„Gegen Maas läuft ein Strafverfahren bei der Augsburger Justiz. Der Vorwurf laute ‚Missbrauch von Titeln‘. Das Verfahren gehe zurück auf eine Anzeige aus dem Sommer 2025. Gegen einen bereits erlassenen Strafbefehl des Gerichts mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen hat Maas Einspruch eingelegt. Daher kommt es nun laut Amtsgericht Mitte April zum öffentlichen Strafprozess.“
Das berichtete die Augsburger Allgemeine gestern exklusiv.
Tatsächlich geht es um eine Rechtsfrage: Muss der von Rüdiger Maas an der bulgarischen „Hochschule für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien“ erworbene Doktorgrad in Bayern mit Namenszusatz der verleihenden Institution geführt werden oder nicht? – Der bayerische Gesetzgeber ist streng:

Quelle: Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz
Die Formulierung „von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule“ impliziert ein nicht vorhandenes Akkreditierungs- oder Äquivalenzabkommen zwischen der Hochschule in Sofia und Deutschland. Dann müsste Maas in der Tat seinen Titel in Bayern mit einem Institutionenzusatz versehen – wie etwa „Dr. (UNIBIT)“ oder „Dr. (Univ. Sofia)“.
Tatsächlich wirbt der umtriebige Promotionsvermittler Martin Stieger, der den bulgarischen Doktor als schnellen Weg zum Doktortitel für rund 22.000,– Euro im Internet anbietet, nur mit einer Akkreditierung in Österreich durch die AQ Austria:

Quelle: Vienna International Studies
Ob eine Akkreditierung auch für Deutschland besteht, ist eine reine Rechtsfrage, die ich hier in diesem Blog nicht beantworten kann, aber das anabin muss das verbindlich wissen.
Im Falle des Falles würde aber die Selbstvermarktung von Rüdiger Maas endgültig zusammenbrechen. Hier seine Titelführungspraxis aus einem PowerPoint-Foliensatz vom 27.01.2025:

Die korrekte Titelführung wäre dann womöglich:
Dr. (Univ. Sofia) Dipl.-Rehabilitationspsychologe (FH) Rüdiger Maas, M.Sc.
Und Maas könnte schon bald, wenn sein Einspruch scheitert und auch meine zweite Anzeige erfolgreich ist, des zweifachen Titelmissbrauchs überführt sein. Des Weiteren ungeklärt ist die Frage seiner Approbation für die Ausübung der von ihm angegebenen psychotherapeutischer Tätigkeit.
Womöglich hat Maas also schon bald drei Verfahren am Hals. Bedauerlich, dass das ZDF weiterhin keine Zeit hat, sich für diese zunehmenden Probleme seines gelisteten Experten und TV-Darlings zu interessieren.