Der bundesdeutsche ehemalige Politiker von Bündnis 90/Die Grünen, Ulrich Steinbach, darf mich nicht länger ohne weitere juristische Konsequenzen als „vorbestraft“ bezeichnen. Steinbach hatte die Falschbehauptung in einem Posting auf X im Sommer 2025 anlässlich der Causa Frauke Brosius-Gersdorf lanciert. Linksradikale Medien haben das auch behauptet. Einmal stand sogar kurz auf Wikipedia, dass ich ein „verurteilter Straftäter“ sei. Nichts davon ist wahr. Ich bin und war nie vorbestraft.
Steinbach ist nach einem Prozess am Landesgericht Salzburg in Berufung gegangen. Gestern hat das OLG Linz seine Entscheidung meinem Anwalt Georg Zechbauer übermittelt:

Beim Prozess am Landesgericht Salzburg ist etwas sehr Merkwürdiges passiert: Offenbar wurde ein Kamerateam des NDR von irgendwem für Litigation-PR missbraucht. Jedenfalls standen eine Journalistin mit Mikro und ein Kameramann vor dem Verhandlungssaal und wollten mir, aus dem Nichts auftauchend, wenige Minuten vor Prozessbeginn einige Fragen stellen (also zu einer Zeit, in der sich niemand darauf konzentrieren will oder kann).
Erst im Nachhinein wurde mir klar, dass das nicht Journalismus, sondern Aktivismus war: Der Zeitpunkt für das „Interview“ war ganz bewusst so gewählt worden, in der Hoffnung, dass ich vielleicht etwas Falsches sage oder tue. Auch wurde mir in keiner Weise zuvor angekündigt, dass man extra aus Norddeutschland für diesen Prozess anreisen werde. Man wollte mich also überrumpeln.
Selbstverständlich ist es reine Verschwörungstheorie, aus diesem Vorkommnis abzuleiten, dass die Grünen und der ÖRR in Deutschland in irgendeiner Form unter einer Decke stecken würden und man hier eine Opfer-Täter-Umkehr betreiben wollte.