Der Titel des Beamtenapparats im österreichischen Innenministerium ist sperrig: „DSN – Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst“. Diese „Staatsschützer“ haben Mitte 2025 eine neue Beobachtungskategorie geschaffen, den sogenannten „heterodoxen Extremismus“, den sie zwischen „Rechtsextremismus“ und „Linksextremismus“ angesiedelt haben. Da darüber (bis auf exxpress und FPÖ-TV) nicht berichtet wird, gibt es bislang dazu keinerlei öffentliche Auseinandersetzung. Auch der ORF verschweigt in seiner Berichterstattung zum jährlichen Verfassungsschutzbericht (bewusst?) die Existenz dieser neuen Kategorie, womit die Sache bislang weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor sich geht.
Zum Begriff „heterodoxer Extremismus“ finden sich vor seiner Erfindung durch die österreichischen Staatsschützer 2025 keine Spuren in der wissenschaftlichen oder juristischen Literatur. Es handelt sich also um eine Wort-Neuschöpfung und damit um eine neue vermeintlich empirische Kategorie. Das Adjektiv „heterodox“ bedeutet wörtlich übersetzt hetero–doxa, also andere, abweichende Meinung als die herrschende Meinung und kommt ursprünglich aus dem kirchlichen Sinnzusammenhang.
Unter der neuen Kategorie subsumiert der Staatschutz vieles, was anderswo nicht so richtig hineinzupassen scheint: die Konsumption von Alternativmedien, die Übernahme von prorussischen Narrativen, Coronamaßnahmen-Kritik und sogar die Ablehnung von linkem Wokeismus. Die DSN schreibt: „Als Feindbild gilt alles, was vermeintlich ‚links‘, ‚grün‘ oder ‚woke‘ ist.“

Quelle: Verfassungsschutzbericht 2024, S. 42
Wenn man etwa diesen Absatz genau durchliest, verblüffen die völlig unwissenschaftlichen Formulierungen. Es wird unhinterfragt vorausgesetzt, dass Medien wie etwa der ORF die Wahrheit berichten und Alternativmedien „nicht auf Fakten“ basieren. Auf Quellenangaben für solche Pauschalbehauptungen wird komplett verzichtet. Damit muss sich aber die DSN selbst den Vorwurf gefallen lassen, eine doppelte Verschwörungstheorie zu verbreiten, nämlich erstens jene, dass man alle Kritiker der gegenwärtigen politischen Zustände, Schwerpunktsetzungen und Akteure unter ein neues Label bringen könne und zweitens jene, dass diese Gruppe eine Gefahr für die Demokratie darstellen würde. Vor allem Letzteres ist ein völlig unbewiesenes Non sequitur.
Der Bedeutungsraum von „heterodoxem Extremismus“ liest sich wie ein Erweiterungsfeld des Rechtsextremismus, nicht des Linksextremismus. Man könnte unterstellen, dass es diesmal nicht darum geht, den Begriff Rechtsextremismus zu erweitern (wie es das DÖW auf manipulierte Weise macht), sondern den Begriff Extremismus zu erweitern. Wenn aber das Lesen von exxpress oder die Kritik an Finanzspritzen für die Ukraine bereits als extremistische Erscheinungsformen gelten, ist die Stasi zurück.
Dass der Staatsschutz seit einem Jahr „Andersdenkende“ beobachtet, ist aus meiner Sicht auch ein Bruch mit dem bis heute so gültigen österreichischen Staatsgrundgesetz von 1867. Artikel 13 beschreibt die Meinungsfreiheit:

Quelle: Staatsgrundgesetz 1867
Die Beobachtung „Andersdenkender“ durch den Staatsschutz ist meines Erachtens ein Anschlag auf die Meinungsfreiheit und somit widerrechtlich.
Doch SPÖ-Staatssekretär Jörg Leichtfried geht noch einen Schritt weiter: Er kündigt an, dass auch Frauenfeindlichkeit (Misogynie) vom Staatsschutz beobachtet werden wird:

Quelle: ORF.at
Dabei übersieht Leichtfried natürlich absichtlich, wie oft schon jetzt Kritik an Sachthemen, die von einer Frau vorgebracht werden, als Kritik an der Frau selbst falsch personalisiert wird, siehe nur die rezenten Fälle Frauke Brosius-Gersdorf oder Annalena Baerbock. Immer öfter erscheint nicht der sogenannte „Frauenhass“ als Kernproblem gesellschaftlicher Debatten, sondern die Umwandlung jeder Sach- und Faktenebene ins Ad-hominem-Argument: Eine sachliche Kritik an Positionen und Werken von Frauen oder auch Nicht-Weißen wird damit verunmöglicht.
Meine tiefe Überzeugung ist: Weder die Beobachtung von Konsumenten alternativer Medien noch die Erfassung von „Frauenhass“ sind Aufgaben des österreichischen Staatsschutzes. Das sind vielmehr Manifestationen eines übergriffigen Gesinnungsstaates, den mittlerweile fast 40 Prozent der Wähler ablehnen.
Das Wort „Staatsschutz“ impliziert, dass er Personen im Visier haben muss, die den Staat (als Abstraktum) ablehnen, aber gerade nicht jene im Visier haben darf, die die gegenwärtige politische Truppe ablehnen.
Wird Regierungskritik hingegen zur neuen Aufgabe des Staatsschutzes, scheint dies eher der Immunisierung linker Ideologie und der Kriminalisierung der Kritik an ihr zu dienen. Man darf den Hintergrund vermuten, dass nun auch – wie in Deutschland aufs Erste gescheitert! – in Österreich der Beamtenapparat dazu mobilisiert wird, Gesellschaftskritik per se als demokratiefeindlich darzustellen und damit die Alternative, die dritte Kraft der FPÖ zu schwächen.