Uniko-Präsident und Universitätsrektor Oliver Vitouch droht Plagiatsjäger mit mehreren Klagen

Universitätsrektor Oliver Vitouch (Jahresgage als Rektor ca. 200.000,– Euro Steuergeld aufwärts) will offenbar die nächste bürgerliche Existenz vernichten: die des freiberuflichen Plagiatsjägers. Er droht mit seiner Anwältin Maria Windhager mit Klagen wegen „übler Nachrede iSd § 111 StGB und § 6 MedienG sowie der Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung nach § 1330 Abs 1 und 2 ABGB“. Es geht um diesen Beitrag von mir. Gut möglich, dass noch mehr Klagsdrohungen oder Klagen eintrudeln werden.

Nun, das ist interessant: Eine dieser beiden Damen hat mir Schreckliches über ihr Leben nach der Entlassung durch Vitouch berichtet, das ich hier unmöglich wiedergeben kann. Sie hat auch eine Verschwiegenheitserklärung gegenüber Vitouch abgeben müssen, die sich wohl aber nur auf Dienstliches beziehen kann. Das sind also die Methoden, mit denen der Universitätsrektor arbeitet!

Leute kaputt machen auf Kosten des Steuerzahlers, das sollte jetzt langsam Geschichte sein.

10 Kommentare zu “Uniko-Präsident und Universitätsrektor Oliver Vitouch droht Plagiatsjäger mit mehreren Klagen

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    1. Stefan Weber Beitragsautor

      Aber Herr Kollege Dr. rer. nat. Kühbacher, wer wird sich denn hier mit so profanen Dingen wie Plagiatssuchen beschäftigen, wäre doch zuvörderst zu klären, ob „Weisheit“ überhaupt ein wissenschaftlicher (ergo empirisch operationalisierbarer) Begriff ist, es „Weisheitsforschung“ also überhaupt geben kann oder das nicht Hokuspokus ist. Erhellen Sie das Netz mit Ihren Überlegungen, Herr Dr. rer. nat. Kühbacher! Vielleicht hilft Ihnen dabei das Paper „Wisdom as Self-Transcendence“ in diesem Handbook: https://www.aau.at/blog/wir-leben-in-einer-welt-die-wesentlich-mehr-weisheit-braucht-als-sie-derzeit-aufweist-handbuch-der-weisheitsforschung-neu-erschienen/
      Vergessen Sie dabei nicht das Anzünden eines Räucherstäbchens!

      „Je älter ich werde, desto weniger Sicherheiten habe ich. Weisheit ist ein Irrtum.“ (Michael Stolhofer)

    2. Judith Glück

      Lieber Herr Dr. Kühbacher, lieber Herr Dr. Weber,
      ich lade Sie herzlich ein, meine wissenschaftlichen Arbeiten auf Plagiatsbestände zu überprüfen. Meine Studien über das psychologische Konstrukt der Weisheit, insbesondere auch über die Frage ihrer wissenschaftlichen Operationalisierbarkeit, sind in renommierten psychologischen Fachjournalen mit entsprechend aufwendigem Peer-Review-Verfahren erschienen, wie Sie auch etwa meinem Google Scholar-Account entnehmen können — die meisten Artikel sind per Open Access öffentlich zugänglich. Meiner Erfahrung nach täte ein bisschen Weisheit oft gerade jenen ganz gut, die die Beschäftigung damit grundsätzlich ablehnen :-). Sich des eigenen Wissens nicht zu sicher zu sein, wie es Kollege Weber in seinem Kommentar anspricht, ist tatsächlich ein zentrales Kriterium für Weisheit.
      Mit herzlichen Grüßen
      Judith Glück

    3. Stefan Weber Beitragsautor

      Liebe Frau Glück,
      ich gehe auch davon aus, dass die Plagiatsprüfung Ihrer Arbeiten eher Zeitverschwendung ist.
      @ Herr Kühbacher: Vielleicht weckt dann eher eine andere Dame aus dem Dunstkreis von Herrn Vitouch Ihr Interesse? Ihr Name ist Andrea Gaugusch.
      @ Herr Vitouch: Zur Verfahrenshilfe empfehle ich eine direkte Kontaktaufnahme mit Kollegen Kühbacher. Auch er führt mit mir seit Jahren einen in der Sache völlig sinnlosen Rechtsstreit über zwei Wörter in meinem Blog.
      LG
      sw

  1. Analyst

    Hochinteressanter Fall. Sollte es je zu einem Gerichtsverfahren wird dies voraussichtlich zu DEM Medien- und Universitätsprozess auf lange Zeit, mit Ausstrahlungskraft weit über Österreich hinaus.
    Versuchen wir eine erste rechtliche Einschätzung. Wie schon der „Schiedsrichter“ gezeigt hat, ist der Vorwurf, Stefan Weber hätte Oliver Vitouch den Straftatbestand gemäß § 107a StGB vorgeworfen, schlichtweg faktenwidrig: Schon auf dieser Grundlage müsste eine eventuelle Klage abgewiesen werden.
    Aber ist vielleicht der Vorwurf der „beharrlichen Verfolgung“ an sich geeignet, den Klagenfurter Rektor gem § 111 StGB „in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen“?
    Stefan Weber trägt diesen Vorwurf nicht aus eigener Anschauung vor, sondern bezieht sich diesbezüglich auf zwei Klagenfurter Universitätsprofessorinnen, die von Vitouch entlassen worden sind:

    „Beide geben an, von Vitouch über Jahre beharrlich verfolgt worden zu sein, selbst kleinste Abweichungen bei Angaben wurden moniert.“

    Das Referieren eines solchen Vorwurfs über ein journalistisches Medium setzt natürlich entsprechende Sorgfalt voraus. Stefan Weber kann auf zahlreiche Medienbeiträge verweisen, in denen die Klagenfurter Kontroversen immer wieder breit dargestellt werden. Die Forenbeiträge im „Standard“ liefern zusätzliche Informationen, dazu noch weiter unten.
    Vorsicht in diesem Zusammenhang: Stefan Weber kann sich nicht auf den Entschuldigungsgrund gemäß § 111 Abs. 3 StGB 2. Satz berufen:

    (3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.

    denn dieser greift bei einem öffentlich zugänglichen Internetblog mit Sicherheit nicht. Es genügt also nicht, dass Weber den Vorwurf für wahr gehalten hat (auch wenn er es nicht war).

    Weber wird also u.U. einen Wahrheitsbeweis antreten müssen und wenn die Medienberichte nicht reichen sollten, wird er also voraussichtlich die beiden entlassenen Universitätsprofessorinnen als Zeugen benennen. Eine Zeugin hat laut Medienberichten eine Verschwiegenheitsverpflichtung abgegeben. Aber hält diese in einem Strafverfahren im Falle einer Ladung als Zeugin?

    Für die zweite Professorinnen scheint keine solche Verpflichtung vorzuliegen, denn diese hat ja auch den Rechtsweg beschritten. Für Stefan Weber dürfte es somit ausreichen, dass diese Professorin ihre Vorwürfe wiederholt.
    Zusätzliches Material ist unmittelbar dem Netz zu entnehmen. Man möge nur einen Blick auf diesen Artikel werfen:

    https://www.derstandard.at/story/2000113997813/mobbing-an-der-uni-klagenfurt

    Und dabei im Besonderen auf die Forumsbeiträge. Lässt sich der Nick des „Gelöschten Profils“ rekonstruieren? Weitere (zustimmende) Poster verwenden einen auffallend ähnlichen Sprachstil. In diesen Postings werden Interna – in Bezug auf die Entlassenen – preisgegeben, die gerade auch in Hinblick auf die erwähnte Verschwiegenheitsverpflichtung von Interesse sein könnten.

    Ein Verfahren gegen Stefan Weber gemäß § 111 StGB dürfte somit kaum von Erfolg gekrönt sei, ist aber geeignet, ein dramatisches Sittenbild über die Zustände an den österreichischen Universitäten zu liefern. Der Streitwert wurde mit € 21.000 festgelegt, damit steht potentiell der Weg bis zum OGH offen. Ich rechne mit Verfahrenskosten von mindestens € 150.000.

    Die Klagsandrohung selbst ist dabei nicht irrational, zumindest als Hoffnungsschimmer, wenn man weiß, dass nächste Woche die Hearings für die Neubesetzung des Rektorats in Klagenfurt stattfinden und die Hoffnung bestehen sollte, dass Stefan Weber noch vorher einknickt.

    Wie aussichtsreich diese Hoffnung ist, hängt von einer Einschätzung des Naturells von Stefan Weber, wohl noch mehr aber von jener der geschilderten Rechts- und Tatsachenlage ab.

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    1. Analyst

      Noch ein paar ergänzende Anmerkungen zu meinem Beitrag (auch da ich gerade mit Kollegen darüber gesprochen habe):

      – Zum „Gelöschten Postingnamen“
      Der betreffende Poster hat es wohl – aus gutem Grund – mit der Angst zu tun bekommen und das Löschen seines Namens ist mehr als entlarvend. Seine Postings sind aber noch da und diese verdeutlichen eine unfassbare Angriffigkeit sowie die wiederholte Preisgabe von Interna der Universität Klagenfurt. Gibt es vielleicht Screenshots von den ursprünglichen Postings? Sollte es zu einem Verfahren kommen, werden die ursprünglichen Nicks sowie die IP-Adressen sicher festzustellen sein. Auch die Universität Klagenfurt müsste eigentlich ein Interesse daran haben, entsprechende Klarstellungen in die Wege zu leiten.

      – Zu den „Verschwiegenheitsverpflichtungen“
      Sind diese insbesondere im vorliegenden Fall nicht sittenwidrig? Wenn der entlassenen Universitätsprofessorin die Verhältnisse an der Universität Klagenfurt, die Angriffe gegen sie, derart zugesetzt haben wie beschrieben, dann müsste dies für die andere Vertragsseite ja erkennbar gewesen und die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht nur nichtig, sondern das Abverlangen solcher Verpflichtungen rechtlich auch in weiterer Folge problematisch gewesen sein.

      – SLAPP-Klage
      Schon angedeutet wurde in anderen Beiträgen, dass hier das Vorliegen eines „SLAPP“-Tatbestandes geprüft werden sollte. Schon angesichts des völlig unhaltbaren Vorwurfs einer Straftatsunterstellung eine ernstzunehmende Angelegenheit. Ich würde vorschlagen, den Europarat sowie das ECPMF (European Centre for Press and Media Freedom) über diese Klagsandrohung zu informieren.

      Insgesamt also eine äußerst irritierende, um nicht zu sagen widerliche Angelegenheit, der aber mit Entschlossenheit begegnet werden muss. Vielleicht aber auch ein entscheidender Anlass, die Verhältnisse in Klagenfurt, die uns von den Medien schon seit Jahren zumindest punktuell vor Augen geführt wurden, endlich umfassend zu thematisieren.

    2. Stefan Weber Beitragsautor

      Vielen Dank. Ich habe meinen Anwalt gebeten, bereits jetzt umfassend „zurückzuschlagen“.

      Der oberste Vertreter der 22 staatlichen Universitäten Österreichs droht dem wohl wichtigsten Aufdecker von Missständen an den Universitäten mit Klagen. Was für eine Optik für den mit Steuergeld finanzierten Amtsträger!

      Eigentlich müsste Vitouch mir dankbar sein und nun selbst einen Reflexionsprozess über die ethischen Grenzen seines Handelns starten.

      Und nicht zu vergessen: Seit 2017 wird von Vitouch jedes meiner Konzepte zur Integritätssicherung vom Tisch gewischt. Wir wissen jetzt, warum.

  2. Schiedsrichter

    Unabhängig von dem Durcheinander der Klagenfurter Kontroverse (das geht ja, wenn man den Zeitungen trauen darf, schon seit Jahren so, wer blickt da noch durch?) – ich verstehe die rechtlichen Prämissen der aktuellen Aktion gegen Stefan Weber nicht:

    Weber schreibt in seinem Blog:

    „Beide [Universitätsprofessorinnen] geben an, von Vitouch über Jahre beharrlich verfolgt worden zu sein, selbst kleinste Abweichungen bei Angaben wurden moniert.“

    Der Vorwurf lautet nun, wenn ich das richtig verstanden habe, Herr Weber hätte üble Nachrede begangen, da er dem Klagenfurter Rektor den Straftatbestand gemäß § 107a StGB „beharrliche Verfolgung“ vorwerfe.
    Nur:
    – § 107a StGB lautet dann doch anders:
    https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/107a
    Eine Strafbarkeit ist dann gegeben, wenn
    a) die „beharrliche Verfolgung“ „widerrechtlich“ erfolgt;
    b) einer der konkreten, abschließend aufgezählten Einzeltatbestände erfüllt ist.
    Nichts dergleichen kann ich in dem betreffenden Blogbeitrag finden:
    Von „widerrechtlich“ ist keine Rede, die Einzeltatbestände gemäß § 107a StGB werden nicht erwähnt, noch ist überhaupt die Rede von einer strafrechtlichen Relevanz der Vorwürfe.

    So what? Vorwurf der Unterstellung eines Straftatbestands unter Erweiterung der Strafbarkeitsvoraussetzungen der Straftat laut StGB und Ergänzung der abschließend aufgezählten Einzeltatbestände im Analogiewege?

    Man muss nicht Jurist sein, um zu wissen, dass das nicht geht.

    Dass das Post von Herrn Weber Rektor Vitouch nicht gefällt, verstehe ich auch, aber was hat das mit Strafrecht zu tun? Für Stefan Weber ist das wieder einmal eine unbezahlbare Gratis-Werbung, gar nicht zu reden von den Werbeeffekten einer (wohl von vornherein völlig aussichtslosen) Privatanklage gegen ihn.

    Zu prüfen wäre vielleicht umgekehrt, ob hier eine SLAPP-Klage bzw. die Androhung einer solchen vorliegt…

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  3. Ilkay

    Interessant. Dabei hat die Universitätsleitung in dem Gerichtsverfahren des einen Falls doch selbst dargestellt, dass der Betriebsrat beauftragt wurde, belastendes Material zu suchen (und zu finden). Mitarbeiter, die zufrieden waren, wurden dementsprechend auch gar nicht gefragt.

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    1. Stefan Weber Beitragsautor

      Oliver Vitouch, Ko-Autor einer späteren Plagiatorin, sehnt sich offenbar nach einer großen Bühne mit vielen Zeuginnen. Er kann sie bekommen. Offenbar hat er neben anonymen Postings auch für sowas Zeit. The fight is on!

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