Teil 1: Mögliche unglaubliche Wende im Fall Matthias Graw: Ist das „Original“ des „Plagiats“ eine Fälschung?

Die Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis der Universität Hamburg hat die Untersuchungen im Fall des Plagiatsvorwurfs gegenüber der Dissertation des Münchner Rechtsmediziners Matthias Graw eingestellt, wie mir heute vormittag mitgeteilt wurde. Der Grund ist die mit drei Beispielen belegte Annahme, dass das rumänische „Original“, von dem Matthias Graw abgeschrieben haben soll, eine Fälschung sei. Die Ombudsstelle schreibt:

„– Der Band soll 1982 im VEB Verlag Volk und Gesundheit in der DDR veröffentlicht worden sein. Die Überprüfung des Impressums zeigt, dass es Vergleichsbüchern derselben Periode aus diesem Verlag in Aufbau und Art der gemachten Angaben nicht entspricht.

– Die rumänische Übersetzung des Titels enthält eine sinnentstellende Formulierung zum zentralen Begriff des Bandes: ‚Spindle Toxins‘ wird mit ‚Toxine Fusiforme‘ zu Deutsch ’spindelförmige Toxine‘ übersetzt. Dies ist sachlich unhaltbar, da die entsprechenden Toxine sich gegen die zelluläre Struktur Spindel richten, aber nicht selber spindelförmig sind. Dies hieße, dass der Herausgeber das zentrale Konzept der Konferenz und des Konferenzbandes nicht verstanden hätte. Interessanterweise übersetzt Google Translate so, wie in dem von uns gekauften Band und in dem auf ‚eBay‘ gezeigten Titelblatt.

– Auf Seite 334 und in der Bibliografie des Bandes wird eine Quelle genannt, ‚Beck et al Mol Pharmacol 24: 485-492‘, die es in öffentlich zugänglichen Datenbanken gibt, die aber erst am 1. November 1983 erschienen ist (Einreichungsdatum Februar 1983). Es ist sehr unwahrscheinlich, dass den Verfassern des Bandes 1982 die bibliografischen Details einer 1983 eingereichten und erschienenen Arbeit vorlagen.“

Hier der eBay-Link zum Buch, das ich und auch die Hamburger Ombudsstelle bestellt haben. Selbstverständlich mache ich Plagiatsprüfungen grundsätzlich nur mit Originalen, weshalb ich auch das Buch vor der Prüfung des Sachverhalts bestellt habe und nicht auf Basis mir übermittelter PDF-Files zu arbeiten begonnen habe. Einige der angeführten Autorinnen und Autoren, darunter auch den Herausgeber des Sammelbands, gab es in dem angegebenen rumänischen Krankenhaus. Ich habe den Band zusätzlich mit einem Mediziner, ebenfalls einem Krankenhausleiter, vertraulich gesichtet und es gab letztlich keine Zweifel an der Echtheit des Werks.

Doch nun sehe ich folgendes:

Der von mir und der Ombudsstelle bestellte Band


Ein Band aus dem Jahr 1955

Es gibt nur zwei Möglichkeiten:

  1. Jemand hat mit einer beispiellosen kriminellen Energie und einer Fälschungskomplexität, die an die Hitler-Tagebücher von Konrad Kujau erinnert, einen Fake-Sammelband produziert, um einen falschen Vorwurf gegenüber Matthias Graw zu konstruieren. Wenn dem so wäre, hätten sich Martin Heidingsfelder und ich zum Spielball in einer unglaublichen Fälschungsgeschichte machen lassen. Das „Herrmann/Brachsche Moment“ wäre dann nicht Herrn Graw zuzuschreiben, sondern zweifelllos dem Fälscher. Dieser müsste übrigens, wie ich bereits stichprobenartig überprüft habe, die Dissertation von Herr Graw manuell ins Englische zurückübersetzt haben, um reziprok einen Plagiatsvorwurf zu konstruieren. Er müsste mehr als ein Dutzend Abbildungen von Herrn Graw „zurückgebaut“ haben. Was für ein Aufwand!
  2. Die Ombudsstelle irrt und das Exemplar ist echt. Dann würde ein schwerer fachlicher Fehler der Ombudsstelle vorliegen.

Ich kann ohne weitere Prüfungen wie eine forensische Altersbestimmung des Buchs, eine nochmalige genaueste weltweite Bibliotheksrecherche und andere nun notwendige Schritte nicht genau sagen, wer Recht hat. Aber wenn Version 1 stimmt, suche ich mir einen neuen Job. Denn irgendjemand wollte dann eine (letztlich aber gescheiterte!) Rufschädigung betreiben und hätte damit nicht nur Herrn Graws Ruf kurzzeitig, sondern auch mein – in hunderten anderen Fällen berechtigtes – Anliegen mit nachhaltiger Wirkung in den Dreck gezogen. Ich war immer nur an der Wahrheitsfindung orientiert, ich habe nie Vorwürfe konstruiert oder mich auch nur instrumentalisieren lassen. Aber ein Fehler dieser Art wäre hier einer zu viel.

Teil 2: Colchicin-Fall: Die Fälschungshinweise verdichten sich – Ein Aufruf zur Mitarbeit und eine öffentliche Entschuldigung

Teil 3: Chronologie eines gescheiterten Rufmords – Wie der Colchicin-Coup abgelaufen sein muss

44 Kommentare zu “Teil 1: Mögliche unglaubliche Wende im Fall Matthias Graw: Ist das „Original“ des „Plagiats“ eine Fälschung?

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  1. Jannis

    Ein Indiz, das eher gegen die Fälschungshypothese spricht:

    In der Dissertation hat es ein paar seltsame Formulierungen, die sich am besten als typische Fehler beim Übersetzen aus dem Englischen erklären lassen. Folgende Stellen habe ich gefunden:

    Fragment 17 – S. 13-14
    Dissertation: „Damit die Versuche gewertet werden konnten, wurde eine makroskopisch gleichmäßige Anfärbung der Filter sowohl in der Probe als auch im Kontrollattachment verlangt.“
    Tagungsband: „In order for the experiments to be scored, macroscopic uniform staining of the filters was required in both the sample and the control attachment.“

    – Statt „wurde … verlangt“ wäre „war … erforderlich“ korrekt gewesen.

    Fragment 18 (Teilfragment 7) – S. 16-22:
    Dissertation: „Zum gleichen Zeitpunkt zeigten die mit Zytostatika beschichteten Zellen ein Wanderungsminimum …“
    Tagungsband: „At the same time at the beginning of the experiment, the cells in contact with COL/VBLS showed minimum locomotion …“

    – Statt „zum gleichen Zeitpunkt“ wäre „gleichzeitig“ korrekt gewesen.

    Fragment 19 (Teilfragment 7) – S. 22-27
    Dissertation: „Dieses Ergebnis weicht von Beobachtungen ab, die Zakhireh und Maleck in ihrer Arbeit an Monozyten machten.“
    Tagungsband: „This result differs from observations made by Zakhiren & Maleck in their work on blood monocytes.“

    – Statt „Arbeit an Monozyten“ wäre „Arbeit über Monozyten“ korrekt gewesen.

    Auch wenn diese drei Stellen nicht belegen, dass die Dissertation ein Übersetzungsplagiat vom Tagungsband ist, so scheinen sie doch auf eine Übersetzung aus dem Englischen hinzudeuten.

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    1. Stefan Weber Beitragsautor

      Lieber Jannis,

      ich danke für diese Analyse. Ich bin nur noch sprachlos. Auch unter diesem Gesichtspunkt sehen wir uns gerade die „Übereinstimmungen“ wieder an. Vielen Dank nochmals und bitte treten Sie mit mir in Kontakt!

    2. Andy Dufresne

      Ich bin immer noch erstaunt, weswegen sich der vermeintlich (nicht) plagiiert habende Rechtsmediziner nicht selbst einschaltet. Lässt den beauftragten Plagiatsjäger und ein paar interessierte Mitblogger Kaffeesud lesen, während er selbst ja wohl wissen müsste, seine Arbeit selbst geschrieben zu haben.
      Eine Folge „Tatort“, bei der die Leiche noch lebt und selber Stellung nehmen könnte, was geschehen war, wäre von der Handlung her Unsinn. Aber hier wäre es ja möglich. Der Verfasser kennt vielleicht nicht die Umstände der vermeintlichen Fälschung, aber sehrwohl die Umstände, unter der die eigene Diss entstand!

    3. Thomas C Gerber

      Das zitierte Englisch ist nicht idiomatisch. Entweder ist Englisch nicht die Muttersprache der Autoren, oder die Rückübersetzung ist aus dem Deutschen ins Englische erfolgt — nicht umgekehrt.

  2. Erwin

    Ein spannender Fall! Ich würde mir den Sachverhalt so erklären: 1955 veröffentlichen EIGSTI und DUSTIN ihr Original-Werk über Colchicin. Fast 30 Jahre später findet in Bucharest eine Konferenz über 100 Jahre Colchicin-Forschung statt und MOLDOVEANU legt „zur Feierlichtkeit“ eine (schlechte) rumänische Übersetzung des Standardwerkes neu auf. Ich halte dies im Kontext der Zeit für nicht unwahrscheinlich – im damaligen Ostblock war Englisch als Wissenschaftssprache wohl kaum etabliert und ohne Internet auch schwierig das Original-Werk zu bekommen/kennen.

    Im Umkehrschluss muss GRAW also gar nicht die rumänische Version gekannt und verwendet haben aber die Original-Version aus 1955 die als Quelle für seine Dissertation diente.

    Hier findet sich im Übrigen der Volltext zur Ausgabe von 1955:
    https://www.iastatedigitalpress.com/plugins/books/89/

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  3. Colchicinus

    Möglichkeit 2 ist also:

    „Die Ombudsstelle irrt und das Exemplar ist echt. Dann würde ein schwerer fachlicher Fehler der Ombudsstelle vorliegen.“

    Das hätten Sie wohl gerne so. Die Ombudsstelle und Sie haben allerdings exakt den gleichen Informationsstand. Wenn Sie die Feststellungen der Ombudsstelle nun derart verunsichern, dass Sie es auch nicht mehr wissen, ob der von Ihnen erhebene Vorwurf trägt, ist das zuallerst Ihr eigener schwerer fachlicher Fehler. Und zwar selbst dann, wenn sich jetzt herausstellt, dass das Buch existiert hat. Hätten Sie sorgfältig gearbeitet, hätten Sie das, was die Ombudsstelle herausgefunden hat, nämlich auch selbst herausfinden können.

    Am 9. Juli 2022 verkünden Sie auf Telepolis:

    „Noch sind die Manipulationsvorwürfe bei den Versuchsreihen nicht letztgültig bestätigt worden. An dem schwerwiegenden Plagiat gibt es hingegen kaum noch Zweifel: Wäre da nicht eine Suspendierung oder Beurlaubung bis zur Klärung aller Vorwürfe rechtlich möglich und ethisch geboten?“

    Hätten Sie richtig gearbeitet, hätten Sie am 9. Juli 2022 schon Zweifel haben können und müssen. *Das* wäre „ethisch geboten“ gewesen, bevor man jemandes Suspendierung oder Beurlaubung fordert.

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    1. Stefan Weber Beitragsautor

      Lieber Colchicinus,
      nein, ich hätte das nicht gerne so, dass Variante 2 stimmt.
      Ich bin ergebnisoffen, klarerweise, und tendiere im Moment zur Fälschungshypothese.
      Ich bin an Erkenntnis und Wahrheit interessiert und nicht an der Verteidigung meiner ursprünglichen Auffassung im Fall.
      Wenn das Buch eine Fälschung ist, liegt ein schwerwiegender fachlicher Fehler von mir vor, der zu einer Rufschädigung führte, die ich als wissenschaftliches Fehlverhalten von mir bezeichnen würde. Daran gibt es nichts zu rütteln.

    2. Interessierter Leser

      @ Stefan Weber. Meiner Ansicht nach ist das ein „honest mistake“. Es kommt beim wissenschaftlichen Arbeiten schon mal vor dass Fehler passieren, dass man eine „author correction“ publizieren muss (ist mir auch schon passiert) oder dass man ein Paper retracten muss (was auch Nobelpreisträgern passiert; siehe etwa https://www.bbc.com/news/world-us-canada-50989423.amp). Wenn sie einfach nur die Funde kommentarlos publik gemacht hätten (wie es etwa VroniPlag tut) würde ich überhaupt kein Problem sehen. Honest mistakes passieren. Das Problem liegt meiner Ansicht nach im öffentlichen anprangern des Betroffenen, darin dass man seine Beurlaubung in den Raum stellt (vorschlägt) oder ihm unterstellt über Jahre hinweg erpressbar gewesen zu sein. Meine Meinung: Den Fehler eingestehen (was Sie sehr gut machen), die Lehren daraus ziehen und weitermachen.

  4. Andy Dufresne

    Eine (vielleicht sehr naive) Teilbeobachtung:
    Frontcover: „100 years of Research“ (years klein, Research groß). Titelblatt im Buch (richtigerweise): „100 Y(!)ears of Research“ (Bei Titeln werden bekanntlich auch im Englischen Nomen groß geschrieben). Würde dieser (wenn auch unbedeutende) Fehler bei einer professionellen, „echten“ Publikation passieren?

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  5. Andy Dufresne

    Eine Frage, was die Zukunft anbetrifft: Was hielten Sie von folgender Vorgangsweise:
    Bisher war Ihre Vorgangsweise – vereinfacht ausgedrückt – in etwa so

    – Sie werden beauftragt, die Arbeit einer Person des öffentlichen Interesses zu untersuchen.
    – Plagiate werden gefunden. Sie berichten in Ihrem Blog darüber.
    – In den Medien wird in weiterer Folge darüber berichtet.
    – Der Verfasser nimmt Stellung. „Nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet. Bla bla bla.“
    – Die Uni prüft.
    – Ergebnis nach langer Zeit: zu wenig Unsauberkeiten, um den Titel abzuerkennen.

    Was hielten Sie persönlich künftig von folgender Vorgangsweise:

    – Auftrag wird an Sie erteilt
    – Sie prüfen, finden Plagiate und teilen das vorerst nur drei Parteien mit: a) Sie geben dem Auftraggeber eine Rückmeldung, b) Sie kontaktieren den Verfasser und fordern zu einer Stellungnahme auf. (Ob diese Stellungnahme erfolgt oder nicht, kann Ihnen ja dann egal sein) c) Sie schicken Ihren Prüfbericht an die zuständige Uni. Aber: keine Veröffentlichung im Blog
    – Erst wenn das Ergebnis der Uni vorliegt, wird Ihrerseits mit dem Vorwurf an die Öffentlichkeit gegangen.

    Anmerkung: Selbst wenn die Öffentlichkeitsarbeit und die Berichterstattung wohl irgendwie „zum Geschäft gehören“: Mit dieser Vorgangsweise könnte erstens solchen eventuellen (!) Fauxpas vorgebeugt werden (an eine Fälschung glaube ich persönlich jetzt auch nicht mehr – denn „second edition“ usw….), und zweitens würde nicht der Eindruck entstehen, dass Plagiatsjäger „eh übertreiben“ und schlussendlich eh nix rauskommt. Die Berichterstattung im Blog könnten Sie dann auf zwei Dinge beschränken: erstens: auf „Erfolge“, zweitens: auf Ergebnisse NACH Prüfung seitens der Unis, mit denen Sie im Nachhinein nicht d’accord gehen. So wäre es meiner Meinung nach mit den Anpatzungen vorbei (ich unterstelle Ihren Auftraggebern, dass es einigen nie um Redkichkeit geht, sondern um Negativschlagzeilen für die Verfasser), und es ginge in erster Linie wieder um die von Ihnen intendierte „GWP“. Abgesehen davon: Wenn man in Präzedenzfall-Mustern denkt: Wenn jemand mit Seepocken seine Grade behalten darf (ich habe auch die Diss gelesen – kein Kommentar nötig, außerdem fehlen mir da eh die Worte), ist es eigentlich – vereinfacht ausgedrückt -ungerecht, wenn anderen – außer wenn ERHEBLICHST ohne Quellenangabe abgeschrieben wurde – ein Grad wegen geringeren Verstößen aberkannt wird.
    Was denken Sie?

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    1. Bernhard St.

      Ich finde das einen außerordentlich guten Vorschlag.
      Herr Weber, ich denke Sie haben so einen Fauxpas (das ist aber schon ein Euphemismus) durch Ihr Verhalten auch provoziert. Sie sagen zwar immer es gehe Ihnen nur um die Sache, in Wahrheit treten Sie aber als durchwegs arroganter Besserwisser auf.
      Sie werden Ihre Lehren daraus ziehen. So reflektiert sind Sie schon.

  6. Interssierter Leser

    Spannender Fall! Nahezu unglaublich. Ich bin sehr neugierig was hier letztlich herauskommt und ob am Ende doch ein Fehler der Ombudsstelle vorliegt. Vielleicht kommt man ja am Ende durch Ausforschung des Fälschers einem Mörder auf die Spur. Eigentlich sollte sich das Bundeskriminalamt dafür interessieren. Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden.

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    1. Ralf Rath

      Da ich selbst im Frühjahr 2003 laut der Auskunft der mich damals behandelnden Ärzte an den Folgen einer fälschlich als gute wissenschaftliche Praxis geltenden Handlungskonstellation beinahe zu Tode gekommen wäre und die für mich zuständige Landesärztekammer daraufhin die Eberhard-Karls-Universität in Tübingen beauftragte, den Sachverhalt aufzuklären, bewegen Sie, „interessierter Leser“, sich auf überaus dünnem Eis, solange Sie keine Gründe dafür nennen, weshalb das von der dortigen Hochschule dazu erstellte Gutachten bloß leeres Gerede sein soll und das für Sie ein Anlass ist, darüber zu spotten. Ganz offenbar verkennen Sie den Ernst der Lage. Mithin könnte es deshalb sein, dass Ihnen nicht mehr zu helfen ist, wie Max Planck bereits seit über 80 Jahren zu bedenken gibt. Im Übrigen hätten Sie darüber hinaus auch das Gutachten eines ordentlichen Mitglieds der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen als der ältesten, durchgehend bestehenden Akademie Deutschlands mit inzwischen 74 Nobelpreisträgern in ihren Reihen in Abrede zu stellen, das mir Eigenständigkeit bescheinigt, falls Ihnen noch daran liegt, dass Sie jemand für seriös hält.

    2. Florian Schuster

      @Ralf Rath. Wow! Was für ein crazy Kommentar. Mich würde interessieren wo Sie aus meinem Statement die Behauptung herauslesen dass das Gutachten nur leeres Gerede ist, oder wo genau Sie hier Spott erkennen. Ich habe relativ limitierte Informationen und bin aus diesem Grund agnostisch eingestellt. Auch finde ich es interessant dass Max Planck seit 80 Jahren zu bedenken gibt dass mir nicht mehr zu helfen ist. Max Planck ist seit knapp 80 Jahren tot. Behaupten Sie als Nächstes dass Sie mit Max Planck im Jenseits in Kontakt stehen? 😂
      Aus diesem Statement können Sie jetzt Spott herauslesen.

    3. Ralf Rath

      @Florian Schuster: Laut dem Philosophen und Arzt Karl Jaspers sitzen Sie einem Irrtum auf. In seiner zuerst im Jahr 1922 vorgelegten Arbeit zum Versuch einer vergleichenden pathographischen Analyse schreibt er: „Die spießbürgerliche Art, den Begriff ‚krank‘ zur Herabsetzung zu benutzen oder sein Hineinspielen in Erkenntniszusammenhänge banausisch zu finden, macht blind für eine Wirklichkeit, die wir bis heute nur kasuistisch fassen können ..“. Insofern richtet sich Ihr Urteil über meinen Beitrag in aller Öffentlichkeit selbst. Da hilft Ihnen auch keine agnostische Einstellung, wie Sie von sich behaupten. Oder kürzer gesagt: Zweifelsfrei rennen Sie ohne mein Zutun bloß frontal gegen die Wand, anstatt die offene Tür zu nehmen, auf die Theodor W. Adorno in seiner Vorlesung zu den Fragen der Dialektik am 10.12.1963 ausdrücklich hingewiesen hat.

  7. Ralf Rath

    Kurz nach der Fertigstellung meiner Arbeit zur Frage menschlicher Leistungsregulation im Kontext einer veränderten Steuerung des Arbeitsprozesses sah auch ich mich mit dem Vorwurf konfrontiert, angeblich eine einst in der Sowjetunion dazu verfasste Schrift plagiiert zu haben. Insofern das steuernde Prinzip sich laut Karl Heinz Haag nicht positiv bestimmen lässt, hätte somit auch ich den alles entscheidenden Begriff bis heute nicht verstanden. Es gab zwar vor rund zwanzig Jahren einen Beitrag in der Zeitschrift „Sozialismus“ zur Frage der Leistungsregulation, mit der auch Forscher in der ehemaligen Sowjetunion befasst waren. Allerdings sind in dem Beitrag keine bibliographischen Daten angegeben worden. Davon abgesehen, erscheint es ohnehin völlig unwahrscheinlich zu sein, dass sich Wissenschaftler in der Sowjetunion mit der negativen Metaphysik auseinandergesetzt haben. Deren Spur findet sich nicht nur im Werk von Karl Marx, sondern sie war vor allem auch für Immanuel Kant bestimmend, wenn er von einer unserem Verstand „verborgene(n) Kunst in den Tiefen der menschlichen Seele“ schreibt, „deren wahre Handgriffe wir der Natur schwerlich jemals abrathen und sie unverdeckt vor Augen legen werden“ (in: Kritik der reinen Vernunft, Riga, 1787, S. 180f, 2. Aufl.). Wenn man so will, lässt sich angesichts dessen sagen, dass eine Umfälschung der Wirklichkeit nichts Neues ist und dafür sogar in Kauf genommen wird, nicht zuletzt die diesjährige Vergabe der Physik-Nobelpreise in ein schlechtes Licht zu rücken. Erklärtermaßen spricht der Schöpfer der Quantentheorie davon, dass das „endgültig Reale metaphysischen Charakter trägt und sich daher einer vollständigen Erkenntnis durchaus entzieht“ (Planck, M.: Sinn und Grenzen der exakten Wissenschaft, hrsg. v. Roos/Hermann: Vorträge, Reden, Erinnerungen, Berlin, 2001, S. 185). Den Unterschied macht jedoch der Schritt in eine negative Metaphysik und der im Vollzug gewonnene Gedanke, dass das stets Entzogene das Positive ist und es sich deshalb nicht näher bestimmen lässt. Nicht von ungefähr zitiert die „Neue Zürcher Zeitung“ jüngst am 4. Oktober 2022 Anton Zeilinger mit den Worten: „Das Programm einer Suche nach den verborgenen Parametern ist zusammengebrochen“. Weist nun die Ombudsstelle der Universität Hamburg die Plagiats-Vorwürfe an Matthias Graw ebenfalls mit der Begründung zurück, dass das vermeintliche Original eine Fälschung sei, könnte es auch daran liegen, dass der in Rede stehende Sammelband bereits begrifflich eklatante Schwächen aufweist, die jedwede Seriosität vermissen lässt. Sollte Matthias Graw indes den längst inkriminierten Fehler in seiner Doktorarbeit wiederholt haben, wäre der heutige Rechtsmediziner damit der Täuschung überführt.

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  8. Sven Schroder

    Spannender Fall, quasi gemacht für den Brenner. Bin leider nicht der Brenner. Dennoch werfe ich mal einen Blick in das PDF-Gutachten: 2022-06-06_Gutachten_Dissertation_Matthias_Graw.pdf

    „Diese Quelle scheint im Literaturverzeichnis der Dissertation nicht auf. Sie ist schwer erhältlich und war weltweit nicht einmal über internationale Fernleihe zugänglich. Ein gebrauchtes Exemplar konnte schließlich auf eBay erworben werden.“, S. 4 f.

    „Es handelt sich bei diesem Gutachten um das Ergebnis einer privaten Beauftragung.“, S. 69

    „Sachbearbeiter (Recherche, Dokumentation und Befunderhebung, Gutachten): Mag. Bernhard Maier, MA, CFE

    Endredaktion (Begutachtung und Schlussfolgerungen): Doz. Mag. Dr. Stefan Weber“, S. 70

    (Hervorhebungen werden hier nicht wiedergegeben.)

    Der Brenner würde sich nun vielleicht fragen: Wie kommt der Sachbearbeiter eigentlich auf die Quelle? Auf eBay konnte man sie erwerben, aber woher wusste er von der Quelle? Na, vielleicht hat der Auftraggeber einen Hinweis auf diese Quelle gegeben? Es handelt es sich ja um eine „private Beauftragung“. Da würde der Brenner wahrscheinlich ansetzen. Aber der Weber sagt dazu bestimmt nix. Datenschutz Hilfsausdruck! Aber zum Glück ist der Sachbearbeiter des Gutachtens ja ein echter Berufsdetektiv mit Zertifizierungen.

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    1. Stefan Weber Beitragsautor

      Lieber Kollege!
      Ich habe wiederholt offen gelegt, dass ich den Hinweis auf die Quelle vom Auftraggeber erhalten habe. Dieser hat mir PDF-Files gesandt. Nach einer internationalen Suche habe ich das Buch auf eBay entdeckt und bestellt. Ich habe dann, wie üblich, nachgesehen, ob mein Exemplar mit der digitalen Version übereinstimmt, was bis auf „First edition“ und „Second edition“ der Fall war. Bis auf diesen Unterschied auf der Impressumsseite waren die Exemplare identisch. Ich habe gestern nachgesehen, dass nicht einmal eine Turnitin-Prüfung dieses Buchs auf dem Plan stand. Normalerweise prüfen wir die Quellen selbst auf Plagiat nur dann, wenn es Anhaltspunkte für eine gemeinsame dritte, noch ältere Quelle gibt. Ich habe diese Prüfung gestern nachgeholt und wieder Erstaunliches gesehen.

    2. Sven Schroder

      S. Weber, 7.10.2022, „Ich habe gestern nachgesehen, dass nicht einmal eine Turnitin-Prüfung dieses Buchs auf dem Plan stand. Normalerweise prüfen wir die Quellen selbst auf Plagiat nur dann, wenn es Anhaltspunkte für eine gemeinsame dritte, noch ältere Quelle gibt. Ich habe diese Prüfung gestern nachgeholt und wieder Erstaunliches gesehen.“

      PDF, 2022-06-06:
      „Plagiatskontrolle mittels Software Turnitin, Protokollnummer 1781966923,
      12 Prozent Textkonkordanz“, 2022-06-06_Gutachten_Dissertation_Matthias_Graw.pdf, S. 3

      Hm. Vielleicht ein anderer Fall oder Bearbeiter?

  9. Alfred Müller

    Neue Wende im Plagiatsfall des Rechtsmediziner GRAW?
    Bei genauer Betrachtung der Entgegenhaltungen der Universität Hamburg, fällt auf, daß sie ausschließlich aus Tatsachenbehauptungen bestehen, die weder durch Fakten, noch Beweise untermauert sind.
    Unabhängig von der rumänischen Arbeit bleibt der Anfangsverdacht von auffälligen, fehlerhaften Tatsachenbehauptungen in der Doktorarbeit bestehen, nämlich die Verwendung eines Medikamentes, das nachweislich nicht wirken konnte, der Methodenteil ohne Literatur-Quellen, und die Verwendung des Begriffes „beschichten“ synonym für „inkubieren“ im Zusammenhang mit den Versuchen. Die Plagiatssachverständigen VRONIPLAG und Dr Weber haben unter diesen – nachprüfbaren – Gesichtspunkten ihre Prüfung begonnen. Einen Vorwurf kann man den Plagiatsermittlern nicht machen wegen fahrlässiger Aufnahme eines Plagiats-Ermittlungsverfahren, und Veröffentlichung der Ergebnisse. Die real-existierenden Vorwürfe, die Anlaß für das Ermittlungsverfahren waren, haben weder die Universität Hamburg noch Herr GRAW bis heute nachvollziehbar ausgeräumt, obwohl sie angeblich eine umfassende Prüfung der Vorwürfe durchgeführt haben wollen. Das falsche Medikament sei ein Irrtum gewesen, den Methoden-Teil hätte das Labor schon immer so verwendet ohne Verifizierung und Validierung anzugeben, und das „beschichten“ der Tumorzellen mit Medikamenten könne man sich nicht erklären. Damit muß es sein Bewenden haben. Einstellung der Untersuchung der Universität Hamburg.
    Es wäre pflichtwidrig, wenn die Universität Hamburg die Echtheit des vorgelegten rumänischen Werkes ohne Vorlage von Beweisen bestreitet, und ohne Entkräftung des real-existierenden Anfangsverdachtes. Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu erfahren, ob hier eine Fälschung vorliegt, und warum der offenkundige Anfangsverdacht nicht von der Doktorarbeit wirksam ausgeräumt wurde.
    Im einzelnen ist bei sachlicher Prüfung auffällig, daß angeblich die gemachten Angaben des rumänischen Werkes nicht vergleichbarer Werke des Verlages VEB VOLK UND GESUNDHEIT entsprächen. Das sei ein Beweis für seine Unechtheit. Mehr wendet die Universität nicht ein. Sie offenbart keinerlei Referenzwerke des Verlages, sondern behauptet nur diese Tatsache.
    Bei genauer Überprüfung dieser Tatsachenbehauptung der Universität Hamburg wird klar, daß genau das Gegenteil vorliegt: das rumänische Werk hat sich möglicherweise als Vorlage das Werk von EIGSTI & DUSTIN (1955) genommen, um hier auch in der äusseren Präsentation des Symposiums die Brücke zu diesem Standard-Werk der damaligen Colchicin-Forschung zu schlagen. Wir wissen das aber nicht. Allerdings weist die Übernahme zahlreicher Ergebnisse und Daten, Abbildungen, indiziell darauf hin, gerade wegen der korrekten Quellenangabe, üer die die Doktorarbeit schweigt. Der Sinn und Zweck des Symposiums war ja gerade eine Zusammenstellung der historischen Arbeiten über Colchicin bis in die Gegenwart, wie im Werk ausdrücklich hingewiesen (Colchicine, 100 years), so daß hier auch folgerichtig die damaligen Standard-Werke eingeflossen sind. Das ist auch für jeden aus den Kapitelüberschriften des rumänischen Werkes, und der Zusammenfassung auf ebay nachvollziehbar offenbart.

    Beide Arbeiten sind in der äusseren Art der Darstellung wissenschaftlicher Ergebnisse, farblicher Gestaltung, Form und möglicherweise körperlicher Beschaffenheit ähnlich. Der Verlag hatte die Anweisungen des rumänischen Editor MOLDOVEANU über die Art der gemachten Angaben nur (als Erfüllungsgehilfe) ausgeführt, wie MOLDOVEANU in seinem Werk erklärt. Nicht der Verlag VEB war hier federführend bzw gab die Anweisung an die einzelnen Autoren, wie die Universität Hamburg unwahr behauptet, sondern der rumänische Editor MOLDOVEANU. Das wäre auch sehr ungewöhnlich, daß ein Auftragnehmer bzw der VEB Verlag VOLK UND GESUNDHEIT hier die Anweisungen über die Art der Darstellung und Auswahl der einzelnen Kapitel an die rumänischen Autoren gegeben hätte, die dann zu Erfüllungsgehilfen des VEB-Verlages geworden wären. In der damaligen Zeit hat sich kein Wissenschaftler von einem Verlag Anweisungen über Auswahl und Art der wissenschaftlichen Darstellung geben lassen. Für diese gegenteilige Tatsachenbehauptung der Universität Hamburg gibt es weder historisch noch speziell in der rumänischen Arbeit irgend einen Hinweis geschweige denn Anhaltspunkte. Auffällig ist, daß die Doktorarbeit über EIGSTI & DUSTIN grundsätzlich schweigt.

    Weiter ist auffällig, daß sich die Universität Hamburg des GOOGLE-Übersetzers bedient zum Beweis der Fälschung, ohne weitere denkgesetzliche Überprüfung ihres Übersetzungsergebnisses. Mit dieser Vorgehensweise wollte die Universität fachliche Fehler im Titel der rumänischen Arbeit nachweisen, die die Authentizität des Werkes erschüttern sollen. Danach behauptet sie, daß die rumänische Vorlage den Englisch sprachigen, zusammengesetzten Begriff „Spindle Toxins“ ‘in der rumänischen Sprache falsch mit „Toxine Fusiforme“ abbilde, das angeblich zu Deutsch heisse „spindelförmige Toxine“. Ausserdem gäbe es in der rumänischen Sprache keine „Toxine Fusiforme.

    Die rumänische Arbeit offenbart aber keinen deutschsprachigen Titel, so daß die weitere GOOGLE-Übersetzung des rumänischen Wortpaares in die deutsche Sprache völlig irrelevant ist für die Authentizitätsfrage. Es gibt Anhaltspunkte dafür, daß das rumänische Wortpaar „Toxine Fusiforme“ als Schlagwort verwendet wird, wie das Wissenschaftler für Titel ihrer Publikation tun, oder auch Tageszeitungen. Der Begriff „fusiforme“ ist ein zusammengesetztes Lehnwort aus 2 Wörtern, nämlich „fusus“ = Spindel (lat.) und „forma“ = Form (lat.), also Spindel Form (WIKIPEDIA). Der Wissenschaftler, an den der rumänische Titel gerichtet ist, hat Kenntnis, daß dieses Titel-Schlagwort „Toxine Fusiforme“ im Sachzusammenhang soviel bedeutet wie „Gift, das auf Spindel wirkt“. Bei der GOOGLE-Übersetzung von Schlagwort-Paaren bzw zusammengesetzten Begriffen kommen gelegentlich ganz überraschende Ergebnisse zu stande. Schlagzeilen aus der Zeitung erhalten häufig erst ihren Sinn durch den aufklärenden Artikel, ansonsten kommt es zu Mißveständnissen, wie im SPIEGEL auf der letzten Seite jede Woche amüsant offenbart. Benutzen Laien den GOOGLE Übersetzer oder auch ein differenziertes Lexikon ohne Kenntnisse, was sie übersetzen wollen, dann wird aus „buffer“ (engl.) in der deutschen Übersetzung „Prellbock“, und im Rumänischen „oprire tampon”, das in der Rückübersetzung „Pause Puffer” bedeutet. Tatsächlich bezeichnet der englische Ausdruck „buffer” in dem entsprechenden Sachzusammenhang eine Chemikalie, die den Säuregrad einer wässrigen Lösung einstellt. Das Beispiel ist aus der deutschspachigen Zusammenfassung einer englischsprachigen wissenschaftlichen Publikation entnommen. Es gibt unzählige, amüsante Übersetzungsbeispiele, wie zB „Kugel-Lager” = „Rund-Sofa”.
    Wick-Medinait (deutsch) = wick-medinight (englisch) gibt bei dem von der Uni Hamburg verwendeten GOOGLE-Übersetzer „Docht Mitternacht“, oder „Mitternachtsdocht“ und im Rumänischen „Fitilul Miezul Nopții”. Das sind ganz spannende Übersetzungen mit GOOGLE, wenn man unreflektiert die Daten übernimmt, oder wie die Universität Hamburg die GOOGLE-Daten geschickt zielorientiert präsentiert.

    Die Doktorarbeit verwendt für den pharmakologischen Begriff der „incubation” = „beschichte”, um den Kontakt zwischen den zu untersuchenden Tumorzellen, und den Medikamenten zu beschreiben, während die rumänische Arbeit hier ganz richtig „incubation” verwendet. Die Verwendung von „beschichten“ in der Doktorarbeit ist sachlich unhaltbar, da die entsprechenden Toxine sich gegen die zelluläre Struktur Spindel richten, und nicht die Oberfläche der Zellen beschichten. Natürlich werden in diesen Versuchen die Tumorzellen nicht mit Medikamenten „beschichtet”, sondern inkubiert, wobei sie die Medikamente über die Zellmembran in das Zellinnere aufnehmen. Das war alles in den Wissenschaften zur damaligen Zeit bekannt. Das Verb „beschichten” ist nicht einmal synonym mit „inkubieren”. „beschichten” beschreibt das Auftragen einer Schicht eines Stoffes auf eine feste Oberfläche (vergleiche BROCKHAUS), aber nicht das Durchdrigen dieses Stoffes durch die Oberfläche, das beim „inkubieren” mit Colchicin eintritt. Ob hier die Doktorarbeit „eigenständig”, quasi in künstlerischer Abwandung „beschichten”= „incubation” synonym verwenet oder tatsächlich ein Übersetzungsfehler aus der rumänischen Arbeit vorliegt, ist unklar. Es kann jedoch auch darauf hinweisen, daß die Doktorarbeit kein Verständnis für das Kernthema, nämlich die grundlegende Aufnahme von Arzneimitteln durch Zellen hatte, bzw die angeblich selbstständig durchgeführten Versuche nicht verstanden hatte, oder möglicherweise auch gar nicht durchgeführt hatte.

    Angeblich könne die Literatur-Quelle von „Beck et al 1983 Mol Pharmacol 24: 485-492“, nicht in der rumänischen Arbeit aus 1982 aufgenommen sein, da sie erst im Februar 1983 eingereicht wurde. Die Rumänen könnten also keine Kenntnis von dieser Beck-Quelle haben, da ja die rumänische Arbeit angeblich schon 1982 gedruckt worden sei. Die Universität Hamburg hat aber nicht berücksichtigt, daß die Autoren des Symposium mit den Autoren W T Beck, M C Cirtain oder J L Lefko zusammengearbeitet haben, da die Arbeitsgruppen auf dem gleichen Gebiet gearbeitet hatten, wie in der Publikationen abgebildet ist. Der Austausch von Informationen und Zusendung von Publikationen zur Korrektur ist durchaus üblich unter Wissenschaftlern. Des weiteren ist nicht auszuschließen, daß die rumänische Ausgabe erst 1983 bei OFFIZIN ALEXANDER NEXÖ tatsächlich in Druck ging, weil noch ausserplanmäßige Korrekturen und Zusätze dem VEB Verlag von den Autoren zugesandt werden mußten, auf dem Postweg verloren gingen, oder fehlgeleitet wurden. Zur damaligen Zeit gab es kein Internet. Kommunikation zwischen den Wissenschaftlern erfolgte telefonisch oder mit der Post, und FAX war weder im Westen noch im Ostblock flächendeckend vorhanden, wie 15 Jahre später. Damals war alles noch langsamer. Ungewöhnlich wäre die Übernahme der Daten ohne Hinweis auf die anstehende Publikation. Urheberrechtlich entscheidend ist nicht das Datum des Druckes, sondern die Angaben über das Datum des Symposium, nämlich 18. bis 21. Juni 1981, auf dem die rumänischen Arbeiten offenbart und diskutiert wurden. Auch das hat die Universität Hamburg nicht widerlegt, ohne selbst eigene Ermittlungen einzuleiten.

    So lange, bis der berechtigte Anfangsverdacht und die Authentizität des rumänischen Werkes – nachprüfbar mit Verifizierung, Validierung aus neutraler Stelle – nicht erschüttert ist, ist es nicht sachdienlich für Wissenschaft, Forschung und Öffentlichkeit, voreilig die Ermittlungsarbeit der Plagiatsprüfer als fahrlässig falsch zu verurteilen.

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    1. Gabriel

      Sie missverstehen die Aussage über Google translate. Es steht außer Frage, dass „toxine fusiforme“ nicht die richtige rumänische Übersetzung für das englische „spindle toxine“ sein kann. Denn „fusiforme“ bedeutet nun einmal – wie Sie richtig herleiten – „spindelförmig“. Das Gift ist aber nicht irgendwie „spindelförmig“, sondern wirkt gegen die sogenannte Spindel, eine Zellstruktur, die sich bei der Zellteilung bildet und im Wesentlichen aus sogenannten Mikrotubuli besteht. Colchicin wirkt speziell gegen diese Mikrotubuli (genauer: durch Bindung an Tubulin). Es ist bei einer ursprünglich rumänischen Konferenz mit anschließender Publikation der Ergebnisse tatsächlich schwer zu erklären, wie das Adjektiv „fusiforme“ in den rumänischen Titel gekommen sein kann. Er ist fachlich völlig unsinnig und wird sicher auch nicht von rumänischen Wissenschaftlern anders verstanden werden. So funktioniert wissenschaftliche Terminologie einfach nicht (fusiforme ist im Übrigen als terminus technicus eingeführt und kann daher nicht an anderen Stellen eine andere Bedeutung haben).
      Die Erklärung, die die Ombudsstelle hier insinuiert – aber eben nur insinuiert, weil sie es nicht beweisen kann – ist folgende: Jemand hat diese ganze Konferenz und ihren Titel erfunden. Im Englischen hat diese Person im Titel richtig den Ausdruck „spindle toxins“ verwendet, sie war aber vermutlich nicht des Rumänischen mächtig, denn sonst hätte sie den Fehler in dieser Sprache nicht begangen. Vielmehr unterstellt – bzw. insinuiert – die Ombudsstelle, dass eine solche Person den selbst gebildeten englischen Titel mittels eines einfachen Übersetzungsprogramms wie google translate ins Rumänische übersetzt hat. Um zu überprüfen, dass dieser Fehler wirklich so zustande gekommen sein könnte (beweisen kann die Ombudsstelle es, wie gesagt, nicht und behauptet das auch nicht!), hat man selbst die Probe aufs Exempel gemacht und festgestellt: Wenn man den englischen Titel mittels google translate ins Rumänische übersetzt, dann macht der Algorithmus tatsächlich den besagten Übersetzungsfehler „fusiforme“. Es handelt sich hierbei also um eine recht plausible Erklärung, wie ein solcher Fehler zustande gekommen sein könnte und damit um ein Indiz für eine mögliche Fälschung der Quelle.

    2. Stefan Weber Beitragsautor

      Ich sehe es wie Sie. Es ist ein sehr starkes Indiz für eine Fälschung. Ein Übertragungsfehler, etwa bei der Rückübersetzung eines Englisch-Übersetzers ins Rumänische, ist denkbar, aber sehr unwahrscheinlich.

    1. Lisa Hartmann

      Wow – Sie sorgen also selbst dafür, dass Ihre Recherche rechtmäßig wird? So eine Neutralität wünsche ich mir von einer neutralen Stelle – nicht 😀

  10. Andy Dufresne

    Antwort auf Ihre Antwort: Bezüglich Rufschädigung: Sie haben lediglich Fakten untersucht. Wie hätten Sie auf die Idee kommen sollen, dass es sich womöglich eine Fälschung handelt? Ich bin kein Jurist, aber rein moralisch haben Sie lediglich einen Auftrag ausgeführt, und ein objektives Ergebnis vorgelegt. Wenn, dann sind Sie genauso Opfer und kein Täter. Sie haben ja von Ihrer Warte aus nichts falsch gemacht – es sei denn, die potentielle Fälschung wäre leicht als solche erkennbar. Aber das ist ja nicht der Fall.

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    1. Stefan Weber Beitragsautor

      Natürlich, jetzt muss auch ich die Floskel bemühen, „nach bestem Wissen und Gewissen“ gearbeitet zu haben. Es lag kurzfristig sogar die Annahme auf dem Tisch, dass das rumänische Buch eine Fälschung sein könnte, weil das Plagiat einfach zu unglaubwürdig wirkte. Aber bei 336 Seiten, bestellt via eBay in Serbien, bei einem Buch, das vorgibt, ein Supplement einer DDR-Zeitschrift gewesen zu sein, die nachweislich Supplements hatte, bei Autoren, die man tatsächlich auf einer In-Memoriam-Seite des Krankenhauses in Rumänien findet (die Website ist hoffentlich nicht auch noch eine Fälschung), bei einer grundsätzlichen wissenschaftlichen Glaubwürdigkeit in Bezug auf das Thema des Symposiums wurden die Zweifel rasch im Keim erstickt. Ein Arzt und ein befreundeter Arzt dieses Arztes haben das PDF-File des Buchs gesichtet und keine Zweifel angemeldet. Und noch eine Überlegung: Um ein Fake eines Originals zu bauen, hätten es auch 80 Seiten getan, nicht 336. Das ist alles eine unpackbare Geschichte.
      Zur juristischen Dimension: Dafür müsste ich natürlich gerade stehen. Der Tatbestand der üblen Nachrede ist auch erfüllt, wenn ich (was ich habe) noch so gewissenhaft gearbeitet habe. Wenn der Vorwurf nachweislich falsch ist, ist dem so. Wie gesagt, ein langes Hin und Her bei der Wahrheitsfindung sollte es hier nicht geben. Ich werde die Sache rasch aufklären.

  11. Andy Dufresne

    Was mich – ganz abgesehen von der vermutlichen Fälschung des Originals – immer wieder erstaunt: Wenn jemand, wie etwa der Verfasser dieser Diss, weiß, „Ich habe damals wirklich nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet – meine Arbeit ist sauber“, würde ich nicht über Anwälte eine Standardfloskelbotschaft ausrichten lassen, sondern mich persönlich beim Plagiatsjäger melden und mit ihm zusammenarbeiten. Wenn ich weiß, ich habe diesbezüglich nichts zu befürchten, habe ich a) Interesse daran, mich rechtzufertigen und b) würde meinen Beitrag zur raschen Aufklärung, die schlussendlich ohnehin in meinem Sinne ausgehen würde, im eigenen Interesse leisten wollen. Ich würde Sie anrufen und sinngemäß freundlich und unterstützend sagen „Herr Weber, das KANN nicht sein, dass meine Arbeit ein Plagiat ist. Dieser und jener Vorwurf ist sicher falsch, weil….. und diese ungekennzeichnete Tabelle ist meinetwegen rein zufällig ähnlich zu jener Tabelle, weil….. Und hier fehlt womöglich echt eine Fußnote, aber schauen Sie, das geschah ja nicht aus Verschleierungsgründen, weil im Satz davor steht ja …… Also, gemmas gemeinsam an. Haben Sie Fragen fachlicher Natur (falls die Eigenleistung in Frage gestellt wird)? Ich geh die Arbeit mit Ihnen durch und erkläre Ihnen detailliert, was ich eigentlich erforscht habe, usw usw“. Und das hätten wir dann gemeinsam innerhalb kürzester Zeit durch. Andererseits: Wahrscheinlich würde ich das tatsächlich so gelassen sehen, wenn ich weiß, es KANN nichts dabei rauskommen, und würde mich auch nicht melden. Doch wenn konkrete Vorwürfe wie hier schon im Raum stünden, würde ich sofort den Kontakt suchen.
    Ich denke trotzdem: Wenn jemand vorsätzlich plagiiert hat, weiß er das auch nach vielen Jahren noch. Aber wenn jemand sauber gearbeitet hat, weiß er das auch noch. Doch (eine dritte Möglichkeit) wenn jemand unabsichtlich Zitierregeln verletzt hat – dann sollte sich dieser doch erst recht melden. Rechtfertigen, dass keine Täuschungsabsicht gegeben war, kann ja nicht so schwierig sein, wenn man reinen Gewissens gehandelt hat. Offener Umgang, Stellung nehmen, eventuelle Schlampigkeiten eingestehen, Titel schlussendlich behalten. Ganz einfach. Dieses Verstecken hinter Anwälten erweckt ganz allgemein bei mir aber immer den Eindruck, dass Verfasser wissen, dass nicht alles sauber ist. (Das unterstelle ich nicht konkret diesem Rechtsmediziner – ich abstrahiere solche Thematiken gerne und nenne bewusst seinen Namen nie – sondern generell).
    Wäre ich aber der Verfasser dieser Diss, die hier diskutiert wird, wäre ICH derjenige, der sofort eine forensische Untersuchung des angeblichen Originalbuches in die Wege leiten würde.
    Haben Sie eine Theorie, warum die Vorgangsweise, die ich – wie hier geschildert – wählen würde, eigentlich selten der Fall ist?

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    1. Stefan Weber Beitragsautor

      Naja, es tickt nicht jeder gleich. Selbstverständlich: Wenn ich mit dem Vorwurf konfrontiert werden würde, dass meine Dissertation ein Übersetzungsplagiat einer fünf Jahren älteren Dissertation aus, sagen wir, Serbien sei, dann würde ich auch den Verbreiter des Gerüchts unverzüglich anrufen und ihm sagen: „Tut mir leid, das kann nicht sein, das serbische Werk muss eine Fälschung sein. Ich weiß ja, dass ich meine Dissertation selbst geschrieben habe. Da kann nur von meinem Werk abgeschrieben worden sein.“ Und ich würde darauf schauen, dass das morgen in den Medien steht, nachdem ich das serbische Werk gesichtet habe.

  12. Andy Dufresne

    Ich denke, dass es mit forensischen Methoden unschwer ermittelbar sein wird, ob es sich um eine Fälschung handelt oder nicht.
    Erstens: Selbst wenn altes Papier verwendet wurde, wird es forensisch untersuchbar sein, ob das Bedrucken bereits in den 80ern erfolgte oder nicht.
    Zweitens: Der Umstand, dass es sich um ein Buch aus der DDR handelt, unterstreicht im Nachhinein betrachtet, dass es sich um eine Fälschung handelt, da es aus Sicht des eventuellen Fälschers Sinn machte, seine Fälschung der DDR zugeordnet zu haben, da er wohl davon ausging, dass dort entsprechende Datenbanken und Kataloge über damals existierende Bücher in kleiner Auflage nicht mehr lückenlos vorhanden sind und die Fälschung somit kaum nachweisbar wäre.
    Drittens: 1987 ist noch nicht SO lange her. Die (laut Ihnen, Herr Weber) tatsächlich existierenden Ärzte sind möglicherweise noch am Leben und können sich womöglich erinnern (beziehungsweise im wahrsten Sinne NICHT erinnern), das einschlägige Werk publiziert zu haben, oder nicht.
    Viertens: Wenn es sich um eine Fälschung handelt, ist dies natürlich ein Fall für die Kriminalpolizei. Und ich könnte mir vorstellen, dass der Personenkreis, der a) das nötige Know-How, b) die nötigen Geräte und c) ein Motiv besitzt, Herrn Graw – auf gut österreichisch – anzupatzen, ein eingeschränkter Personenkreis sein wird. Hier hoffe ich auf einen raschen Ermittlungserfolg.

    Beim Betrachten des Faksimiles des Papiers bzw des Druckes dachte ich nur: Die potentielle Fälschung ist genial – da würde niemand auf die Idee kommen, dass es sich um einen Fake handelt.

    Sehr krass, welche Auswüchse solche eventuellen Rufschädigungen annehmen und wie die Arbeit von Plagiatsjägern missbraucht wird. Moralisch richtig wäre es meiner Meinung nach, künftig abzuwägen, ob es Auftraggebern um Redlichkeit in der Wissenschaft geht, oder ob offenbar eine Schmutzkampagne auf persönlicher, politischer oder beruflicher Ebene intendiert wird, und ob unter dem Mantel des Bewahrens der wissenschaftlichen Redlichkeit in Wahrheit ein völlig anderer Rachefellzug ausgetragen wird, dessen Intention nichts mit Plagiaten und deren möglichen Folgen zu tun hat. Plagiatsjäger um des Aufdeckens von Plagiatens Willen zu beauftragen, ist in Ordnung. Plagiatsjäger als Waffe einzusetzen, um jemanden wegen einer völlig anderen Sache zu schädigen, ist aus Sicht des Auftraggebers genauso verwerflich wie ein Plagiat. Dies ist bestimmt schwierig abzuwägen, aber wenn hier nicht die Notbremse gezogen wird, sind Uralt-Plagiate eine neue Form, jemanden anzupatzen, bei der es längst nicht mehr um sauberes wissenschaftliches Arbeiten und um diesbezügliche Prävention geht, sondern darum, Karrieren von Menschen durch das Medium eines Plagiatsjägers zu zerstören, die womöglich tatsächlich ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen verfasst haben. In diesem Fall wird die Arbeit von Plagiatsjägern nicht mehr ernst genommen werden. Wenn Plagiatsjäger von Auftraggebern oder von wem auch immer durch Fälschungen angeblicher Originale selbst getäuscht werden (worüber Ihnen, Herr Weber, in Anbetracht der Genialität der angeblichen Fälschung, kein Vorwurf zu machen ist), ist das eine verwerfliche Form des Schindluders mit einer ursprünglich sinnvollen Tätigkeit. Hier stellt sich eben die Frage, ob eine aus moralischen Gründen begonnene Tätigkeit zu einer kapitalistischen Tätigkeit werden soll, deren Kundschaft in Wahrheit nicht an sauberem wissenschaftlichen Arbeiten interessiert ist.

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    1. Stefan Weber Beitragsautor

      Lieber Andy!
      Das Buch hat 336 Seiten und existiert in drei Ausgaben. Zwei davon unterscheiden sich minimal, nämlich die erste und die zweite englische Ausgabe. Das Buch enthält zahllose Abbildungen und ein Sammel-Literaturverzeichnis für alle Beiträge.
      Ich schließe derzeit die Fälschungshypothese absolut nicht aus, aber: 1. Wer so etwas fälscht, muss eine unglaubliche kriminelle Energie haben sowie enorme Zeit und Ressourcen. Er/sie muss das Buch auch noch in den Verkauf bringen, das ist eine kleine kriminelle Organisation. 2. Der/die Fälscher/in wäre letztlich gescheitert.
      Wir werden es herausfinden.
      Ich habe immer die Position vertreten, dass nicht Hypothesen an der Realität scheitern können (Popper), sondern die Realität an (neuen) Hypothesen scheitern kann (Mitterer). Wenn das Buch eine Fälschung wäre, wäre das ein schmerzhafter Schlag ins Gesicht für all meine Bemühungen um GWP. Denn eine falsche Rufschädigung ist selbst wissenschaftliches Fehlverhalten. Selbstverständlich würden daraus grundlegende Konsequenzen für meine Arbeit zu ziehen sein.
      Wie gesagt, wir werden es herausfinden. Ich habe heute eine Vielzahl von Bibliothekaren, Experten für Antiquariate und Experten für DDR-Literatur kontaktiert.
      LG
      sw

    1. Stefan Weber Beitragsautor

      Und es gibt zusätzlich eine Erstausgabe, bei der der Schmutztitel keine Paginierung und keine Fußzeile aufweist, siehe hier.
      Dann gibt es eine „First Edition“ auf Englisch, von der Du ein Exemplar hast. Ich habe die „Second Edition“, auch auf Englisch.
      Nun ja, wenn Fälschung, dann ist das alles so unwahrscheinlich, wie dass Forscher morgen rausfinden, dass die Erde eine Scheibe ist. Aber im Moment sprechen Indizien dafür, so unfassbar es klingt.

  13. Gabriel

    Seit 1955 (genauer gefasst durch eine weitere Anordnung von 1960) mussten Verlage in der DDR Pflichtexemplare an die sogenannte Deutsche Bücherei in Leipzig abliefern. Sollte der Sammelband also tatsächlich im VEB Verlag Volk und Gesundheit veröffentlicht worden sein, müsste es einen Nachweis im Bestand der Deutschen Nationalbibliothek geben. Das scheint mir nicht der Fall zu sein, was wiederum für die These einer sehr aufwändigen Fälschung spricht.

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