Sehr gut! Wieder ein „Doktor Decorus“ in Deutschland weniger

Die Universität Tübingen hat heute mitgeteilt, dass Matthias Pröfrock der Doktorgrad entzogen wurde. Interessant ist dabei die Formulierung in der Pressemitteilung, der Promotionsausschuss „geht aufgrund der Schilderungen des Betroffenen zu seiner Arbeitsweise bei der Abfassung der Dissertation davon aus, dass die Übernahme der fremden Texte jedenfalls grob fahrlässig erfolgte“. Das „jedenfalls“ schließt betrügerische Absicht, die über grobe Fahrlässigkeit hinaus geht, nicht aus, benennt diese aber nicht explizit. Damit wird es wieder mal enger für die abschreibende Zunft.
Erfreulich ist, dass nun auch die Universität Tübingen erkannt zu haben scheint, dass die Promotionsordnungen an die neuen Rahmenbedingungen angepasst werden müssen (Massenstudium, „Doktor Decorus“-Phänomen vor allem in Politik und Wirtschaft, zunehmende Probleme mit der Referenzkultur/Zitierweise, vor allem durch Copy & Paste und Webquellen). Allerdings wird das Problem im Kern erneut nicht angegangen. Denn dazu würde etwa auch die Verpflichtung zur Online-Veröffentlichung von Dissertationen und Gutachten gehören – Stichwort (volle) Transparenz in der Wissenschaft – , neben der Korrektur diverser anderer Systemfehler der vergangenen Jahre.
Die Universität Tübingen hat nun, nach der Aberkennung des Doktorgrades von Pröfrock, hoffentlich endlich Zeit, sich um einen weiteren Plagiatsverdachtsfall zu kümmern, bei dem mir bislang nicht einmal der Eingang meiner Anzeige bestätigt wurde: Einem Aktivisten von GuttenPlag verdanke ich den Hinweis darauf, dass auch ein Tübinger Privatdozent abgeschrieben hat, nämlich von jenem berühmt gewordenen NZZ-Artikel, den auch Guttenberg geplündert hatte, siehe etwa den Textvergleich (ab „Über die Hintergründe dieser Zurückhaltung…“) hier (mutmaßliches Original) und hier (offensichtliches Plagiat). Vielleicht gibt es ja auch eine verborgene, beiden Texten gemeinsame dritte Quelle? Wie auch immer, das stinkt und gehört ordentlich überprüft.
Der Fall, übersandt am 18. April 2011 (!) an das zuständige Mitglied der Kommission zur Untersuchung solcher Fälle an der Universität Tübingen, war diesem bislang nicht einmal eine E-Mail-Empfangsbestätigung wert. Wird ein Plagiatsverdacht dann nicht überprüft, wenn es einen an der Universität Tübingen selbst Lehrenden betrifft? Das ergibt leider erneut eine schiefe Optik für Tübingen.

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