Zitierregeln und Plagiat – wie war es früher?

Die derzeitigen Debatten in Österreich um die Doktorarbeiten von Johannes Hahn, Peter Pilz und womöglich auch bald Christa Them werfen eine hochinteressante Frage auf: Herrschten früher, vielleicht vor 2000, vielleicht vor 1990, tendenziell Wildwuchs und Beliebigkeit in den textorientierten Wissenschaften? Wurden verbindliche Zitierregeln, ja am Ende die Grundregeln der Kennzeichnung fremden Textmaterials erst nach 1990 oder gar erst nach 2000 eingeführt?

Die von Ihrem werten Plagiatsgutachter aufgestöberten alten Lehrbücher zum wissenschaftlichen Arbeiten, die etwa auch schon in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts glasklar darauf hinwiesen, dass wörtliche Zitate in Anführungszeichen zu setzen seien (vgl. etwa Helmut Seiffert: „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“, 1972, S. 130), beeindrucken die ertappten Abschreiber oder Eben-Bloß-Freestyle-Zitierer nicht: Diese hätte man damals eben gar nicht konsultieren müssen. – Hmm… was wurde dereinst dann eigentlich gelehrt? Wie postmodern cool waren denn die Stadtphilosophen, Volkswissenschaftler und Pflegewissenschaftler, um die drei aktuell zur Debatte stehenden (Sub-)Disziplinen zu nennen? Man stelle sich ein Biologie-Institut vor, das sich hinstellt und behauptet: Bei uns wurden Regeln für Laborexperimente überhaupt erst im Jahr 2000 eingeführt. (Wenn die Naturwissenschaft so getickt hätte, müsste jeder dafür dankbar sein, das Millennium er- und überlebt zu haben.)

Ich habe nun ein Bild vor Augen von einer Post-Flower-Power-Universität, an der man irgendwas irgendwie beliebig lange studiert und dann irgendwas irgendwie beliebig zusammengestoppelt hat (Cut-Up vor Copy/Paste) – und schwupps war man Doktor. Wenn dem so war, na wunderbar! Aber diese Titelträger sind die „Würdenträger“ und Entscheider von heute. Dann wäre über eine neue Verhaltensregel nachzudenken: Don’t trust any doctor – zumindest, wenn der Titel vor 2000 oder gar 1990 verliehen wurde.

Offenbar hatte ich, der ich im Wintersemester 1989 zu studieren begann, die große Gnade (oder eben das große Pech), gerade in eine Zeitenwende reinzurutschen: Urplötzlich gab es (in einem Massenfach, das als eher triviales Studium galt!) ein verpflichtendes Lehrbuch über das korrekte wissenschaftliche Arbeiten, ein verpflichtendes Proseminar im ersten Semester, das vehement genau für Fragen des Zitats und des eigenen Texts sensibilisierte, und jede Menge Prüfungsliteratur zum Thema. Rückblickend wundert mich auch: Wie kommt es, dass in der ganzen älteren Primär- und Sekundärliteratur wenn nicht plagiiert, dann eben korrekt zitiert wurde, aber in Dissertationen das nicht der Brauch gewesen sein soll?

„Die Entwicklung der Zitierregeln“: Was für ein spannendes Thema für eine Dissertation (wie wäre es mit Ihrem werten Plagiatsdetektiv als Betreuer?) und für Forschungsprojekte (aber bitte keine Doppeleinreichung der Projektberichte als Dissertationen, das tut man nämlich nicht)!

14 Kommentare zu “Zitierregeln und Plagiat – wie war es früher?

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  1. Österreich

    Causa Them:
    Universität stellt Plagiatsverfahren ein
    Das Verfahren betreffend die Dissertation von Dr. Them gemäß § 74 Universitätsgesetz 2002 (Nichtigerklärung der Beurteilung der Dissertation) und § 89 Universitätsgesetz 2002 (Widerruf des akademischen Grades) wurde eingestellt. Diese Entscheidung erfolgte auf der Grundlage eines von der Behörde eingeholten Gutachtens, in dem Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis zwar festgestellt aber nicht als ausreichend wesentlich eingestuft wurden, um die Voraussetzungen der §§ 74 und 89 UG zu erfüllen.

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  2. hemp

    Nur weil Guttenberg ein bekannter Politiker ist hat man hier einmal einen genaueren Blick in seine Doktor-Arbeit geworfen bei wievielen Anderen wird das nicht der Fall sein…Ein Doktortitel hat in der Offentlichkeit immer noch ein hohes Ansehen. Aber auch im Hochschulsystem selbst rekrutiert sich der wissenschaftliche Nachwuchs zumeist aus denen die nicht zu kritisch sind instrumentell arbeiten konnen und die bereits eine burgerlich-akademische Herkunft aufweisen. Verschulte und warenformige Studiengange und pseudolelitare Inszenierungen wie Exzellenzcluster tuen das ihre zum volligen Substanzverlust der Hochschule…Man muss sich nur mal in so einem Exzellencluster umschauen wie die Leute angezogen sind welchen Habitus sie haben und vor allem Mit welcher Vehemenz sie alle kritischen wissenschaftlichen Ansatze ablehnen oder gar nicht kennen.

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  3. Eine Studentin

    Als interessierte Leserin verschiedener Tageszeitungen ist mir nicht entgangen, dass nicht angegeben wird, wer Sie im Konkreten beauftragt und wie Sie die Personen aussuchen deren Arbeiten Sie überprüfen. Praktisch sich auf Verschwiegeneit zu berufen! Welches System oder welche Person steckt da dahinter? Auch interessant ist für mich die Tatsache, dass schon alleine der Verdacht sehr rasch und unmittelbar an die Medien zu gelangen scheint. Warum wird hier nicht gewartet bis sich der Verdacht bestätigt? Weil alleine die Verdachtsäußerung schon rufschädigend ist und diese Tatsache sehr bewusst eingesetzt wird?

    Wissenschaft erfordert Redlichkeit, das ist das oberste Gebot. Ich selbst – als derzeit noch, hoffe nicht mehr lange, studierend – versuche dies stets zu beachten, fühle mich jedoch – so wie viele andere – nicht mehr sicher – denn es reicht schon eine einzige (wahre oder unwahre) Verdachtsäußerung aus und der Ruf ist dahin. Ist es ein Ziel, den Spaß an der Wissenschaft – die natürlich seriös sein muss – zu nehmen? Die Frage die ich mir und meine KommilitonInnen sich stellen ist, welche Absicht hinter Ihrer Vorgangsweise steckt?! Wollen Sie etwas verbessern? Wenn ja, wie? Das Aufzeigen unseriöser Wissenschaft ist wichtig, sollte aber der Wissenschaft selbst und nicht einzelnen Personen dienlich sein.

    Ich möchte hier klarlegen, dass ich für Transparenz bin und für absolute und unabdingbare Aufrichtigkeit. Ich bin jedoch gegen gezielte Hetzkampagnen. Aufdeckerei mit System ung gut kalkuliert.

    Ich wünsche Ihnen für Ihre Arbeit Alles Gute und hoffe, dass Sie gute Begründungen für Ihr Vorgangsweise haben.

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  4. Ein_Ingenieur

    Wir kommen vom Thema ab, aber ich finde den Aspekt interessant:

    @rtc: „Ich halte das Verbot der Ehrenautorschaft für weitestgehend unproblematisch“

    Ich halte das Verbot ebenfalls für unproblematisch, nur wird es in der Praxis (Ing.-Wissenschaften) nicht beachtet. Welcher Sinn hat es dann, Gebote aufzustellen, gegen die jeder verstößt und deren Beachtung niemandem einen Vorteil verschaffen würde?

    Der Institutsleiter/Vorgesetzte ist Mitautor (ganz hinten in der Reihenfolge), er nickt die Veröffentlichung ab. Der von Dir angesprochene Abschnitt „Acknowledgements“ ist den Geldgebern (z.B. BMBF, DFG) vorbehalten.

    „Kein vernünftiger Betreuer würde auf einer Ehrenautorschaft bestehen wenn er auf diese Weise schon erwähnt wird.“

    Das entspricht nicht der Praxis. Wesentlicher Grund: Aus den Namen auf der Veröffentlichung soll folgen aus welchem „Stall“ sie stammt – der Professor sitzt 30 Jahre und mehr in einem Fachgebiet, die Doktoranden kommen und gehen.

    Frag einen beliebigen Prof. Dr.-Ing. in Deutschland, und Du wirst dies bestätigt bekommen. Die DFG-Richtlinien sind an dieser Stelle weltfremd (und jeder weiß das).

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  5. rtc

    @admin: „Und ja, ich selbst, SW, missbillige diese Form der Zweitverwurstung – in diesem einen Fall.“ Also nur die Form der Zweitverwurstung, d.h. bei anderer Form wäre die Zweitverwurstung zulässig? Oder auch die Zweitverwurstung an sich? Und warum dann wiederum nur in diesem einen Fall? Wäre es nicht Willkür, einen Einzelfall zu missbilligen, statt das allgemeine Form- oder Sachmerkmal, das ihn ethisch problematisch macht?

    Auch stellt sich für mich die Frage, ob Sie das ganze denn anders sehen würden, wenn die Arbeit zuerst als Dissertation eingereicht worden wäre und dann die Pflichtpublikation im Rahmen der Studienpublikation erfolgt wäre? Und wenn ja, darf es denn rein von der zeitlichen Reihenfolge abhängen, ob etwas ethisch richtig ist?

    „Und bevor es redundant wird: Wenn einige (nicht: alle!) Kapitel einer nicht-geisteswissenschaftlichen Dissertation auf bereits veröffentlichten Papers basieren und zu Kapitelanfang dies in Fußnoten klar belegt wird (und auch die Form einer etwaigen Adaption angegeben wird), hat das damit nichts zu tun.“ Hier frage ich mich (a) warum für nicht-geisteswissenschaftliche Dissertationen andere Maßtäbe gelten sollen, (b) ob die Fußnoten zu Kapitelanfang nicht als Bauernopfer zu werten wären, und wie man argumentieren will, dies sei keine Zueigenmachung, sondern trotz fehlender Anführungszeichen und Einrückung eine “klar ausgewiesene Form” (c) ob Sie denn ernsthaft behaupten wollen, „nicht: alle!“ mache noch einen Unterschied, obwohl Sie doch wissen, dass es sich bei den übrigen Abschnitten in der Regel nur um Füllstoff, Grundlagen, Zusammenhänge und Zusammenfassung handelt und obwohl Sie auch wissen, dass die Intention ganz klar ist, eben nicht „nur in soweit [zu] wiederholen, wie es für das Verständnis des Zusammenhangs notwendig ist“, sondern gerade im Gegenteil die Ergebnisse als Kern der Neuerungen zu verkaufen, für die es den Doktor geben soll und (d) ob daher „Adaption“ hier nicht einfach nur ein euphemistischer Ausdruck für Selbstplagiat ist.

    Ich bin der Auffassung, dass man nicht ernsthaft behaupten kann, das habe „damit nichts zu tun“. Ganz im Gegenteil: Meines Erachtens ist es vom Prinzip her sogar ganz genau das gleiche. Nur vielleicht mit etwas mehr nebensächlichem und oberflächlichem Feinschliff.

    Ich will nicht behaupten, dass Sie im Ergebnis unrecht haben müssen, mit dem, was Sie sagen. Aber die Argumentation, die Sie dorthin führt, halte ich ehrlich gesagt für recht abenteuerlich.

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  6. rtc

    @Ein_Ingenieur: Ich halte das Verbot der Ehrenautorschaft für weitestgehend unproblematisch, im Gegensatz zum Verbot der Wiederverwertung bereits publizierter Ergebnisse in der Dissertation, das sich aus dem Wortlaut der DFG-Richtlinie ergibt. Denn der Abschnitt „Acknowledgements“ und die Fußnote auf der ersten Seite („This work was supported by…“) bietet immerhin die Möglichkeit, Aufgabenstellung/Hilfestellung/Ideen/Diskussionen angemessen zu würdigen, die auch allgemein anerkannt ist. Kein vernünftiger Betreuer würde auf einer Ehrenautorschaft bestehen wenn er auf diese Weise schon erwähnt wird.

    Bei der Wiederverwertung bereits publizierter Ergebnisse in der Dissertation ist das anders: Verzichtet man auf die Konferenzpublikation ganz, so hat man unumgängliche Nachteile. Denn wie Du richtig sagst, liest niemand in der Fachwelt Dissertationen, sondern nur Konferenzpublikationen oder Fachzeitschriften. Publiziert man stattdessen der Wissenschaft zuliebe die Ergebnisse auf Konferenzen, so wird man paradoxerweise dafür bestraft, weil man nun nach Wortlaut der DFG-Richtlinien keine Dissertation mehr daraus machen darf und effektiv auf die Promotion verzichten müsste, um sich ethisch einwandfrei zu verhalten.

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  7. rtc

    @admin: „mit dieser sehr bewusst gewählten Formulierung nichts Falsches gesagt. Und wenn doch: Wo genau?“ Ich habe es oben schon versucht zu erklären. Sie werfen dem Autor ein Selbstplagiat vor. Laut DFG-Richtlinien ist ein solches gegeben, wenn (a) bereits früher veröffentlichte Ergebnisse nicht in klar ausgewiesener Form wiedergegeben werden oder wenn sie (b) wiederholt werden, obwohl es für das Verständnis des Zusammenhangs nicht notwendig ist. Ihr Vorwurf des Selbstplagiats bedeutet also den Vorwurf, dass (a) oder (b) oder beides missachtet wurde.

    Wie ich bereits sagte, stünde ein (a)-Vorwurf auf äußerst wackeligen Füßen, weil der Hinweis in der Dissertation auf die Vorarbeiten schon wirklich sehr deutlich ist. Und selbst wenn man diesen Vorwurf anerkennt, stellt sich, wie gesagt, die Frage, ob das nur ein Formfehler ist, oder nicht. Daher nochmal: Wäre die Dissertation in Ordnung gegangen, wenn sie so gestaltet gewesen wäre, dass sie Ihre Ansprüche an eine „klar ausgewiesener Form“ erfüllt hätte?

    Der (b)-Vorwurf steht auch auf wackeligen Füßen, weil Sie mit der gleichen Argumentation fast alle Dissertationen im mathematisch-naturwissenschaftlichen und technischen Bereich angreifen können.

    Was Sie dem Autor nun *konkret* vorwerfen, ob es also (a) oder (b) oder beides ist, kann ich bislang leider nicht sagen. Es ist aber logisch zwingend, dass Sie ihm mindestens einen der beiden Vorwürfe machen müssen, wenn Sie ihm ein Selbstplagiat vorwerfen wollen.

    Der Vorwurf des Selbstplagiats enthält bereits die wissenschaftsethische Missbilligung. Noch hinzuzufügen, das schließe eine positive Leseart nicht aus, oder sei je nach Tradition, Disziplin oder Kontext „wissenschaftsethisch verschieden interpretierbar“, ist meines Erachtens hoch höchst fragwürdiger Relativismus, der so vieldeutig lesbar ist, dass man am Ende alles hineinlesen kann, obwohl sich doch aus dem Kontext wohl kaum ergibt, dass Sie die Dissertation bzw. die Studie loben wollen! Entweder, Sie sind der Ansicht, dass der Kandidat sich ethisch falsch verhalten hat, oder Sie sind es nicht. Wenn Sie es nicht sind, dann sollten Sie keine solchen Aussagen in der Presse machen und wenn Sie es sind, dann sollten Sie es klar sagen.

    Ich möchte Ihre Frage „Welcher Vorwurf gegenüber der Diss von Pilz ist konkret ‚überzogen‘?“ daher mit der Gegenfrage beantworten: Was sind denn eigentlich konkret Ihre Vorwürfe gegenüber der Diss von Pliz und was nicht?

    Zu 3) Ich habe keinerlei Unterschiede zwischen wissenschaftlichen Publikationen, Studien und Gutachten gemacht. Ich habe lediglich gesagt, dass privatrechtliche Vereinbarungen keinen Einfluss auf Fragen der wissenschaftlichen Redlichkeit haben können. Umso verwirrender finde ich es, wenn Sie dann sagen, es liege „juristisch unproblematisches“ Verhalten vor. Wenn man gegen einen Werkvertrag oder eine Arbeitsvereinbarung oder ein wie auch immer geartetes privatvertragliches Verbot einer „Weiterverwertung, etwa als akademische Qualifikationsschrift“ verstößt, dann ist das doch gerade juristisch, nicht jedoch notwendigerweise wissenschaftsethisch problematisch.

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    1. admin

      Ich bleibe bei Vorwurf (a), gebe aber zu bedenken (durchaus gegen meine Argumentation jetzt), dass die DFG-Richtlinien aus 1998 auf einen österreichischen Fall aus dem Jahr 1982 ohnehin nicht so leicht anzuwenden sind. Die empirische Frage ist letztlich, wie die Usancen 1982 waren. Das wird schwer zu recherchieren sein, denke ich. Insofern kann man den Vorwurf auch als Peanut, als Fußnote ansehen, und ehrlich gesagt wollte ich ihn auch nie höher hängen. Deshalb meine vorsichtigen Formulierungen. Und ja, ich selbst, SW, missbillige diese Form der Zweitverwurstung – in diesem einen Fall. Und bevor es redundant wird: Wenn einige (nicht: alle!) Kapitel einer nicht-geisteswissenschaftlichen Dissertation auf bereits veröffentlichten Papers basieren und zu Kapitelanfang dies in Fußnoten klar belegt wird (und auch die Form einer etwaigen Adaption angegeben wird), hat das damit nichts zu tun.
      LG
      sw

  8. Ein_Ingenieur

    @rtc: Richtig, das widerspricht der DFG-Richtlinie. Problematisch wird es auch für den Doktoranden, wenn der Verlag die Wiederveröffentlichung als Dissertation verweigern sollte (kommt in der Praxis nicht vor, ist aber denkbar).

    Die DFG-Richtlinie sollte angepasst werden und die Fakultäten sollten in ihren Promotionsordnungen der Entwicklung Rechnung tragen.

    Die DFG verbietet auch die „Ehrenautorschaft“, was ebenfalls völlig weltfremd ist. Klar schreibt und programmiert der Professor nicht selbst mit, sondern liefert Aufgabenstellung / Hilfestellung / Ideen / Diskussionen etc. . Hier ist es aber sinnvoller (und auch notwendig), die DFG-Richtlinien der Wirklichkeit anzupassen als umgekehrt!

    Die Wissenschaftskulturen der Fachgebiete lassen sich möglicherweise nicht über einen Kamm scheren.

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  9. rtc

    @admin: Zu 1): Meiner Ansicht nach ist es alles andere als eindeutig, ob es sich dabei um eine “klar ausgewiesene Form” handelt oder nicht; und das Argument 2) steht und fällt auch mit dieser Frage. Eine zwingende Irreführung kann ich aus der Formulierung jedenfalls nicht ableiten.

    Insofern Sie sich also auf das Fehlen einer „klar ausgewiesene Form“ berufen, halte ich das für eine sehr gewagte und wackelige Argumentation. Zumal die Frage gestellt werden müsste, ob das denn nicht ein reiner Formfehler wäre: Wäre das Ganze in Ordnung gegangen, wenn eine Ihren Ansprüchen genügende „klar ausgewiesene Form“ vorgelegen hätte?

    Wenn ja, dann halte ich Ihre Kritik für überzogen. Wenn nein, dann würde das dem oben gesagten entsprechen: Sie würden sich dann im Wesentlichen auf den zweiten Teil der Regel berufen; die Pflicht, die Ergebnisse „nur in soweit [zu] wiederholen, wie es für das Verständnis des Zusammenhangs notwendig ist“. Dann wiederum stellt sich die Frage, ob das nicht mit der gängigen Praxis in den mathematisch-naturwissenschaftlichen und technischen Fächern in Konflikt steht. @Ein_Ingenieur: Du stellst den Sachverhalt sehr gut dar. Das Problem ist jedoch, dass genau diese Vorgehensweise vom Prinzip her dem Wortlaut der DFG-Richtlinien widerspricht.

    Zu 3): Abgesehen davon, dass ich das für eine schwerlich prüfbare Spekulation halte, scheint es mir irrelevant zu sein. Denn das sind rein privatrechtliche Vereinbarungen, und solche können vielleicht für Schadensersatzansprüche, nicht aber für die Frage der wissenschaftlichen Redlichkeit ausschlaggebend sein.

    Antworten
    1. admin

      Zur Sicherheit die entscheidende Schlussfolgerung aus meiner Kurz-Stellungnahme:

      „Es liegt somit auf alle Fälle ein (juristisch unproblematisches, aber wissenschaftsethisch
      verschieden interpretierbares) Selbstplagiat vor, und je nach tatsächlicher
      Arbeitsaufteilung zwischen Peter Pilz und Hannes Werthner mutmaßlich auch eine
      unethische Autorenschaft (durch die Abgabe einer wie auch immer gearteten
      Gemeinschaftsarbeit als spätere Dissertation eines Einzelverfassers).“

      (Stellungnahme an die ÖAWI von mir, 1. Juni 2011, 1 Seite)

      Ich denke, ich habe mit dieser sehr bewusst gewählten Formulierung nichts Falsches gesagt. Und wenn doch: Wo genau?

      Dass ein Selbstplagiat wissenschaftsethisch (und eben auch je nach Wissenschaftstradition, -disziplin und -kontext) verschieden interpretiert werden kann, schließt doch auch eine positive Lesart nicht aus (nach dem Motto: die Studie war so toll, dass sie gleich eine Diss wert war).

      Punkt 3) sehe ich nicht so. Juristisch stimmt es, aber das Gebot der wissenschaftlichen Redlichkeit betrifft m. E. nicht nur wissenschaftliche Publikationen im engeren Sinne, sondern auch Studien, Gutachten u. a. Ich weiß, das sehen nicht alle Institutionen so. Öfter wird ja auch Plagiatsvorwürfen bei Studien oder Gutachten gar nicht nachgegangen.

      Zusammenfassend: Welcher Vorwurf gegenüber der Diss von Pilz ist konkret „überzogen“?

      LG
      sw

  10. Ein_Ingenieur

    Zur Praxis der „Wiederverwertung“ von Ergebnissen als Dissertation in den Ingenieurwissenschaften:

    Veröffentlichungen werden zusammengefasst als Dissertation eingereicht. In der Dissertation findet sich dann der Hinweis auf die Konferenz- und Zeitschriftenbeiträge (und natürlich ist die Erlaubnis des Copyrightinhabers, z.B. des IEEE, einzuholen). Das ist genau so gewünscht, eine Dissertation ist wissenschaftlich nichts wert – nur Zeitschriften und z.T. Konferenzartikel (peer review) zählen etwas.

    An manchen Universitäten ist sogar das Vorveröffentlichen in Zeitschriften *Voraussetzung* einer Promotion. Die eigentliche Dissertation verschwindet dann in den Archiven, die Zeitschriftenbeiträge werden (hoffentlich) zitiert.

    Ich halte die Praxis für gut. Sie fördert frühes Veröffentlichen und Internationalisierung.

    Weiterhin gilt: In der Tat wird der korrekte Umgang mit Ergebnissen und Veröffentlichungen zu wenig thematisiert. Einige Prüfungsordnungen haben sich sicher überlebt – vor Jahren war die Vorveröffentlichung noch nicht üblich und nicht gewünscht (Teilweise sogar verboten), heute ist sie überaus wichtig. Vielleicht haben da einige Universitäten ja noch Nachholbedarf?

    Antworten
  11. rtc

    Wenn ich Ihre Vorwürfe gegen Peter Pilz richtig verstehe, dann stellen Sie sich im Wesentlichen auf den Standpunkt, dass eine Dissertation ein unzulässiges Selbstplagiat ist, wenn sie aus Ergebnissen besteht, die der Autor schon anderweitig veröffentlicht hat; auch wenn er das offen zugibt. Das deckt sich auch mit den DFG-Richtlinien: „Veröffentlichungen sollen, wenn sie als Bericht über neue wissenschaftliche Ergebnisse intendiert sind, … bereits früher veröffentlichte Ergebnisse nur in klar ausgewiesener Form und nur in soweit wiederholen, wie es für das Verständnis des Zusammenhangs notwendig ist.“

    Aber stellt man damit nicht auch die gängige Praxis in den Naturwissenschaften in Frage? Fast alle Dissertation enthalten dort im Wesentlichen die Ergebnisse, die der Autor in den Jahren davor auf Fachkonferenzen veröffentlicht hat. Die werden zwar dann zwar zusammen mit Grundlagen und im Zusammenhang beschrieben, aber das ist ja nicht der Kern der Doktorarbeit und kann daher wohl keinen Unterschied machen.

    Antworten
    1. admin

      Hallo!

      1) Peter Pilz hat auf S. 1 seiner Dissertation geschrieben, die „vorliegende Arbeit fußt“ auf der Studie. Er hat nicht geschrieben, dass die Doktorarbeit bis auf die schon vorher eingefügten Seiten I bis IV im Folgenden die Studie ist (182 Seiten lang). Damit handelt es sich wohl oder übel um eine nicht „klar ausgewiesene Form“.

      2) Bei der Studie gab es einen gleichberechtigten Ko-Autor. Rund 50 Seiten unpaginierter Diagramme und Tabellen aus der Studie befinden sich auch in der Dissertation, die offenbar ausnahmslos vom Ko-Autor stammen.

      3) Im Rahmen der Studie dürfte es vom Auftraggeber, dem Wissenschaftsministerium, einen Werkvertrag oder irgend eine damals übliche Form der Arbeitsvereinbarung gegeben haben. Darin wird meistens auch festgelegt, dass die Studie dem Auftraggeber gehört und eine Weiterverwertung, etwa als akademische Qualifikationsschrift, unzulässig ist.

      Die Punkte 1 und 2 können Sie selbst überprüfen:

      – S. 1 von http://www.scribd.com/doc/50455932/Dissertation-von-Peter-Pilz
      – Die Studie: http://permalink.obvsg.at/AC00690125

      LG
      sw

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