nicht um drei Aufsätze. Ich habe heute früh nicht in das Inhaltsverzeichnis hineingeschaut, das aber jetzt nachgeholt. Auch die UB Frankfurt hat übrigens das Inhaltsverzeichnis gescannt. Sie finden es auch dort am Katalogeintrag: https://hds.hebis.de/ubffm/Record/HEB465078648
Eine veröffentlichte Dissertation fällt grundsätzlich unter die Ablieferungspflicht an die Deutsche Nationalbibliothek. Sie wird, wie jede Veröffentlichung, bei uns katalogisiert in den Bestand aufgenommen und zur Nutzung in den Lesesälen bereit gestellt.
Wir haben, als wir im Frühjahr das Nichtvorliegen einer Dissertation bemerkten, von der Universität erfahren, es habe keiner gesonderten Veröffentlichung bedurft. Von der dann in der UB katalogisierten und als Dissertation gekennzeichneten Schrift haben wir je eine Kopie in unseren Bestand in Leipzig und Frankfurt aufgenommen und damit die Lücke in unserer Sammlung geschlossen.
Zu den Details des Promotionsverfahrens haben wir keine Kenntnis. Aus unserer Sicht konnte die Bestandslücke geschlossen werden.“
Drittes Update, 09.10.2020, 23:00 Uhr: Mittlerweile liegt mir ein Farb-Scan der Dissertation von Christian Drosten mit 2020er-Signatur vor. Der Scan ist zwar nicht sehr gut, aber Spuren eines Wasserschadens wie etwa Flecken, Verfärbungen, wellige, vergilbte oder gar fehlende Stellen sind im Digitalisat definitiv nirgends zu erkennen. Dies spricht entweder gegen die „Wasserschaden-These“ oder dagegen, dass die Bibliothek die Reproduktion auf Basis eines unbenutzbar gewordenen Exemplars hergestellt hat.
Die zweite Neuigkeit: Wenn die „Wasserschaden-These“ zutrifft, müsste gleichzeitig zutreffen, dass die Universität Frankfurt ein Pflichtexemplar der Dissertation nie an die Deutsche Nationalbibliothek abgeführt hat oder dieses sonstwie verloren gegangen sind (auch in der DNB finden sich nur 2020er-Drucke). Die DNB hat nämlich einen Sammelauftrag (vor 2006 ein Pflichtstück pro Werk, 2006 wurden daraus zwei Exemplare).
Das heißt: Unter der Voraussetzung, dass Herr Drosten völlig korrekt gehandelt hat, müssten vier Dinge zusammengekommen sein:
- Das Pflichtexemplar für die DNB wurde nie an diese übermittelt oder ist sonstwie verloren gegangen.
- Es gab nie einen Katalogeintrag zur Dissertation, weder in Frankfurt noch in der DNB, sie war also bis 2020 nicht der Öffentlichkeit zugänglich.
- Es gab irgendwann (vor einigen Jahren?) einen Wasserschaden am Standort der Exemplare oder des Exemplars in Frankfurt, der diese oder dieses unbenutzbar machte. Man ist aber auch dann nicht auf die Idee gekommen, die Punkte 1 und 2 zu korrigieren (wichtig!).
- Die Scans aus dem Jahr 2020 wurden nicht von einem Mängelexemplar angefertigt.
Das ganze ist also ein Skandal der Universität Frankfurt – oder am Ende doch von jemand anderem. Ich bin nach vielen Stunden Recherche so schlau wie ganz zu Beginn.
„Da steh‘ ich nun, ich armer Tor,
Und bin so klug als wie zuvor! […]
Und sehe, daß wir nichts wissen können!“ (Goethe)
Zweites Update, 09.10.2020, 11:00 Uhr: Der aktuelle Wissensstand ist der folgende: Herr Drosten dürfte im Jahr 2003 gemäß § 12 Abs. 1 b der damals gültigen Promotionsordnung drei gebundene Exemplare (und nicht 30) seiner Dissertation ordnungsgemäß an der Universität abgeliefert haben. Von diesen wurde offenbar kein Exemplar an die Deutsche Nationalbibliothek übermittelt oder diese Exemplare sind sonstwie verloren gegangen. Alle Exemplare sind laut Eigenangabe der Universität Frankfurt (E-Mail an Markus Kühbacher vom Juli 2020) wegen eines Wasserschadens vor einigen Jahren unbenutzbar geworden. So kam es 2020, als plötzlich die Nachfrage nach der Dissertation da war, zu einem Neudruck der Dissertation im Umfang von mindestens vier Exemplaren, die allesamt neue Katalognummern bekommen haben (Scans auf Basis der ursprünglichen Exemplare). Der alte Datensatz mit der unbenutzbar gewordenen Dissertation existiert nicht mehr oder hat nie existiert. Wenn Letzteres zutrifft, würde eine (weitere?) Schlamperei der Universität Frankfurt vorliegen.
Einen endgültigen Beweis, dass Herr Drosten seine Pflichtexemplare abgegeben hat, konnte er mir gegenüber jedoch auch nicht erbringen. In einer E-Mail schreibt er freundlich, dass derzeit „Unsinn“ über seine Dissertation im Netz verbreitet werde und ich mich an die Presseabteilung der Universität Frankfurt wenden möge. Diese hat auf zweimaliges Nachfragen nicht geantwortet. Womöglich hat man auch Angst, dass die Wasserschaden-Geschichte weitere Verschwörungstheorien nähren würde (von einem Wasserschaden in der Bibliothek findet sich kein Hinweis im Netz, nur über Wasserschäden in anderen Gebäuden wurde berichtet). Dem Promotionsausschuss dürften drei Vor-Veröffentlichungen der Dissertation als Nachweis der Veröffentlichung der Dissertation genügt haben. Ich denke, das liegt im Ermessensspielraum des Promotionssausschusses. Meine Rechtsauffassung ist, dass die Bestimmung „Die Dissertation kann vor Einleitung des Prüfungsverfahrens ganz oder teilweise veröffentlicht sein.“ (§ 6 Abs. 5 PromoO) mit der Veröffentlichungspflicht von § 12 insofern kollidieren kann, als eine teilweise Vorveröffentlichung (die bei Herrn Drosten wohl der Fall war) die Bestimmung „wenn die Veröffentlichung in einer Zeitschrift erfolgt ist“ ausschließt, andernfalls der Promovend dem Anspruch auf eine Originalpublikation in einem Journal nicht gerecht werden könnte. Die Bestimmung hätte zumindest heißen müssen: „wenn die Veröffentlichung ganz oder teilweise in einer Zeitschrift erfolgt ist“.
Erstes Update, 07.10.2020, 12:00 Uhr: Das Paper in „Transfusion“ ist nicht die Veröffentlichung der Dissertation von Christian Drosten! Das sechsseitige Paper wurde bereits ein Jahr vor der Dissertation, die mir mittlerweile vorliegt, publiziert. Vielmehr wurde das Paper Teil der späteren Dissertation, worauf auch hingewiesen wird. Es bleibt spannend…!
Redigierte Blogmeldung, 07.10.2020, 10:00 Uhr:
Ich muss gestehen, dass ich dieser Geschichte zunächst wenig Glauben geschenkt habe: Seit einigen Wochen hält sich in der Blogosphäre das Gerücht, die Doktorarbeit von Christian Drosten existiere gar nicht, wurde nie veröffentlicht, wurde abgeändert, verfälscht, gefälscht etc.
Nun habe auch ich genauer hingesehen und kann folgendes berichten: Zunächst: Es gibt eine Doktorarbeit. Aber nicht aus dem Veröffentlichungsjahr! Die Signaturen der Dissertation von Christian Drosten beweisen, dass neue gebundene Exemplare der Doktorarbeit im Jahr 2020 in die Bibliotheken aufgenommen wurden. Zwei Exemplare an der Universitätsbibliothek Frankfurt am Main tragen die Signaturen „D 126/1286“ und „D 126/1342“. Wie ein einfacher Vergleich zeigt (siehe etwa für das Jahr 2020 hier und für das Jahr 2013 hier), ist die fortlaufende Nummer „D 126“ eine, die auf das laufende Jahr verweist. Die PPC und die MARC21-Darstellung des Katalogeintrags zeigen ebenfalls deutlich, dass der Datensatz im laufenden Jahr angelegt und abgeändert wurde. Das im Frankfurter Bibliothekseintrag verlinkte PDF-File mit Deckblatt und Inhaltsverzeichnis der Dissertation wurde am 08.06.2020 mit der Software ABBYY FineReader 12 erstellt. Den Nachweis, dass auch das Exemplar der Deutschen Nationalbibliothek erst in diesem Jahr der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, hat Markus Kühbacher ja bereits erbracht. – All dies verwundert bei einer Dissertation aus dem Jahr 2001 und gibt Anlass für Verschwörungstheorien. Eine Dissertation kann doch nicht knapp 20 Jahre später neu gedruckt und abgegeben werden? Sind die Exemplare von 2020 und 2001 vollkommen identisch? Wo sind die alten Exemplare geblieben? Gab es sie überhaupt?
Blicken wir in die die ab 1997 gültige Promotionsordnung:
Quelle: https://www.uni-frankfurt.de/61783387/promo_ord_1997.pdf
Die Dissertation von Christian Drosten hätte also nicht erst 2020 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen. Die Frage ist offen, wo die alten Exemplare geblieben sind.
Nehmen wir an, der Promovend hat § 12 Abs 1 b) der Promotionsordnung Folge geleistet und tatsächlich drei Exemplare abgeliefert. Warum diese verschwunden (oder unbrauchbar geworden) sind, möge freundlicherweise die Universitätsbibliothek Frankfurt am Main der Öffentlichkeit erklären. Teile der Inhalte der Dissertation von Herrn Drosten sind jedenfalls im Jahr 2000 in dem Zeitschriftenaufsatz „Evaluation of a new PCR assay with competitive internal control sequence for blood donor screening“ erschienen. Ich erhalte im Moment viele Rückmeldungen, die sich damit beschäftigen, ob dieses Paper der von der Promotionsordnung geforderten „Veröffentlichung in einer Zeitschrift“ entspricht. Ich kann es derzeit nicht beurteilen, da mir die Dissertation von Herrn Drosten nicht vorliegt. Im Zweifel für den „Angeklagten“, möchte ich aber betonen!
Was ich dennoch nicht verstehe: Warum erklären sich nicht die Universitätsbibliothek Frankfurt am Main und Herr Drosten selbst, um den Spekulationen ein Ende zu bereiten? Ich komme gerade von einer Pressekonferenz zur wissenschaftlichen Integrität in Österreich. In dieser wurde wiederholt betont, dass Veröffentlichung und Transparenz eine der wichtigsten Eckpfeiler der Wissenschaft sind. Also bitte, klärt uns auf!
Leute, ich hoffe, dass alle sich hier ausschließlich ehrenamtlich ausgebreitet haben. Och verstehe das Problem nicht. Abgesehen davon, dass ich mir das Geschehen in der Unibib sehr gut vorstellen kann: wer etwas von Prof. Drosten lesen will, kann auf inzwischen wohl auf 200 Schriften mit z.T. bahnbrechenden Ergebnissen zurückgreifen. Ihr habt hier eine international anerkannte Koryphäe vor euch, von denen Deutschland leider viel zu wenige hat – ganz um Unterschied zu den Hyänen, die denen ans Bein pinkeln wollen und darauf noch stolz sind wie Bolle. Come on.
Die Uni Frankfurt hat auf ihrer Website ein klares Statement dazu abgegeben !!
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Es darf bezweifelt werden, dass D 126 aus der Signatur etwas mit dem Katalogisierungs- oder Veröffentlichunglichungsjahr zu tun hat. Oder wie rechnen Sie für 2013 D122 weiter für 2020 D126?
Mit D 126 finden Sie außerdem Veröffentlichungen aus 2018, 2019.
Die ganze Sache scheint tatsächlich nur auf Neid und Missgunst zu beruhen. Wenn die UNI-Bib FfM o. die Fak. Medizin Fehler gemacht haben, ist das nicht Prof. Drosten anzulasten.
Außerdem gibt es sehr gute Verfahren, um Arbeiten vor dem Scannen zu restaurieren, ob Wasserschaden oder vergilbt , …
Lassen Sie und wer da noch alles recherchiert, diesen Unsinn endlich sein.
MfG Klapproth
Was soll das Ganze? Ich erlebe immer wieder in meinem Arbeitsalltag, dass es viel Neid, Missgunst und – wie jetzt – Mobbing gibt, mit dem Ziel, Menschen zu diskreditieren und „fertig zu. Machen“. Halten Sie alle einmal kurz inne und nehmen davon Abschied, die Wahrheit zu kennen. Promotions Verfahren ändern sich sind für Doktoranden schwierig.
Es ist hier wohl alles mit Rechten Dingen zugegangen, die Reputation eines Menschen auf diese Weise ohne Hintergrund Kenntnisse zu beschädigen, sollte unter Akademikern obsolet sein.
Ich empfinde dies als Armutszeugnis und es diskreditiert und schwächt die Wissenschaftsminister“Gemeinde“.
Wenn das Aufspüren der Originaldissertationsschrift so schwierig ist, sollte man doch die Protokolle der Promotionsprüfer mal abrufen, die müssen doch ebenso archiviert werden wie die Doktorarbeit selbst.
Ich bin erschüttert! über Monate ergehen sich hier dutzende von Menschen, etliche anscheinend mit akademischer Ausbildung über tausende von Zeilen in formaljuristischer Fake-Faktenhuberei. Habt ihr denn nichts besseres zu tun?? Wenn man wenigstens über die inhaltliche Qualität der drei Paper sprechen würde. Aber nein, es wird ausschweifend über das scheißegalste von der Welt diskutiert, eine Promotionsordnung von 2003, ich fasse es nicht. Man mache sich bitte klar, dass auch noch 2020 die wenigsten medizinischen Doktorarbeiten genug content für auch nur ein Paper abwerfen. Und der Kollege D. hat gleich drei rausgehauen, zweimal Erstautor. Danach ist der ganze Bürokratiekram nur noch heiße Luft (abgesehen davon, dass ja wohl wirklich nix unkorrektes passiert ist). Es ist so offensichtlich wie peinlich, dass es hier nur drum geht dem guten Mann ans Bein zu pinkeln. Erbärmlich!
https://corona-transition.org/causa-drosten-wird-gerichtsverfahren-uni-frankfurt-raumt-falschaussage-zur
https://twitter.com/Kuehbacher/status/1332136750127386624
Was ist da dran?? wie beurteilen Sie das?
Es ist sehr bedenklich, wenn manche Bürger/innen auf ein so simples Verschwörungstheoriechen hereinfallen. Dabei ist gute Wissenschaft für die Bewältigung der Coronavirus-Pandemie unerlässlich. Eine kritische Ausarbeitung von mir zu dieser Problematik: Good science in Zeiten der Coronavirus-Pandemie.
Information Falschbehauptung: https://aktuelles.uni-frankfurt.de/aktuelles/falschbehauptungen-zum-promotionsverfahren-von-prof-dr-christian-drosten/
Meine Ausarbeitung finden Sie mit diesen Links:
https://www.academia.edu/44426538/Good_science_in_Zeiten_der_Coronavirus_Pandemie
https://uni-marburg.academia.edu/KarlFranzKaltenborn
Schon spannend, dass bei solch interessanten Werken dann plötzlich Wasserschäden oder so etwas eine Rolle spielen. Dokumente gehen zufällig dann auch noch verloren. Zufälle gibt’s, die gibt’s nicht …
Ich frage mich dennoch, wieso es grade jetzt und so passiert, wie es passiert ist.
Haben Sie als Plagiatsgutachter die Arbeit geprüft? Oder war das schon die Prüfung?
gruss
warum müssen sich menschen immer mit titeln schmücken, da fängt für mich schon der allgemeine irrsinn an. das die menschheit mit ihrer dummheit noch nicht ausgestorben ist, grenzt für mich an ein wunder.
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Dem Wasserschaden müssten ja auch andere Arbeiten von anderen Autoren zum Opfer gefallen sein. Gibt es da Informationen? Wäre ja ein sehr bedauerlicher Zufall wenn dies nur die Arbeit von Herrn Drosten betroffen hätte.
eben, bei den Politikern die Frau Merkel rausgeworfen hatte, konnte man komischerweise keine Dr. Titel finden, bei ihm schon? Ich habe die Recherchen verfolgt, das Goethe Institut wies darauf hin, das es keine Unterlagen gibt und jetzt sind sie auf einmal da?
Mensch ist das alles spannend. Man kann echt nur hoffen das an dem ganzen nichts dran ist. Bin mal gespannt ob das alles seriös aufgeklärt wird.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Und wie neidvoll und gehässig muss man sein, wenn man solch bösartige Gerüchte streut. Wenn die eigene Unzufriedenheit sie soweit teibt, dass.sie nun denken ein Plagiat zu finden bzw. Es suchen, jemandem seinen akademischen Grad absprechen möchten. Traurig und peinlich das Vorgehen. Ich hoffe, sollten Sie selbst Akademiker sein, dass ihr Punkt und Beistriche, sowohl Zitate ebenfalls plagiatssicher sind. LG eine Verständnislose!
Sehr geehrter Dr. Weber,
mit Interesse habe ich mir diesen Vorgang zu Gemüte geführt. Ich bin mir allerdings doch einigermaßen sicher, dass die E-Mail des Pressesprechers Jockel Sie kaum zufriedenstellen kann. Sie löst nämlich nichts auf, sondern wirft in Zusammenhang mit Ihren eigenen Recherchen eher weitere Fragen auf.
Zunächst greife ich den Aspekt der „Veröffentlichung in Fachzeitschriften“ auf und dabei Ihr Update 1.
Es ist zutreffend, dass die Einreichung der Dissertation gem. damaliger Promotionsordnung (§ 12) in lediglich 3 Exemplaren nötig war. Es mag auch sein, dass die Exemplare – was Sie selbst aber für unwahrscheinlich halten – im Wasser untergegangen sind. Voraussetzung für dieses Prozedere wäre aber jedenfalls – unabdingbar – die Veröffentlichung der Dissertation vor Beginn des Promotionsverfahrens oder während oder mit bzw. nach Abschluss des Promotionsverfahrens in Zeitschriften. Auch mag es so sein, wie Sie es in Ihrem Update 4 ausdrücken (Zitat): „Man muss § 12 der PromO so interpretieren: Die drei Exemplare waren nicht für die Veröffentlichung bestimmt, weil diese ja bereits im Fall von Herrn Drosten durch die Veröffentlichung in den Zeitschriften erfolgt ist!“ Dies ist eine Feststellung, die Sie noch in Update 2 nicht als gesichert annehmen.
Wie Sie selbst in Update 1 feststellen, enthält die von Ihnen verlinkte Veröffentlichung (in „Transfusion“) NICHT die Dissertation. Weitere Veröffentlichungen aus Fachzeitschriften erwähnen Sie in keinem Ihrer Updates. Somit ist Ihre Schlussfolgerung „… weil diese ja bereits im Fall von Herrn Drosten durch die Veröffentlichung in den Zeitschriften erfolgt ist!“ jedenfalls für mich nicht nachvollziehbar.
Dies ergibt sich vor allem auch dann, wenn ich den Titel der Dissertation suche (Google).
Der Titel lautet (in deutscher Sprache): „Etablierung von Hochdurchsatz- PCR-Testsystemen für HIV-1 und HBV zur Blutspendertestung“. Ins Englische übersetzt: „Establishment of high-throughput PCR test systems for HIV-1 and HBV for blood donor testing“.
Frankfurt gibt für die Dissertation mit dem Erscheinen 2001 einen Umfang von „122 Steiten: Illustrationen“ an.
Folge ich dem Titel (gleich ob in deutsch oder englisch) ergibt die Google bezüglich des Vorstehenden kein Ergebnis, das einer Veröffentlichung der Dissertation im Ganzen oder in Teilen in Zeitschriften entspricht. Insoweit vermag ich Ihre Ausführung im Update 2 nicht nachzuvollziehen – Zitat wie folgt -:
(Zitat) Dem Promotionsausschuss dürften drei Vor-Veröffentlichungen der Dissertation als Nachweis der Veröffentlichung der Dissertation genügt haben. Ich denke, das liegt im Ermessensspielraum des Promotionssausschusses. Meine Rechtsauffassung ist, dass die Bestimmung „Die Dissertation kann vor Einleitung des Prüfungsverfahrens ganz oder teilweise veröffentlicht sein.“ (§ 6 Abs. 5 PromoO) mit der Veröffentlichungspflicht von § 12 insofern kollidieren kann, als eine teilweise Vorveröffentlichung (die bei Herrn Drosten wohl der Fall war) die Bestimmung „wenn die Veröffentlichung in einer Zeitschrift erfolgt ist“ausschließt, andernfalls der Promovend dem Anspruch auf eine Originalpublikation in einem Journal nicht gerecht werden könnte.“ (Zitatende)
Dass die paar Seiten in „Transfusion“ der Dissertation weder ganz noch teilweise entsprechen können, dürfte unstreitig sein. Ob diese Veröffentlichung überhaupt einem Teil der Dissertation laut Inhaltsverzeichnis entspricht, habe ich jetzt (noch) nicht überprüft und kann dies auch nicht, weil das Original (die Urschrift) nicht bekannt ist.
Veröffentlichungen der Dissertation mit Authentifiezierung finde ich jedenfalls nicht.
Haben Sie die 3 in Betracht kommenden und auch gemäß der Promotionsordnung (§ 12 Abs. 1 lit. b) erforderlichen Veröffentlichungen gefunden? Ihre Ausführungen in diesem hier veröffentlichten Beitrag lassen zumindest nicht darauf schließen.
Stattdessen führen Sie ja demnach folgerichtig in Update 2 aus: „als eine teilweise Vorveröffentlichung (die bei Herrn Drosten wohl der Fall war) die Bestimmung „wenn die Veröffentlichung in einer Zeitschrift erfolgt ist“ausschließt“
Ich wiederhole: „die bei Herrn Drosten WOHL der Fall war„.
Woraus schließen Sie bitte „wohl der Fall war“? Dies ist eine ungeprüfte Unterstellung bzw. Mutmaßung, der keinerlei faktischer Hintergrund zur Seite steht.
Eine Vorveröffentlichen der ganzen Dissertation oder signifikanter Teile, die auf ein Gesamtwerk schließen lassen, folgt daraus meines Erachtens nicht, sondern „wohl“ markiert – worin Sie mir möglicherweise folgen – allenfalls eine wohlwollend unterstellende Annahme im Sinne von „was nicht sein darf, das nicht sein kann“. Oder?
Ich bin hingegen der Auffassung, dass sehr wohl sein könnte, was nicht sein dürfte und genau dies ist bei dem recht abenteuerlichen Erklärungsversuch, den die Uni Frankfurt durch Herrn Jockel zur Ehrenrettung des Ansehens der Hochschule unternimmt, die Plausibilität eher nicht unterstreicht; im Gegenteil.
„Auf meinen Hinweis, dass die Dissertation nicht aus den drei Einzelveröffentlichungen bestehe, sondern eine eigenständige Schrift sei, präzisierte der Pressesprecher:
„Sie haben Recht und ich bitte insoweit um Entschuldigung: “
Die Email des Pressesprechers Jockel betrifft aber auch ausschließlich das Inhaltsverzeichnis der wohl vielleicht irgendwann einmal existiert habenden Diss.
Das o.g. Update vom 12.10. wirft sodann in Verbindung mit den Veröffentlichungen weitere Fragen auf, die alles andere als geklärt angesehen werden können.
Denn zumindest der von dir zitierte Artikel in „Transfusion“ ist 1.) keine eigenständige wissenschaftliche Arbeit von Drosten? bzw. nicht insoweit Nachweisbar und 2.) nicht überprüfbar anhand der Nachdrucke/Scans von irgendwas, was jedoch erforderlich wäre und 3.) fehlt 1 von 3 als relevant behaupteten und erforderlichen Veröffentlichungen wobei die 2 nicht die Diss sein können und damit ebenfalls nicht der Promotionsordnung entsprechen.
Eine weitere Veröffentlichung (die eine von den o.g. 2) – verlinkt im Update 1 – trifft das gleiche Schicksal (aus Juni 2000, was im übrigen vor der Diss wäre und allenfalls Teil-Grundlage für sowas wie ne Diss gewesen sein könnte bzw. allenfalls eine Quellenangabe und auch nicht die Dissertation veröffentlichend).
Beide Veröffentlichungen jkönnten – was hier nicht überprüft werden kann, denn die Diss liegt mir nicht vor und Weber weiß auch nicht, was ihm da vorliegt, was als „die Dissertation“ behauptet wird – Teil der Diss geworden sein; jedoch allenfalls insoweit als sie Quelle für eine wissenschaftliche Arbeit oder einen Teil von ihr (Diss) gewesen sein könnten – was nicht überprüft werden kann, da die Ursprungs-Diss immer noch nicht prüfbar der Öffentlichkeit vorliegt und auch der Scan eines angeblich durch Wasser beschädigten Exemplars (es weist keine Spuren eines Wasserschadens auf laut Weber) nicht prüfbar ist -.
Die „Email von Jockel“ vom 12.10., 7:07 Uhr, klärt gar nichts und das Update 4 vom 12.10. von Weber spricht lediglich davon, dass Drosten „kein Fehlverhalten“ vorzuwerfen sei, weil ja angeblich die tatsächlichen Exemplare – deren Ablieferung an der Uni Frankfurt nicht nachgewiesen ist oder alternativ auch nie erfolgte – bei einem Wasserschaden der Bibliothek, die es nie gegeben hat, untergegangen seien. Wie praktisch, nicht …
Weber liegt irgendein Scan vor, dessen Authentizität nicht verifizierbar ist.
Es liegt ferner ein gescanntes Inhaltsverzeichnis vor.
Dazu meint Jockel: „…. sich ausweislich des gescannten Inhaltsverzeichnisses der bei uns in den Bestand aufgenommenen Veröffentlichung anscheinend nicht um drei Aufsätze.“
Der 3. Aufsatz ist weiter gar nicht erwähnt. Mit anderen Worten: Weber liegt gar nichts vor, was eine Dissertation nachweisen würde.
Ne ne Joachim, die Nummer ist einfach ZU blöd, als dass hier mit dem Wort von Weber das letzte Wort gesprochen bzw. geschrieben wäre.
Sagen wir mal so: „122 Seiten (mit Illustrationen)“ = Diss.
Und das/die ist auch nicht in irgendwelchen Publikationen erschienen; weder vor 2003 noch danach. Jedenfalls gibt es dazu keinerlei Hinweis. Und dass sich eine Prüfungskommission mit nur 6 Seiten (statt 122 nebst Illustrationen) zufrieden gegeben haben soll .. nun ja … ich glaube eher, dass sich die damals Beteiligten allenfalls wegen der Schlamperei der Uni Frankfurt reinwaschen wollen würden in der Behauptung: „Alles ok gewesen.“
Bisschen dünn. Findest du nicht? Mal Hand auf´s Herz: Das glaubst du selbst nicht.
Das einzige, was frei zugänglich ist, ist ein Abstract aus Artikeln von 2000 bzw. 2002 (beide identisch). Die verfügbaren Artikel weisen mehrere Autoren auf und aus (was auf die Promotionskommission schließen lassen könnte) und NICHT, dass es sich um eine Dissertation von Drosten handelt bzw. um DIE Dissertation, die Weber nichtmal in der angeblichen Nachdruck-Version von 2020 vorliegt bzw. gelegen hat.
Zudem geht es schließlich um Absatz 4 von § 12 der Promotionsordnung. Da § 12 Abs. 1 b nicht erfüllt sein kann, weil – falls überhaupt – eine Teilveröffentlichung 2000 und die andere 2002 erfolgte, weshalb die Veröffentlichung der vollständigen Diss nach 2003 hätte erfolgen müssen, wenn zuvor keine vollständige Veröffentlichung erfolgt ist, ist nach meiner Einschätzung § 12 der Promotionsordnung, die 2003 galt, nicht erfüllt und damit wären alle Rechte aus der Prüfung erloschen, sofern schon zuvor überhaupt von einer Erfüllung der Promotionsordnung im Übrigen ausgegangen werden könnte, was mitnichten als bewiesen angesehen werden kann.
Schließlich ist noch ein Punkt auffällig. Wenigstens 1 Exemplar und die diesem Exemplar zugrunde liegende Datei/Dateiträger (bei Drosten) müssten noch vorhanden sein. Nämlich jedenfalls das Exemplar, das der Kommission zur Prüfung vorgelegen hat. Dabei handelt es sich in der Regel nicht um das Exemplar, das dann in die Veröffentlichung geht. Dieses Exemplar landet normalerweise wo? Soweit ich das in Erinnerung habe von verschiedenen juristischen Arbeiten entweder im jeweiligen Institut oder in einem „Prüfungsamt“.
Fazit: Ich halte die Schlussfolgerung von Ihnen, Dr. Weber, für nicht stichhaltig.
Ich habe eher folgenden Eindruck: Als im März erste Fragen aufkamen wurde erstmal der Wikipedia-Eintrag zur Dissertation nachgeholt. Dies warf dann erst recht Fragen auf. Das wurde dann im Mai ergänzt, aber warf NOCH MEHR Fragen auf. Und jetzt haben wir plötzlich nen Wasserschaden, der irgendwie nicht nachweisbar ist.
Sind Sie, Dr. Weber wirklich bereits fertig mit Ihrer „Arbeit“? Ich glaube eher nicht.
Ich hoffe, Ihnen ist der Umstand bewusst, dass es hier um den wahrscheinlich relevantesten mutmaßlichen Wissenschafts- und Gesundheitskostenbetrug der letzten beiden Jahrhunderte geht. Die Rolle der Uni Frankfurt ist alles andere als geklärt. Die Uni ist nicht schützenswert in diesem Zusammenhang. Sie ist schlicht und einfach an die Wand zu tackern, falls hier Unregelmäßigkeiten vertuscht werden sollen.
.. „Wir haben, als wir im Frühjahr das Nichtvorliegen einer Dissertation bemerkten, von der Universität erfahren, es habe keiner gesonderten Veröffentlichung bedurft.“ ..
??!. Das reicht. (!) Die Uni Frankfurt sagt also, die Diss. brauchte gar nicht veröffentlicht zu werden. Und widerspricht damit ihrer eigenen Promotionsordnung. Dann sollte man der Uni wohl das Promotionsrecht entziehen.
Ich möchte hier noch einmal einhaken. Wir sind bei E 12 I b. 3 Exmp. ausreichend, wenn wir eine Veröffentlichung in EINER Zeitschrift vorliegt. Zum einen sind es offenbar mehrere Zeitschriften (Verstoß gegen den Wortlaut des § 12 I b), zum anderen kann es doch nicht wissenschaftlicher Standard sein, dies vor der Verteigigung, vor der Bewertung zu tun.
Schreibt der Doktorrand kompletten Blödsinn, wäre dies veröffentlich in einer wissenschaftlichen Zeitschrift.
Bitte um Klärung, m.E. ist § 12 I b hier massiv verletzt, was zu einem Verfahren führen muss.
Und die Vorsitzende des PromAusschusses ist befangen, Vorsicht!
Gut, danke für die Info!
Da Sie die Arbeit ja jetzt haben, wünsche ich viel Erfolg bei der Plagiatssuche!
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Warum steht da in dem Katalogeintrag der Uni Frankfurt „veröffentlicht 2001“?
Und dann steht da „Dissertation, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, 2003“
Wieso finde ich das nicht logisch?
Letztlich ist die Sache doch ganz einfach: Es ist nicht die Aufgabe der Gesellschaft/ Allgemeinheit dem Herrn Drosten nachzuweisen, daß er kein Doktor ist, sondern es obliegt ihm durch Vorlage einer entsprechenden Leistung, also einer Arbeit entsprechend der Promotionsordnung, die Berechtigung für das Führen ebendieses Titels zu testieren. Wenn er das nicht kann/ will, aus welchen Gründen auch immer […], dann ist er eben kein Doktor.
Die „Evaluation“ (!) eines PCR-assays. (!)
Mit solchen banal-unoriginellen und vor allem sehr unaufwendigen Arbeiten könnte man in den Geisteswissenschaften nicht promovieren.
Da müßte man sonst jeden Kunst- und Literaturkritiker promovieren.
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Aha! Wie heißen die Zeitschriften, in denen die Veröffentlichung stattfand? Und falls es die Artikel gibt, woraus ist nachprüfbar ersichtlich, daß diese von Drosten erstellt wurden?
Warum wurden die angeblich abgegebenen Pflichtexemplare an der Unibibliothek nicht schon 2003 veröffentlicht? Warum wurde die Dissertation auch nicht in der Nationalbibliothek veröffentlicht? Warum wurde sie nicht digital veröffentlicht? Warum werden die Zeitschriften nicht namentlich genannt? Welchen Sinn macht eine Veröffentlichung, die einen immens hohen Rechercheaufwand nötig macht, um sie zu finden? Ich wäre vorsichtig mit Anschuldigungen wie der absichtlichen Verbreitung von Fake News, solange nicht alles abschließend geklärt ist, und das ist m.E. immer noch nicht der Fall!
Von welch einem Original ist denn der Ihnen vorliegende Farb-Scan erstellt worden? Ist dieses Original mit der 2020er Signatur beglaubigt als Abschrift der von Drosten erstellten Arbeit aus 2003? Und wo ist diese geblieben? Wenn kein Dokument aus 2003 existiert, läßt sich davon nun auch nichts abschriften. Selbst wenn die Originalarbeit einen Schaden wie behauptet erlitten hatte, darf sie deswegen noch lange nicht entsorgt werden.Die Überreste sollten also vorhanden sein. Zudem, wenn der Wasserschaden schon lange vor 2020 eintrat, warum wird die Abschrift dann erst jetzt erstellt?Eine Abschrift oder ähnlich geartetes sollte es wohl sein, da eine Kopie sowohl die Schadensspuren also auch die ursprüngliche Signatur aus 2003 wiedergeben würde.
Von welch einem Original ist denn der Ihnen vorliegende Farb-Scan erstellt worden? Ist dieses Original mit der 2020er Signatur beglaubigt als Abschrift der von Drosten erstellten Arbeit aus 2003? Und wo ist diese geblieben? Wenn kein Dokument aus 2003 existiert, läßt sich davon nun auch nichts abschriften. Selbst wenn die Originalarbeit einen Schaden wie behauptet erlitten hatte, darf sie deswegen noch lange nicht entsorgt werden.Die Überreste sollten also vorhanden sein. Zudem, wenn der Wasserschaden schon lange vor 2020 eintrat, warum wird die Abschrift dann erst jetzt erstellt?
Eine Abschrift oder ähnlich geartetes sollte es wohl sein, da eine Kopie sowohl die Schadensspuren also auch die ursprüngliche Signatur aus 2003 wiedergeben würde.
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Wenn Dosten‘s Dissertationsschrift einem Wasserschaden zum Opfer gefallen sein sollte müssen auch andere Dissertationnen das gleiche Schicksal erlitten haben ! Die Frage ist welche weitere in der Uni Frankfurt a.M. archivierten Dissertstionsschriften wurden durch den Wasserschaden unbrauchbar? Weiterhin: ein Wasserschaden hat eine Ursache . Das ist denn passiert und welche Installateurfirma hat den Schaden behoben . Darüber muss es auch Belege geben denn so etwas wird auch dokumentiert und archiviert . Das sollte geklärt werden denn das könnte Licht in die Sache bringen .
Es tröpfelte sog. Brauchwasser offenbar nur auf wenige Dissertationen oder nur diese eine, ist zu vernehmen.
12 I b greift doch gar nicht, da keine Veröffentlichung NACH der Doktorarbeit stattgefunden hat.
Nein, es heißt ja: „wenn die Veröffentlichung in einer Zeitschrift erfolgt ist“.
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The more you test, the more false positive cases you’ll find, it’s as simple as that.
Nicht nur in Deutschland, in vielen Staaten weltweit gibt es im gesamten Jahr 2020 keine Übersterblichkeit. Seit der 16. Kalenderwoche gibt es in Deutschland keine Nachweise von SARS-CoV-2 im Sentinel. Selbst im Frühjahr 2020 waren niemals mehr als 7 % der SARI-Fälle an COVID-19 erkrankt. Eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ (IfSG § 5) hat 2020 zu keiner Zeit bestanden, zu einem „Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ hätte am 27. März 2020 kein Gesetz erlassen werden dürfen.
Seit vielen Wochen deckt sich eine nahezu stündlich durch das Staatsorakel bereitgestellte Kurve der täglichen PCR-Testpositiven, wahrheitswidrig Neuinfektionen genannt, beinahe mit der Kurve der falsch Positiven. Obwohl die PCR-Tests für den beabsichtigten Zweck weder geeignet noch durch den Hersteller als Mittel der Diagnose hergestellt sind, „testen“ derzeit sowohl Frankreich als auch Deutschland wöchentlich 1,1 Millionen Menschen, um die Ertappten, die ebenso pauschal wie faktenfern nicht nur zu „Infizierten“, sondern sogar zu „Erkrankten“ erklärt werden, ziemlich sinnfrei auf Zeit in ihr Haus einzusperren, was Kanzlerin Angela Merkel und Gesundheitsminister Jens Spahn der Bevölkerung als „Quarantäne“ zu verkaufen wagen. Besagter PCR-Test kann die RNA eines aktiven Virus nicht von einem toten Virus oder einem RNA-Trümmer unterscheiden, der positiv getestete Mensch, sofern nicht falsch positiv, kann innerhalb der letzten zwölf Wochen infiziert gewesen sein, infiziert ist nicht krank.
2012
Ebenfalls zu den Coronaviren gehört das im Jahr 2012 entdeckte MERS-CoV, das sich auf der Arabischen Halbinsel bei Dromedaren und Kamelen findet und gelegentlich auf den Menschen überspringt. 2014 erläuterte ein Virologe („Der Körper wird ständig von Viren angegriffen“, Wirtschaftswoche vom 16. Mai 2014), warum die Testung nach der Polymerase-Kettenreaktion (PCR) völlig ungeeignet ist, eine Viruserkrankung nachzuweisen: „[D]ie Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Saudi-Arabien erklären. Dazu kommt, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hoch gekocht haben.“ Drosten hieß der Virologe, ja genau, Christian Drosten.
2009
H1N1 nannte man den vor elf Jahren entdeckten Subtyp des Influenza-A-Virus, als Patient Null gilt Edgar Hernández, ein damals fünf Jahre alter Junge aus Mexiko. Im Februar oder März 2009 traten die ersten mexikanischen Fälle einer ungewöhnlichen Viruserkrankung auf. Am 11. Juni 2009 erklärte die WHO die Schweinegrippe zur Pandemie, erst zwei Monate eher hatte sie dazu allerdings ihre eigene Definition von Pandemie ändern müssen. Gestrichen wurde der Halbsatz: „sodass es zu mehreren gleichzeitig auftretenden, weltweiten Epidemien mit einer großen Anzahl von Toten und Erkrankten kommt“ (several, simultaneous epidemics worldwide with enormous numbers of deaths and illness).
Die Medien malten Schreckensszenarien. Mexiko sperrte einige Kirchen für Besucher, auf der Straße teilten Soldaten Gesichtsmasken aus. Einige Staaten stellten den Flugverkehr nach Mexiko ein. Verordnungen folgten weltweit, in Italien wurde das Küssen der Reliquie eines Heiligen untersagt, in Frankreich das landestypische Begrüßungsküsschen.
Damals vor elf Jahren ermahnte der Leiter des Instituts für Virologie der Universitätsklinik Bonn alle Einwohner Deutschlands, sich unbedingt gegen die Schweinegrippe impfen zu lassen: „Bei der Erkrankung handelt es sich um eine schwerwiegende allgemeine Virusinfektion, die erheblich stärkere Nebenwirkungen zeitigt als sich irgendjemand vom schlimmsten Impfstoff vorstellen kann.“ Der Bonner Virologieprofessor hieß Christian Drosten. Aber ja, dieser Drosten.
Um die doppelte Lüge der Harmlosigkeit der Wirkverstärker und der Notwendigkeit massenhafter Impfung gegen H1N1, in Bayern von mindestens vier Millionen Menschen, nicht mit plausiblen Argumenten, sondern mit Theatralik zu entkräften, ließ sich im Oktober 2009 der bayerische Gesundheitsminister öffentlich Pandemrix injizieren: „Ein kleiner, harmloser Stich“, wie Markus Söder (CSU) die Massenimpfung bewarb, Pandemrix sei „getestet und zuverlässig“ und wirke „am stärksten und ehesten“ auch für den Fall, dass beim Schweinegrippevirus eine Mutation eintritt.
Was an Krankheitsgeschehen folgte, erwies sich als zehnmal harmloser als die übliche saisonale Grippe. Doch für eine Milliarde Euro hatten allein die deutschen Bundesländer 50 Millionen Ampullen Impfstoff bestellt. Großbritannien bunkerte Serum für 80 % seiner Bevölkerung. In Schweden ließen sich 60 % aller Einwohner impfen, es kam zu Nebenwirkungen wie Narkolepsie. Die pharmazeutische Industrie konnte zufrieden sein. Das Impfprogramm kostete Großbritannien 1,3 Milliarden Euro und Frankreich, das drei Viertel seiner Bürger impfen lassen wollte, 990 Millionen.
Im Sommer 2011 dann erfuhr man aus der Presse, dass Deutschland sein nicht verwendetes Pandemrix im Wert von 250 Millionen Euro bald vernichten muss, die Entsorgung wurde durchgeführt, das aufwändige Verbrennen kostete zusätzlich. Ein finanzielles Desaster, das künftig vielleicht nur durch noch mehr Medienhype und eigentlich nur mit einer Impfpflicht verhindert werden kann.
2020
Die mRNA-, DNA- und Vektorimpfstoffe verdienen pauschal kein Vertrauen. Denn welcher unserer, oft nur bis zur Zeit ihrer nächsten Wiederwahl denkenden Politiker schwört und gewährleistet, dass die ursprünglich virale Erbsubstanz der RNA-Impfstoffe nicht eben doch in die genomische menschliche DNA eingebaut wird? Welcher Politiker, Frau Merkel oder Herr Spahn vielleicht, garantiert, dass geimpfte RNA-Abschnitte nicht eben doch dauerhaft in der humanen Zelle verbleiben, etwa in den Mitochondrien, in der der Zellmembran oder aber, dann möglicherweise vererbbar, im einfachen, Chromosomensatz der Keimzellen? Oder vorübergehenden Unterschlupf finden in den mindestens 500 bis 1000 Bakterienarten, die den menschlichen Darm besiedeln in einer Gesamtzahl von 10 bis 100 Billionen, oder in den sie umgebenden Viren?
Der Gründer von Microsoft ist ein Biotech-Investor. Allein in Bezug auf die erste global inszenierte Pandemie hat Bill Gates 350 Millionen US-Dollar investiert. Die durch Menschen wie Gates oder den Immunologen Anthony Fauci (White House Coronavirus Task Force) ersehnten Impfstoffe der Massenimpfungen wurden geordert, sind in Fabrikation und werden zum Umweltproblem. Denn ob Antibiotika, Verhütungsmittel, Psychopharmaka oder Amphetamine wie das Ritalin, sie alle sind selbst fern der großen Städte in den Flüssen nachweisbar. Nichts Gutes werden die durch Sanofi, GlaxoSmithKline oder AstraZeneca produzierten Erbsubstanz-Sequenzen der mRNA-, DNA- und Vektorimpfstoffe, irgendwann beinahe vollständig oder vollständig aus dem jeweiligen geimpften menschlichen Körper ausgeschieden, in der Umwelt bewirken, im Abwasser, in den Flüssen, auf den Feldern, im Ozean, in der Nahrungskette. Auch Naturzerstörung gehört zu den medikamentösen Nebenwirkungen. Frau Merkel kann wissen, dass Deutschland die nichtverwendeten Impfdosen als gefährlichen Sondermüll wird verbrennen müssen, bis zum Ort der Vernichtung ein Gefahrenguttransport der Sorte Biogefährdung (biological hazard, biohazard).
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Thema Drosten, vielleicht lohnt es sich, auch auf Roth zu schauen.
Willi Kurt Roth
Kurt Roth – WK Roth – W. Kurt Roth
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NAT and viral safety in blood transfusion
W K Roth, S Buhr, C Drosten, E Seifried
Background and objectives: Nucleic acid testing was introduced at our blood transfusion service in order to reduce the diagnostic preseroconversion window for transfusion relevant viruses. (…) Results: PCR testing was introduced in January 1997 for HCV HBV and HIV-1 for all plasma products and for labile components at the 21st of April 1997. (…) Conclusion: The yield of PCR testing for transfusion relevant viruses confirms theoretical estimates on the residual risk of antibody screening.
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/10938964/
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2002
Transfusion
2002 Jul;42(7):862-8.
doi: 10.1046/j.1537-2995.2002.00129.x.
Yield of HCV and HIV-1 NAT after screening of 3.6 million blood donations in central Europe
W Kurt Roth 1 , Marijke Weber, Sylvia Buhr, Christian Drosten, Wolfgang Weichert, Walid Sireis, Doris Hedges, Erhard Seifried
PMID: 12375658 DOI: 10.1046/j.1537-2995.2002.00129.x
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/12375658/
2002
Roth WK, Weber M, Buhr S, Drosten C, Weichert W, Sireis W, Hedges D, Seifried E:
Yield of HCV and HIV-1 NAT after screening of 3.6 million blood donations in central Europe.
Transfusion 2002; 42: 862–868
https://www.blutspende.de/ueber-uns/institute-einrichtungen/frankfurt/erhard-seifried.php
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2004
NAT screening of blood donors for severe acute respiratory syndrome coronavirus can potentially prevent transfusion associated transmissions
Michael Schmidt,corresponding author Veronika Brixner, Brigitte Ruster, Michael K. Hourfar, Christian Drosten, Wolfgang Preiser, Erhard Seifried, and W. Kurt Roth
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7201871/
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2012
22. August 2012
Zoonotic hepatitis E virus strains in German blood donors
V M Corman, J F Drexler, I Eckerle, W K Roth, C Drosten, A M Eis-Hübinger
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/22913247/
https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1111/j.1423-0410.2012.01638.x
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Corona Doks
Was stimmt eigentlich am akademischen Lebenslauf von C. Drosten?
https://www.corodok.de/drosten-lebenslauf-was-stimmt/
Corona Doks zu Willi Kurt Roth bzw. W. Kurt Roth
Doktorvater Roth „hat den deutschen Markt aufgerollt“
https://www.corodok.de/doktorvater-roth-markt/
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( Kurt Roth – WK Roth – W. Kurt Roth – Willi Kurt Roth … Hochdurchsatzverfahren vgl. Drosten: „Etablierung von Hochdurchsatz-PCR-Testsystemen für HIV-1 und HBV zur Blutspendertestung“ )
im Hochdurchsatzverfahren können auf einer Maschine zurzeit 4000 Blutspenden innerhalb von sechseinhalb Stunden getestet werden
Sebastian Balzter, Im Blut liegt die Wahrheit, FAZ, 29.10.2012
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/menschen-wirtschaft/gruender-kurt-roth-im-blut-liegt-die-wahrheit-11941682.html
Gesellschaft zur Forschung, Entwicklung und Distribution von Diagnostika im Blutspendewesen mbH (GFE Blut), Frankfurt am Main, Prof. Dr. W. Kurt Roth
s://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/molekulare-diagnostik-2547.php
Willi Kurt Roth, Dr. rer. nat. Marijke Weber und Prof. Dr. med. Erhard Seifried, DRK-Blutspendedienst Hessen, Institut für Transfusionsmedizin in Frankfurt
Dtsch Arztebl 2000; 97(4): A-196 / B-157 / C-153
https://www.aerzteblatt.de/archiv/20981/Verleihungen
Willi Kurt Roth
( “ Arbeitsgruppen Roth / Seifried “ drei Arbeiten mit Drosten, eine 2001 und zwei 2002 )
Blutspendedienst Forschungsbericht 2001/2002 des DRK-Blutspendedienstes Baden-Württemberg – Hessen
s://www.blutspende.de/_files/forschungsbericht_01-02_web.pdf
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Es ist irgendwie auch egal …
Also bitte, wir reden hier NICHT von einer wissenschaftlichen Doktorarbeit zum Dr. rer. nat. oder noch Dr.-Ing., sondern von einem „Dr.“ in Medizin, irgendwo zwischen einer Bachelorarbeit in Mathematik und Butterbrotpapier anzusiedeln.
Ja, da sind fragwürdige Zahlen/Zeiten unklar – aber das Wissenschaftliche eines Arztes ergibt sich (i.d.R., es gibt auch einige wenige gute) NICHT aus der Doktorarbeit.
Die Frage von Prof.Dr.P.Dierkes ist berechtigt. Da C. Drosten 2003 promovierte und die Frankfurter Bibliothek kein zeitgerecht abgegebenes Exemplar vorweisen kann, mit dem man die später herausgegebene Fassung (2020) vergleichen kann, ist das schon mehr als seltsam. Da das Ursprungsexemplar weg ist (oder nie abgegeben wurde?) ist ja die Frage, worauf gründet das Exemplar von 2020? Also muss es doch noch etwas gegeben haben, das man nachdrucken kann. Insofern sollte Drosten den Plagiatsuntersuchern doch einfach ein Exemplar von 2003 zur Prüfung überlassen. Wenn er das ablehnt oder gar nicht kann, spricht das doch auch Bände.
Ich frag mich, wie etwas 2001 veröffentlicht wurde (Veröffentlicht: [Frankfurt am Main], 2001), aber von 2003 stammt (Hochschulschrift: Dissertation, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, 2003)?
Schade, aber die Sache stinkt! Zu viele Fragezeichen und Nachkorrekturen durch hochrangige und mit der Politelite verbandelte Strukturen. Sollte hier ein wissenschaftlicher Betrug vorliegen, so wird die Aufdeckung mit allen Mitteln verhindert werden.
Was sehr verwirrend ist:
Das Paper in Transfusion wurde 2000 veröffentlicht: https://sci-hub.st/10.1046/j.1537-2995.2000.40060718.x
Auf der ersten Seite des Papers steht:
Received for publication April 26, 1999; revision received
and accepted July 28, 1999.
TRANSFUSION 2000;40:718-724.
Und auch in der Doktorarbeit ist angegeben, dass das Paper von 2000 ist.
In der Wiley Online Library steht aber „First published: 24 April 2002“
Ich nehme an, dass das Paper in der Wiley Online Library ersmalig im April 2002 veröffentlicht wurde. Das verwirrt in der Tat auf dem ersten Blick.
Sehr geehrter Herr Weber, kennen Sie die Stellungnahme des Pressesprechers der Uni Frankfurt an Herrn Kühbacher?
In dieser Stellungnahme bestätigt der Pressesprecher der Uni, dass Drosten die Pflichtexemplare abgeliefert hat und die Veröffentlichungspflicht durch Vorlage von Kopien von drei Artikeln erfüllt wurde.
Damit ist für die Uni die Sache zunächst erledigt, da Herr Kühbacher keine neuen Fakten gegen die Uni vorbringen kann.
Und dass Herr Drosten sich dazu nicht äußert, ist aus meiner Sicht mehr als verständlich, diese fruchtlose Diskussion kostet Zeit und Nerven und bringt nichts. Herr Drosten hat auch (im Unterschied zu Plagiatoren) die Uni in keiner Weise getäuscht, er hat Ergebnisse abgeliefert, veröffentlicht und die Uni hat ihm dafür der Doktortitel verliehen.
Insofern kann ich gut nachvollziehen, dass sich weder die Uni noch Herr Drosten dazu weiter äußern, auch wenn dies Herrn Kühbacher nicht gefällt.
Hallo,
„PDF Creator 7. Oktober 2020 um 20:38
„Eine Dissertation kann doch nicht knapp 20 Jahre später neu gedruckt und abgegeben werden?“ Wie auf den ersten Blick zu erkennen ist, ist das .pdf ein Scan. Von neu gedruckt kann bei der lausigen Qualität des .pdf ja wohl keine Rede sein. Das System wurde halt offensichtlich mit einem gescannten Preview aktualisiert. Nothing to see here.“
Dem stimme ich ebenfalls zu, ich vermute, dass erst auf Nachfrage zwecks aktuellem Interesse die physische Dissertation von Herr Drosten aus einem Archiv (oder der Fakultätsbibliothek) geholt und ins zentrale System genommen wurde, dabei eben mit teilweisem PDF-Scan.
Auch wenn Sie ’nur‘ Mutmaßungen anstellen und auch als diese Bezeichnen würde ich mir wünschen, dass eben aufgrund der aktuellen Brisanz, solche Äußerungen erst mit Substanz getroffen werden – zB eine explizite Antwort der UB.
„Warum diese verschwunden (oder unbrauchbar geworden) sind“ – sowas wirkt als ob es außer Frage steht, dass diese verschwunden/unbrauchbar geworden sind, was aber nicht als gegeben angenommen werden kann…
Ich gehe davon aus, Ihnen ist das klar, aber nur nochmal für die anderen Kommentare – eine Dissertation ist ein Einzelwerk, Publikationen im Rahmen des Promotionsthemas sind oftmals Arbeit mehrerer Personen (mindestens des Doktorvaters). Es ist gang und gebe in wissenschaftlichen Promotionen Resultate bereits während der Promotion zu veröffentlichen und die Ergebnisse nochmals in der Dissertation zu diskutieren (mit Referenz auf die Publikation).
Beste Grüße,
Übrigens: Jedes Printwerk kann auch nach 100 Jahren nochmal gedruckt werden, wenn es keine rechtlichen Einwände gibt.
Das Original kann man einsehen oder sich in Auszügen kopieren Lassen. Man muss seinen Allerwertesten allerdings in die Bibliothek bewegen. Damals war digitale Veröffentlichung eher unüblich. Soweit ich weiss, ist aber auch ein Fernleihe eines Exemplars möglich.
Die von Ihnen beschriebenen Exempare wurden erst am 08.06.2020 veröffentlicht. Es ist doch befremdlich, dass zu diesem Zeitpunkt sich die Stimmen im Netz mehrten, mit der Frage, wo denn die Dissertation von Herrn Drosten sei? Dann zog sich Herr Drosten für einige Wochen aus der Öffentlichkeit zurück. Urlaub, hiess es. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt. Ich weiss dass nur Fakten zählen, aber machen Fakten geht auch erst eine theoretische Überlegung voraus …. mit freundlichen Grüssen.
„Eine Dissertation kann doch nicht knapp 20 Jahre später neu gedruckt und abgegeben werden?“ Wie auf den ersten Blick zu erkennen ist, ist das .pdf ein Scan. Von neu gedruckt kann bei der lausigen Qualität des .pdf ja wohl keine Rede sein. Das System wurde halt offensichtlich mit einem gescannten Preview aktualisiert. Nothing to see here.
Und im Promotionssausschuss sitzt derzeit als Vorsitzende:
Prof. Dr. Sandra Ciesek
Das ist ja wohl der Witz schlechthin, oder?
Wo ist der ursprüngliche Beitrag von Ihnen hin?
Eine solche Abänderung einer Einschätzung kann ich nicht nachvollziehen…
Sehr geehrter Herr Weber,
Natürlich muss man zu seinen Fehlern stehen und das ehrt Sie. Ihre Begründung für Ihre 180° Kehrtwende in Ihrer Einschätzung ist bei der Brisanz des Themas allerdings wenig substanziell. Ich hoffe Sie machen gerade keinen Fehler, den Sie nicht mehr korrigieren werden können.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kreutz
Sehr geehrter Herr Dr. Kreutz! Ich habe ja schon wieder eine 90-Grad-Wende meiner 180-Grad-Wende gemacht. Das ist hier ein Blog und ich versuche, so genau wie möglich zu arbeiten unter Würdigung aller Fakten. LG
Pingback: "Plagiatsforscher" mit weiteren Fragen zu Dissertation von Drosten › Corona Doks
Pingback: Publikationskrimi um Doktorarbeit des Star-Virologen Christian Drosten geht in die nächste Runde | plagiatsgutachten.com - AFDPcServiceTicker
Sehr geehrter Dr. Weber,
wäre es möglich, dass Sie die Änderungen in ihrem Blog, bzw. Updates mit einer genauen Zeitangabe versehen? Wahrscheinlich ist das bei Blogs sonst nicht üblich. Aber dieses Thema ist von derartiger Brisanz und Tragweite, dass ein nachvollziehbarer zeitlicher Ablauf für alle Interessierten und all jene die ihre aktuellen Erkenntnisse u.U. weiter verbreiten wollten, mehr als hilfreich wäre.
Mit freundlichen Grüßen,
L.M.
Pingback: Plagiatsprüfer: Zweifel an Doktorarbeit von Virologe Drosten
Hallo,
Welche Erklärung hat denn jetzt die Universitätsbibliothek Frankfurt am Main? Wohin waren denn die Doktorarbeiten verschwunden und wieso tauchten diese dann aufeinmal plötzlich im Jahr 2020 auf.
Guten Tag! Ist die Dr. arbeit von Herrn Drosten nun rechtmäßig oder nicht? Danke für die, Ruckmeldung und mit freundlichen Grüßen Patricia Feddersen-Jung
Verzeihen Sie bitte die Frage, aber Sie schrieben:“Des Rätsels Lösung: Offenbar hat der Promovend § 12 Abs 1 b) Folge geleistet und tatsächlich drei Exemplare abgeliefert.“ Woher wissen wir aber, ob er das wirklich getan hat? Gibt es dazu neue Belege? Bei wem liegt im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung dann die Beweislast? Es koennte doch rein theoretisch sein, dass er nie die in der Promotionsordnung geforderten 3 Exemplare eingereicht hat und damit – entsprechend eben dieser Promotionsordnung – sein Anspruch auf Fuehrung des Titels erloschen ist (siehe Paragraph 12, Abs. 4).
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das verstehe ich nicht. Der ABBY Fine-Reader erschien erst 2012. Die Promotion soll aber 2002 stattgefunden haben? Wo ist denn nun die Promotion?
Mit freundlichen Grüßen
Uli
Was ist das denn für ein Unsinn, mit Abby Fine Reader soll erst 2012 erschienen sein. den gibt es schon viel viel länger.
Im von Ihnen verlinkten Zeitschriftenaufsatz tauchen aber drei Autoren auf.
Neben Herrn Drosten noch zwei weitere.
Seit wann ist den eine Dissertation ein Gemeinschaftswerk?
Tatsächlich: Begründete Zweifel an der Sachkompetenz beim Plagiatsgutachter Doz. Dr. Stefan Weber
https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1046/j.1537-2995.2000.40060718.x
5 Minuten googlen
Auf jeden Fall ist diese Sache, alleine schon wegen der Wirkung seines „Wirkens“ mit aller hoechster Dringlichkeit total auf zu klaeren. Eigentlich durch ihn selbst. Aber das erwarte ich von ihm echt nicht. Fazit: Da muesst ihr dran bleiben. Danke dafuer.
Meine Vita findet man unter Linkedin fuer den Fall der Ueberpruefung. Mit Referenzvon Prof. Dr. Dipl. Ing. Andreas Kemner, Aachen
Der Doktorgrad ist keine Voraussetzung für eine Professur (auch nicht bei W3), sondern lediglich der übliche Nachweis der besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit.
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Drosten weiß, ob er 2001 oder 2003 promovierte und wo, in Hamburg oder in Frankfurt.
2001 (!)
Auf dem fotografierten grauen Umschlag (evtl. ohne Komma)
Hamburg, 2001
Hamburg 2001
Aber: 2001 ebenso wie 2003 bei RU.uni-frankfurt
Erschienen 2001
Hochschulschrift 2003
https://corona-transition.org/promotionsschrift-von-prof-christian-drosten-war-bis-zum-sommer-2020-an-keiner
2001 (!)
https://www.worldcat.org/title/etablierung-von-hochdurchsatz-pcr-testsystemen-fur-hiv-1-und-hbv-zur-blutspendertestung/oclc/1156664743
2003 (!) Promotion
2001
Etablierung von Hochdurchsatz-PCR-Testsystemen für HIV-1 und HBV zur Blutspendertestung
https://books.google.de/books/about/Etablierung_von_Hochdurchsatz_PCR_Testsy.html?id=WDuozQEACAAJ&redir_esc=y
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2003 (!)
Er wurde 2003 in Frankfurt mit einer Dissertation zur Etablierung eines Hochdurchsatz-PCR-Testsystems für Immundefizienz-Viren und Hepatitis-B-Virus zur Blutspendertestung[4], angefertigt am Institut für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie des Blutspendedienstes des Roten Kreuzes, mit summa cum laude zum Doktor der Medizin promoviert.
Etablierung von Hochdurchsatz-PCR-Testsystemen für HIV-1 und HBV zur Blutspendertestung, 2001, Dissertation Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main 2003.
https://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Drosten
2001 (!)
Etablierung von Hochdurchsatz-PCR-Testsystemen für HIV-1 und HBV zur Blutspendertestung, Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Medizin des Fachbereichs Humanmedizin der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main vorgelegt von Christian Drosten aus Lingen, Hamburg, 2001
https://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Drosten#Einzelnachweise
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2002
Transfusion
2002 Jul;42(7):862-8.
doi: 10.1046/j.1537-2995.2002.00129.x.
Yield of HCV and HIV-1 NAT after screening of 3.6 million blood donations in central Europe
W Kurt Roth 1 , Marijke Weber, Sylvia Buhr, Christian Drosten, Wolfgang Weichert, Walid Sireis, Doris Hedges, Erhard Seifried
PMID: 12375658 DOI: 10.1046/j.1537-2995.2002.00129.x
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/12375658/
2002
Roth WK, Weber M, Buhr S, Drosten C, Weichert W, Sireis W, Hedges D, Seifried E:
Yield of HCV and HIV-1 NAT after screening of 3.6 million blood donations in central Europe.
Transfusion 2002; 42: 862–868
https://www.blutspende.de/ueber-uns/institute-einrichtungen/frankfurt/erhard-seifried.php
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Warum stellt man diese Frage nicht an Prof. Drosten selbst / dann erspart man sich diese leidige Recherche