Stellenausschreibung der Universität Tübingen verstößt gegen das Grundgesetz

Mit Staunen las ich gestern in der „Zeit“ diese Stellenausschreibung der Universität Tübingen für die Besetzung einer W3-Professur für Medienwissenschaft. Darin heißt es:

„Es ist vorgesehen, diese Professur im Rahmen des 200-Professorinnen-Programms des BMBF zu besetzen, so dass sich insbesondere Frauen zur Bewerbung angesprochen fühlen sollen. Die Besetzung der Professur erfolgt vorbehaltlich der Zuweisung der Mittel.“

Aus dem letzten Satz folgt logisch: Die Stelle kann nur eine Frau erhalten. Zu Beginn des Ausschreibungstexts wird dies aber nicht klargemacht („Die BewerberInnen…“) und wäre wohl auch dort mehr als grenzwertig gewesen.

Nach Einholung mehrerer juristischer Stellungnahmen verstößt diese Stellenausschreibung gegen das Grundgesetz (Art. 33 Abs. 2 GG). Darin heißt es bekanntermaßen:

„Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“

Und hoffentlich auch jeder in Deutschland lebende Ösi, Franzose oder Marokkaner.

Für die Rechtswidrigkeit der vorliegenden Ausschreibung noch deutlicher Art. 3 Abs. 3 GG:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Gilt dies an den deutschen Universitäten nicht mehr? Die Stellenausschreibung schafft für männliche Bewerber eine ähnliche Zugangsbarriere, wie sie vor 100 Jahren an den Universitäten für Frauen gegolten hat. Ich sehe keine Initiative (im Netz oder anderswo), die sich gegen diese Entwicklung formiert. Sehr rätselhaft!

Ich werde mich auf alle Fälle bewerben und bei Ablehnung gegen die Entscheidung klagen.

11 Kommentare zu “Stellenausschreibung der Universität Tübingen verstößt gegen das Grundgesetz

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  1. Stefan

    Ehrlich gesagt, verstehe ich nicht, was ihr Problem ist. Die Förderung von Frauen in der Wissenschaft ist eine politische Maßnahme und kein Verstoß gegen das Grundgesetz. Denkt man ihre Argumentation logisch zu Ende, dann folgt daraus, dass Sie jede genderspezifische politische Entscheidung als Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG beurteilen und zwar unabhängig davon, welches Geschlecht gefördert werden soll. Girlsdays und Boysdays, Mutterschaftsschutz und eintägiger Sonderurlaub für Väter bei der Geburt, wahrscheinlich sogar Damen und Herrentoiletten – alles verfassungswidrig, da jeweils Bevorzugung aufgrund des Geschlechts?!
    Es ist doch klar, dass das BMBF mit dieser Maßnahme, die Nachteile, die Frauen gerade in der Wissenschaft dadurch entstehen, dass sie in der Regel bei der Betreuung der Kinder deutlich mehr Zeit investieren als Männer, zumindest ansatzweise kompensieren möchte. Natürlich bin ich auch kein Fan davon, dass Ämter nicht aufgrund der Qualifikation, sondern aufgrund des Geschlechtes besetzt werden. Jedoch besteht in der Wissenschaftskultur eine institutionelle Benachteiligung von Frauen, da die wissenschaftliche Qualifikation oft darüber definiert wird, wieviele Publikationen im Portfolio des Bewerbers stehen, die zum Profil der ausgeschriebenen Stelle passen. Dass Frauen, die, wie bereits gesagt, häufig mehr Zeit in die Betreuung ihrer Kinder investieren als Männer, bei dieser Art der Leistungsmessung per se benachteiligt werden, liegt auf der Hand und Ihrer Argumentation zu Folge wäre die Leistungsbewertung innerhalb der Wissenschaft damit ebenso verfassungswidrig, da eine geschlechtsspezifische Benachteiligung erfolgt.

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  2. Lukas

    Ich schließe mich Unibär an. Das Problem sehe ich nicht seitens der Universität. Es ist ja wohl mehr als verständlich, dass die Universität nicht auf Fördermittel und Stelle verzichtet, um männliche Bewerber nicht zu benachteiligen.

    Es ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits gibt es unproportional wenige Frauen in Professorenstellen. Und sicherlich wäre es wünschenswert, mehr Damen in der Wissenschaft zu haben. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das BMBF hier den richtigen Weg wählt. Es kann schließlich nicht sein, dass Geschlecht vor fachlicher Kompetenz und Eignung als Vergabekriterium zählt. In diesem Punkt stimme ich Ihnen völlig zu, Herr Dr. Weber.

    Gleichzeitig beschleicht mich aber das Gefühl, dass sie versuchen wollen, sich in eine Professorenstelle hineinzuklagen. Sollte dies tatsächlich Ihre Motivation sein, so möchte ich Ihnen eindringlich davon abraten. Den Respekt, den derDaniel im Falle Ihres Erfolges prophezeit, sehe ich nicht auf Sie zukommen. Vielmehr fürchte ich, dass Sie sich damit an der gesamten Universität unbeliebt machen würden, bevor Sie auch nur den ersten Arbeitstag angetreten hätten. Ein schönes Arbeitsklima sähe sicherlich anders aus.

    Ich bin gespannt, wie die Geschichte ausgeht.

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  3. Unibär

    Die Argumentation verstehe ich nicht. Wenn es Geld für eine Stelle gibt, wird eine geschaffen; Geld gibt es nur, wenn die Stelle eine Frau bekommt, daher wird es eine Frau. Insoferne muss doch logischerweise eine Frau auf die Stelle besetzt werden, widrigenfalls es gar keine Stelle gibt. Wo ist hier die Benachteiligung seitens der Universität.

    Und, noch verworrener – was hat „Genderforschung als Antiwissenschaft“ damit zu tun?

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  4. Tenshinhan

    Und, haben Sie sich jetzt wirklich beworben oder war das nicht ernst gemeint? Ich hoffe, Sie halten uns über den Ausgang der Bewerbung auf dem Laufenden 🙂

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    1. admin

      Na Sie sind lustig! Klar habe ich mich beworben. Und auch nicht aus Jux oder um jemanden zu ärgern. Ich finde, dass das Stellenprofil sehr gut zu meinen Schwerpunkten passt, insbesondere was Fragen der Netz-Medienkompetenz anbelangt und habe auch eine dementsprechend schöne Bewerbung geschrieben. Und einen Juristen habe ich auch schon, der sich freut, das möglicherweise durchzujudizieren. Ich will da nichts erzwingen. Aber wenn ich alleine auf Grund der Tatsache, dass ich keine Frau bin, abgelehnt werde, obwohl sich die Anrede der Ausschreibung an beide Geschlechter richtete, dann werde ich das keinesfalls hinnehmen. Ich bin da also genau so revolutionär wie die Frauen vor 100 Jahren, wenn Sie so wollen.

  5. Josef

    Vermutlich werden solchermaßen männerdiskriminierende Ausschreibungen von den meisten Lesern bzw. Stellensuchern gar nicht (mehr) als männerdiskriminierend erkannt, weil das dahinter stehende Gesellschafts- und Weltbild auch an Universitäten bereits so etabliert ist, dass man zu keinem grundsätzlichen Hinterfragen mehr in der Lage ist. Es gibt aber zumindest eine (wohl weitgehend unbekannte) Initiative, die diese skandalösen Zustände thematisiert: http://sciencefiles.org/2013/05/30/blacklist-mannerdiskriminierung-an-hochschulen-mendiscrimination/

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    1. admin

      Sehr interessant, danke für den Hinweis! Wenn man „Männerdiskriminierung“ googelt, findet man tatsächlich schon Einiges. Wäre ein tolles Thema für ein Sachbuch: „Warum Männer für Karriere das falsche Geschlecht haben“. Klingt schön kontraintuitiv und würde sich sicher mit guter PR super verkaufen. Aber die Verlage (Lektorinnen?) checken die Lage wohl auch kaum. Sehr schöner Artikel zu Genderforschung als Antiwissenschaft diese Woche im ZEIT-Magazin.

      LG
      sw

  6. janwo

    Das wollte ich damit auch nicht implizieren. Eher etwas in der Richtung, dass man sich ja schon am Rande der politischen Korrektheit bewegt, wenn man sich über diese art der „Förderung“ beschwert.

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    1. admin

      Umso schlimmer. Nur weil etwas mittlerweile schon üblich ist, muss es nicht gut, gerecht oder rechtens sein.

      LG
      sw

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