Schavan-Update: Wie waren die wissenschaftlichen Standards vor 1980?

Die Herausforderung im Fall Schavan ist es, die Dissertation nicht auf Grundlage der heutigen Regeln, sondern auf Basis jener Regeln zu beurteilen, die vor 1980 in der bundesdeutschen Erziehungswissenschaft, insbesondere an der Universität Düsseldorf, geherrscht haben. Das macht den Fall auch für Wissenschaftshistoriker spannend. Freilich ist das immer wie ein Indizienprozess: Egal, wie viele Lehrbücher man aus der Zeit vor 1980 zitieren mag, Frau Schavan könnte immer behaupten, diese gar nicht zu kennen oder die Zitierregeln schlichtweg anders oder womöglich gar nicht gelernt zu haben. In Österreich wäre das mit der Rechtsprechung des VwGH relativ einfach zu klären: Es zählt nicht das mögliche Unwissen des Plagiators, sondern die „objektive Betrachtung“. Und diese ergibt sich nun mal aus dem Querschnitt der Aussagen in Lehrbüchern.

Was sagten also einschlägige Werke vor 1980? Die Bücher „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“ von Helmut Seiffert (in der zweiten Auflage von 1976) und „Technik und Methodik des wirtschaftswissenschaftlichen Arbeitens“ von Albert Scheibler (ebenfalls 1976) liegen in der Universitätsbibliothek Düsseldorf auf und mögen Indizien dafür sein, welche Regeln damals geherrscht haben. Seiffert schreibt, wörtliche Zitate „werden in der Regel in doppelte Anführungszeichen gestellt“ (S. 130). Bei Scheibler ist zu lesen: Direkte Zitate „übernimmt man mit Anführungszeichen“ (S. 162). Und weiter: Dies gelte „für ganze Sätze ebenso wie für Satzteile (Passagen) oder einzelne individuelle Begriffsworte„. (Ebenda)

Albert Scheibler erwähnt das Problem des Plagiats auf S. 160 und definiert Plagiat als „die Unterlassung, benutzte Quellen anzugeben„. Er rückt den Plagiatsbegriff in die Nähe eines urheberrechtlichen Vergehens und erwähnt, den damaligen Gesetzestext zitierend, gar die Möglichkeit einer Freiheits- oder Geldstrafe.

Der älteste Plagiatsstreit, den ich in der Rechtsprechung von österreichischen Höchstgerichten gestern online gefunden habe, datiert aus 1967. Und 1965 kam es an der Universität Bonn zu einer interessanten Plagiatsaffäre, bei der die Fakultät nach Vorliegen von ca. 100 Plagiatsfragmenten in einer Dissertation die Aberkennung des Doktorgrades beschlossen hatte, das Dekanatskollegium allerdings Monate später diesen Beschluss wieder aufgehoben hat. Dies führte zu einem Proteststurm der bundesdeutschen Germanisten (im VroniPlag-Forum wurde dieser historische Fall wieder ausgegraben). Plagiat war also auch vor 1980 ein Thema, allerdings wurde wohl viel unter den Teppich gekehrt, und deshalb würde sich eine ernsthafte Recherche auch schwierig gestalten. (Auffallend ist übrigens, dass es zu diesem ungemein spannenden Thema keine Dissertation gibt.)

Zurück zur Frau Minister: Es muss nach meinem bisherigen Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass Frau Schavan beim Verfassen ihrer Dissertation (a) wusste, was ein korrektes Zitat ist (das hat sie ja auch an anderen Stellen bewiesen) und (b) auch wusste, was ein Plagiat ist. Gerade bei einer Studie über das Gewissen versteht sich zudem eine gewissenhafte Arbeit von selbst. Zur fachlichen Dimension kommt also auch eine moralische.

Frau Schavan hat methodisch getäuscht. Dennoch könnte sie ihren Doktortitel behalten. Warum? In ihrer Dissertation tauchen zwei Plagiatsmuster auf, die ich auch in meinem Gutachten zur Dissertation von EU-Kommissar Johannes Hahn aus dem Jahr 1987 identifiziert habe: Erstens: Es wird eine kurze Passage zitiert, aber dann wird weiter aus demselben Werk unzitiert abgeschrieben. Ich nannte dies das „More-Inclusive-Plagiat“. Heute würde man auch sagen, das sei eine Spielart des Bauernopfers (man kann auch schon vor dem korrekten Zitat mit dem Abschreiben aus der dann vorher ungenannten Quelle beginnen). Zweitens: Die Wiedergabe von Originalliteratur in eigenen Worten wird suggeriert, aber tatsächlich wurde der Originalautor selbst abgeschrieben (wie Schavan mit Niklas Luhmann und anderen, so Hahn mit Leopold Kohr und anderen). Dies könnten Indizien dafür sein, dass diese Unsitten tatsächlich in besagter Zeit sehr verbreitet waren.

Die Universität Düsseldorf steht vor einem Dilemma: Spricht sie Schavan ganz frei, wäre das Signal fatal (eine später nachgewiesene Täuschung hat keine Folgen für den akademischen Grad – und das wäre so schlichtweg widerrechtlich). Und für ein Verjährungsargument gibt es rechtlich keine Grundlage. Rügt sie Schavan bloß, aber belässt ihr den Doktorgrad, wäre auch dies rechtlich auf äußerst wackligen Beinen. Entzieht sie Schavan den Doktorgrad, würde sie womöglich Maßstäbe setzen, mit denen man einem oder gar zwei Drittel der Doktoren von damals den Grad wieder wegnehmen müsste. Universitäten müssten in der Folge wohl ganze Rechtsabteilungen zum Bearbeiten der alten Fälle einrichten.

Eine verzwickte Situation, aber wir dürfen nie vergessen, wer den Universitäten das alles eingebrockt hat: jene Leute, die die Universitäten selbst berufen haben, die zu faul, zu ungenau oder zu unwissend waren und sind, um sich mit Abschlussarbeiten korrekt auseinanderzusetzen und diese einwandfrei zu beurteilen. Sie waren es, die damals die Textsimulanten hervorgebracht haben. Ihnen zahlt der Staat heute eine fette Rente.

24 Kommentare zu “Schavan-Update: Wie waren die wissenschaftlichen Standards vor 1980?

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  1. Dr. Richard Albrecht

    An Blogmeister -> hier ist die (tipp)fehlerkorrigierte Textfassung meines gestrigen Postings mit der Bitte um Austausch und Dank dafür voraus. Eilgruß RA

    @ Chrono…
    Kein Widerspruch: Diese Vereinheitlichung ginge wenn überhaupt interfakultativ also bei Dr.Titel phil., rer.pol., rer.nat. etc. – Klar, leichte Flüchtigkeitsfehler wirds immer geben auch bei denen, die gediegen arbeiten und richtig zitieren können: je größer der Zeitdruck desto mehr. – Was mir als „gelerntem“ SoWi/empirischen Sozialforscher bei von mir bisher wahrgenommenen Plagiatsjagden fehlt ist erstens der institutionelle Zusammenhang nach dem Muster: der Fisch fängt doch nicht am Schwanz, sondern immer am Kopp an zu stinken oder anders: Können denn bestimmte Doktorväter/mütter selbst weder lesen noch richtig zitieren, weil sie selbst schon ´ne Negatief(st)auslese sind (und müßten die nicht zuerst „entsorgt“ werden …), welche Kontexte ermöglichen/begünstigen dies; und zweitens der Promovendenkontext: warum wollen bestimmte Dodl unbedingt´n Namen verlängern durch Dr.-Titel, und was sind da, z.B. „Spitzen“manager oder Berufs“politfutzis“, die Hauptbereiche aus denen diese Dodl kommen. Eilbest;-) Richard Albrecht, 111112

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  2. Dr. Richard Albrecht

    @ Chrono…

    Kein Widerspruch: Diese Vereinheitlichung ginge wenn überhaupt interfakulativ also bei Dr.Titel phil., rer.pol., rer.nat. etc.

    Klar, leichter Flüchtigkeitsfehler wirds immer geben auch bei denen, die gediegen arbeiten und richtig zitieren können: je größer der Zeitdruck desto mehr.

    Was mir als „gelerntem“ SoWi/empirischen Sozialforscher bei von mir bisher wahrgenommenen Plagiatsjagden fehlt ist erstens der institutionelle Zusammenhang nach dem Muster: der Fisch fängt doch nicht am Schwanz, sondern immer am Kopp an zu stinken oder anders: Können denn bestimmte Doktorväter/mütter selbst weder lesen noch richtig zitieren, weil sie selbst schon ´ne Negatief(st)auslese sind (und müßten die nicht zuerst „entsorgt“ werden …), welche Kontexte ermöglichen/begünstigen dies, und zweitens der Promovendenkontext: warum wollen bestimmte Dodl, die unbedingt´n Namen verlängern durch Dr.-Titel, und was sind da, z.B. „Spitzen“manager oder Berufs“politfutzis“, die Hauptbereiche aus denen diese Dodl kommen.

    Eilbest;-) Richard Albrecht

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  3. Chronokrator

    @Dr. Richard Albrecht Danke für die Info. Ich habe den Aufsatz gelesen. Ich denke, eines der Probleme ist wohl eine Vereinheitlichung der Promotionsordnungen. Es sollte ganz klar definiert werden, dass sich der Doktorand an eine wissenschaftliche Arbeitsweise zu halten hat und alle Quellen anzugeben sind. Daneben sollten auch die Voraussetzung für den Entzug des Titels einheitlich geregelt werden. Da es keine einheitlichen Standards gibt, kann es leider vorkommen, dass es auf die Universität ankommt, wer seinen Titel behalten kann und wer nicht. Wie gesagt, ich bin nicht darauf aus, jemandem wegen Flüchtigkeitsfehlern an den Pranger zu stellen, aber wenn jemand die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens nicht einhält, kann es nicht darauf ankommen, ob er das dauern oder hin und wieder macht. Gefährlich finde ich auch Aussagen dieser Art: „In der Doktorarbeit von X finden sich auf 20% der Seiten Plagiate, wohingegen in der Doktorarbeit von Y auf 60% der Seiten Plagiate sind.“ Dies suggeriert, dass 20% weniger schlimm sind als 60% und X seinen Titel behalten könnte. Vom Umfang her mag das schon stimmen, von der Intention her ist aber beides nicht tragbar. Ansonsten könnte man auch behaupten, dass jemand der 1,000 Euro stiehlt, diese behalten darf und kein Dieb ist, nur weil es andere Diebe gibt, die 10,000 Euro gestohlen haben.

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  4. Chronokrator

    @admin: Danke für den Hinweis. Ich werde mir mal den Artikel zu Gemüte führen, falls ich ihn irgendwo auftreiben kann. Bin gespannt, wie in der Rechtsprechung die Täuschungsabsicht dann genau definiert wird. LG

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  5. Chronokrator

    Was mich an der Diskussion etwas aufregt, ist immer noch die Frage nach der Täuschungsabsicht. Ich denke, dass ein Doktortitel auch dann entzogen werden sollte, wenn einfach die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens nicht eingehalten worden sind. Dabei kommte es nicht darauf an, ob die Abrenzung der eigenen von der fremden Leistung absichtlich, durch Dummheit oder aufgrund von Faulheit unterlassen wurde (singuläre Flüchtigkeitsfehler sind davon natürlich ausgenommen). Aber vielleicht bin ich mit meiner Meinung da auch alleine.
    Ich habe dazu auch einen kurzen Artikel geschrieben, falls es jemanden interessieren sollte: http://www.chronokrator.com/der-fall-schavan-anforderungen-an-eine-promotion/

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    1. admin

      @ Chronokrator: Das Gesetz bzw. die zuständige Promotionsordnung spricht von „Täuschung“. Was in Deutschland die „erhebliche Täuschung(shandlung)“ ist, ist in Österreich die „Wesentlichkeit“ bei der „Erschleichung(sabsicht)“. Die Pointe aber: Die deutschen Verwaltungsgerichte sagen, dass für den Nachweis einer Täuschungshandlung nicht relevant ist, ob der Autor/die Autorin eine Täuschung zugibt oder bestreitet (!). Insofern kann Täuschung in der Tat auch von einem erheblichen Bruch mit wissenschaftlichen Grundregeln abgeleitet werden (findet sich alles in dem hier schon öfter zitierten Aufsatz Schroeder 2010).
      LG
      sw

  6. andy

    @aloo masaa
    „Die Täuschungsabsicht wird also ersetzt durch die Unfähigkeit sauber wissenschaftlich zu arbeiten.“

    Ja, aber GENAU DAS IST ES DOCH! Damit treffen Sie es auf den Punkt. Unter den Doktoranden gibt es eben auch eine Zahl, die das einfach nicht können! Und das wissen sie auch selbst. Daher sind sie sich im klaren, dass das mit lauteren Mitteln mit ihrer Dissertation überhaupt nichts werden kann: sie können nur bis zu einem gewissen Level abstrahieren; sie haben auch nach 5-maligem Lesen das Kernproblem noch nicht verstanden, auch schaffen sie es nicht, einen Text auf den wesentlichen Inhalt zu kürzen und dennoch alle Kernfragen beizubehalten.
    *Sie* *können* *das* *nicht*.
    Aber um nicht wie die Totalversager dastehen zu müssen (z. T. auch Druck ihrer (oft) „Akademikerfamilien“) zitieren sie absichtlich falsch und verschleiern auch seitenweise Textübernahmen.

    Warum?

    Na, weil das, was sie als Eigenleistung mit viel Mühe bringen können, vielleicht mal 2% ausmacht. Und das soll keinem auffallen. Das Motiv ist einfach, keinen die Erkenntnis gewinnen zu lassen, dass sie zu so etwas gar nicht taugen. Von Grund auf nicht. Doch die Aussicht auf ein Luxusleben ist eben einfach zu verlockend…

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  7. Richard Albrecht

    Zur Sache

    Der rechtswissenschaftliche Text (2010)[1], auf den Herr Dr. Weber aufmerksam machte[1] und der auf Folgen möglicher Aufhebung des Verleihung des Doktorgrads genannten Verwaltungsakts (mit Dauerwirkung lebenslanger Begünstigung) abhebt, legt unter Verweis auf verschiedene Urteile seit 1980 und besonders ein bayrisches 2007 (-> BayVGH, BayVBI. 2007, 281 f. = juris Rn. 11 f.) nahe:

    Frau Schavan wird nächst akademisch vollnackt, also ohne jedes Examen dastehen werden. Auch ihr (heute hochbetagter) Doktorvater, der für sie öffentlich ein persönlich-positives „Leumundszeugnis“ abgab, tat dies i) auch im eigenen Interesse und argumentierte ii) weder zur Sache, sondern appellierte bloß personal.

    Ob die fällige Aberkennung des Dr.phil.-Titels durch deutsche „Forschungsgemeinschaft“, Wissenschaftler und Kirchenmänner, die (angeblich oder wirklich) ihrer Bundesministerin „zu Seite“ stehn sollen[2], gestoppt / verhindert werden kann – wird sich nach dem Schaunwermal-Syndrom in den nächsten Tagen / Wochen zeigen: the future´s s not ours to see …

    [1]
    Dr. Daniela Schroeder LL.M., Die Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung; in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, 2010/5: 176-181

    [2]
    http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/plagiatsaffaere-schavan-cui-bono-11932751.html

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  8. aloo masala

    Täuschungsabsichten im umgangssprachlichen Sinne nachzuweisen ist wohl ein hoffnungsloses Unterfangen, wie man an den verschiedenen Dimensionen sehen kann, die Stephan Weber aufgelistet hat.

    Was aber nachweisbar ist, ob eine falsche Erklärung über Tatsachen stattgefunden hat. Das wäre die juristische Auffassung von Täuschung. Die Erklärung ist beispielsweise, dass man seine Arbeit „selbstständig“ verfasst hat. Sie wird mit dem ersten Plagiat falsch, egal ob unbewusster handwerklicher Fehler oder beabsichtigt plagiiert. Offenbar ist die juristische Auffassung von Täuschung wegen ihrer Strenge ebenfalls unbrauchbar.

    Der Vorwurf einer Täuschung wird immer wieder Streit verursachen, weil er eben die Dimensionen hat, die Sie genannt haben. Deswegen sollte man sich erst gar nicht mit einer Fragestellung beschäftigen, die letztlich nur der Verfasser der Doktorarbeit beantworten kann. Man sollte den Vorwurf der Täuschungsabsicht durch ein quantitatives Kriterium ersetzen, das die Fähigkeit sauber wissenschaftlich zu arbeiten misst.

    Im einfachsten Fall lassen sich Plagiate als Fehler auffassen. Ein quantitatives Maß, wie beispielsweise der prozentuale Anteil der Plagiate gemessen an der Gesamtanzahl der Zeilen wäre ein objektives Kriterium dafür, wie fähig der Wissenschaftler ist, eigenständig und sauber nach wissenschaftlichen Regeln zu arbeiten. Ist der prozentuale Anteil zu hoch, so kann man dem Wissenschaftler nicht mehr vertrauen, dass er dem minimalen wissenschaftlichen Standards genügt. Man sollte seine Arbeit in diesem Fall aberkennen.

    In einer ausgefeilteren Variante könnten Plagiate hinsichtlich ihrer Schwere gewichtet werden. Ein Plagiat im Grundlagenteil einer naturwissenschaftlichen Arbeit ist beispielsweise weniger schwerwiegend als ein Plagiat, das ein Teil der Neuerung und Schlussfolgerung erhält.

    Legt man diese Kriterien a priori in der Prüfungsordnung fest, so weiß auch der Doktorand, worauf er sich einlässt und man ist den schwierigen Nachweis der Täuschungsabsicht los, bei der sich jede Person in ihrem Kern gekränkt fühlt. Die Täuschungsabsicht wird also ersetzt durch die Unfähigkeit sauber wissenschaftlich zu arbeiten.

    Beste grüße

    almasala

    Antworten
    1. admin

      Liebe Diskutanten,

      die Antworten auf viele (aber leider nicht alle) Fragen, die wir hier diskutieren, finden sich in diesem Aufsatz: Dr. Daniela Schroeder LL.M. (2010): Die Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung. In: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, Heft 5, S. 176-181. Bei Interesse bitte Mail an weber@plagiatsgutachten.de

      Falls jemand den Volltext dieses Urteils hat (http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/16sx/page/bsbawueprod.psml/screen/JWPDFScreen/filename/MWRE100108114.pdf), würde ich mich über Kontakt sehr freuen. Insbesondere wäre auch das im Dokument zitierte Urteil aus 1978 von großem Interesse!

      LG
      sw

  9. Weitere Gutachter

    Es braucht kein Zweitgutachten mehr. Eigentlich ist die Sache schon durch. Nicht Rohrbacher (allein) war der Gutachter, sondern er hat lediglich die Expertise firmiert (Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/vorsaetzliche-verstoesse-in-der-doktorschrift-weitere-uni-gutachter-erheben-plagiatsvorwuerfe-gegen-schavan_aid_839909.html).

    Laut „B5 aktuell“ (ja, ich weiß …) hat Frau Prof. Dr. Schavan Ihre Advokaten angewiesen, den Deckel draufzuhalten („Schavan verpasst Uni Düsseldorf einen Maulkorb“; Quelle: http://www.br.de/themen/aktuell/inhalt/nachrichten/nachrichten-bayerischer-rundfunk100.html): Die Universität Düsseldorf hat ihre Sitzung schon beendet, sie darf aber ohne Genehmigung der Dame keine wie auch immer geartete Auskunft über die Beschlusslage erteilen.

    Die Dame erinnert mich an den Hosenbandorden (trägt sie den?): „HONI SOIT QUI MAL Y PENSE“

    Guten Abend!

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  10. Richard Albecht

    Nachdem ich heute die WDR 5 Sendung (Länge knapp 40 ´) hörte hier der Kurzkommentar von vorgestern:

    Post-Brecht´sche NachFrage, Plagiat(svorwürf)e betreffend

    (1) Die Plagiatsvorwürfe an diese wenigen Leute „da oben“ wie weiland v.u.z. Guttenberg als Dr.iur. mit Bestnote („summa cum laude“, Bayreuth: Bayern) und jetzt Frau Schavan (Düsseldorf: NRW)[1] treffen vor allem die vielen „da unten“, die, wie ich (als externer Kandidat Dr.phil. 1976 in Bremen: scl) selbständig und hart an ihren Dissertationen geARBEITet haben (und was „plebejische Intellektuelle“ [Gerhard Zwerenz] wie mich betrifft: nicht selten neben prekärer Erwerbsarbeit).

    (2) Auffällig, daß es bisher in allen Promi-Dr.-Titelaberkennungen um fehlende Nachweise von Zitaten geht, also um das, was in Proseminaren vermittelt / gelernt und „Wissenschaftspropädeutik“ genannt wird (ich hab´ selbst in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre im Rahmen von „Einführung in die Techniken wissenschaftlichen Arbeitens“ im Fachbereich „Allgemeinwissenschaft“ an einer NRW-Fachhochschule auch richtig zitieren unterrichtet).

    (3) Den „Fall“ Schavan kann ich, ohne ihre Dissertation[2] und das Uni-„Gutachten“ (mit der Folgerung „leitender Täuschungsabsicht“) gelesen zu haben, nicht beurteilen, sehe dort aber etwas mir absurd erscheinendes walten – behauptetes Autoplagiat, also textlicher Selbstklau[3]: auch mir ist nach wie vor unklar, was das konkret sein soll.[4]

    (4) Ein Grundgesichtspunkt der Problematik erfolgter Aberkennung des Dr.(rer.pol.?)-Titels wurde an der Uni Bonn (NRW) deutlich[5]. In diesem „Fall“ ist meiner Kenntnis nach vorsätzliche Täuschungsabsicht von Jorgo Chatzimarkakis, der selbstbewußt seine Dissertation über elektronischen Geschäftsverkehr (2000)[6] damals zeitnah ins Netz stellte und 2011 selbst bei der Fakultät Überprüfung der Plagiatsvorwürfe beantragte, wohl behautet, aber bisher weder empirisch nachgewiesen worden noch möglicherweise überhaupt erweislich.

    (5) Es ist höchste Zeit, über die gesellschaftliche Funktion und soziale Rolle der auch an diesen Promotionsverfahren entscheidend beteiligten wohlbestallten, Professor(inn)en genannten, akademischen Funktionäre, Wissenschaftsbeamt(inn)en und Staatsdiener(inne)n im Brecht´schen Sinn („Fragen eines lesenden Arbeiters“) öffentlich zu reden: Der/die Kandidat/in reichte einen Dissertationstext ein – gab es in der gesamten Fakultät denn nicht wenigstens eine/n, die/der diesen gelesen hat?

    [1]http://www.heise.de/tp/blogs/10/152981
    http://www.sueddeutsche.de/bildung/plagiats-vorwuerfe-gegen-schavan-es-trifft-mich-im-kern-1.1495316

    [2]https://portal.dnb.de/opac.htm?method=showFullRecord&currentResultId=auRef%3D118160168%26any&currentPosition=7

    [3] http://schavanplag.wordpress.com/ [kein Autoplagiat]

    [3] http://duckhome.de/tb/archives/10229-AUTOPLAGIAT.html

    [5] http://www.chatzi.de/
    http://de.wikipedia.org/wiki/Jorgo_Chatzimarkakis

    [6]https://portal.dnb.de/opac.htm?method=showFullRecord&currentResultId=betRef%3D12006622X%26any&currentPosition=0

    Quelle -> http://klausbaum.wordpress.com/2012/10/15/post-brecht´sche-nachfrage-plagiatsvorwurfe-betreffend/

    Antworten
    1. admin

      Ja, habe ich heute vormittag gelesen. Tenorth und Fend können nicht einmal „Rohrbacher“ korrekt schreiben. Haben die beiden überhaupt das Rohrbacher-Gutachten komplett vorliegen gehabt und auch genau gelesen? Ich schließe nicht aus, dass die beiden Emeriti mit dem Gutachten genau so verfahren sind wie Frau Schavan mit Originalliteratur. Wenn ja, dann ist deren Meinung genau so wertlos wie die Dissertation Schavans. Wenn nein: Zum Begriff der Täuschung. Er hat zumindest drei Dimensionen:
      1) Ein Gutachter/Beurteilender kann sich getäuscht fühlen (oder nicht).
      2) Ein Leser, der nicht Gutachter ist, kann sich getäuscht fühlen (oder nicht).
      3) Der Autor kann täuschen wollen oder getäuscht haben (oder nicht). Er kann sogar ’sich getäuscht‘ haben, etwa, wenn er im Unwissen über die korrekten Regeln war.
      Und:
      1) Ein Gutachter kann auch nach Entdecken von Plagiatsfragmenten und der Behauptung eines anderen Gutachters, diese weisen auf Täuschung hin, weiter behaupten, er fühle sich immer noch nicht getäuscht (so einen Fall gab es schon in Österreich).
      2) Ein Leser (etwa Tenorth und Fend) kann auch weiter behaupten, sich nirgendwo über die Autorschaft getäuscht zu fühlen.
      3) Der Autor kann auch weiter behaupten, er habe nicht täuschen wollen. Er kann sogar behaupten, er habe bislang noch nicht mal einen „Fehler“ entdeckt.
      LG
      sw

  11. Erbloggtes

    Ich glaube, die Nachfrage von f.luebberding bezieht sich auf den auch m.E. missverständlichen Satz „Die Wiedergabe von Originalliteratur in eigenen Worten wird suggeriert, aber tatsächlich wurde der Originalautor selbst abgeschrieben“.

    Gemeint ist m.E., dass Schavan die Originalliteratur (Freud, Luhmann & Co.) nicht kennt, sondern lediglich aus der Sekundärliteratur über diese Originalliteratur abschreibt, dabei aber nicht auf die Sekundärliteratur verweist, sondern suggeriert, sie hätte die Originalliteratur benutzt.

    Ich hoffe, das ist jetzt unmissverständlich.

    Antworten
    1. admin

      Nee, auch wieder nicht. Siehe Diss Schavan, S. 63, im schavanplag-Bericht S. 12 unten und S. 13 oben. Es wurde tatsächlich Luhmann selbst abgeschrieben, mit einem Bauernopfer in Fußnote 1. EXAKT so ist auch Johannes Hahn mit Leopold Kohr umgegangen, über mehrere Seiten, und ein Gutachten der Uni Zürich hat ihn diesbezüglich entlastet (ich habe diese tolerante Auffassung nicht geteilt): http://www.univie.ac.at/fileadmin/uni_startseite/Stellungnahme_UniversitaetZuerich_Hahn.pdf

      LG
      sw

  12. Prof. Dr. P.Zedler

    Unsitte der Übernahme von Sätzen, Satzpassagen und Textteilen vor 1980 weit verbreitet? Ganz sicher nicht. Ohne Einverständnis des Betroffenen möchte ich vorab den Namen nicht nennen, aber ein ehemaliger Mittelbaukollege an der Fernuniversität Hagen scheiterte wegen Nicht-Kennzeichnung einiger „Großzitate“ in seinem Habilverfahren, verlor seine Stelle und mußte den Dienst quittieren. Es war damals – gleichgültig ob in Münster, Dortmund oder Duisburg – absolut undenkbar, daß jemand abschreibt, ohne dafür schwere Sanktionen in Kauf nehmen zu müssen. Was sich Frau Schavan geleistet hat, darf nicht kleingeredet werden, schon im Interesse derer, deren Karrieren an Plagiaten weit geringeren Ausmaßes gescheitert sind.

    Antworten
  13. f.luebberding

    Die beiden Beiträge zu Schavan erscheinen mir nicht ganz widerspruchsfrei. In dem von Sonntag beschreiben sie die auch nach meinem Eindruck berechtigte Kritik der wohl fehlenden Kenntnisse der Originalliteratur. Heute dagegen das Zitieren dieser Originalliteratur, allerdings ohne Kenntlichmachung. Passt das wirklich zusammen? Außerdem: Muss man nicht von einer üblichen Praxis ausgehen, wenn die überwiegende Mehrzahl der Autoren damals genauso verfahren ist wie Frau Schavan? Das kann aus heutiger Sicht zwar bedeuten, dass diese Dissertationen wissenschaftsgeschichtlich völlig wertlos sind, aber das betrifft bis heute viele solcher Arbeiten.

    Wahrscheinlich ist es wirklich sinnvoller, diese Form des wissenschaftlichen Diskurses zu diskutieren als die Arbeit einer Studentin, die sich mit Anfang 20 mit dem Gewissen plagte … .

    Antworten
    1. admin

      Hallo,

      in der Dissertation von Frau Schavan finden sich beide Plagiatstypen: Das Ab- und Umschreiben von Originalliteratur ohne Angabe dieser sowie die Wiedergabe von Originalliteratur mit Hilfe von Sekundärliteratur, wobei letztere nicht angegeben wurde.

      LG
      sw

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