Keine „Unschuldsvermutung“ bei der Berichterstattung über Plagiats(verdachts)fälle
Bei der Berichterstattung über Plagiats(verdachts)fälle war in österreichischen Medien zuletzt manchmal die Floskel „Es gilt die Unschuldsvermutung.“ zu lesen, so etwa zuletzt hier. Unbefugte Titelführung wegen Plagiats und Ghostwriting wurden 2021 ins Universitätsgesetz neu als Straftatbestände aufgenommen. Und im österreichischen Verwaltungsstrafverfahren gilt die Unschuldsvermutung. […]
