„Tiroler Folgenlosigkeit“ oder: Wo die „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ nie funktioniert hat

Als „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ waren 1997/98 die grundlegenden Reformen angedacht, die der bundesdeutsche Strafrechtswissenschaftler Albin Eser im Auftrag der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Max-Planck-Gesellschaft zu Papier brachte. Ein transparentes Ombudsverfahren mit Einbindung und Informationen an den Hinweisgeber anstelle eines intransparenten Behördenverfahrens (oder wohl besser: anstelle einer bisherigen Praxis des Totschweigens) wurde empfohlen. Vorbild waren erste Institutionalisierungen im Kampf gegen „scientific misconduct“ in den USA in den 1980er Jahren. Der Anlassfall für die Entwicklung der deutschen Standards „guter wissenschaftlicher Praxis“ durch Eser war paradoxerweise einer, der bis heute nicht aufgeklärt ist und bei dem der Abschlussbericht der eingesetzten DFG-Task Force nie veröffentlicht wurde.

An einigen Universitäten gab es einen Ruck, einige Akteure nahmen das ernst. 2002 wurden die Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis auch in Österreich allen Universitäten empfohlen. Die Universität Innsbruck ist eine, die aufzeigt, wie man es gerade nicht machen soll. Ein F.A.Z.-Artikel arbeitet das nun erstmals ausführlich auf und entlarvt auch das Denken der lokalen Akteure, die sich offenbar hauptsächlich für die Motive der Hinweisgeber, aber nicht für die Hinweise selbst interessieren. 31 Verdachtsmeldungen zu Plagiat und anderen Formen wissenschaftlichen Fehlverhaltens führten an der Universität Innsbruck seit 2006 zu – man ahnt es – null Titelentzügen. 2006 war, dies mag ein Zufall sein, das Jahr meiner ersten Anzeige wegen eines Innsbrucker Diplomarbeitsplagiats. Die F.A.Z. schreibt:

„Damit nimmt die Universität eine Sonderstellung unter den Hochschulen im deutschsprachigen Raum ein“, sagt der Plagiatsexperte und Rechtsprofessor Gerhard Dannemann: „Innsbruck entzieht anscheinend grundsätzlich keine Grade.“

Das sind verstörende Erkenntnisse. Was ist das? Hochschulkorruption? Amtsmissbrauch? Wo bleibt die ministerielle Hochschulaufsicht, oder könnte die wegen der Hochschulautonomie gar nichts tun? Was tut die ÖAWI in dieser Sache? (Es muss ja nicht gleich ein Rüffel sein, aber es gibt nicht einmal einen Dialog. Einfach gar nichts.) Fachhochschulen und Privatuniversitäten kann die Akkreditierung entzogen werden, aber staatliche Universitäten dürfen in Österreich das Recht biegen und brechen, ganz wie sie es wollen?

Gerne wird Artikel 17 des österreichischen Staatsgrundgesetzes zitiert: „Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei.“ Das ist eine von vielen wichtigen Errungenschaften der Demokratie. Aber vielleicht sollte man über eine Ergänzung nachdenken: „Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Qualität in der Ausbildung und Wissenschaft und die Institutionen eine Pflicht zur Qualität.“

Ein Kommentar zu “„Tiroler Folgenlosigkeit“ oder: Wo die „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ nie funktioniert hat

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  1. Ralf Rath

    Gerade in Zeiten einer zunehmend aggressiver um sich greifenden Wissenschaftsfeindlichkeit täte es mehr als Not, wenn die Universitäten für Klarheit darüber sorgen würden, von wem welche Erkenntnisgewinnung durch das „Nadelöhr“ (Schumann, in: Wetzel et al. (Hrsg.), 2014: 25) hindurchgeschlüpft ist. Keine akademischen Grade zu entziehen, bedeutet daher, die sich ohnehin realiter vollziehende Scheidung der Gewinner von den Verlierern geradewegs ad absurdum zu führen. Die Bevölkerung sieht sich angesichts dessen in eine schiere Fiktion eingespannt (vgl. Bahrdt, in: Heidelberger Blätter 14/16, Nov. 1969-Apr. 1970: 101), die gesellschaftlich eine Abwärtsspirale in Gang setzt, an deren Ende nicht den Verlierern, sondern den Gewinnern erzwungenermaßen der Tod eintritt (Sofsky, 1993: 38). Insofern kann allen voran die Universität Innsbruck in den ihr angezeigten Plagiatsfällen sich nicht auf die Amtsverschwiegenheit berufen, falls der Hochschule die Autonomie der Vernunft als eine faktische und damit prinzipielle Schranke noch einen Deut wert ist.

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